Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Zitat:

@Hondadriverr schrieb am 21. Januar 2019 um 13:07:06 Uhr:


Ich meine ja, wenn der Klageweg beschritten wird, trägt doch die Bank die Kosten, oder?

Nee, wie kommst du darauf?

Naja, wenn im Klageverfahren die Bank gewinnt, musst Du bzw Deine RSV die Kosten tragen...

Zitat:

@Hondadriverr schrieb am 21. Januar 2019 um 13:07:06 Uhr:


Ich meine ja, wenn der Klageweg beschritten wird, trägt doch die Bank die Kosten, oder?

Wenn du klagst und verlierst, trägst du allein die Kosten.

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 21. Januar 2019 um 13:14:55 Uhr:



Zitat:

@Hondadriverr schrieb am 21. Januar 2019 um 13:07:06 Uhr:


Ich meine ja, wenn der Klageweg beschritten wird, trägt doch die Bank die Kosten, oder?

Nee, wie kommst du darauf?

Ah okay, dann lag ich wohl falsch. Ich hatte mal einen Anwalt, der sich nach einem Unfall, bei dem ich schuldlos war, um die Schadensregulierung kümmerte. Damals erhielt ich eine Entschädigung, weil mein Auto recht neu war, die Kosten für den Anwalt trug die gegnerische Versicherung.

Habe ich dann verwechselt. Gut, wenn die VRS immer die Kosten zu 100 % alleine trägt, kann ich verstehen, dass es kaum noch welche gibt, die das übernehmen. Also bringt es mir auch nichts den Prozess vorfinanzieren zu lassen... Das ist ja doof - dachte der Verlierer trägt die Kosten von beiden Seiten, weil ich ja quasi genötigt war um mein Recht zu kämpfen.

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Zitat:

@Goify schrieb am 21. Januar 2019 um 15:09:50 Uhr:



Zitat:

@Hondadriverr schrieb am 21. Januar 2019 um 13:07:06 Uhr:


Ich meine ja, wenn der Klageweg beschritten wird, trägt doch die Bank die Kosten, oder?

Wenn du klagst und verlierst, trägst du allein die Kosten.

Okay, so hatte ich das ja gemeint. Wenn Anwalt und Rechtsschutz die rechtliche Situation einschätzen und beide sagen: Feuer frei für's Gericht, dann ist es ja das kalkulierte Risiko, wenn das (O)LG dann etwas anderes entscheidet. Aber stimmt schon, die Richter könnten ja theoretisch auch sagen: Belehrung fehlerhaft, aber wir stärken dennoch die Position der Bank.

Wobei ich ja eher eine Versicherung suche und weit weg bin von einem Verfahren oder Ähnlichem.

Die Kosten für die VRS sind sehr derbe, auch wenn du dich außergerichtlich einigst. 😉

Es gibt jedoch noch die Möglichkeit, ähnlich wie bei flightright, dass dir das Verfahren vorfinanziert wird und die Kanzlei sich lediglich am Gewinn beteiligt. Ich finde das leider nicht mehr, kann sogar sein, dass das hier im Thread noch zu finden ist.

Zitat:

@LuZiFaR schrieb am 21. Januar 2019 um 15:22:02 Uhr:


Die Kosten für die VRS sind sehr derbe, auch wenn du dich außergerichtlich einigst. 😉

Es gibt jedoch noch die Möglichkeit, ähnlich wie bei flightright, dass dir das Verfahren vorfinanziert wird und die Kanzlei sich lediglich am Gewinn beteiligt. Ich finde das leider nicht mehr, kann sogar sein, dass das hier im Thread noch zu finden ist.

So ähnlich habe ich es auch gelesen. Nicht hier im Tread, aber gibt es wohl auch im Verkehrsrecht.

Wenn du klagst und unterliegst, trägst du deine Kosten, die des Gerichts und die des Beklagten, also die der VW-Bank. Dieses Risiko würde ich nur eingehen, wenn der Gewinn wirklich sicher ist. Sonst kannst du schon mal Privatinsolvenz beantragen.

Tja, wann ist der Gewinn schon wirklich sicher..? Mit Gewinn meinst du sicher den Gewinn des Prozesses? Hat mal jemand quer gerechnet wie viele hier im Tread im Klinsch liegen mit der Volkswagenbank?

Ich könnte mir vorstellen, dass viele Konsumenten zwar von der Möglichkeit erfahren, aber - typisch germanisch - auf den vorprogrammierten Ärger verzichten. Und irgendwann wird die Rechtssprechung einen Deckel draufmachen müssen. Denn wenn die fehlerhaften Verträge tatsächlich bis ins Jahr 2100 widerrufbar blieben, wie will man das buchhalterisch abgrenzen?!

Aber ich will mal nicht zu sehr abschweifen, der 2. Tread soll ja nahe am Thema geführt werden.

Gibt es denn inzwischen Neuigkeiten bei den Vorreitern?

Zitat:

@Goify schrieb am 21. Januar 2019 um 15:29:43 Uhr:


Wenn du klagst und unterliegst, trägst du deine Kosten, die des Gerichts und die des Beklagten, also die der VW-Bank. Dieses Risiko würde ich nur eingehen, wenn der Gewinn wirklich sicher ist. Sonst kannst du schon mal Privatinsolvenz beantragen.

Privatinsolvenz ist übertrieben, je nach Instanz ist es nicht so teuer. Dennoch würde ich ohne RSV auf keinen Fall klagen. Ich habe in der 1. Instanz verloren. Ob man gewinnt oder nicht ist Auslegungssache des Gerichts.

Zitat:

@Hondadriverr schrieb am 21. Januar 2019 um 15:39:33 Uhr:



Aber ich will mal nicht zu sehr abschweifen, der 2. Tread soll ja nahe am Thema geführt werden.

Gibt es denn inzwischen Neuigkeiten bei den Vorreitern?

Bei mir wird wohl demnächst aller Vorraussicht nach ein Vergleich eingehen.
Da ich im Vergleichsfragebogen meiner Kanzlei einen kleinen Schaden wahrheitsgemäß angegeben habe kam von Gegnerseite:
"„wenn Ihr Mandant das Fahrzeug (ggf. unter Zuhilfenahme der Kaskoversicherung) nicht reparieren
lässt, müssten wir die Nettoreparaturkosten als weiteren Abzug von der Vergleichsforderung in dem
Vergleich mit aufnehmen."

Als ich meinen Anwalt fragte, ob dies ein positives Zeichen in Richtung eines Vergleich sei, bejahte er dies.

Mir wurde jetzt ohne Anwalt geantwortet, dass der Widerruf in Prüfung ist und man sich melden wolle. Ist ja anscheinend schon mehr Reaktion als bei vielen anderen...

RSV oder die o.g. Alternative finden im world wide web und dann gehts los.

Ich glaub das lässt sich auch auf fast jeder Seite hier im Thread finden, wie man ohne Kostenrisiko vorgehen muss und das erklären einem auch die bekannten Kanzleien.

Lasst euch nicht verunsichern von den Leuten, die den Widerruf nicht erklären können, aber sicherlich würden wollen. 😉

Ich frage nochmal: Hat hier schon jemand erfolgreich einen Gebrauchtwagenleasingvertrag widerrufen und was ist dabei rausgekommen?

Sooo Frist ist abgelaufen. In Kürze geht dann die Klage raus :-)

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