Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@kes83 schrieb am 6. Januar 2019 um 00:47:25 Uhr:
Zitat:
@Herbert655 schrieb am 5. Januar 2019 um 21:10:24 Uhr:
Bei uns hat es gute neun Monate vom ersten Gang zur Kanzlei bis es Geld wieder auf dem Konto war. Also eigentlich ganz OkWelches Geld? Komplette Summe vom Auto? Oder garnicht die Klage eingereicht?
Die komplette Summe ist natürlich Wunschdenken, wer hier damit rechnet das er sein komplettes Geld wiederbekommt ist schon bisschen naiv. Die Nutzung habe ich schon bezahlen müssen was aber auch ok war. Klage wurde eingereicht danach kam der Ball erst ins rollen. Ohne Kanzlei die mit der Thematik nicht genügend Erfahrung hat kann es wohl problematischer werden.
Also ich habe die Kanzlei genommen, die von Google als erstes empfohlen wurde. Diese Kanzlei hatte auch den Rechner, was man ca. zurück erhalten würde.
Noch habe ich keine Rückmeldung auf meinen Widerruf erhalten. Die FriSt endet nächste Woche. Mal schauen was im Schreiben drin steht.
Zitat:
@Herbert655 schrieb am 6. Januar 2019 um 08:40:27 Uhr:
Zitat:
@kes83 schrieb am 6. Januar 2019 um 00:47:25 Uhr:
Welches Geld? Komplette Summe vom Auto? Oder garnicht die Klage eingereicht?
Die komplette Summe ist natürlich Wunschdenken, wer hier damit rechnet das er sein komplettes Geld wiederbekommt ist schon bisschen naiv.
Bei mir es wirklich nur ein Wunschdenken. Wenn ich 20% Rabatt kriegen würde, wären es 4000€. Damit könnte ich leben. Wenn es mehr wird, sage ich bestimmt nicht nein 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
Zitat:
@kes83 schrieb am 6. Januar 2019 um 00:47:25 Uhr:
Zitat:
@Herbert655 schrieb am 5. Januar 2019 um 21:10:24 Uhr:
Bei uns hat es gute neun Monate vom ersten Gang zur Kanzlei bis es Geld wieder auf dem Konto war. Also eigentlich ganz OkWelches Geld? Komplette Summe vom Auto? Oder garnicht die Klage eingereicht?
Die komplette Summe ist natürlich Wunschdenken, wer hier damit rechnet das er sein komplettes Geld wiederbekommt ist schon bisschen naiv. Die Nutzung habe ich schon bezahlen müssen was aber auch ok war. Klage wurde eingereicht danach kam der Ball erst ins rollen. Ohne Kanzlei die mit der Thematik nicht genügend Erfahrung hat kann es wohl problematischer werden.
Das mit der Nutzungsentschädigung kommt eben auch darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Es ist eben alles sehr individuell und kann so pauschal nicht gesagt werden.
Hallo Zusammen,
ich möchte auch meinen Darlehensvertrag bei der Audi-Bank widerrufen.
Mein Anwalt hat mir geraten, vorab eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Suche nun nach einer Versicherung, die eine mögliche Klage (nach Ablehnung des Widerrufs) deckt.
Welche Verkehrsrechtsschutz könnt Ihr mir raten ?
Zwischenzeitlich haben wohl etliche Versicherungen ihre Geschäftsbedingungen geändert, sodass diese Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden...?!
Besten Dank,
Karl
In dem Fall hast du eigentlich noch ein anderes Problem. DER RV-Schutz hat schon vor Abschließung des Vertrages bestehen müssen.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 7. Januar 2019 um 13:58:54 Uhr:
In dem Fall hast du eigentlich noch ein anderes Problem. DER RV-Schutz hat schon vor Abschließung des Vertrages bestehen müssen.
Ich glaube, das ist von Versicherung zu Versicherung wieder unterschiedlich. Da kommt es glaube ich wieder auf die Versicherungsbedingungen an. Ich bin bei der ARAG und bei mir musste sie bereits bei Abschluss des Vertrages bestehen.
Zitat:
In dem Fall hast du eigentlich noch ein anderes Problem. DER RV-Schutz hat schon vor Abschließung des Vertrages bestehen müssen.
Nein muss er nicht unbedingt, das hängt von der Versicherung ab. Ich hatte meine Versicherung auch erst nach dem Kauf abgeschlossen trotzdem übernehmen sie den Widerruf...
Wichtig ist eigentlich nur das er eine Verkehrsrechtschutzversicherung hat in der Widerrufsfälle nicht ausgeschlossen sind. Es ist hingegen nicht erforderlich, dass die Rechtsschutzversicherung auch schon bei Abschluss des zu widerrufenden Leasingvertrages oder whatever bestand. So zumindest wurde es mir erklärt...und bei mir hat es ja funktioniert^^
Die Rechtsschutz muss nicht beim Kauf bestehen, sondern bevor der Widerruf erklärt wird.
Allerdings haben viele Versicherungen in ihren neusten Bedingungen nun das Vertragsrecht nicht mehr versichert oder so geändert, dass dieser Fall mit dem Widerruf nicht mehr übernommen wird.
Ich kann leider keine Empfehlung abgeben, da meine damalige Versicherung auch Änderungen vorgenommen hat.
Ansonsten wie schon geschrieben wurde, wenn eine Rechtsschutz vorhanden ist, prüfen lassen, ob der Widerruf mitversichert ist. Sollte keine bestehen oder das nicht versichert sein, eine Rechtsschutzversicherung finden, die das mitversichert hat und erst danach schriftlich den Widerruf erklären.
Wie lang hat es bei euch gedauert, bis ihr eine Abrechnung von der Bank erhalten habt? Ich habe Geld bekommen aber nicht die Summe, welche ich mir ausgerechnet habe.
Zitat:
@bennson1988 schrieb am 7. Januar 2019 um 15:15:20 Uhr:
Wie lang hat es bei euch gedauert, bis ihr eine Abrechnung von der Bank erhalten habt? Ich habe Geld bekommen aber nicht die Summe, welche ich mir ausgerechnet habe.
Ich habe im Juli 2017 widerrufen und bis heute dauert es. Ich hoffe im März 2019 das Thema abgeschlossen zu haben.
Dann kann man die RV erst abschliessen, bevor man weiss, dass da in Zukunft ein Fall vorliegen wird? Seit wann denn das? Das wäre ja für viele zu einfach. Erst mal keine RV, dann merke ich, dass ein fetter Fisch anbeissen wird und dann schliesse ich kurz vorher die RV ab. Das kann ich mir nicht vorstellen, dass es geht. Aber wenn der User meint es ist so, dann wünsche ich viel Glück.
Zitat:
@bennson1988 schrieb am 7. Januar 2019 um 15:15:20 Uhr:
Wie lang hat es bei euch gedauert, bis ihr eine Abrechnung von der Bank erhalten habt? Ich habe Geld bekommen aber nicht die Summe, welche ich mir ausgerechnet habe.
Und was sagt dein Anwalt dazu?