Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@fhmxxx schrieb am 25. Januar 2019 um 21:21:41 Uhr:
Hallo,Ja, natürlich meine ich den Vergleich.
Das Autohaus konnte ich selber aussuchen, wie das genau ablaufen wird kann ich noch nicht sagen.
Ok, berichte doch mal, wenn es soweit ist. Stehe auch davor, derzeit läuft noch die Klärung mit der Rechtsschutzversicherung bzgl. Übernahme der Kosten beim Vergleich.
Mich würden ja mal die Zeiträume zwischen Vergleichsangebot der Bank und Zustimmung der RSV und Rückgabe bis Auszahlung interessieren.
Bei der beschriebenen RSV, handelt es sich ja bei dir um die Roland.
Hallo,
Am 9.10.18 sollte die Gerichtsverhandlung sein. 1 Tag vorher hat die Rechtsanwältin mit Vw ein Vergleich ausgehandelt. Diesen stimmte ich zu.
Seit dem streite ich mich mit meiner Rechtsschutz rum. Heute dann nun die Einigung.
Naja, mal sehen wie es nun weiter geht.
Meine Anwältin meinte das sie innerhalb von 3 Tagen ein Schreiben von der Rechtsschutz erwartet mit der Zusagen der kostenzusage.
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Dann schon mal Glückwunsch zum erfolgreichen Vergleich.
Da hat bei dir die Bank also tatsächlich bis unmittelbar vor Verhandlung gewartet.
Nachdem im November die Klage eingereicht wurde, gibt es wohl schon erste Verhandlungen um den Vergleich seitens der Bank bei mir.
Denn wie vorher schon geschrieben, wiesen sie darauf hin die Reparaturkostenden in den Vergleich aufnehmen zu müssen. Ich habe ja ein wenig Hoffnung, daß es bei mir nicht auch 1,5 Jahre dauert.
Bei mir kam das interessante Vergleichsangebot auch erst nach 1,5 Jahren und vor der Verhandlung in der 2. Instanz. Man muss also Geduld haben, wenn man keinen Vergleich zu den Standardkonditionen, wie im Thread bereits mehrfach erwähnt, abschließen will.
Zitat:
@NoobE-90 schrieb am 26. Januar 2019 um 06:48:41 Uhr:
Bei mir kam das interessante Vergleichsangebot auch erst nach 1,5 Jahren und vor der Verhandlung in der 2. Instanz. Man muss also Geduld haben, wenn man keinen Vergleich zu den Standardkonditionen, wie im Thread bereits mehrfach erwähnt, abschließen will.
In wie weit unterschied sich dieses vom ersten Angebot?
Welcher Umfang?
Zitat:
@ztp-7883 schrieb am 26. Januar 2019 um 07:04:43 Uhr:
Zitat:
@NoobE-90 schrieb am 26. Januar 2019 um 06:48:41 Uhr:
Bei mir kam das interessante Vergleichsangebot auch erst nach 1,5 Jahren und vor der Verhandlung in der 2. Instanz. Man muss also Geduld haben, wenn man keinen Vergleich zu den Standardkonditionen, wie im Thread bereits mehrfach erwähnt, abschließen will.In wie weit unterschied sich dieses vom ersten Angebot?
Welcher Umfang?
Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist geringer.
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 25. Januar 2019 um 18:06:48 Uhr:
15-20%, wieso hilft das nicht weiter?
Man hat widersprochen, das Auto zurückgegeben und noch Geld bekommen.
Was erwartet man noch?
Mein Auto ist nach drei Jahren abbezahlt. Jedes Jahr hat die Bank 10 K bekommen. Jetzt, nach vier Jahren, gebe ich es zurück und erhalte 4.500 €. Restwert (selbst als Diesel) 10.000 €. Finde den Fehler..
Andere Variante: ich sitze auf dem Schaden, da alle Diesel im Mittel nun 20 % weniger wert sind - sagt die Fachwelt.
Die Bank zahlt mir 15 % des NKP. Also 4.500 €. Abzüglich des Wertverlustes von 2.500 € bleiben 2.000 € "Gewinn". Aber wer sagt, dass nicht doch Fahrverbote kommen? Deswegen sage ich: was will ich mit 2.000 € wenn ich ausschließlich mit der Bahn zur Arbeit komme? Oder ich verkaufe, da mache ich aber mit einem vier Jahre altem Auto mächtig Verlust.
Ich kann mir nicht alle vier Jahre ein neues Auto kaufen. Glückwunsch an alle, die es können...
Zitat:
@NoobE-90 schrieb am 26. Januar 2019 um 08:31:56 Uhr:
Zitat:
@ztp-7883 schrieb am 26. Januar 2019 um 07:04:43 Uhr:
In wie weit unterschied sich dieses vom ersten Angebot?
Welcher Umfang?Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist geringer.
Auf Grundlage welcher Laufleistung wurde denn Deine Nutzungsentschädigung berechnet?
Ich hatte 275.000km angeboten bekommen.
Zitat:
@daflamer schrieb am 26. Januar 2019 um 12:03:02 Uhr:
Zitat:
@NoobE-90 schrieb am 26. Januar 2019 um 08:31:56 Uhr:
Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist geringer.
Auf Grundlage welcher Laufleistung wurde denn Deine Nutzungsentschädigung berechnet?
Ich hatte 275.000km angeboten bekommen.
Da der Vergleich noch nicht abgewickelt ist, weiß ich noch nicht, ob ich darüber reden darf. Um welches Fahrzeug handelt es sich denn bei dir?
Ich lese ja überall die Werbung, dass man den Vertrag widerrufen kann. Ok, ich werde das sicher nicht machen. Mir war ja bei Abschluss klar, dass ich das Auto will. Denn ich kann mir gut vorstellen, wenn man dann mal wieder finanzieren will bei der VW Bank, dann bekommt man eine Absage. Die lassen das sicher nicht mehrmals mit sich machen.
Warum haben sie nicht schon lange mal die Verträge geändert? Will mir einfach nicht in den Kopf.
Selbst mein Vertrag von 10{17 wird jetzt gewandelt.
Zitat:
@Marki_M. schrieb am 26. Januar 2019 um 12:34:37 Uhr:
Ich lese ja überall die Werbung, dass man den Vertrag widerrufen kann. Ok, ich werde das sicher nicht machen. Mir war ja bei Abschluss klar, dass ich das Auto will. Denn ich kann mir gut vorstellen, wenn man dann mal wieder finanzieren will bei der VW Bank, dann bekommt man eine Absage. Die lassen das sicher nicht mehrmals mit sich machen.
„Gähn“ das wurde hier auf über 30 Seiten schon komplett durchdiskutiert. Danke dennoch für Deine Info.
Zitat:
@NoobE-90 schrieb am 26. Januar 2019 um 12:28:22 Uhr:
Zitat:
@daflamer schrieb am 26. Januar 2019 um 12:03:02 Uhr:
Auf Grundlage welcher Laufleistung wurde denn Deine Nutzungsentschädigung berechnet?
Ich hatte 275.000km angeboten bekommen.Da der Vergleich noch nicht abgewickelt ist, weiß ich noch nicht, ob ich darüber reden darf. Um welches Fahrzeug handelt es sich denn bei dir?
Also wenn, dann darfst Du höchstens darüber reden solange der Vergleich NOCH NICHT abgewickelt ist, also jetzt.
Wenn der Vergleich geschlossen ist, dann nicht mehr da zumeist ein Passus über Stillschweigen in der Vergleichsvereinbarung drin steht.