Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Sehr gut! Ich bezweifle allerdings, dass es jemals zu einem höchstrichterlichen Urteil (OLG und mehr) kommen wird. Davor wird eher verglichen. Und diese Konditionen sind ja höchst unterschiedlich und meist unbekannt, da Verschwiegenheitspflicht.
Zitat:
@LuZiFaR schrieb am 15. August 2018 um 12:50:09 Uhr:
Ob das die Chancen auf bessere Konditionen bei einem Vergleich erhöht?Es wäre wünschenswert.
Bessere Konditionen als sämtliches Geld zurück und keine Abnutzungsentschädigung?
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 15. August 2018 um 13:43:11 Uhr:
Zitat:
@LuZiFaR schrieb am 15. August 2018 um 12:50:09 Uhr:
Ob das die Chancen auf bessere Konditionen bei einem Vergleich erhöht?Es wäre wünschenswert.
Bessere Konditionen als sämtliches Geld zurück und keine Abnutzungsentschädigung?
Da bisher die Vergleiche wohl eher MIT Nutzwertentschädigung geschlossen worden sind, meint der User wohl eher, dass es nun ggf die Chancen bei einem Vergleich erhöht, ebenfalls keinen Nutzwertersatz leisten zu müssen.
Eigentlich leicht zu verstehen....
Nein, über Vergleiche ist ja nichts bekannt.
Woher willst das wissen, du Versteher?
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Die bisherigen Vergleichsangebote, die hier auch im Thread rum schwirren, sind im Gegensatz zu diesem Urteil unterirdisch.
Ein Vergleich verkürzt das Prozedere. Lassen wir das Versäumnisurteil von Hamburg außen vor, dann ist das hier das erste Urteil, so wie man sich das wünscht und führt vielleicht zu einem Umdenken? 😉
Zitat:
@LuZiFaR schrieb am 15. August 2018 um 21:23:37 Uhr:
Die bisherigen Vergleichsangebote, die hier auch im Thread rum schwirren, sind im Gegensatz zu diesem Urteil unterirdisch.
Wenn ein Vergleich angenommen wird, gibt es ja die Verschwiegenheitsklausel und diese Angebote werden dann hier auch nicht veröffentlicht.
Zitat:
@LuZiFaR schrieb am 15. August 2018 um 22:04:48 Uhr:
Und?
Woher willst du die bisherigen Vergleichsangebote, außer die hier geposteten kennen, wenn keiner drüber reden darf?
Die hier geposteten Vergleichsangebote entsprechen genau dem, welche ich im Bekanntenkreis ebenfalls gesehen habe. Komischer Zufall? Dadurch die Hoffnung, dass stillschweigend dank des neuen Urteils auch bessere Vergleiche abgeschlossen werden.
Wenn 15-20% auf die Finanzierung (wie von Dir geschrieben - Zufall? 🙂 ) oder Vergleich mit Wertminderung hier den ein oder anderen zufriedenstellt - bitte.
Zitat:
@LuZiFaR schrieb am 15. August 2018 um 22:31:21 Uhr:
Die hier geposteten Vergleichsangebote entsprechen genau dem, welche ich im Bekanntenkreis ebenfalls gesehen habe. Komischer Zufall? Dadurch die Hoffnung, dass stillschweigend dank des neuen Urteils auch bessere Vergleiche abgeschlossen werden.Wenn 15-20% auf die Finanzierung (wie von Dir geschrieben - Zufall? 🙂 ) oder Vergleich mit Wertminderung hier den ein oder anderen zufriedenstellt - bitte.
Dann erklär du mir doch mal, wieso es noch kein Urteil eines OLG dazu gibt.
Hi Leute,
also ich klinke mich mal in diese Thematik ein.
Ich nehme ebenfalls den Widerrufsjoker in Anspruch. Da es sich bei mir um 2 Fahrzeuge handelt (VW (Benziner und AUDI (Diesel)) wird es bei mir auch gleich 2 Urteile/Vergleiche geben. Gedeckt werden die Kosten von meiner VERKEHRSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG "Anwalts Liebling". Meine Widerrufe wurden beide mit einem Standartschreiben abgelehnt. Daraufhin habe ich eine Anwältin eingeschaltet die sich auf Banken und Kapitalrecht spezialisiert hat. In beiden Verträgen sind "wahrscheinlich" exakt die selben Fehler vorhanden. Diese beziehen sich auf das außerordentliche Kündigungsrecht. Mein Fall wird wahrscheinlich einer der spannendsten :-) Der Audi wurde bereits komplett finanziert ca. 25000€ hatte leider aber auch 2 Schäden die beide repariert worden sind. Beim VW läuft die Finanzierung noch bis 4. Quartal 2019. Dieses Fahrzeug hat aber aktuell einen größeren Schaden. Ob ich mich mit den Banken letztendlich wirklich vergleichen möchte, weiß ich noch nicht. Meine Anwältin hat diese Woche die Banken kontaktiert. Nächste Infos von mir folgen in der 1. Septemberwoche.
Ach und tut mir einen gefallen... verbreitet hier bitte einfach keine Halbwahrheiten. Wenn ihr von etwas keine Ahnung habt, dann bemüht euch doch bitte und nutzt Google. Es gibt wirklich genügend Informationen über dieses Thema.
Ich sehe hier keine Halbwahrheiten. Interessant, dass das jemand schreibt, der noch nicht einmal ein Vergleichsangebot vorliegen hat..
Hab ich, aber ich werde keine weiteren Details veröffentlichen, falls die Personen die Vergleiche doch annehmen.
Wie schauts eigentlich zukünftig aus, werden die Banken wieder Kredit an diese Personen geben oder kann man das dann mit dem Hersteller vorerst knicken? Bin gespannt, ob dann auch andere Banken davon "Wind bekommen" ...