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Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de
Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
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1400 Antworten
Bisher ebenfalls stiller Mitleser gewesen. Bei mir sieht der Fall folgendermaßen aus.
07/2017 Widerruf erklärt
08/2017 VW Bank lehnt Widerruf ab
09/2017 Deckungszusage RSV außergerichtliches Verfahren (kein Erfolg)
01/2018 Deckungszusage RSV I. Instanz
02/2018 Einreichung Klage
03-09/2018 Vom LG angeordnetes schriftliches Vorverfahren
10/2018 Güteverhandlung vorm LG (keine gütliche Einigung)
12/2018 Verkündung einer Entscheidung vom LG
Nachdem das Ganze ab Widerruf ja doch eine Weile gedauert hat, bin ich nun gespannt auf das Urteil des LG.
Hat jemand Erfahrungen mit der S-Kreditpartner GmbH?
Zitat:
@donrobertos schrieb am 9. November 2018 um 11:25:56 Uhr:
Hat jemand Erfahrungen mit der S-Kreditpartner GmbH?
Was hat das mit dem Widerruf zu tun?
Zitat:
@daflamer schrieb am 9. November 2018 um 11:06:13 Uhr:
Bisher ebenfalls stiller Mitleser gewesen. Bei mir sieht der Fall folgendermaßen aus.
07/2017 Widerruf erklärt
08/2017 VW Bank lehnt Widerruf ab
09/2017 Deckungszusage RSV außergerichtliches Verfahren (kein Erfolg)
01/2018 Deckungszusage RSV I. Instanz
02/2018 Einreichung Klage
03-09/2018 Vom LG angeordnetes schriftliches Vorverfahren
10/2018 Güteverhandlung vorm LG (keine gütliche Einigung)
12/2018 Verkündung einer Entscheidung vom LG
Nachdem das Ganze ab Widerruf ja doch eine Weile gedauert hat, bin ich nun gespannt auf das Urteil des LG.
Da dauerte es bei dir ja bisher ein ganzes Stück länger, als zb. Im Beispiel von dimas. :o
Zitat:
@ztp-7883 schrieb am 9. November 2018 um 14:38:32 Uhr:
Zitat:
@daflamer schrieb am 9. November 2018 um 11:06:13 Uhr:
Bisher ebenfalls stiller Mitleser gewesen. Bei mir sieht der Fall folgendermaßen aus.
07/2017 Widerruf erklärt
08/2017 VW Bank lehnt Widerruf ab
09/2017 Deckungszusage RSV außergerichtliches Verfahren (kein Erfolg)
01/2018 Deckungszusage RSV I. Instanz
02/2018 Einreichung Klage
03-09/2018 Vom LG angeordnetes schriftliches Vorverfahren
10/2018 Güteverhandlung vorm LG (keine gütliche Einigung)
12/2018 Verkündung einer Entscheidung vom LG
Nachdem das Ganze ab Widerruf ja doch eine Weile gedauert hat, bin ich nun gespannt auf das Urteil des LG.
Da dauerte es bei dir ja bisher ein ganzes Stück länger, als zb. Im Beispiel von dimas. :o
Bei mir hat es 15 Monate gedauert. ;)
Zitat:
@leuchtal schrieb am 9. November 2018 um 14:40:43 Uhr:
Zitat:
@ztp-7883 schrieb am 9. November 2018 um 14:38:32 Uhr:
Da dauerte es bei dir ja bisher ein ganzes Stück länger, als zb. Im Beispiel von dimas. :o
Bei mir hat es 15 Monate gedauert. ;)
Wenn das Ergebnis stimmt, kann ich mit der Warterei gut leben.
Ich habe am 16.10. meinen Widerruf per Einwurfeinschreiben an die Volkswagen Bank abgeschickt. Seitdem habe ich nichts mehr von denen gehört. Nochmal versuchen oder warten oder direkt über den Anwalt gehen?
Zitat:
@Peacecamper schrieb am 9. November 2018 um 15:02:25 Uhr:
Ich habe am 16.10. meinen Widerruf per Einwurfeinschreiben an die Volkswagen Bank abgeschickt. Seitdem habe ich nichts mehr von denen gehört. Nochmal versuchen oder warten oder direkt über den Anwalt gehen?
Ohne Anwalt wird leider nichts passieren. Hast Du denn eine RSV?
Zitat:
@daflamer schrieb am 9. November 2018 um 15:08:20 Uhr:
Zitat:
@Peacecamper schrieb am 9. November 2018 um 15:02:25 Uhr:
Ich habe am 16.10. meinen Widerruf per Einwurfeinschreiben an die Volkswagen Bank abgeschickt. Seitdem habe ich nichts mehr von denen gehört. Nochmal versuchen oder warten oder direkt über den Anwalt gehen?
Ohne Anwalt wird leider nichts passieren. Wenn Du bereits eine RSV hast, dann wird der Anwalt i.d.R. kostenlos und unverbindlich eine Deckungszusage bei der RSV einholen.
Ich bin schon mit einem Anwalt im Gespräch, von ihm stammt auch das Widerrufsschreiben. RSV besteht natürlich auch. Ich hatte eigentlich erwartet, dass ich zumindest ein Schreiben mit Ablehnung des Widerrufs zurück bekomme.
Ich habe aber gerade auch schon, während ich diese Antwort hier tippe, eine Antwort meines Anwalts bekommen. Kurzfassung: Er kümmert sich drum. :D
Hallo liebe Mitstreiter!
Mein Verfahren geht wohl leider dem Ende entgegegen. In Rahmen einer Güteverhandlung stellte das Landgericht München I vorläufig fest, das die Pflichtangaben ausreichen sind:p. Da spielt es auch keine Rolle:eek:, das in meinem Fall mindestens ein Dutzend Fehler vorhanden sind.:D
Nächsten Monat bekomme ich das Urteil, aber ich gehe stark davon aus, das die Klage abgewiesen wird.:mad:
Euch anderen wünsche ich mehr Erfolg!;)
Hat denn schon jemand Erfahrung mit dem OLG München?
Zitat:
@Dan1966 schrieb am 10. November 2018 um 16:00:48 Uhr:
Hallo liebe Mitstreiter!
Mein Verfahren geht wohl leider dem Ende entgegegen. In Rahmen einer Güteverhandlung stellte das Landgericht München I vorläufig fest, das die Pflichtangaben ausreichen sind:p. Da spielt es auch keine Rolle:eek:, das in meinem Fall mindestens ein Dutzend Fehler vorhanden sind.:D
Nächsten Monat bekomme ich das Urteil, aber ich gehe stark davon aus, das die Klage abgewiesen wird.:mad:
Euch anderen wünsche ich mehr Erfolg!;)
Warum keine Berufung?
Jemand Erfahrung mit dem Landgericht Braunschweig?
@Dan1966 Berufung?
@Dan1966 Ich an Deiner Stelle wäre ganz entspannt: Selbst wenn das LG München I gegen Dich entscheidet, kannst Du in Berufung gehen. Die RSV trägt i.d.R. auch die Kosten für die II. Instanz. Habe schon gehört, dass bei Einlegen der Berufung die Gegenseite ganz schnell mit einem attraktiven Vergleichsangebot um die Ecke kommt, weil ein Urteil von der nächsthöheren Instanz OLG um jeden Preis verhindert werden soll, das hätte nämlich Präzedenz-Charakter.
Zitat:
@daflamer schrieb am 10. November 2018 um 20:23:44 Uhr:
@Dan1966 Ich an Deiner Stelle wäre ganz entspannt: Selbst wenn das LG München I gegen Dich entscheidet, kannst Du in Berufung gehen. Die RSV trägt i.d.R. auch die Kosten für die II. Instanz. Habe schon gehört, dass bei Einlegen der Berufung die Gegenseite ganz schnell mit einem attraktiven Vergleichsangebot um die Ecke kommt, weil ein Urteil von der nächsthöheren Instanz OLG um jeden Preis verhindert werden soll, das hätte nämlich Präzedenz-Charakter.
Deckt die RSV in der Regel auch die Revision ab?