Anscheinend muss das Vergleichsangebot gut gewesen sein. Zumindest so gut damit man die Klage zurückgenommen hat. Was aber allen anderen Klägern nicht den Mut nehmen soll, da ja von praktisch allen Gerichten bestätigt wurde dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Mich würde nur interessieren wie so ein Vergleichsangebot aussieht...