Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)

Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Zitat:

@daflamer schrieb am 1. Dezember 2018 um 16:19:09 Uhr:


Ich empfehle die Lektüre folgenden Links:

https://www.test.de/.../

Und ich das Lesen des kompletten Threads.
Gerade die grundlegenden Themen werden darin schon mehrfach erwähnt.

Hallo, ich habe den Artikel bei Test.de auch gelesen. Wollte jetzt nicht blind ein Anwalt einschalten. Im Artikel wird die Kölner Kanzlei empfohlen bzw. Erwähnt, gibt es Erfahrungen mit dem Anwalt?

Zitat:

@daflamer schrieb am 9. November 2018 um 11:06:13 Uhr:


Bisher ebenfalls stiller Mitleser gewesen. Bei mir sieht der Fall folgendermaßen aus.

07/2017 Widerruf erklärt
08/2017 VW Bank lehnt Widerruf ab
09/2017 Deckungszusage RSV außergerichtliches Verfahren (kein Erfolg)
01/2018 Deckungszusage RSV I. Instanz
02/2018 Einreichung Klage
03-09/2018 Vom LG angeordnetes schriftliches Vorverfahren
10/2018 Güteverhandlung vorm LG (keine gütliche Einigung)
12/2018 Verkündung einer Entscheidung vom LG

Nachdem das Ganze ab Widerruf ja doch eine Weile gedauert hat, bin ich nun gespannt auf das Urteil des LG.

So, ein kleines Update an dieser Stelle.

Der Termin in 12/2018 wurde kurz vorher vom Gericht auf 01/2019 verschoben wegen "Abklärung gütlicher Einigungsmöglichkeiten". Scheinbar ging das Gericht davon aus, dass wir uns noch in Vergleichsverhandlungen befinden, jedoch hatten wir dies im letzten Termin in 10/2018 verneint. Komisch!

Jedenfalls hat sich nun die Gegenseite gemeldet und nochmal ausdrücklich nach der Einigungsbereitschaft gefragt. Mal schauen, wie es weitergeht...

Zitat:

@daflamer schrieb am 4. Dezember 2018 um 08:26:37 Uhr:



Zitat:

@daflamer schrieb am 9. November 2018 um 11:06:13 Uhr:


Bisher ebenfalls stiller Mitleser gewesen. Bei mir sieht der Fall folgendermaßen aus.

07/2017 Widerruf erklärt
08/2017 VW Bank lehnt Widerruf ab
09/2017 Deckungszusage RSV außergerichtliches Verfahren (kein Erfolg)
01/2018 Deckungszusage RSV I. Instanz
02/2018 Einreichung Klage
03-09/2018 Vom LG angeordnetes schriftliches Vorverfahren
10/2018 Güteverhandlung vorm LG (keine gütliche Einigung)
12/2018 Verkündung einer Entscheidung vom LG

Nachdem das Ganze ab Widerruf ja doch eine Weile gedauert hat, bin ich nun gespannt auf das Urteil des LG.

So, ein kleines Update an dieser Stelle.

Der Termin in 12/2018 wurde kurz vorher vom Gericht auf 01/2019 verschoben wegen "Abklärung gütlicher Einigungsmöglichkeiten". Scheinbar ging das Gericht davon aus, dass wir uns noch in Vergleichsverhandlungen befinden, jedoch hatten wir dies im letzten Termin in 10/2018 verneint. Komisch!

Jedenfalls hat sich nun die Gegenseite gemeldet und nochmal ausdrücklich nach der Einigungsbereitschaft gefragt. Mal schauen, wie es weitergeht...

Danke für die Info. Bei welchem LG?

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Wie muss man eigentlich diesen Abschnitt genau verstehen?
Kam vom LG Braunschweig an die Anwälte.
Nach einreichen der Klage am 15.11.
Die RSV hat natürlich umgehend den geforderten Betrag gezahlt.

Anhang auf Wunsch des Erstellers entfernt. Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:

@ztp-7883 schrieb am 4. Dezember 2018 um 21:02:54 Uhr:


Wie muss man eigentlich diesen Abschnitt genau verstehen?

Abgesehen davon, daß du das gar nicht verstehen mußt, denn schließlich hast du ja genau dafür den Anwalt, was genau verstehst du denn nicht?

Da hat wohl einer noch nicht die Gerichtskosten eingezahlt. Anders kann man das nicht verstehen..

So, Widerruf ist nun raus. Frist läuft nächsten Freitag ab. Was dann?

Zitat:

@Lattementa schrieb am 5. Dezember 2018 um 09:09:49 Uhr:


Da hat wohl einer noch nicht die Gerichtskosten eingezahlt. Anders kann man das nicht verstehen..

Nein ich wollte viel mehr wissen, ob dies so üblich ist? Also das bevor die Klage überhaupt bearbeitet wird, das Ganze Thema bezahlt wird? Oder ob das Ganze schon ne gewisse Bedeutung hat, ob die Klage überhaupt zugelassen oder abgewiesen wird?
Natürlich könnte ich jetzt auch die Anwälte fragen, aber vielleicht ist das ja auch für andere interessant?

Das Gericht schaut sich nichts an bevor Geld da ist. Aus gutem Grund...

Is doch logisch, dass das Gericht erst arbeitet nachdem die Gerichtskosten bezahlt sind? Sonst würde der Staat ja das Risiko eingehen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Was hast da denn bloß für Anwälte, dass du diesen Brief von denen bekommst und keine Erklärung dazu?!

Hallo, die Hotline von Adac wollte bzw. Konnte nicht sagen, ob der Widerrufsjoker durch den Verkehrsrechtsschutz gedeckt ist. Wer kann positives/negatives über Adac berichten? Werden die Anwaltskosten übernommen?

Du musst auch in Deine Vertragsbedingungen schauen! Oder am besten lässt Du das Deinen Anwalt machen. Im Test.de Artikel gibt es viele Empfehlungen für Anwälte, die sich mit dem Thema auskennen.

Moin,

auf Wunsch des Users wurde ein Anhang entfernt, auf den sich nachfolgende Beiträge bezogen hatten.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

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