Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 6. August 2021 um 17:47:06 Uhr:
Oder will man hier nur die Fehler anderer zum eigenen finanziellen Vorteil nutzen?
Ja sicher was sonst?
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 6. August 2021 um 09:30:09 Uhr:
Verstehe nicht warum es bei mir unter 20k lag. Liegt es am Leasing?
Soweit ich das verstanden habe, hat das wohl mit Leasing oder Finanzierung wenig zu tun.
Beispiel:
Kaufpreis 120.000
Anzahlung: 5000
Rate: 1000/Monat
Laufzeit 48Monate
Streitwert nach Rückgabe = 53.000
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 6. August 2021 um 17:47:06 Uhr:
Habe gerade mal die letzten Beiträge gelesen und frage mich, ob auch nur einer den Vertrag (Kauf oder Leasing) nicht abgeschlossen hätte, wenn er gewusst hätte, dass der Vertrag fehlerhaft ist.Oder will man hier nur die Fehler anderer zum eigenen finanziellen Vorteil nutzen?
Erstmal ist es falsch sich auf die Vertragsannahme zu stützen. Jeder der ein Fahrzeug kauft macht das wohl kaum in der Hoffnung den Vertrag widerrufen zu können.
Das Widerrufsrecht stellt einen Verbraucherschutz dar. Ganz bewusst möchte der Gesetzgeber dem Verbraucher in diesem Bereich ermöglichen, Entscheidungen zu überdenken und möglichst unbeschadet Rückgängig machen zu können. Es ist nun mal Fakt, das die Bank verpflichtet ist den Verbraucher darüber aufzuklären wie das geht und vor allem welche Folgen das hat. Erfolgt die Aufklärung nicht oder falsch, beginnt die Frist nicht anzulaufen. Das ist doch erstmal generell eine gute Sache. Da kann man auch klagen wie man will, ist diese Aufklärung erfolgt, ist die Widerrufsfrist vorbei.
Nun kann es viele verschiedene Gründe geben, warum man so einen Vertrag widerrufen möchte.
Beispielsweise weil man den manipulierten Diesel schnellstmöglich wieder loswerden will, versteckte Mängel vorlagen die nicht in den ersten 6 Monaten nach Kauf aufgefallen sind und sicher noch viele weitere.
Wenn man die Sache nicht zuende denkt, könnte man hier eine Bereicherungsabsicht unterstellen.
Aber kann es denn eine Bereicherung sein, wenn man sein Recht einfordert?
Die Bereicherungsabsicht hatte doch VAG gegenüber dem Kunden, als sie vorsätzlich falsche Abgaswerte vorgegaukelt haben. Denn dieses Vorgehen war/ist schlicht definitiv illegal.
Jeder der diesen Widerruf einklagt, wäre ja bereit gewesen das Fahrzeug sofort zurückzugeben.
Ich hätte meinen damals liebend gerne sofort auf den Hof gestellt 🙂
Bzgl. des Dieselbetruges gebe ich hier uneingeschränkt Recht. Es hätte so wie in den USA laufen müssen. Wenn man es bei einem Betrugsdiesel macht also noch verständlich.
Sonst einfach der typische Verfall von Werten und Moral.
https://www.anwalt.de/.../...rfreundliches-urteil-erwartet-191456.html
Offenbar kommt da was Neues. Deshalb auch zufällig das Vergleichsangebot an mich. Ich verstehe nur nicht wieso mein Anwalt mir zum Vergleich rät.. mich hat das Angebot von Vw schon stutzig gemacht und als Laie würde ich sagen: da oben ist die Antwort?!?
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Zitat:
@auamanu schrieb am 6. August 2021 um 09:25:41 Uhr:
Bei mir gibt´s wieder was neues.
Das OLG wollte die Berufung abweisen und hatte die Rücknahme empfohlen. Da ich über 20k Streitwert liege und daher die Nichtzulassungsbeschwerde im Anschluss möglich wäre, haben wir die Sache weiterlaufen lassen.Nun ist ein Vergleichsangebot eingetrudelt. Ich persönlich denke, das der EuGH im September einen raus haut, dieses Urteil wird die Angelegenheit maßgeblich beeinflussen. Lehne das Angebot deswegen wahrscheinlich ab.
Mmmh, bei mir ähnlicher Ablauf. (Streitwert auch größer 20T€) Auftrag an Kanzlei vor 26 Monaten erteilt. Nach dem bislang alles abgelehnt wurde, wird seit Juni 2021 monatlich die "Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde" immer wieder verlängert. Aktuell läuft sie bis 02.09.2021.
Heute kam plötzlich ein Vergleichsangebot von VW Bank in Höhe von 10% des ursprünglichen Kaufpreises von 2016. Find ich ganz schön wenig. Wie hoch war die Summe bei Euch?
Na ja Höhe des Betrags hin oder her. Er ist in jedem Fall unterirdisch. Anwalt rät zur Annahme. Angeblich würden aktuelle Urteile nicht verbraucherfreundlich ausfallen. Wie ist eure Erfahrung?
Bei mir auch so. Habe noch Nachverhandlungen gemacht, hatte den Betrag verdoppelt. VW will aktuell viel vom Tisch haben, da bald der EuGH urteilt. Habe es am Ende angenommen… damit ist das Thema durch.
Zitat:
Bei mir auch so. Habe noch Nachverhandlungen gemacht, hatte den Betrag verdoppelt. VW will aktuell viel vom Tisch haben, da bald der EuGH urteilt. Habe es am Ende angenommen… damit ist das Thema durch.
Eine Nachverhandlung?
Habe auch kürzlich ein Vergleichsangebot bekommen und meine Kanzlei meint, dass eine Nachbehandlung nicht möglich ist.
Haben Sie auf eigene Faust gehandelt oder wie ist das abgelaufen?
Viele Grüße
Zitat:
@AleBri schrieb am 19. August 2021 um 14:50:37 Uhr:
Widerspruch Dezember 2018, heute Verhandlung gewesen. Leider keine Ahnung wie es ausgegangen ist.
Drücke Ihnen die Daumen.
Gerne melden, wie es ausgegangen ist.
Zitat:
@w32parite schrieb am 21. August 2021 um 20:05:00 Uhr:
Zitat:
Bei mir auch so. Habe noch Nachverhandlungen gemacht, hatte den Betrag verdoppelt. VW will aktuell viel vom Tisch haben, da bald der EuGH urteilt. Habe es am Ende angenommen… damit ist das Thema durch.
Eine Nachverhandlung?
Habe auch kürzlich ein Vergleichsangebot bekommen und meine Kanzlei meint, dass eine Nachbehandlung nicht möglich ist.
Haben Sie auf eigene Faust gehandelt oder wie ist das abgelaufen?
Viele Grüße
Ich habe meinen Anwalt gesagt, dass er die anrufen soll und sagen soll, dass ich bereit wäre zuzustimmen, wenn der Betrag X sei. Damit habe ich nochmal verdoppelt..
Okay. Mein Anwalt sagt es sei nicht möglich. Sehr seltsam.
Vielen Dank für ihre Information.
Viele Grüße