Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Hallo,
Auch mir wurde kurz vor der Gerichtsverhandlung der Vergleich angeboten, ziemlich genau wie beschrieben. Leider möchte meine Rechtsschutz die Kosten für den Vergleich nicht übernehmen. Die sehen den Vergleich als 100%igen Gewinn trotz nutzungsentschädigung.
Die ersten kosten vom Vergleich sollten halbe halbe aufgeteilt werden. Das lehnte die Rechtsschutz ab.
Nach 2,5 Monaten handelte meine Anwältin 1/3 zu meinen Lasten und 2/3 zu Vw Lasten. Auch diesen Vergleich lehnte meine Rechtsschutz ab.
Die nutzungsentschädigung wäre halt nicht 1/3 vom streitwert. Deswegen wieder die Ablehnung.
Naja wie gehts weiter ? Habt ihr da auch Erfahrungen gemacht ?
Gruß.
Das ist blöd.. Ich bin auch bei Roland. :-\
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Für mich steht zwischenzeitlich fest, dass es falsch war, die Finanzierung durch die Audi-Bank per Rechtsanwalt zu widerrufen.
Grund : Es dauert ja voraussichtlich 2 Jahre - möglicherweise noch länger - bis das Thema erledigt ist. Darüber hinaus steht bei einem Vergleich noch eine finanzielle Klärung mit der Versicherung an.
Falls es sich um ein sehr teures Fahrzeug, mit geringer Jahreslaufleistung und eine mehrjährige Nutzung handeln mag es sich rechnen. Bei einem für 25.000 Euro gebraucht gekauften A5 mit einer Jahreslaufleistung von 30.000 km hält sich der finanzielle Vorteil in Grenzen.
Es sind doch vergleichsweise wenig zwischenzeitlich abgeschlossenene Gerichtsverfahren ! Eine Vielzahl von betroffenen Kunden muss doch ggfs. noch Jahre warten. Dann lieber einen Verlust von etwa 2000 Euro akzeptieren und das Theater ist vom Tisch.
Zitat:
@klaaber schrieb am 5. Januar 2019 um 20:12:18 Uhr:
Für mich steht zwischenzeitlich fest, dass es falsch war, die Finanzierung durch die Audi-Bank per Rechtsanwalt zu widerrufen.
Grund : Es dauert ja voraussichtlich 2 Jahre - möglicherweise noch länger - bis das Thema erledigt ist. Darüber hinaus steht bei einem Vergleich noch eine finanzielle Klärung mit der Versicherung an.
Falls es sich um ein sehr teures Fahrzeug, mit geringer Jahreslaufleistung und eine mehrjährige Nutzung handeln mag es sich rechnen. Bei einem für 25.000 Euro gebraucht gekauften A5 mit einer Jahreslaufleistung von 30.000 km hält sich der finanzielle Vorteil in Grenzen.
Es sind doch vergleichsweise wenig zwischenzeitlich abgeschlossenene Gerichtsverfahren ! Eine Vielzahl von betroffenen Kunden muss doch ggfs. noch Jahre warten. Dann lieber einen Verlust von etwa 2000 Euro akzeptieren und das Theater ist vom Tisch.
Dem kann ich mich nur anschließen, ich wurde auch davon geblendet das Fzg ohne Nutzungsentschädigung zurückzugeben zu können. Mittlerweile sind 1,5 Jahre vergangen und es gibt immer noch keine Einigung bzw. ein zufriedenstellendes Angebot.
Zitat:
Für mich steht zwischenzeitlich fest, dass es falsch war, die Finanzierung durch die Audi-Bank per Rechtsanwalt zu widerrufen.
Grund : Es dauert ja voraussichtlich 2 Jahre - möglicherweise noch länger - bis das Thema erledigt ist. Darüber hinaus steht bei einem Vergleich noch eine finanzielle Klärung mit der Versicherung an.
Falls es sich um ein sehr teures Fahrzeug, mit geringer Jahreslaufleistung und eine mehrjährige Nutzung handeln mag es sich rechnen. Bei einem für 25.000 Euro gebraucht gekauften A5 mit einer Jahreslaufleistung von 30.000 km hält sich der finanzielle Vorteil in Grenzen.
Es sind doch vergleichsweise wenig zwischenzeitlich abgeschlossenene Gerichtsverfahren ! Eine Vielzahl von betroffenen Kunden muss doch ggfs. noch Jahre warten. Dann lieber einen Verlust von etwa 2000 Euro akzeptieren und das Theater ist vom Tisch.
Es kommt auf die Auslastung der Gerichte drauf an. Ich habe auch einen Widerruf am laufen. Meine Anwältin meint man kann davon ausgehen, dass so ein Verfahren 1 Jahr dauern kann. Es kommt eben auf so viele verschiedene Faktoren an. So pauschal kann man das nicht sagen. Auf jeden Fall ist es der einzige und beste Weg den Wertverlust auszugleichen. Wenn man den Vertrag widerruft und alle gezahlten Raten zurück erhält (falls das Gericht so entscheidet) ist das die beste und einzige Möglichkeit. Durchhalten ist angesagt. Ist schwer, weiß ich selber.
Bei uns hat es gute neun Monate vom ersten Gang zur Kanzlei bis es Geld wieder auf dem Konto war. Also eigentlich ganz Ok
Zitat:
@Herbert655 schrieb am 5. Januar 2019 um 21:10:24 Uhr:
Bei uns hat es gute neun Monate vom ersten Gang zur Kanzlei bis es Geld wieder auf dem Konto war. Also eigentlich ganz Ok
War es ein Vergleich oder ein Urteil?
Endlich mal Klartext und eine kritische Anmerkung !!!
Warte jetzt seit fast 1.5. Jahren auf eine gerichtliche Bewertung. Zwischenzeitlich druckst mein Anwalt rum ..... könnte durchaus noch ein Jahr oder auch länger dauern. Und bei einem Vergleich ist ggfs. eine Selbstbeteiligung fällig.
Das hörte sich zu Beginn völlig anders an : Geht ales gänzlich unkompliziert, das Fahrzeug wird zurückgegeben, dem Kunden werden die an die Bank gezahlten Raten erstattet und für die gefahrenen Kilometer muss kein Cent Entschädigung gezahlt werden. Kann "klaaber" nur zustimmen !!!
Zitat:
@Kerbus schrieb am 5. Januar 2019 um 21:11:05 Uhr:
Zitat:
@Herbert655 schrieb am 5. Januar 2019 um 21:10:24 Uhr:
Bei uns hat es gute neun Monate vom ersten Gang zur Kanzlei bis es Geld wieder auf dem Konto war. Also eigentlich ganz OkWar es ein Vergleich oder ein Urteil?
Die Gegenseite fragte sehr früh nach einem Vergleich
Dann lass dich von deinem Anwalt ordentlich beraten. Es gibt im Rahmen des Vergleiches nicht nur die Variante der Rückgabe. 😉
Zitat:
@Herbert655 schrieb am 5. Januar 2019 um 21:10:24 Uhr:
Bei uns hat es gute neun Monate vom ersten Gang zur Kanzlei bis es Geld wieder auf dem Konto war. Also eigentlich ganz Ok
Welches Geld? Komplette Summe vom Auto? Oder garnicht die Klage eingereicht?
Zitat:
@Herbert655 schrieb am 5. Januar 2019 um 21:32:26 Uhr:
Zitat:
@Kerbus schrieb am 5. Januar 2019 um 21:11:05 Uhr:
War es ein Vergleich oder ein Urteil?
Die Gegenseite fragte sehr früh nach einem Vergleich
in meinem Fall ist die Bank bzw. Leasing „an einer kulanten Lösung“ interessiert, ohne das Klage eingereicht wurde!
wie diese „kulante Lösung“ am Ende aussieht, wird sich hoffentlich bald zeigen.... vor Weihnachten wurde das Fahrzeug bereits unabhängig begutachtet und der Fall liegt nun zur „Klärung“ in der zuständigen Rechtsabteilung.
was ich ein bisschen zwischen den Zeilen hier deute:
es macht scheinbar einen riesigen Unterschied, welche Kanzlei „aktiv“ ist, aber das kenne ich schon von anderen Auseinandersetzungen im Bereich „Kapitalrecht“.
es gibt welche, die ein „standing“ auf der Gegenseite haben und viel wichtiger, eine gute Kanzlei bzw ein guter Anwalt klärt vorab die Chancen und Risiken und klopft ab, was dem Mandanten schlussendlich wichtig ist.....
in meinem Falle geht es eher darum vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen und ggf. ein paar € zurück zu bekommen....und ich selbst bin mir bei allem „Recht“ darüber bewusst, dass man für die Nutzung aufkommt; das nennt man Rechtsverständnis!