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Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Themenstarteram 20. März 2018 um 8:30

Hallo,

zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)

Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?

Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:

„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

 

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:

1. Klage zurückziehen

2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen

3. neuen VW/Audi/... kaufen

4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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am 26. März 2020 um 11:57

Mal sehen wann wir was hören.

Der EuGH hilft uns sehr! Dadurch dürften einige Banken doch in die Verlegenheit kommen, sich auf außergerichtliche Vergleiche einzulassen. Die Lage ist nun mit der EuGH Entscheidung eigentlich aussichtslos aus deren Sicht (wenn denn der entsprechende Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB in eurem Vertrag bei der Angabe der Widerrufsfrist enthalten ist). Interessierten bietet sich die Möglichkeit die Entscheidung (C-66/19) zu lesen und den dortigen Sachverhalt mit dem eigenen Vertrag zu vergleichen.

Ich bin jedenfalls seit heute recht zuversichtlich was den weiteren Prozessverlauf angeht. Nach dem Rückschlag durch das BGH Urteil Ende letzten Jahres endlich ein Lichtblick...

Btw: Auch meine Verhandlung wurde verschoben. Gleichzeitig hat das Gericht um Zustimmung zum schriftlichen Verfahren gebeten, sodass bald ein erstes Urteil vorhanden sein sollte. Dann geht es - sollte das LG der EuGH Ansicht nicht folgen - mit viel Selbstbewusstsein in die nächste Instanz.

War dann wohl blöd dass mein LG Termin nicht verschoben wurde..

am 26. März 2020 um 22:01

Bei mir ist der Verweis im Vertrag enthalten

Gibt es eigentlich Neuigkeiten darüber, wie das in Zahlung gegebene Fahrzeug beim Widerruf verrechnet wird? Normal als Anzahlung, die der Händler dann erstatten muss, vorausgesetzt, dass er den Wagen nicht mehr auf dem Hof hat?

Zitat:

@LuZiFaR schrieb am 27. März 2020 um 08:41:44 Uhr:

Gibt es eigentlich Neuigkeiten darüber, wie das in Zahlung gegebene Fahrzeug beim Widerruf verrechnet wird? Normal als Anzahlung, die der Händler dann erstatten muss, vorausgesetzt, dass er den Wagen nicht mehr auf dem Hof hat?

Die Frage verstehe ich nicht.

Das fahrzeug wird i.d.R. zum Kaufwert angesetzt.

Beispiel: Hatte das Auto einen Neuwert von 20.000€, du hast 5000€ angezahlt und 15.000€ Finanziert (Finanzierungsvolumen wären mit Zinsen dann 16.000€)

Du gibst bestenfalls das Auto jetzt nach X Jahren zurück, mit 30.000km oder whatever, und bekommst jetzt 21.000€ überwiesen.

Glaube eher er meint einen alten Gebrauchtwagen als Anzahlung..

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 27. März 2020 um 13:52:16 Uhr:

Glaube eher er meint einen alten Gebrauchtwagen als Anzahlung..

This.

achso, du hast ja für deinen alten einen gewissen Betrag erhalten, mit dem wird er auch angesetzt. Dass du den alten nicht zurück bekommst, ist ja klar.

am 17. Mai 2020 um 7:01

Hallo,

 

ich muß das Thema auch nochmal aufgreifen...

 

Mich hat eine Anwaltskanzlei angerufen und überprüft nun gerade mein Widerrufsrecht des Autokredites. Der ominöse Kaskadenverweis steht in meinem Vertrag eindeutig drin. Der Kreditvertrag ist von 01/2017 und endet 12/2020.

Meine Rechtschutzversicherung (ÖRAG) übernimmt den Fall trotz Verkehrsrechtschutz nicht, weil Kreditstreitigkeiten in einer Extraklausel ausgeschlossen sind!

Ein Berater der RV wies mich darauf hin, dass die Erfolgsaussichten vor Gericht bei max. 10% liegen und ich dann im schlimmsten Fall alle Kosten übernehmen muß.

Selbst ein sogenannter Prozesskostenfinanzierer, der alle Kosten für den Rechtsstreit übernimmt, könne pleite gehen und man bleibt trotzdem bei einer Niederlage vor Gericht auf den Kosten sitzen!

 

Ich bin nach anfänglicher Euphorie nun doch sehr skeptisch, was das ganze angeht!

Recht haben und Recht bekommen ist ja leider oft nicht dasselbe und es ist auch ein Riesengeschäft für alle Anwaltskanzleien...

 

Was meint ihr dazu?

 

Liebe Grüße,

Thomas

Hier hatte ich bereits etwas dazu geschrieben.

 

https://www.motor-talk.de/.../...der-leasingvertrags-t6407124.html?...

 

Das EuGH Urteil zum Kaskadenverweis alleine wird nicht viel ändern. Aber dieses Urteil zusammen mit den Fehlern der Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass es eben doch gut für den Verbraucher ausgeht. Besonders die VW Bank/Leasing können sich nicht auf den Musterschutz berufen, da sie das Muster früher nicht 1:1 verwendet haben.

 

Meine RS ( auch die ÖRAG) übernimmt den Fall, da ich noch einen alten Vertrag habe, wo die Bedingungen das noch nicht ausgeschlossen haben.

 

Aber ich persönliche würde nicht ohne eine RS klagen. Das geht mindestens über zwei Instanzen und da wäre mir das Risiko zu groß.

 

 

 

 

 

am 17. Mai 2020 um 8:50

Mein Urteil wird kommende Woche vom LG Braunschweig bekannt gegeben. Mein Anwalt hatte dem LG Braunschweig, nachdem das Urteil am EuGH gefallen ist, einen Brief geschrieben. Darauf hin wurde vom LG Braunschweig die Urteilsverkündung vom eigentlichen Termin Ende März auf die kommende Woche verlegt. Ich bin gespannt, der Anwalt sagte mir das die Chancen durch das Urteil am EuGH extrem gestiegen sind.

Zitat:

@Thomas-Willich schrieb am 17. Mai 2020 um 09:01:27 Uhr:

Hallo,

ich muß das Thema auch nochmal aufgreifen...

Mich hat eine Anwaltskanzlei angerufen und überprüft nun gerade mein Widerrufsrecht des Autokredites. Der ominöse Kaskadenverweis steht in meinem Vertrag eindeutig drin. Der Kreditvertrag ist von 01/2017 und endet 12/2020.

Meine Rechtschutzversicherung (ÖRAG) übernimmt den Fall trotz Verkehrsrechtschutz nicht, weil Kreditstreitigkeiten in einer Extraklausel ausgeschlossen sind!

Ein Berater der RV wies mich darauf hin, dass die Erfolgsaussichten vor Gericht bei max. 10% liegen und ich dann im schlimmsten Fall alle Kosten übernehmen muß.

Selbst ein sogenannter Prozesskostenfinanzierer, der alle Kosten für den Rechtsstreit übernimmt, könne pleite gehen und man bleibt trotzdem bei einer Niederlage vor Gericht auf den Kosten sitzen!

Ich bin nach anfänglicher Euphorie nun doch sehr skeptisch, was das ganze angeht!

Recht haben und Recht bekommen ist ja leider oft nicht dasselbe und es ist auch ein Riesengeschäft für alle Anwaltskanzleien...

Was meint ihr dazu?

Liebe Grüße,

Thomas

Mhhh wenn man eine Rechtschutz hat und verliert dann muss man alles zahlen?

Zitat:

@kinofan90 schrieb am 17. Mai 2020 um 10:59:04 Uhr:

 

Mhhh wenn man eine Rechtschutz hat und verliert dann muss man alles zahlen?

Er hat ja eben keinen (für diesen Fall)

Zitat:

@Twins.7 schrieb am 17. Mai 2020 um 10:50:59 Uhr:

Mein Urteil wird kommende Woche vom LG Braunschweig bekannt gegeben. Mein Anwalt hatte dem LG Braunschweig, nachdem das Urteil am EuGH gefallen ist, einen Brief geschrieben. Darauf hin wurde vom LG Braunschweig die Urteilsverkündung vom eigentlichen Termin Ende März auf die kommende Woche verlegt. Ich bin gespannt, der Anwalt sagte mir das die Chancen durch das Urteil am EuGH extrem gestiegen sind.

Halte uns mal auf dem Laufenden. Mein Urteil wurde kurz vorher bekannt gegeben und die Klage wurde „natürlich“ abgewiesen. Liegt derzeit beim OLG in Berufung

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