Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Sobald man Volkswagen Widerruf in Google eingibt, sollte gute Auswahl an Anwälten zu sehen sein. Von was für einem hohen Aufwand sprichst du?
"Hast du evtl. eine Empfehlung für einen? Was für Anwälte kümmern sich denn um sowas? 😁"
Such mal einfach in Google (z.B. nach Stichwort "widerruf autokredit joker"😉. Es gibt mehrere Anwälte.
Meine Klage ist (nach Deckungszusage) erst heute nach LG geflogen.
Gruß,
Hallo Mitglieder,
auch wir möchten gerne den Widerruf nutzen um unseren Diesel Golf loszuwerden. Wir haben das Auto von der VW Bank finanziert, abgeschlossen im Oktober 2015. Da so ein Rechtsstreit ne Menge Geld kostet und VW es bisher in jedem Fall auf ne Klage ankommen lässt, meine Frage(n):
Wir haben (leider) keinen Rechtsschutz, sind aber ADAC Mitglied. Gestern lag vom ADAC ein Brief im Briefkasten (welch ein Timing), wegen eines Angebots einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Ohne Wartezeit, ohne Selbstbeteiligung. Wenn wir als jetzt diese Rechtsschutzversicherung beim ADAC abschließen, unseren Vertrag widerrufen und nach Ablehnung des Widerrufs das ganze der Rechtsschutz melden um einen Anwalt zu nehmen, müsste doch die Versicherung das ganze übernehmen oder?
Der Schadensfall tritt ja erst ein, sobald VW den Widerruf ablehnt. Ist hier jemand der gerade diesen Weg geht, mit der ADAC Verkehrsrechtsschutz und kann uns sagen ob diese das ganze übernehmen??
Natürlich könnte man jetzt sagen, "ruf doch einfach an und frag nach", aber ich glaube nicht dass die im Vorfeld davon begeistert sind zu hören, ne Versicherung abzuschließen nur um diese dann sofort "geplant" in Anspruch zu nehmen. (Obwohl bei Erfolg dann sowieso VW alle Kosten zu tragen hat).
Über hilfreiche und konstruktive Antworten würden wir uns freuen!
Grüße
Servus. Ich bin mir nicht sicher, aber eine Verkehrsrechtsschutz-VS greift doch nur für verkehrsrechtliche Dinge??? Das wird also bei einem Widerruf eines Kauf- oder Finanzierundsvertrages nicht weiterhelfen, denke ich.
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Falsch gedacht. Vertragsstreitigkeiten werden bei der ADAC auch abgedeckt.
Der Rechtsschutzfall liegt in dem ersten vom VN behaupteten Eingriff in dessen Rechte. Es ist halt die Frage, ob man das in der fehlerhaften Widerrufsbelehrung sieht (vorvertraglich) oder erst in dem Zurückweisen des Widerrufs (in der Vertragszeit). Letzteres dürfte gut vertretbar sein.
Wenn der ADAC nicht in den letzten 12 Monaten seine Bedingungen geändert hat, ist der von dir beschriebene Fall genau so vorzunehmen.
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass selbst bis zur zweiten Instanz die Versicherung die Deckungszusagen erteilt. Einzig beim Vergleich scheinen sie sich ein wenig zickig zu zeigen.
Schick deine Unterlagen an eine der führenden Kanzleien in diesem Fall. Die prüfen zum einem die Erfolgsaussichten und ebenfalls die Versicherungsbedingungen, ob diese eben die Deckung hergeben. Natürlich kostenlos!
Das ganze schon aus dem eigenen Antrieb heraus, dass so ein Rechtsstreit teuer werden kann und die Anwälte Sicherheit wollen und brauchen, dass sie zu ihrem Geld kommen.
Vielen Dank für eure Antworten. Ich denke, dass wir es dann mal versuchen. Zumal man eine VK-Rechtsschutz sowieso immer brauchen kann und die 80€ pro Jahr sind nun wirklich nicht die Welt. Wir nehmen dann, wie von leuchtal beschrieben einfach mal Kontakt zu einer der in dem Fall führenden Anwälte auf, lassen das Checken und dann schauen wir weiter.
Danke!
Zitat:
@Eetfuk0 schrieb am 19. Mai 2018 um 08:27:59 Uhr:
Vielen Dank für eure Antworten. Ich denke, dass wir es dann mal versuchen. Zumal man eine VK-Rechtsschutz sowieso immer brauchen kann und die 80€ pro Jahr sind nun wirklich nicht die Welt. Wir nehmen dann, wie von leuchtal beschrieben einfach mal Kontakt zu einer der in dem Fall führenden Anwälte auf, lassen das Checken und dann schauen wir weiter.Danke!
Keine Ursache. Gern geschehen.
Die Anwälte prüfen meist erst nur den Kreditvertrag. Wenn die Antwort positiv ist (sollte sehr schnell gehen), dann kannst du auch deine Versicherungsbedingungen kurz prüfen lassen. Hatte ich genauso und war kein Problem und wie gesagt auch kostenlos.
Viel Erfolg!
Update im Berliner Vorzeigefall:
https://www.berlin.de/.../pressemitteilung.655200.php
Die Klage wurde zurückgezogen. Offenbar wurde -stillschweigend- ein Vergleich geschlossen.
Schade, das hätte es für viele Kläger leichter gemacht wenn es da im Prozess weiter gegangen wäre. Aber ich kann jeden verstehen der einen lukrativen Vergleich eingeht.
Kann mir kaum vorstellen, dass der Vergleich besser als das erste Angebot war. Aber das werden wir wohl nie erfahren, denn meist wird auch Stillschweigen vereinbart.
Heh
viele klagen nicht weil sie den Fahrzeug zurückgeben möchten, sondern weil sie nur eine bessere Konditionen bzw. Superangebot (als Vergleich) gewinnen möchten und seine Auto sowieso behalten.
Was kein Sinn macht, da man für die Fahrzeuge sowieso nichts mehr bekommt.
Ich will mein Auto zurückgeben.