Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Eine Frage speziell an Eyitsch oder Widerrufo:
Könnt ihr sagen welche Rechtsschutzversicherung bzw. KFZ-Rechtsschutzversicherung ihr habt? Gerne auch per Privatnachricht wenn man die Unternehmen hier nicht nennen darf. Möchte auch gerne Widerrufen und mich vorher aus erster Hand informieren. Das würde mir sehr helfen :-)
Liebe Grüße
@Hendrix89 hab dir ne PM hinterlassen
Moin Eyitsch,
ich wäre auch an der passenden Versicherung interessiert. Kannst du mir bitte ebenfalls per PM antworten?
Ich habe meine Verträge jetzt zur kostenlosen Erstprüfung zu einem Anwalt geschickt.
Danke und Gruß
Zitat:
@Eyitsch schrieb am 2. September 2018 um 21:23:28 Uhr:
@Hendrix89 hab dir ne PM hinterlassen
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Zitat:
@Leinad1988 schrieb am 3. September 2018 um 15:07:04 Uhr:
Moin Eyitsch,ich wäre auch an der passenden Versicherung interessiert. Kannst du mir bitte ebenfalls per PM antworten?
Ich habe meine Verträge jetzt zur kostenlosen Erstprüfung zu einem Anwalt geschickt.
Danke und Gruß
Zitat:
@Leinad1988 schrieb am 3. September 2018 um 15:07:04 Uhr:
Zitat:
@Eyitsch schrieb am 2. September 2018 um 21:23:28 Uhr:
@Hendrix89 hab dir ne PM hinterlassen
Hab dir was hinterlassen. Aber generell möchte ich mich hierzu nochmals äußern (was überhaupt nicht böse gemeint ist) Ich bin weder Versicherungsmakler noch Jurist. Alle Informationen die ich weitergebe, habe ich entweder selbst recherchiert oder sind Erfahrungen die ich persönlich gemacht habe. Aktuell befindet sich mein Status bei folgendem Punkt: Meine Anwältin hat beide Banken angschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Auf beide Schreiben wurde bis jetzt anscheinend noch nicht reagiert. Sollte es Neuigkeiten geben, halte ich euch natürlich auf dem laufenden ;-)
Die AVB's der einzelnen Versicherungen sind ja kein Geheimnis, daher würde ich mal davon ausgehen, dass Tipps hier schon genannt werden dürfen.
Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass die AVB der ARAG SE in solchen Fällen keine Kostenübernahme zusichert [siehe https://...vh-hoffmann-assekuranz.de/.../ARAG-RS-Bedingungen-2016.pdf Seite 34, §4 (4) b)].
Der Baustein "Verkehr" der ADAC Rechtsschutzversicherung schließt das (mWn!) momentan nicht aus. [siehe https://www.adac.de/.../...formationen_rechtschutzversicherung.pdf?... ]
Wer auf der Suche nach dem passenden Versicherer ist, sollte die üblichen Verdächtigen einfach mal mit einer unverbindlichen Anfrage zum Thema anschreiben oder deren AVBs überprüfen. Alternativ können auf den Widerruf spezialisierte Anwälte auch zu gewissen Versicherern raten, denn die möchten ihr Geld auch gerne so schnell wie möglich sehen.
Zitat:
@rovie99 schrieb am 5. September 2018 um 18:25:06 Uhr:
Die AVB's der einzelnen Versicherungen sind ja kein Geheimnis, daher würde ich mal davon ausgehen, dass Tipps hier schon genannt werden dürfen.Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass die AVB der ARAG SE in solchen Fällen keine Kostenübernahme zusichert [siehe https://...vh-hoffmann-assekuranz.de/.../ARAG-RS-Bedingungen-2016.pdf Seite 34, §4 (4) b)].
Der Baustein "Verkehr" der ADAC Rechtsschutzversicherung schließt das (mWn!) momentan nicht aus. [siehe https://www.adac.de/.../...formationen_rechtschutzversicherung.pdf?... ]
Wer auf der Suche nach dem passenden Versicherer ist, sollte die üblichen Verdächtigen einfach mal mit einer unverbindlichen Anfrage zum Thema anschreiben oder deren AVBs überprüfen. Alternativ können auf den Widerruf spezialisierte Anwälte auch zu gewissen Versicherern raten, denn die möchten ihr Geld auch gerne so schnell wie möglich sehen.
Sorry, aber da kann iwas nicht stimmen. Laut https://www.test.de/.../ und dem Kommentar vom 18.05.2018 ist die Sache mit dem ADAC RS ein heißes Eisen. Kann klappen muss aber nicht. Dieser Kommentar sollte einige leute hier aufschrecken lassen, den der Herbst ist nicht mehr weit entfernt... Ist verständlich das die Versicherungen allmählich alle nachziehen... So traurig es auch ist, aber so sind Versicherer eben -.-
Zum ADAC kann ich folgendes sagen...
Zunächst habe ich unverbindlich angefragt und eine negative Antwort erhalten.
Mein Anwalt hat mir geraten die VRS trotzdem beim ADAC abzuschließen. Sie würden die Kosten schon übernehmen.
Lange Rede kurzer Sinn... Sie haben die Kosten für die erste Instanz übernommen.
Zur Info: Die VRS habe ich kurz vor dem Widerruf abgeschlossen.
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 5. September 2018 um 21:54:28 Uhr:
Jemand Erfahrungen mit der Huk24?
Ja, sehr gute. Faire Preise und schnelle Regulierung. Kann ich empfehlen.
Ich habe auf der Homepage von Stiftung Warentest die Empfehlung HUK Coburg (Privat-RSV + Verkehrsrechtsschutzversicherung) gelesen.
Ich habe mir nun die AVB der Verkehrsrechtsschutz durchgelesen und konnte keinen relevanten Ausschluss feststellen. Weiß einer wieso zusätzlich die Privatrechtsschutzversicherung empfohlen wird?
Mit Privat hätte ich 3 Monate Wartezeit; nur Verkehrsrechtsschutz hat keine Wartezeit.
Wie lange musstet ihr wartet bis Bewegung in die Sache gekommen ist?
Wir haben mittlerweile eine „Bestätigung“ vom Gericht in Braunschweig erhalten das die Klage eingegangen ist.
Dann wird jetzt sehr bald Bewegung kommen, Herbert.
macht eigentlich keinen Unterschied im Verkehrsrecht, ansonsten Anwalt fragen.
Wichtig, du musst entweder Halter des Fahrzeuges sein oder das Fahrzeug muss auf dich versichert sein, ansonsten ist es ausgeschlossen.
Hallo zusammnen,
habe mich auch mal angemeldet um mitzuteilen wie es bei mir aussieht.
-Darlehensvertrag über VW Bank für einen Skoda (Vertrag wurde schon geprüft und ist fehlerhaft)
-Widerruf vor knapp 2 Wochen versendet, bis jetzt noch keine Reaktion seitens der Bank
-Vorher hatte ich noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen
Werde weiter berichten...
Grüsse
Autorueckgeber ;-)