Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Zitat:

@LuZiFaR schrieb am 23. Mai 2018 um 16:17:52 Uhr:


Was kein Sinn macht, da man für die Fahrzeuge sowieso nichts mehr bekommt.

Wieso? Sind ausschließlich Diesel finanziert worden? Und die Benziner wurden alle bar bezahlt?

Anscheinend muss das Vergleichsangebot gut gewesen sein. Zumindest so gut damit man die Klage zurückgenommen hat. Was aber allen anderen Klägern nicht den Mut nehmen soll, da ja von praktisch allen Gerichten bestätigt wurde dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Mich würde nur interessieren wie so ein Vergleichsangebot aussieht...

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 23. Mai 2018 um 19:10:39 Uhr:



Zitat:

@LuZiFaR schrieb am 23. Mai 2018 um 16:17:52 Uhr:


Was kein Sinn macht, da man für die Fahrzeuge sowieso nichts mehr bekommt.

Wieso? Sind ausschließlich Diesel finanziert worden? Und die Benziner wurden alle bar bezahlt?

Meine Aussage war auf das Urteil und dem damit verbundenen Fahrzeug bezogen. Das war, wenn ich mich recht erinnere, ein Diesel. Bei einem Benziner kann man sicherlich eine Einigung eingehen, obwohl ebenfalls Partikelschleuder und gefährdet für Fahrverbote, wenn es ein DI ist ohne OPF.

@Eetfuk0

Ich habe bereits geschrieben wie ein Vergleichsangebot aussieht. Ich denke bei dem vorliegenden Fall wurde stark nachgebessert.

Zitat:

@Eetfuk0 schrieb am 23. Mai 2018 um 19:15:46 Uhr:


Anscheinend muss das Vergleichsangebot gut gewesen sein. Zumindest so gut damit man die Klage zurückgenommen hat. Was aber allen anderen Klägern nicht den Mut nehmen soll, da ja von praktisch allen Gerichten bestätigt wurde dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Mich würde nur interessieren wie so ein Vergleichsangebot aussieht...

Das stimmt nicht so ganz. Die Urteile, welche gewonnen worden sind, haben offenbar immer in die selbe Kerbe geschlagen, nämlich, dass der Verbraucher nicht über sein Kündigungsrecht informiert worden ist. In den Verträgen wird meist nur das Kündigungsrecht der Bank erwähnt, nicht aber das des Kunden.

Andere Klagen, welche sich auf andere Punkte bezogen haben, gingen verloren. Das ist alles über die Google-Recherche nachvollziehbar. Es werden/wurden also leider nicht alle erhobenen Klagen gewonnen.

Dennoch... vor Gericht ist man eh "allein", denn bis ein Urteil gefällt wird/wurde, was ausnahmslos ALLEN Verbrauchern hilft (wie seinerzeit die zu Unrecht erhobenen Kreditgebühren), wird viel Zeit vergehen ODER aber es wird nie dazu kommen, denn die Folgen wären für die Banken gravierend. Daher wird sich vermutlich eher verglichen und man wird vom Ergebnis nie erfahren...

Ist nur meine Vermutung.

Trotzdem.... den Mut nicht verlieren und für sein Recht kämpfen! Die Urteile sind da, wenn auch (noch / nicht mehr) rechtskräftig. Gefällt wurden sie. 🙂

Grüße!

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Zitat:

@LuZiFaR schrieb am 23. Mai 2018 um 16:17:52 Uhr:


Was kein Sinn macht, da man für die Fahrzeuge sowieso nichts mehr bekommt.

Doch, verkauf einfach nach Osteuropa. Die freuen sich auf gebrauchte deutsche Dieselautos, egal ob mit oder ohne Betrugssoftware 🙂🙂

Ich bin den Weg gegangen und hatte einen Schummeldiesel.
September 17 Widerruf, ab Dezember 17 den Anwalt eingeschaltet, Im Februar 18 dann eine Klage beim Gericht eingereicht und dann im April 2018 außergerichtlich geeinigt. Über die Höhe kann ich nichts sagen, aber ich bin zufrieden und würde diesen Weg immer wieder gehen..

Na dann, bis dass der TÜV euch scheidet. Ansonsten hättest du dein Geld auch verbrennen können. 😉

Zitat:

@nise-20 schrieb am 14. Juni 2018 um 11:24:39 Uhr:


Ich bin den Weg gegangen und hatte einen Schummeldiesel.
September 17 Widerruf, ab Dezember 17 den Anwalt eingeschaltet, Im Februar 18 dann eine Klage beim Gericht eingereicht und dann im April 2018 außergerichtlich geeinigt. Über die Höhe kann ich nichts sagen, aber ich bin zufrieden und würde diesen Weg immer wieder gehen..

Darf man fragen, ob du nur den Vertrag widerrufen hast oder zusätzlich auch gegen die geänderten Abgaswerte (Schummeldiesel) geklagt hast?

Zitat:

@Almagro654 schrieb am 14. Juni 2018 um 13:19:02 Uhr:


Darf man fragen, ob du nur den Vertrag widerrufen hast oder zusätzlich auch gegen die geänderten Abgaswerte (Schummeldiesel) geklagt hast?

Das hätte ich gern auch gewusst, da ich meine Klage immer erweitern könnte 🙂🙂

Zitat:

@nise-20 schrieb am 14. Juni 2018 um 11:24:39 Uhr:


Ich bin den Weg gegangen und hatte einen Schummeldiesel.
September 17 Widerruf, ab Dezember 17 den Anwalt eingeschaltet, Im Februar 18 dann eine Klage beim Gericht eingereicht und dann im April 2018 außergerichtlich geeinigt. Über die Höhe kann ich nichts sagen, aber ich bin zufrieden und würde diesen Weg immer wieder gehen..

Komm schon, hier bist du anonym 🙂
Sag vielleicht wieviel % Nachlass (auf Schlussrate) hast du bekommen, oder vielleicht etwas anderes?

Hallo,

mein Vergleich mit der Bank ist auch so gut wie durch. Wie lange dauert es dann noch bis zur Rückgabe? Oder kann ich den Termin festlegen oder schieben (bin in ca. 1 Woche für 14 Tage im Urlaub)? Danke.

Also ich habe die Bereitschaft zum Vergleich vor der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen. Reduzierung der Schlussrate ist für mich uninteressant und eine Rückgabe, wobei ich den Wertverlust bei einer angenommenen zu erreichenden Laufleistung vonn 250.000 km hätte begleichen müssen, kommt nicht infrage.

Aso, Nachlass bewegt sich lt. Anwalt wohl auf 15-25% des ursprünglichen Kaufpreises.

Zitat:

@NoobE-90 schrieb am 21. Juni 2018 um 16:31:14 Uhr:


Also ich habe die Bereitschaft zum Vergleich vor der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen. Reduzierung der Schlussrate ist für mich uninteressant und eine Rückgabe, wobei ich den Wertverlust bei einer angenommenen zu erreichenden Laufleistung vonn 250.000 km hätte begleichen müssen, kommt nicht infrage.

?? Also du hast eigentlich alle Möglichkeiten ausgeschlossen...

Eine Hardwarelösung wäre technisch und auch wirtschaftlich möglich. Die Hersteller wollen die halt nicht.

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