Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@LuZiFaR schrieb am 17. August 2018 um 23:44:19 Uhr:
Hab ich, aber ich werde keine weiteren Details veröffentlichen, falls die Personen die Vergleiche doch annehmen.Wie schauts eigentlich zukünftig aus, werden die Banken wieder Kredit an diese Personen geben oder kann man das dann mit dem Hersteller vorerst knicken? Bin gespannt, ob dann auch andere Banken davon "Wind bekommen" ...
Denke mal das du dort direkt wieder das nächste Fahrzeug finanzieren kannst.
Für Geld machen die doch alles 😁
Das ist eine sicher berechtigte Frage... in die Schufa kommt es sicher nicht rein, aber vermutlich haben Banken da mwhr Instrumente und das Scoring ist nur eines davon.
Zitat:
@Eyitsch schrieb am 17. August 2018 um 18:36:11 Uhr:
"beide mit einem Standartschreiben abgelehnt.
Ein StandarTschreiben gibt es nicht.
Zitat:
@digidoctor schrieb am 18. August 2018 um 08:32:08 Uhr:
Zitat:
@Eyitsch schrieb am 17. August 2018 um 18:36:11 Uhr:
"beide mit einem Standartschreiben abgelehnt.Ein StandarTschreiben gibt es nicht.
Klar gibt es die Standartschreiben genau so wie die Standartschreiben die von den Kunden versuchsweise an die Bank geschickt werden. Dort setzt sich keiner hin und schreibt einen Roman zurück.
Ähnliche Themen
Zitat:
@digidoctor schrieb am 18. August 2018 um 08:32:08 Uhr:
Zitat:
@Eyitsch schrieb am 17. August 2018 um 18:36:11 Uhr:
"beide mit einem Standartschreiben abgelehnt.Ein StandarTschreiben gibt es nicht.
Ich danke dir für deine Aufmerksamkeit...
Hallo zusammen,
bin ebenfalls ein Widerrufer eines im Juli 2016 über die VW Bank geleasten Fahrzeug. Bei mir ergab sich der Bedarf des Widerrufs mittelbar aus meinem Versuch, den Leasingvertrag vor Ablauf zu kündigen. Ich hatte meinen Vertragshändler darum gebeten, das Fahrzeug schon 3 Monate vor Leasingende zurückzugeben. Die Leasingraten für die verbleibenden Monate war ich bereit weiterzuzahlen.
Dies wurde mir mit der Auskunft "So nicht vorgesehen, machen wir nicht" seitens der VW Leasing verweigert. Ich habe mir den Vertrag daraufhin nochmals angeschaut und festgestellt, dass dieser keine Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung vorsieht, bzw. die Modalitäten dazu Ex-post mit dem Leasinggeber abzuklären seien. Erst durch die Berichterstattung zum Thema Autokredit / Leasingwiderruf habe ich dann erfahren, dass ich tatsächlich gemäß BGB / EGBGB berechtigt bin, meinen Verbraucherkreditvertrag zu jedem Zeitpunkt zu kündigen. Maßgeblich hierbei sind die in den AGB angegebenen Kündigungsbedingungen, welche aber insbesondere bei der VW Leasing fast nie den Anforderungen gemäß EGBGB entsprachen.
Entsprechend habe ich meinen Vertrag über widerruf.info an eine Kanzlei weitergeleitet, den Widerruf persönlich fomuliert und nach der zu erwartenden Ablehnung den Klageweg bestritten.
Meine Rechtsschutz habe ich einen Tag vor Versendung des ersten Widerrufsschreiben abgeschlossen. Bislang wurden die Kosten für das außergerichtliche Verfahren, sowie 1. Instanz jeweils innerhalb weniger Tage bewilligt...
Der Termin für das Verfahren 1. Instanz ist beim Landgericht im Oktober angesetzt. Mal sehen, ob und wann die VW Leasing mit einem Vergleichsangebot um die Ecke biegt.
Warum schreibe ich das alles?; Weil ich allen weiteren Betroffenen Mut machen möchte, die Klageweg ebenfalls zu bestreiten. Auch die moralischen Implikationen, welche mit einem nachträglichen Widerruf einhergehen versuche ich so ein wenig zu entkräften. Es wurde hier ja oftmals vorgebracht, dass sich die Widerrufer letztendlich nur aus den klar formulierten Kosten herauswinden möchten.
Dies trifft aber nicht den Kern der Sache. Ich unterstelle den Autobanken hier Absicht in dem Sinne, dass relevante Bestandteile der AGB wider geltenden Rechts und zum direkten Nachteil gegenüber dem Verbraucher verfasst werden. Das EGBG ist an dieser Stelle sehr deutlich; insbesondere die Kündigungsbedingungen sind klar und verständlich in den Vertragstext zu integrieren. Wie ihr an meinem Beispiel seht, ergab sich durch die beanstandete Formulierung der Kündigungsbedingungen durchaus ein direkter Nachteil hinsichtlich meines Begehrens, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Letztendlich bestand für mich keine andere Wahl als den Widerrufsjoker in Anspruch zu nehmen, um vorzeitig aus meinem Vertrag zu kommen. Ich glaube auch, dass die Rechtssprechung hier so verbraucherfreundlich urteilt, weil insbesondere die Anforderungen gemäß 247 EGBGB eine Grundabsicherung für jeden Verbraucher darstellen sollen um sich überhaupt über die tatsächlichen Vertragsbestandteile Klarheit verschaffen zu können. Wenn man mir jetzt sagt, ich hätte den Vertrag vorher genau lesen soll kann ich nur zurück fragen; Wie soll ich einen Vertrag nachvollziehen, dessen Sinn es war, mich hinsichtlich der mir zustehenden Rechte im Unklaren zu lassen oder ggf. sogar zu täuschen?
Zitat:
@widerrufo schrieb am 18. August 2018 um 10:14:13 Uhr:
Hallo zusammen,bin ebenfalls ein Widerrufer eines im Juli 2016 über die VW Bank geleasten Fahrzeug. Bei mir ergab sich der Bedarf des Widerrufs mittelbar aus meinem Versuch, den Leasingvertrag vor Ablauf zu kündigen. Ich hatte meinen Vertragshändler darum gebeten, das Fahrzeug schon 3 Monate vor Leasingende zurückzugeben. Die Leasingraten für die verbleibenden Monate war ich bereit weiterzuzahlen.
Dies wurde mir mit der Auskunft "So nicht vorgesehen, machen wir nicht" seitens der VW Leasing verweigert. Ich habe mir den Vertrag daraufhin nochmals angeschaut und festgestellt, dass dieser keine Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung vorsieht, bzw. die Modalitäten dazu Ex-post mit dem Leasinggeber abzuklären seien. Erst durch die Berichterstattung zum Thema Autokredit / Leasingwiderruf habe ich dann erfahren, dass ich tatsächlich gemäß BGB / EGBGB berechtigt bin, meinen Verbraucherkreditvertrag zu jedem Zeitpunkt zu kündigen. Maßgeblich hierbei sind die in den AGB angegebenen Kündigungsbedingungen, welche aber insbesondere bei der VW Leasing fast nie den Anforderungen gemäß EGBG entsprachen.
Entsprechend habe ich meinen Vertrag über widerruf.info an eine Kanzlei weitergeleitet, den Widerruf persönlich fomuliert und nach der zu erwartenden Ablehnung den Klageweg bestritten.
Meine Rechtsschutz habe ich einen Tag vor Versendung des ersten Widerrufsschreiben abgeschlossen. Bislang wurden die Kosten für das außergerichtliche Verfahren, sowie 1. Instanz jeweils innerhalb weniger Tage bewilligt...
Der Termin für das Verfahren 1. Instanz ist beim Landgericht im Oktober angesetzt. Mal sehen, ob und wann die VW Leasing mit einem Vergleichsangebot um die Ecke biegt.
Warum schreibe ich das alles?; Weil ich allen weiteren Betroffenen Mut machen möchte, die Klageweg ebenfalls zu bestreiten. Auch die moralischen Implikationen, welche mit einem nachträglichen Widerruf einhergehen versuche ich so ein wenig zu entkräften. Es wurde hier ja oftmals vorgebracht, dass sich die Widerrufer letztendlich nur aus den klar formulierten Kosten herauswinden möchten.
Dies trifft aber nicht den Kern der Sache. Ich unterstelle den Autobanken hier Absicht in dem Sinne, dass relevante Bestandteile der AGB wider geltenden Rechts und zum direkten Nachteil gegenüber dem Verbraucher verfasst werden. Das EGBG ist an dieser Stelle sehr deutlich; insbesondere die Kündigungsbedingungen sind klar und verständlich in den Vertragstext zu integrieren. Wie ihr an meinem Beispiel seht, ergab sich durch die beanstandete Formulierung der Kündigungsbedingungen durchaus ein direkter Nachteil hinsichtlich meines Begehrens, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Letztendlich bestand für mich keine andere Wahl als den Widerrufsjoker in Anspruch zu nehmen, um vorzeitig aus meinem Vertrag zu kommen. Ich glaube auch, dass die Rechtssprechung hier so verbraucherfreundlich urteilt, weil insbesondere die Anforderungen gemäß 247 EGBG eine Grundabsicherung für jeden Verbraucher darstellen sollen um sich überhaupt über die tatsächlichen Vertragsbestandteile Klarheit verschaffen zu können. Wenn man mir jetzt sagt, ich hätte den Vertrag vorher genau lesen soll kann ich nur zurück fragen; Wie soll ich einen Vertrag nachvollziehen, dessen Sinn es war, mich hinsichtlich der mir zustehenden Rechte im Unklaren zu lassen oder ggf. sogar zu täuschen?
Schöner hätte man das ganze gar nicht schreiben können. Top
Die Frage ist jetzt für mich, warum will ich ein Fahrzeug vorzeitig zurückgeben, bin aber gleichzeitig bereit, die ausstehenden Raten weiter zu bedienen?
Welchen Sinn sollte das haben? Warum lehnt VW ab, wenn doch die Raten dennoch vertragsgerecht bezahlt würden?
Klingt doch vollkommen unlogisch für mich.
Zitat:
@cdfcool schrieb am 18. August 2018 um 10:31:32 Uhr:
Die Frage ist jetzt für mich, warum will ich ein Fahrzeug vorzeitig zurückgeben, bin aber gleichzeitig bereit, die ausstehenden Raten weiter zu bedienen?
Welchen Sinn sollte das haben? Warum lehnt VW ab, wenn doch die Raten dennoch vertragsgerecht bezahlt würden?Klingt doch vollkommen unlogisch für mich.
Ich glaube das hat einen recht einfachen Grund. Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung, ginge das Fahrzeug vor Leasingende wieder in den Besitz des Autohauses. Mit der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges nach 36 Monaten würden aber darüberhinaus noch Kosten für die Endinspektion (ca 450€) und die HU Erneuerung auf mich zukommen. Diese Kosten werden wahrscheinlich schon bei der Errechnung der Leasingrate miteinbezogen. Bei vorzeitiger Abgabe würde keine Rechtsgrundlage für diese Berechnung bestehen...
Ich will das Fahrzeug übrigens früher abgeben, weil ich zum Leasingende 3 Monate im Ausland sein werde
Hallo zusammen,
also wenn ich mir so manche Kommentare durchlese, werde ich das Gefühl nicht los, dass es hier bewusst zur Beeinflussung kommt bezüglich Klage, Vergleich usw. das war im bereits geschlossenen Chatverlauf nicht anders und deshalb gab es am Ende so eine „Eskalation“
Wenn ein betroffener, betrogener Kunde noch mit der Bank-Hersteller-Händler sympathisiert und das Urteil kritisiert in dem der geprellte-Kunde nach langem rummachen vor Gericht endlich sein Recht zugesprochen bekommen hat was von Anfang an offensichtlich war und von der Bank gekonnt und arrogant abgestritten wurde.. finde ich das nicht mehr als angemessen als Entschädigung!! Die jenigen die nicht das Geld für Anwalt, Klage haben bekommen von der Bank ganz frech keine Antwort und können mit den großen nicht mitspielen und da fragt auch keiner .. von der Politik im Stich gelassen von dem großen Konzern betrogen und dann kommst du!! Also wer Mitleid mit einer milliarden schweren Bank hat die darauf spekuliert die Hälfte der Betroffenen kann nicht klagen oder sonstiges hat nichts gelernt außer die Leute abzuziehen das ändert sich vll mit dem kollektiven Rechtsschutz der schon längst überfällig ist. Das Urteil aus Ravensburg begrüße ich natürlich und das bringt auch noch mal eine neue Dynamik in die ganze Sache.
Du trägst maßgeblich zur Eskalation bei und raubst hier anderen, die einen Widerruf getätigt haben oder dies beabsichtigen zu tun, die Plattform. Damit man sich unabhängig der Anwälte mal darüber informieren kann.
Zitat:
Die jenigen die nicht das Geld für Anwalt, Klage haben bekommen von der Bank ganz frech keine Antwort und können mit den großen nicht mitspielen und da fragt auch keiner
Jeder Anwalt weist explizit daraufhin, dass man bevor man das Widerrufsschreiben an die Bank schickt, eine Rechtsschutzversicherung abschließen soll. Dabei werden Dir sogar welche empfohlen, da es RSV gibt, die das Thema nicht abdecken.
Und das kannst Du überall im Internet nachlesen, ich glaube kaum, dass hier einer Jura studiert hat und diese Art des Widerrufes bzw. die fehlerhafte Widerrufsbelehrung selbst in seinem Vertrag gefunden hat und aus freien Stücken einen Widerruf verfasst, ohne eine RSV abgeschlossen zu haben und selbst wenn, dann hat er für mich Pech gehabt, wenn er davor keine RSV abgeschlossen hat ...
Für mich ist es eigentlich im Rahmen der Versichertengemeinschaft auch ein wenig suspekt, dass man die RSV erst bei Zusendung des Widerrufsschreibens gehabt haben muss und nicht bereits bei Kauf. Sollten viele diesen Weg wählen, werden wir sicherlich bald einen kleinen Beitragssprung in der RSV sehen. Gut, ich schweife ab..
Lange Rede kurzer Sinn, es wäre schön, wenn wir hier weiter ernsthaft über den Widerruf diskutieren können. Fernab davon was die Politik damit zu tun hat, wie böse die Banken sind, wie heuchlerisch diejenigen sind, die ihr Recht wahrnehmen etc.
Danke!
Zitat:
@widerrufo schrieb am 18. August 2018 um 10:38:32 Uhr:
Zitat:
@cdfcool schrieb am 18. August 2018 um 10:31:32 Uhr:
Die Frage ist jetzt für mich, warum will ich ein Fahrzeug vorzeitig zurückgeben, bin aber gleichzeitig bereit, die ausstehenden Raten weiter zu bedienen?
Welchen Sinn sollte das haben? Warum lehnt VW ab, wenn doch die Raten dennoch vertragsgerecht bezahlt würden?Klingt doch vollkommen unlogisch für mich.
Ich glaube das hat einen recht einfachen Grund. Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung, ginge das Fahrzeug vor Leasingende wieder in den Besitz des Autohauses. Mit der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges nach 36 Monaten würden aber darüberhinaus noch Kosten für die Endinspektion (ca 450€) und die HU Erneuerung auf mich zukommen. Diese Kosten werden wahrscheinlich schon bei der Errechnung der Leasingrate miteinbezogen. Bei vorzeitiger Abgabe würde keine Rechtsgrundlage für diese Berechnung bestehen...
Ich will das Fahrzeug übrigens früher abgeben, weil ich zum Leasingende 3 Monate im Ausland sein werde
Der Händler würde aber dennoch profitieren, weil er das Fahrzeug so schon 3 Monate kostenneutral auf dem Hof stehen hat und es so unter Umständen schon verkauft hat, wenn der Vertrag endet, was seiner Liquidität ja nicht schadet. Und die 10qm Platz sollten ihn jetzt auch nicht in Klaustrophobie treiben....
Insofern ist das für mich immer noch dubios, kann mir aber prinzipiell egal sein.
Kann mir jemand bei folgendem Thema weiterhelfen:
Angenommen es kommt zum Vergleich und man bekommt Anzahlung+ bezahlte Raten zurück und muss sich davon Zinsen+Wertersatz (km) abziehen lassen.
Was ich eigentlich mit dem bezahlten KSB-Beitrag? Der wird ja mit der Auflösung des Kredits auch gekündigt.. hier kommt es zu einer Rückerstattung ( Kredit würde ja noch paar Jahre laufen offiziell ohne Vergleich) Hat jemand diesbezüglich Erfahrung gemacht?
Geht die Rückerstattung des Versicherungsbeitrags an Darlehensnehmer oder Bank??