Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)

Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

1400 weitere Antworten
1400 Antworten

Zitat:

@rovie99 schrieb am 13. September 2018 um 14:11:24 Uhr:



Zitat:

@ThorstenPo schrieb am 13. September 2018 um 11:13:20 Uhr:


Hallo,

also ich wollte nur sagen, dass ich meinen Darlehensvertrag widerrufen habe und die Bank abgelehnt hat. Mein Anwalt hat anschließend geklagt und jetzt haben wir eine Einigung. Finanziell hat es sich echt gelohnt und die Rechtschutz hat auch alles mitgemacht und bezahlt. Ohne Klage wird es wohl nicht gehen, außergerichtlich macht die Autobank derzeit nix.

Interessant wäre noch der zeitliche Ablauf, also die Dauer von Widerruf bis Klage und Einigung. Und um welche Bank es sich gehandelt hat.

Es hat von Widerruf über Klageeinreichung bis zum Vergleich ca. 5 Monate gedauert. Und die Bank ist die Bank, um die sich dieses Forum laut Überschrift dreht.

Zitat:

@Bluedo schrieb am 13. September 2018 um 14:27:55 Uhr:


@ThorstenPo
Welche Marke? Man sagt bei BMW hätte man zur Zeit kaum eine Chance...

Audi

Bitte beachtet bei euren Fragen auch, dass die Betroffenen sich normalerweise nicht dazu äußern dürfen (so auch ich), sollte es zu einer Einigung gekommen sein. Daher gibt's vielleicht auch nicht die Details, die man gerne hätte....

In meinem Fall hat es ~15 Monate gedauert.

Zitat:

@leuchtal schrieb am 13. September 2018 um 14:38:53 Uhr:


Bitte beachtet bei euren Fragen auch, dass die Betroffenen sich normalerweise nicht dazu äußern dürfen (so auch ich), sollte es zu einer Einigung gekommen sein. Daher gibt's vielleicht auch nicht die Details, die man gerne hätte....

In meinem Fall hat es ~15 Monate gedauert.

Das ist das Problem. Details darf es nicht geben.

Aber ich würde einfach empfehlen, einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu kontaktieren, der damit wirbt, kostenfrei den Darlehensvertrag zu prüfen. Dann hat man Klarheit, ob es geht oder nicht. Und wenn der Anwalt das schon mal gemacht hat, kann er sicher auch sagen, wo die Reise beim jeweiligen Hersteller am Ende hingeht.

Ähnliche Themen

Vielen Dank Thorsten für deinen Beitrag.

Darf man erfahren, ob die Einigung sofort nach dem Schreiben vom Gericht an die Bank erfolgt ist oder musstes du erst ein Urteil abwarten und im Anschluss darauf mit der Bank einigen?

Gibts hier schon Fälle wo das Fahrzeug zurück genommen wurde?
Ich habe im Grunde diesen Weg eingeschlagen um letztendlich das Fahrzeug los zu werden, da das Fahrzeug absolut nicht zufriedenstellend und der Service absolut unterirdisch ist.
Daher habe ich schon bisschen Angst das die mir nur mit „Geld“ entgegen kommen. Und das möchte ich nicht, das Fahrzeug soll definitiv zurück! Alleine nur um die dummen Gesichter im Autohaus zu sehen, was mich regelrecht verarscht hat!

Zitat:

@Herbert655 schrieb am 13. September 2018 um 20:50:02 Uhr:


Gibts hier schon Fälle wo das Fahrzeug zurück genommen wurde?
Ich habe im Grunde diesen Weg eingeschlagen um letztendlich das Fahrzeug los zu werden, da das Fahrzeug absolut nicht zufriedenstellend und der Service absolut unterirdisch ist.
Daher habe ich schon bisschen Angst das die mir nur mit „Geld“ entgegen kommen. Und das möchte ich nicht, das Fahrzeug soll definitiv zurück! Alleine nur um die dummen Gesichter im Autohaus zu sehen, was mich regelrecht verarscht hat!

Das würde mich auch interessieren! Vor allem die Abwicklung!!! In den meisten Urteilen mussten die Kläger ja eine Nutzungsentschädigung bezahlen. Sind so mit jegliche, ich sag jetzt mal ganz vorsichtig, "Macken" (kleinere Kratzer, Dellen, Flecken an den Sitzen usw) am Auto abgegolten? Meine Fahrzeuge sind schon jenseits der 5 Jahre 🙂 Hier und da n kleiner Kratzer usw... Ich rede jetzt nicht von großen Schäden. Oder bezieht sich die Nutzungsentschädigung tatsächlich bloß auf die gefahrenen Kilometer!? Wer kennt sich aus?

@Herbert655, das verstehe ich nun wirklich nicht. Wenn die Bank dir ein tolles Angebot macht, warum solltest du es nicht annehmen? Aber okay, dass muss natürlich jeder für sich selber wissen. Ich habe bereits signalisiert, wann ich mich auf einen Vergleich einlassen würde! Ach, ich finde dieses Thema einfach so richtig spannend 🙂

Wie sieht denn so ein Vergleich aus?
Lohnt sich das finanziell?
Habe das Fahrzeug im Leasing jetzt erst 2 Monate, würdet Ihr noch warten oder schon loslegen?

Zitat:

@Eyitsch schrieb am 13. September 2018 um 22:13:11 Uhr:



Zitat:

@Herbert655 schrieb am 13. September 2018 um 20:50:02 Uhr:


Gibts hier schon Fälle wo das Fahrzeug zurück genommen wurde?
Ich habe im Grunde diesen Weg eingeschlagen um letztendlich das Fahrzeug los zu werden, da das Fahrzeug absolut nicht zufriedenstellend und der Service absolut unterirdisch ist.
Daher habe ich schon bisschen Angst das die mir nur mit „Geld“ entgegen kommen. Und das möchte ich nicht, das Fahrzeug soll definitiv zurück! Alleine nur um die dummen Gesichter im Autohaus zu sehen, was mich regelrecht verarscht hat!

Das würde mich auch interessieren! Vor allem die Abwicklung!!! In den meisten Urteilen mussten die Kläger ja eine Nutzungsentschädigung bezahlen. Sind so mit jegliche, ich sag jetzt mal ganz vorsichtig, "Macken" (kleinere Kratzer, Dellen, Flecken an den Sitzen usw) am Auto abgegolten? Meine Fahrzeuge sind schon jenseits der 5 Jahre 🙂 Hier und da n kleiner Kratzer usw... Ich rede jetzt nicht von großen Schäden. Oder bezieht sich die Nutzungsentschädigung tatsächlich bloß auf die gefahrenen Kilometer!? Wer kennt sich aus?

@Herbert655, das verstehe ich nun wirklich nicht. Wenn die Bank dir ein tolles Angebot macht, warum solltest du es nicht annehmen? Aber okay, dass muss natürlich jeder für sich selber wissen. Ich habe bereits signalisiert, wann ich mich auf einen Vergleich einlassen würde! Ach, ich finde dieses Thema einfach so richtig spannend 🙂

Was bringt mir ein gutes Angebot von der Bank wenn ich die Nase voll von dem Fahrzeug habe?
Ich gehe diesen Weg nicht um mir einen finanziellen Vorteil zu verschaffen sondern um den Wagen los zu werden.
Alle meine Probleme wurden im Grunde als Stand der Technik oder als Komfortprobleme abgestempelt. Bevor ich dann einen Anwalt für eine Wandlung beauftrage ist mir dieser Weg mit der Finanzierung als „sicherer“ vorgekommen.

Ich meine wenn mir die komplette Schlussrate in höhe von ca 20000€ erlassen wird würde ich es mir nochmal überlegen. Denke aber das die sich nicht darauf einlassen und daher möchte ich das Fahrzeug lieber abstoßen. Der ganze Ärger in den ersten 12 Monaten mit dem Fahrzeug rechtfertigt absolut den Preis nicht mehr von dem Wagen. Bis heute ist er nicht Mängelfrei

Ich komme auch durch diverse Beanstandungen auf die Idee.
Wobei billiger auch gut wäre

Zitat:

@Herbert655 schrieb am 13. September 2018 um 23:17:14 Uhr:



Zitat:

@Eyitsch schrieb am 13. September 2018 um 22:13:11 Uhr:


Das würde mich auch interessieren! Vor allem die Abwicklung!!! In den meisten Urteilen mussten die Kläger ja eine Nutzungsentschädigung bezahlen. Sind so mit jegliche, ich sag jetzt mal ganz vorsichtig, "Macken" (kleinere Kratzer, Dellen, Flecken an den Sitzen usw) am Auto abgegolten? Meine Fahrzeuge sind schon jenseits der 5 Jahre 🙂 Hier und da n kleiner Kratzer usw... Ich rede jetzt nicht von großen Schäden. Oder bezieht sich die Nutzungsentschädigung tatsächlich bloß auf die gefahrenen Kilometer!? Wer kennt sich aus?

@Herbert655, das verstehe ich nun wirklich nicht. Wenn die Bank dir ein tolles Angebot macht, warum solltest du es nicht annehmen? Aber okay, dass muss natürlich jeder für sich selber wissen. Ich habe bereits signalisiert, wann ich mich auf einen Vergleich einlassen würde! Ach, ich finde dieses Thema einfach so richtig spannend 🙂

Was bringt mir ein gutes Angebot von der Bank wenn ich die Nase voll von dem Fahrzeug habe?
Ich gehe diesen Weg nicht um mir einen finanziellen Vorteil zu verschaffen sondern um den Wagen los zu werden.
Alle meine Probleme wurden im Grunde als Stand der Technik oder als Komfortprobleme abgestempelt. Bevor ich dann einen Anwalt für eine Wandlung beauftrage ist mir dieser Weg mit der Finanzierung als „sicherer“ vorgekommen.

Ich meine wenn mir die komplette Schlussrate in höhe von ca 20000€ erlassen wird würde ich es mir nochmal überlegen. Denke aber das die sich nicht darauf einlassen und daher möchte ich das Fahrzeug lieber abstoßen. Der ganze Ärger in den ersten 12 Monaten mit dem Fahrzeug rechtfertigt absolut den Preis nicht mehr von dem Wagen. Bis heute ist er nicht Mängelfrei

Zitat:

@Herbert655 schrieb am 13. September 2018 um 20:50:02 Uhr:


Gibts hier schon Fälle wo das Fahrzeug zurück genommen wurde?
Ich habe im Grunde diesen Weg eingeschlagen um letztendlich das Fahrzeug los zu werden, da das Fahrzeug absolut nicht zufriedenstellend und der Service absolut unterirdisch ist.
Daher habe ich schon bisschen Angst das die mir nur mit „Geld“ entgegen kommen. Und das möchte ich nicht, das Fahrzeug soll definitiv zurück! Alleine nur um die dummen Gesichter im Autohaus zu sehen, was mich regelrecht verarscht hat!

Auch hier nochmal der Hinweis, dass das Inhalte betreffend des möglichen Vergleichs sind, über die / der Betroffene sich nicht äußern kann und darf.

Zur eigentlichen Frage:
Ja, es gibt/gab diese Fälle.

Und zur Frage, wie die Rückabwicklung (und auch ggf. bei Nutzwertersatzpflicht) abläuft:
Läuft wie eine "normale" Leasingrückläufer Abgabe ab. Heißt, dass Auto wird auf "größere" Schäden beurteilt, ob es fahrbereit ist, dem für das Alter im entsprechenden Zustand ist, etc. etc. Steinschläge in der Motorhaube gehören nicht dazu.

Nutzwertersatz bezieht sich auf exakt das selbe wie oben beschrieben. Es werden die gefahrenen Kilometer abgegolten. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass wenn das Auto z.B. unrepariert zurückgegeben werden soll, es dann schon nochmal zu einer nachträglichen Verhandlung kommt. Ein Schrottauto nimmt wohl kein Händler zurück. 😉

Mein ganz profaner Tipp:
Wer von vornherein seinem Rechtsvertreter mitteilt, was man sich von einem Vergleich erwartet (Rückgabe, Nachlass, Schlussratenstundung, whatever), wird auch keine Angebote bzgl. "wir mindern die Schlussrate" oder ähnliches erhalten. Ein Vergleich ist eine Verhandlung. Beide Seiten (machen idR die Anwälte) tauschen sich aus und einigen sich am Ende (möglicherweise). Hier gibt es kein Schwarz oder Weiß. Von daher hilft nur eine offene Kommunikation mit seinem Anwalt.

Aber es muss doch jemand sagen können ob er 250€ nachzahlen musste oder 2000€ erhalten hat.
Wenn es zudem keine echten Zahlen sind ist ja nichts rausgekommen

Zitat:

@leuchtal schrieb am 14. September 2018 um 08:51:40 Uhr:



Zitat:

@Herbert655 schrieb am 13. September 2018 um 20:50:02 Uhr:


Gibts hier schon Fälle wo das Fahrzeug zurück genommen wurde?
Ich habe im Grunde diesen Weg eingeschlagen um letztendlich das Fahrzeug los zu werden, da das Fahrzeug absolut nicht zufriedenstellend und der Service absolut unterirdisch ist.
Daher habe ich schon bisschen Angst das die mir nur mit „Geld“ entgegen kommen. Und das möchte ich nicht, das Fahrzeug soll definitiv zurück! Alleine nur um die dummen Gesichter im Autohaus zu sehen, was mich regelrecht verarscht hat!

Auch hier nochmal der Hinweis, dass das Inhalte betreffend des möglichen Vergleichs sind, über die / der Betroffene sich nicht äußern kann und darf.

Zur eigentlichen Frage:
Ja, es gibt/gab diese Fälle.

Und zur Frage, wie die Rückabwicklung (und auch ggf. bei Nutzwertersatzpflicht) abläuft:
Läuft wie eine "normale" Leasingrückläufer Abgabe ab. Heißt, dass Auto wird auf "größere" Schäden beurteilt, ob es fahrbereit ist, dem für das Alter im entsprechenden Zustand ist, etc. etc. Steinschläge in der Motorhaube gehören nicht dazu.

Nutzwertersatz bezieht sich auf exakt das selbe wie oben beschrieben. Es werden die gefahrenen Kilometer abgegolten. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass wenn das Auto z.B. unrepariert zurückgegeben werden soll, es dann schon nochmal zu einer nachträglichen Verhandlung kommt. Ein Schrottauto nimmt wohl kein Händler zurück. 😉

Mein ganz profaner Tipp:
Wer von vornherein seinem Rechtsvertreter mitteilt, was man sich von einem Vergleich erwartet (Rückgabe, Nachlass, Schlussratenstundung, whatever), wird auch keine Angebote bzgl. "wir mindern die Schlussrate" oder ähnliches erhalten. Ein Vergleich ist eine Verhandlung. Beide Seiten (machen idR die Anwälte) tauschen sich aus und einigen sich am Ende (möglicherweise). Hier gibt es kein Schwarz oder Weiß. Von daher hilft nur eine offene Kommunikation mit seinem Anwalt.

Eine Stillschweigensvereinbarung ist ziemlich umfassend.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. September 2018 um 13:07:09 Uhr:


Eine Stillschweigensvereinbarung ist ziemlich umfassend.

Genau so sieht’s aus!

Noch nie gesehen, muss ich wohl mal abwarten 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen