Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
In meinem Fall hat die ADAC RSV hat anstandslos alle Instanzen mitgemacht und genehmigt. Von meiner Seite aus kann ich die ADAC RSV also guten Gewissens empfehlen. - bin allerdings auch normales ADAC Mitglied, daher war/ist der Beitrag für die RSV deutlich geringer als bei anderen Anbietern.
Bevor ich damals eine RSV abgeschlossen, hatte ich meinen Anwalt damit beauftragt, die VSB zu prüfen. Das machen "gute" Kanzleien genauso kostenlos, wie die Erstprüfung der Unterlagen. Freundlich nachfragen hilft ungemein. 😉
Ich habe den Leasingvertrag erst seit ca 2 Monaten.
Also macht es ja bei 36 Monaten Laugzeit erst „Sinn“ den Widerruf in ca . 2 Jahren anzustreben meiner Meinung nach.
Oder wie seht ihr das?
Was? Wann sollte man es denn dann tun?
Zitat:
@cdfcool schrieb am 7. September 2018 um 12:49:39 Uhr:
Schadensminderungspflicht....
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Ich weiß nicht inwieweit die neueren Verträge die Fehler in der Widerrufsbelehrung beinhalten.
Ob es später mehr Sinn als jetzt macht hängt von deinen gefahrenen Kilometern zum Zeitpunkt der Klage ab. Es sei denn, du müsstest keine Nutzungsentschädigung zahlen.
Also habe den Vertrag mal prüfen lassen, angeblich laut der PRüfung ist die Belehrung falsch und es bestehen Chancen.
Wovon hängt das denn genau ab, ob man Nutzungsentschädigung zahlen muss oder nicht?
Es hängt an der Entscheidung des jeweiligen Gerichts.
Und ein bisschen an dir.
Es gibt 3 Optionen:
-Du verlierst das Verfahren
-Du einigst dich außergerichtlich mit der Bank
-Du gewinnst den Prozess
Als erstes musst du dir durchrechnen lassen, wie hoch die Nutzungsentschädigung ausfallen würde, wenn du das Auto in 2 Jahren abgibst.
Je weniger Km, desto weniger musst du zahlen.
Gehen wir aber davon aus, dass du keine Nutzungsentschädigung zahlen möchtest, dann musst du direkt signalisieren, dass dich ein Vergleich mit der Bank nicht interessiert.
Es wird dann zur Verhandlung kommen.
Bisher entschieden viele Gerichte für den Kläger, jedoch musste eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden.
Nun hat aber das Landgericht Ravensburg auch auf eine Entschädigung verzichtet.
Somit ist der Kläger all die Zeit umsonst gefahren.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und bevor so etwas passiert, wird sich die jeweilige Bank darum kümmern, dass die Klage zurückgezogen wird.
Sie unterbreiten dem Kläger ein gutes Angebot und die Sache ist aus der Welt.
Also ich denke das sollte man ja auch im Vorfeld mit dem Anwalt besprechen, oder?
Zitat:
@Almagro654 schrieb am 7. September 2018 um 15:29:11 Uhr:
Es hängt an der Entscheidung des jeweiligen Gerichts.
Und ein bisschen an dir.Es gibt 3 Optionen:
-Du verlierst das Verfahren
-Du einigst dich außergerichtlich mit der Bank
-Du gewinnst den ProzessAls erstes musst du dir durchrechnen lassen, wie hoch die Nutzungsentschädigung ausfallen würde, wenn du das Auto in 2 Jahren abgibst.
Je weniger Km, desto weniger musst du zahlen.Gehen wir aber davon aus, dass du keine Nutzungsentschädigung zahlen möchtest, dann musst du direkt signalisieren, dass dich ein Vergleich mit der Bank nicht interessiert.
Es wird dann zur Verhandlung kommen.
Bisher entschieden viele Gerichte für den Kläger, jedoch musste eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden.
Nun hat aber das Landgericht Ravensburg auch auf eine Entschädigung verzichtet.
Somit ist der Kläger all die Zeit umsonst gefahren.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und bevor so etwas passiert, wird sich die jeweilige Bank darum kümmern, dass die Klage zurückgezogen wird.
Sie unterbreiten dem Kläger ein gutes Angebot und die Sache ist aus der Welt.
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 7. September 2018 um 15:58:13 Uhr:
Also ich denke das sollte man ja auch im Vorfeld mit dem Anwalt besprechen, oder?
Unbedingt
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 6. September 2018 um 11:17:48 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 5. September 2018 um 21:54:28 Uhr:
Jemand Erfahrungen mit der Huk24?Ja, sehr gute. Faire Preise und schnelle Regulierung. Kann ich empfehlen.
Kann ich auch empfehlen!
Hallo,
also ich wollte nur sagen, dass ich meinen Darlehensvertrag widerrufen habe und die Bank abgelehnt hat. Mein Anwalt hat anschließend geklagt und jetzt haben wir eine Einigung. Finanziell hat es sich echt gelohnt und die Rechtschutz hat auch alles mitgemacht und bezahlt. Ohne Klage wird es wohl nicht gehen, außergerichtlich macht die Autobank derzeit nix.
Zitat:
@ThorstenPo schrieb am 13. September 2018 um 11:13:20 Uhr:
Hallo,also ich wollte nur sagen, dass ich meinen Darlehensvertrag widerrufen habe und die Bank abgelehnt hat. Mein Anwalt hat anschließend geklagt und jetzt haben wir eine Einigung. Finanziell hat es sich echt gelohnt und die Rechtschutz hat auch alles mitgemacht und bezahlt. Ohne Klage wird es wohl nicht gehen, außergerichtlich macht die Autobank derzeit nix.
Wer hat das Angebot für einen Vergleich vorgeschlagen? Dein Anwalt und du oder kam die Bank auf euch zu? LG
Zitat:
@ThorstenPo schrieb am 13. September 2018 um 11:13:20 Uhr:
Hallo,also ich wollte nur sagen, dass ich meinen Darlehensvertrag widerrufen habe und die Bank abgelehnt hat. Mein Anwalt hat anschließend geklagt und jetzt haben wir eine Einigung. Finanziell hat es sich echt gelohnt und die Rechtschutz hat auch alles mitgemacht und bezahlt. Ohne Klage wird es wohl nicht gehen, außergerichtlich macht die Autobank derzeit nix.
Interessant wäre noch der zeitliche Ablauf, also die Dauer von Widerruf bis Klage und Einigung. Und um welche Bank es sich gehandelt hat.
@ThorstenPo
Welche Marke? Man sagt bei BMW hätte man zur Zeit kaum eine Chance...
Zitat:
@Eyitsch schrieb am 13. September 2018 um 12:58:04 Uhr:
Zitat:
@ThorstenPo schrieb am 13. September 2018 um 11:13:20 Uhr:
Hallo,also ich wollte nur sagen, dass ich meinen Darlehensvertrag widerrufen habe und die Bank abgelehnt hat. Mein Anwalt hat anschließend geklagt und jetzt haben wir eine Einigung. Finanziell hat es sich echt gelohnt und die Rechtschutz hat auch alles mitgemacht und bezahlt. Ohne Klage wird es wohl nicht gehen, außergerichtlich macht die Autobank derzeit nix.
Wer hat das Angebot für einen Vergleich vorgeschlagen? Dein Anwalt und du oder kam die Bank auf euch zu? LG
Der Vergleich wurde von den Anwälten der Bank vorgeschlagen und dann von meinem Anwalt noch nachverhandelt.