Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Juni 2018 um 10:36:25 Uhr:
Eine Hardwarelösung wäre technisch und auch wirtschaftlich möglich. Die Hersteller wollen die halt nicht.
Viele Kunden wollen keine Nachrüstung.
Ausserdem greift der Widerrufs-Joker nicht nur bei Diesel sondern auch bei Benzinern.
Ist ja auch völlig richtig.
Aber wie du bereits geschrieben hast, wäre das ein wirtschaftliches Desaster für Audi und man müsste sämtliche Diesel nachrüsten.
Wollte das nochmal unterstreichen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Juni 2018 um 10:36:25 Uhr:
Eine Hardwarelösung wäre technisch und auch wirtschaftlich möglich. Die Hersteller wollen die halt nicht.
Dann Frage: geht das Fahrzeug ohne Nachrüstung durch AU durch?
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Ohne gültige Betriebserlaubnis stellt sich diese Frage nicht, da der Betrieb des Fahrzeugs dann unzulässig ist. Die AU ohne "Softwarelösung" dürfte aktuell auch nicht mehr als bestanden bescheinigt werden.
Zitat:
@px333 schrieb am 25. Juni 2018 um 07:25:55 Uhr:
Zitat:
@NoobE-90 schrieb am 21. Juni 2018 um 16:31:14 Uhr:
Also ich habe die Bereitschaft zum Vergleich vor der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen. Reduzierung der Schlussrate ist für mich uninteressant und eine Rückgabe, wobei ich den Wertverlust bei einer angenommenen zu erreichenden Laufleistung vonn 250.000 km hätte begleichen müssen, kommt nicht infrage.?? Also du hast eigentlich alle Möglichkeiten ausgeschlossen...
Bisher ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob der Bank eine Nutzungsentschädigung zusteht. Und zur möglichen Gesamtlaufleistung und der daraus resultierenden Nutzungsentschädigung gibt es auch verschiedene Urteile. Bei einem 6 Zylinder Diesel, sollten es mehr als 250.000 km sein, meiner Meinung nach, aber wir werden sehen, wie die Richter entscheiden.
Ich möchte über die Höhe nichts sagen und ich bin nur den Weg über den Widerruf gegangen. In dem Vergleich ist aber ein rechtliches Vorgehen bezgl. des Schummeldiesels theoretisch noch möglich.
Im Endeffekt gibt es die Möglichkeit einer Reduzierung der Abschlussrate oder Rückgabe mit Gegenrechnung der Wertminderung. Das ist dann ein Glückspiel für wie viel man das Auto dann tatsächlich verkauft bekommt.
In meinem Fall habe ich dummerweise Anfang 2018 noch einen Unfall gebaut, dessen Schaden (rein optisch) ich nicht reparieren ließ. Sowas wirkt sich dann natürlich auch wertmindernd aus.
Allerdings muss ich sagen, dass ich nicht so Probleme hatte, mein Auto in Zahlung zu geben und ich in jedem Fall noch die ursprünglich vereinbarte Schlussrate als Inzahlungsnahmepreis bekommen hätte, trotz Unfallschaden (ca. 1.200 EUR netto Reparaturkosten). Man muss halt dann vergleichen, was für einen attraktiver ist.
Hallo zusammen,
ich habe im Dezember meinen Terrmin. Möchte das Auto nur los werden. Kann man sich vor der Verhandlung einigen? Ich warte noch auf Feedback von meinem Anwalt. Was sind eure Erfahrungen?
VG!
Bei mir ist die Klage an das zuständige Gericht weitergeleitet worden.
Warte nun auf die Antwort des LGs.
Noch kein Termin bekannt.
Nachdem was ich gelesen habe, kommt eine Verhandlung erst zustande, wenn das Gericht signalisiert, dass es verbraucherfreundlich entscheiden wird.
Kann mich auch irren.
Hier kann man einiges drüber nachlesen:
https://www.test.de/.../
Ich denke, dass auch das Urteil aus Hamburg nie die Rechtskraft erreichen wird. Davor wird es "zu gute" Angebote seitens der Bank geben.
Der Bericht der FAZ ist ein wenig dünn. Ich würde daher eher auf die Berichte von test.de zurückgreifen. Zumal auch hier rege diskutiert wird und der Beitrag aktuell gehalten wird.
Das das Urteil keinen Nutzwertersatz vorsieht, sehe ich persönlich für nicht richtig an, letztendlich hat man ja etwas bekommen und auch genutzt. Es wäre daher nur richtig, wenn man hierfür etwas zahlen müsste. Selbst wenn der Nutzwertersatz anfällt, so hat man dennoch zu unglaublich günstigen Konditionen ein neues/neuwertiges Auto gefahren. - das ist aber nur meine Meinung.
Ganz generell finde ich es richtig und wichtig, dass die Gerichte den Banken hier ihre Grenzen aufzeigen.
Es war ja auch nur ein Versäumnisurteil, aber wahrscheinlich wird der Vergleich sehr gut enden, wenn das Gericht schon so entscheidet ...