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Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Themenstarteram 20. März 2018 um 8:30

Hallo,

zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)

Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?

Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:

„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

 

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:

1. Klage zurückziehen

2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen

3. neuen VW/Audi/... kaufen

4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Bei der FCA Bank bin ich auf den Vergleich eingegangen, nach 2 Jahren Plus hatte ich einfach auch keine Lust mehr... für quasi nix tun, kam schon eine im oberen 4stelligen Bereich liegende Summe.

Hey Leute, ich habe vor kurzem etw. über den Widerruf von KfZ-Darlehen gelesen. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht? So wie ich das verstanden habe, sind alle KfZ-Darlehen rechtswidrig. Anbei habe ich einen entsprechenden Artikel angehangen. Der Thread ist ja nicht mehr der Aktuellste, aber vielleicht kann man ihn für meine Frage wiederbeleben.

https://www.sueddeutsche.de/.../eugh-urteil-kreditvertraege-1.4857998

Dein Artikel ist auch von 2020. Ich würde dir daher raten, erstmal in Ruhe den Thread hier zu lesen ;)

Hallo Peter,

soweit ich mitbekommen habe, müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Auf jeden x-beliebigen Kredit trifft das nicht zu. Ich weiß auch nicht genau wie genau sich das Urteil auf KfZ-Darlehen bezieht, da es sich hier um Verbraucherkredite grundsätzlich handelt.

Den Artikel den Du beigefügt hast, ist zwar schon älter, aber spiegelt die aktuelle Rechtslage wieder. in 2021 hat der EUGH entsprechend entschieden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 09.09.2021 entschieden, die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen zu stärken. Die Darlehensnehmer bei der Finanzierung von Autokäufen (z. B. Mercedes, BMW oder Audi) können ihre alten Kreditverträge widerrufen, auch wenn der Vertragsabschluss Jahre her ist.

Konkret bedeutet das:

Verzinste Darlehen können widerrufen werden, wenn:

1. sie direkt über den Verkäufer vermittelt wurde (z. B. Mercedes-Händler und Mercedes-Bank)

2. das Darlehen zwischen Juni 2010 und 26. März 2020 aufgenommen wurde,

3. der Darlehensvertrag noch nicht beendet wurde,

4. das Darlehen privat aufgenommen wurde (nicht gewerblich)

5. eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Auch wenn das Fahrzeug schon veräußert wurde, kann das Darlehen widerrufen werden. Leasingfahrzeuge sind ausgeschlossen.

Das sollte Dir etw. weiterhelfen. Gruß

Man sollte auch das vielleicht noch lesen:

Klick

...bevor falsche Erwartungen erweckt werden.

Widerliches Thema! Was muss man für ein Mensch sein!

Zitat:

@tgmondeo schrieb am 25. Februar 2022 um 09:17:10 Uhr:

Widerliches Thema! Was muss man für ein Mensch sein!

Stimmt, seine Rechte wahrzunehmen ist wirklich widerlich.

[Inhalt von Motor-Talk entfernt. Bitte die Beitragsregeln beachten.]

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