Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@Hondadriverr schrieb am 25. Januar 2019 um 05:28:02 Uhr:
Trotzdem wäre es ja für die anderen Kunden hilfreich zu wissen..
15-20% des NKP hilft ja kaum weiter? 😕
Von echten Rückgaben ist nichts bekannt, oder..?
Was muss dir da jemand helfen?
Wenn du in Mathe bissel aufgepasst hast, dann wirst du dir ja 15-20% von deinem Bruttokaufpreis selbst ausrechnen können und entscheiden, ob sich für dich der eine, oder der andere Weg lohnt und sinnvoll erscheint.
Befass dich doch selbst auch mal ein wenig mit dem Thema und lass dir nicht alles vorkauen.
Da ist es ja auch nicht verwunderlich, daß manch einer auf solche Fragen gar nicht mehr antworten mag.
In einem vorherigen Beitrag hier, hab ich die zweit gängigen Varianten niedergeschrieben.
Ah, dann war ich also mit den Klettverschlüssen gemeint..
Brauchst doch nicht antworten, wenn Du die Fragestellung nicht verstehst. Aber hier ständig verbal auszuholen ohne deine Mitschreiber zu kennen, wirft ehrlich gesagt kein positives Licht auf Dich! Und wer ist manch einer? Woher willst du das wissen? Manch einer darf vielleicht einfach nicht mehr schreiben.. Etwas mehr Distanz bitte. Ich unterstelle Dir hier auch nichts...
Zitat:
@progressivus schrieb am 25. Januar 2019 um 11:43:50 Uhr:
Es sind mehr als 20% drin, habe ich gehört. 😎
Danke, das war die Frage.
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Zitat:
@kes83 schrieb am 25. Januar 2019 um 16:28:22 Uhr:
Ich bin mit 50% zu frieden. Die Kanzlei hatte 75% garantiert :-)
Mein Anwalt sagt, in der Regel sind es 15-20 %.
15-20%, wieso hilft das nicht weiter?
Man hat widersprochen, das Auto zurückgegeben und noch Geld bekommen.
Was erwartet man noch?
Wenn man vom Rabatt auf den Kaufpreis spricht, reden wir hier nicht von der Rückgabe des Fahrzeuges, sondern dass man sich gütlich einigt und das Fahrzeug behält und einen Rabatt auf den Darlehenssumme bekommt. Anders macht das ja auch keinen Sinn, oder? 🙄
hallo,
Also mein Widerruf ist nun endlich durch. Es hakte ja an meiner Rechtsschutz. Diese übernimmt nun doch nach langen Diskussionen 1/3 der entstandenen Kosten.
Endlich......
Meinst du mit Widerruf durch, dass Du den Widerruf erklärt hast oder dass der Widerruf erfolgreich war?
Zitat:
@fhmxxx schrieb am 25. Januar 2019 um 19:59:00 Uhr:
hallo,Also mein Widerruf ist nun endlich durch. Es hakte ja an meiner Rechtsschutz. Diese übernimmt nun doch nach langen Diskussionen 1/3 der entstandenen Kosten.
Endlich......
Na dann herzlichen Glückwunsch.
Musst du das Fahrzeug bei dem Autohaus abgeben, bei dem du es gekauft hast und wird dort wie bei einer Leasingrückgabe das Auto kontrolliert, oder wie läuft das ab?
Hallo,
Ja, natürlich meine ich den Vergleich.
Das Autohaus konnte ich selber aussuchen, wie das genau ablaufen wird kann ich noch nicht sagen.