Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@Bunzenbrenner schrieb am 20. November 2018 um 11:21:38 Uhr:
Hattest du bei Vertragsabschluss eine Rechtsschutzversicherung?
Ich steh vor dem Problem, dass ich keine hatte und immer noch keine hab.
Die brauchst die Versicherung nicht zwangsläufig.
Zitat:
@Pargul schrieb am 17. November 2018 um 14:14:13 Uhr:
Zitat:
@Dan1966 schrieb am 13. November 2018 um 18:05:51 Uhr:
Dem Sitzungsprotokoll meiner Güteverhandlung ist leider zu entnehmen, das das Gericht der Meinung ist,
dass die erteilte Widerrufsbelehrung aussreichend ist. Ich denke so wird dann auch das Urteil ausfallen.Das Urteil vom 09.02.18 kenne ich natürlich auch, jedoch handelt es sich um eine Widerrufsbelehrung der
VW Bank. Meine Widerrufsbelehrung hingegen stammt von der BMW Bank. Fehlerhaft sind beide Widerrufsbelehrungen, jedoch weichen sie teilweise voneinander ab. Das ist das Problem.Wenn mir meine RSV Deckung zusagt, werde ich natürlich Berufung einlegen.
Ich würde glatt sagen, das war klar, dass in München für die BMW-Bank entschieden wird. Das ist das Gleiche, wie in Braunschreig für die VW-Bank eintschieden wird... 🙄🙄
Das kann man so sehen, denn auch in meiner Widerrufsbelehrung fehlt der § 314 BGB zusätzlich zu den vielen anderen Fehlern. Es ist schwer in München Recht zu bekommen.
Ich melde mich wieder wenn das Urteil vorliegt.
https://www.finanznachrichten.de/.../...em-autokredit-widerruf-007.htm
Hier ein aktuelles Urteil aus dem norddeutschen Raum.
Zitat:
@Dan1966 schrieb am 20. November 2018 um 18:11:16 Uhr:
Zitat:
@Pargul schrieb am 17. November 2018 um 14:14:13 Uhr:
Ich würde glatt sagen, das war klar, dass in München für die BMW-Bank entschieden wird. Das ist das Gleiche, wie in Braunschreig für die VW-Bank eintschieden wird... 🙄🙄
Das kann man so sehen, denn auch in meiner Widerrufsbelehrung fehlt der § 314 BGB zusätzlich zu den vielen anderen Fehlern. Es ist schwer in München Recht zu bekommen.
Ich melde mich wieder wenn das Urteil vorliegt.
Wieso sollte es schwer sein, in München Recht zu bekommen? Es gibt hier zwei Urteile, die positiv ausgefallen sind.
Ähnliche Themen
Zitat:
@leuchtal schrieb am 21. November 2018 um 07:18:04 Uhr:
Zitat:
@Dan1966 schrieb am 20. November 2018 um 18:11:16 Uhr:
Das kann man so sehen, denn auch in meiner Widerrufsbelehrung fehlt der § 314 BGB zusätzlich zu den vielen anderen Fehlern. Es ist schwer in München Recht zu bekommen.
Ich melde mich wieder wenn das Urteil vorliegt.Wieso sollte es schwer sein, in München Recht zu bekommen? Es gibt hier zwei Urteile, die positiv ausgefallen sind.
Aber leider nur 2 Urteile. In mindestens 15 weitern Fällen waren die Urteile für die Kläger negativ trotz erheblicher Fehler und Lücken. Die Begründung war immer, der Darlehnsnehmer wurde ausreichend informiert.
Ja ok, da geht es um die Urteile, welche öffentlich gemacht wurden.
Interessant wäre die geschätzte Zahl der geschlossenen Vergleiche mit positivem Ausgang, welche ja nicht öffentlich gelistet werden.
Sry Leute, aber ich blick da langsam wirklich nicht mehr durch. Das eine Gericht entscheidet so, dass andere widerum so. Wenn man den Kommentaren bei Stiftung Warentest glauben schenken darf, ist es den deutschen Landgerichten jetzt allmählich zu bunt geworden und sie schmettern eine Klage nach der anderen ab!? Stiftung Warentest listet ja bis dato nur die "erfolgreichen" Klagen auf. Woher bekomme Ich bzw. wir auch andere Urteile zu lesen? (Ausser in dem Schreiben der VW BANK ;-)) Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum es hier immer unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich weiß zwar, dass Deutschland der reinste Paragraphendschungel geworden ist. Trotzdem ist es mir einfach nur schleierhaft wie oft, wie unterschiedlich geurteilt werden kann und wird. Recht haben und Recht kriegen sind wirklich zwei verschiedene paar Schuhe..... Wie seht ihr das?
Was verstehst du nicht? Richter entscheiden je nach Faktenlage und durch das vom Gesetz gegebenen Spielraum. Da ist es normal, daß es unterschiedliche Urteile für vergleichbare Klagen geben kann.
Es gilt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“
Du kannst jedenfalls nicht herleiten, daß du das gleiche Urteil bekommen mußt wie dein Nachbar, nur weil der zur gleichen Zeit das gleiche Auto bei der gleichen Bank finanziert hat.
Reiche Klage bei Gericht ein und sehe was du erreichst!
Was irgendein Gericht irgendwo im Lande bei irgendeinem anderen Fall entschieden hat, hilft dir nicht und ist völlig Mumpe.
Zitat:
@ztp-7883 schrieb am 16. November 2018 um 11:10:47 Uhr:
Nunja, dieser Text ist mir bereits bekannt. Dennoch danke dafür.
Mich hätten mal die entscheidenden Punkte interessiert, mit welchen die Anwesenden hier letztendlich ihr Recht zugesprochen bekamen.
Oder fällt das auch mit in die Verschwiegenheitsverpflichtung?
Letztlich fällt das tatsächlich unter den Punkt Verschwiegenheit. Mein Anwalt hat mehrere dieser Punkte geltend gemacht. Die kann man ja zusammen geltend machen.
An sich trifft es die Aufstellung schon ganz gut und gibt die bisherigen Urteile gut wieder.
Zitat:
@Eyitsch schrieb am 25. November 2018 um 20:18:31 Uhr:
Sry Leute, aber ich blick da langsam wirklich nicht mehr durch. Das eine Gericht entscheidet so, dass andere widerum so. Wenn man den Kommentaren bei Stiftung Warentest glauben schenken darf, ist es den deutschen Landgerichten jetzt allmählich zu bunt geworden und sie schmettern eine Klage nach der anderen ab!? Stiftung Warentest listet ja bis dato nur die "erfolgreichen" Klagen auf. Woher bekomme Ich bzw. wir auch andere Urteile zu lesen? (Ausser in dem Schreiben der VW BANK ;-)) Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum es hier immer unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich weiß zwar, dass Deutschland der reinste Paragraphendschungel geworden ist. Trotzdem ist es mir einfach nur schleierhaft wie oft, wie unterschiedlich geurteilt werden kann und wird. Recht haben und Recht kriegen sind wirklich zwei verschiedene paar Schuhe..... Wie seht ihr das?
Letztlich kommt es wohl auf das jeweilige Gericht an. In Braunschweig werden die Klagen abgewiesen (ein Schelm wer böses dabei denkt). Andere Gerichte urteilen für Kunden (Berlin, Arnsberg, Ravensburg, Hamburg). Das liegt an der Unabhängigkeit der Richter. Im Rahmen der Rechts können Sie frei entscheiden.
Häufig ist das nicht zu erklären. Aber solange der Bundesgerichtshof hierzu nichts entschieden hat, sind alle Urteile möglich. Und die meisten Konzerne werden verhindern, dass es zum Bundesgerichtshof geht.
Hallo Zusammen,
Mein Vertrag wurde am 10/2014 abgeschlossen und habe Anfang 11/2018 die Schlussrate bezahlt.
Es handelt sich um ein Golf VII Bj. 2013. Gesamtfahrleistung 113.000 km.
Der Kreditvertrag ist ja jetzt zu Ende.
Kann ich trotzdem bis Ende 2018 den Widerrufsjoker nutzen?
Habt ihr auch Erfahrungen mit Klagen nach Ablauf des Autokredits?
Mit freundlichen Grüßen
Kes
Zitat:
@kes83 schrieb am 1. Dezember 2018 um 07:40:46 Uhr:
Hallo Zusammen,Mein Vertrag wurde am 10/2014 abgeschlossen und habe Anfang 11/2018 die Schlussrate bezahlt.
Es handelt sich um ein Golf VII Bj. 2013. Gesamtfahrleistung 113.000 km.
Der Kreditvertrag ist ja jetzt zu Ende.Kann ich trotzdem bis Ende 2018 den Widerrufsjoker nutzen?
Habt ihr auch Erfahrungen mit Klagen nach Ablauf des Autokredits?
Mit freundlichen Grüßen
Kes
Meines Wissens gibt es hier keine zeitliche Begrenzung beim „Widerrufsjoker“ denn durch die Fehler beginnt die Widerrufsfrist ja nicht zu laufen und besteht „ewig“ weiter.
Rede am Besten mal mit dem Anwalt Deines Vertrauens! :-)
Zitat:
@daflamer schrieb am 1. Dezember 2018 um 08:52:31 Uhr:
Zitat:
@kes83 schrieb am 1. Dezember 2018 um 07:40:46 Uhr:
Hallo Zusammen,Mein Vertrag wurde am 10/2014 abgeschlossen und habe Anfang 11/2018 die Schlussrate bezahlt.
Es handelt sich um ein Golf VII Bj. 2013. Gesamtfahrleistung 113.000 km.
Der Kreditvertrag ist ja jetzt zu Ende.Kann ich trotzdem bis Ende 2018 den Widerrufsjoker nutzen?
Habt ihr auch Erfahrungen mit Klagen nach Ablauf des Autokredits?
Mit freundlichen Grüßen
KesMeines Wissens gibt es hier keine zeitliche Begrenzung beim „Widerrufsjoker“ denn durch die Fehler beginnt die Widerrufsfrist ja nicht zu laufen und besteht „ewig“ weiter.
Rede am Besten mal mit dem Anwalt Deines Vertrauens! :-)
Vielen Dank.
Gibt es denn Punkte was den Vertrag ungültig macht? Habe alle Dokumente zu Hause. Werde Am Montag mal einen Anwalt suchen :-)
Ich empfehle die Lektüre folgenden Links: