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Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de
Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
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1400 Antworten
Zitat:
@kes83 schrieb am 6. Dezember 2018 um 16:20:05 Uhr:
Hallo, die Hotline von Adac wollte bzw. Konnte nicht sagen, ob der Widerrufsjoker durch den Verkehrsrechtsschutz gedeckt ist. Wer kann positives/negatives über Adac berichten? Werden die Anwaltskosten übernommen?
Der ADAC hat bei mir anstandslos alles übernommen. Vor Abschluss habe ich durch den Anwalt (kostenlos) prüfen lassen, ob die Bedingungen derartiges abdecken bzw ausschließen.
Danke. Kennt ihr die Kanzlei anwalt-kg.de?
Nach kurzer telefonischen Beratung habe ich sämtliche Unterlagen per Email an Anwalt KG (empholen beim Artikel test.de) gesendet. Mal schauen was die Prüfung ergeben wird. Wie lange hat die Prüfung bei euch gedauert?
Bei mir hats keine 24std gedauert
Zitat:
@Eyitsch schrieb am 11. Dezember 2018 um 21:09:00 Uhr:
Bei mir hats keine 24std gedauert
Bei welchem Anwalt / Kanzlei?
Hab dir ne PN hinterlassen
Aber mal ne ganz andere Frage hier die mich interessieren würde. Was haben eure Anwälte eigentlich als Honorar beansprucht?
Heute hat die Kanzlei angerufen. Ich würde ohne Abzug der Nutzungskosten 19.000€ erhalten, wird die Nutzung berechnet dann wären es immer noch 13.000€. Der Widerruf geht dann morgen rAus.
Zitat:
@daflamer schrieb am 9. November 2018 um 11:06:13 Uhr:
Bisher ebenfalls stiller Mitleser gewesen. Bei mir sieht der Fall folgendermaßen aus.
07/2017 Widerruf erklärt
08/2017 VW Bank lehnt Widerruf ab
09/2017 Deckungszusage RSV außergerichtliches Verfahren (kein Erfolg)
01/2018 Deckungszusage RSV I. Instanz
02/2018 Einreichung Klage
03-09/2018 Vom LG angeordnetes schriftliches Vorverfahren
10/2018 Güteverhandlung vorm LG (keine gütliche Einigung)
12/2018 Verkündung einer Entscheidung vom LG
Nachdem das Ganze ab Widerruf ja doch eine Weile gedauert hat, bin ich nun gespannt auf das Urteil des LG.
Bei dir kam die Ablehnung der Bank immerhin innerhalb des ersten Monats.
Bei mir sieht der Fall bisher folgendermaßen aus:
05.09.18 Widerruf erklärt.
Alle Fristen liefen aus, auch für außergerichtliche Einigung.
11/2018 Deckungszusage RSV I. Instanz
11/2018 Klage eingereicht
Ablehnung Widerruf VW Bank mit Datum 30.11.2018 ging am heutigen 12.12.2018 beim Anwalt ein.
Da hat sich die Bank ordentlich Zeit gelassen überhaupt abzulehnen, da wurde die Klage schon eingereicht.
Zitat:
@etron2017 schrieb am 20. April 2018 um 19:24:51 Uhr:
Weiß jemand, ob Leasingverträge der Audi Bank aus März 2017 ebenfalls noch betroffen sind?
Bevor ich mein Auto wandel, weil Audi einen Mangel am Fahrzeug nicht beheben möchte, könnte man ja auch den Weg des "Widerrufsjokers" einschlagen, falls ich betroffen bin.
Hat hier wer Erfahrung mit der IG Widerruf?
sagen wir so....ich habe einen solchen Vertrag und da ist gerade "Bewegung drin"
Und wie läuft das Thema Nutzungsentschädigung?? Müssen die Nützer zahlen, oder nicht?
Meiner Ansicht nach bei normalem Widerruf ja, nur bei Abgasmanipulation und Anfechtung des Kaufvertrages ggf. nicht.
Zitat:
@hydrou schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:43:22 Uhr:
Meiner Ansicht nach bei normalem Widerruf ja, nur bei Abgasmanipulation und Anfechtung des Kaufvertrages ggf. nicht.
OK, aber das ganze Thema "Widerrufsjoker" geht um die Anfrechtung des Kaufvertrages... oder?
Jein, aber nicht auf Basis des Betruges, sondern nur wegen fehlender Widerufsbelehrung. Bzw. ist das nichts anderes als ein später Widerruf, weil die Frist dafür nicht abgelaufen ist. Warum sollte man deswegen kostenlos das Auto nutzen dürfen? Du hast das Fahrzeug genutzt und musst dafür natürlich auch die Nutzung bezahlen. Nur bei einem Betrug sähe die Sache ggf. anders aus, wobei selbst dabei manche Gerichte Kosten für Nutzung angesetzt haben.
Hallo Gemeinde ! Zu diesem Thema zwei konkrete Fragen :
1. Wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis ein derartiges Verfahren abgeschlossen ist ? Habe im Dezember 2017 die Kanzlei Stoll beauftragt, den Widerruf zu erklären. Durch diverse Verzögerungstricks seitens der VW-Bank und zeitliche Unregelmäßigkeiten der Kanzlei hat bis heute noch kein gerichtliches Verfahren stattgefunden. Aktuell wartet das Gericht noch auf die Klageerwiderrung der VW-Bank. Gemäß Aussage meiens Anwaltes kann es ggfs. noch mehrere Monate dauern bis ein Vergleichsangebot vorliegt bzw. eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird.
2. Der Audi wurde in 2015 gekauft und über 12 Monate teilfinanziert. Seit einem Monat verfüge ich über einen Firmenwagen. Der gekaufte Audi wird nicht mehr benötigt und steht nur noch rum. Kann ein möglichst kurzfristiger Verkauf erfolgen, obwohl noch kein Urteil bzw. Vergleichsvorschlag vorliegt ? Das Gerichtsverfahren kann sich ja offensichtlich noch bis Mitte/Ende 2019 hinziehen.
Dank für Ihre/Eure Beiträge