Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Das würde mich auch interessieren.
Habe widerrufen und warte auf Antwort.
Hat jemand eine Lösung mit vw gefunden ohne klagen zu müssen?
Zitat:
@Karlisppel schrieb am 11. November 2018 um 21:26:43 Uhr:
Das würde mich auch interessieren.
Habe widerrufen und warte auf Antwort.Hat jemand eine Lösung mit vw gefunden ohne klagen zu müssen?
Wurde hier schon hin und wieder geschrieben.
Keine Lösung ohne Anwalt bzw. ohne Klageschrift.
Gruß
Danke, hab ich erst gesehen nachdem ich mich im Forum angemeldet habe und die Frage auf den ursprünglichen Beitrag schon gestellt hatte.
Zitat:
Zitat:
@donrobertos schrieb am 9. November 2018 um 11:25:56 Uhr:
Hat jemand Erfahrungen mit der S-Kreditpartner GmbH?Was hat das mit dem Widerruf zu tun?
Bei der S-Kreditpartner Bank habe ich widerrufen. Es gibt ja nicht nur die VW Bank.
Mein Widerruf wurde bisher seitens der Bank abgelehnt. Auf das folgende Schreiben meines Anwalts wurde nicht auf die Frist reagiert. Nun wird Klage eingereicht, natürlich erst nach Kostenübernahmezusage der Huk24.
Ich bin gespannt wie es ausgeht.
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Zitat:
@Dan1966 schrieb am 10. November 2018 um 16:00:48 Uhr:
Hallo liebe Mitstreiter!Mein Verfahren geht wohl leider dem Ende entgegegen. In Rahmen einer Güteverhandlung stellte das Landgericht München I vorläufig fest, das die Pflichtangaben ausreichen sind😛. Da spielt es auch keine Rolle😰, das in meinem Fall mindestens ein Dutzend Fehler vorhanden sind.😁
Nächsten Monat bekomme ich das Urteil, aber ich gehe stark davon aus, das die Klage abgewiesen wird.😠Euch anderen wünsche ich mehr Erfolg!😉
Bist Du Dir sicher, dass das LG München I so entscheiden wird? Auf der Webseite der Stiftung Warentest (test.de) wurde geschrieben, dass das LG München I den Widerruf schon einmal für wirksam erklärt hat:
Landgericht München I, Urteil vom 09.02.2018
Aktenzeichen: 29 O 14138/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier.
Besonderheit: Auch das Landgericht München I kam zum Ergebnis: Die VW Bank hat ihre Kunden nicht genau genug über das Recht zur Kündigung der Verträge informiert.
Zitat:
@daflamer schrieb am 12. November 2018 um 15:51:44 Uhr:
Zitat:
@Dan1966 schrieb am 10. November 2018 um 16:00:48 Uhr:
Hallo liebe Mitstreiter!Mein Verfahren geht wohl leider dem Ende entgegegen. In Rahmen einer Güteverhandlung stellte das Landgericht München I vorläufig fest, das die Pflichtangaben ausreichen sind😛. Da spielt es auch keine Rolle😰, das in meinem Fall mindestens ein Dutzend Fehler vorhanden sind.😁
Nächsten Monat bekomme ich das Urteil, aber ich gehe stark davon aus, das die Klage abgewiesen wird.😠Euch anderen wünsche ich mehr Erfolg!😉
Bist Du Dir sicher, dass das LG München I so entscheiden wird? Auf der Webseite der Stiftung Warentest (test.de) wurde geschrieben, dass das LG München I den Widerruf schon einmal für wirksam erklärt hat:
Landgericht München I, Urteil vom 09.02.2018
Aktenzeichen: 29 O 14138/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier.
Besonderheit: Auch das Landgericht München I kam zum Ergebnis: Die VW Bank hat ihre Kunden nicht genau genug über das Recht zur Kündigung der Verträge informiert.
Dem Sitzungsprotokoll meiner Güteverhandlung ist leider zu entnehmen, das das Gericht der Meinung ist,
dass die erteilte Widerrufsbelehrung aussreichend ist. Ich denke so wird dann auch das Urteil ausfallen.
Das Urteil vom 09.02.18 kenne ich natürlich auch, jedoch handelt es sich um eine Widerrufsbelehrung der
VW Bank. Meine Widerrufsbelehrung hingegen stammt von der BMW Bank. Fehlerhaft sind beide Widerrufsbelehrungen, jedoch weichen sie teilweise voneinander ab. Das ist das Problem.
Wenn mir meine RSV Deckung zusagt, werde ich natürlich Berufung einlegen.
Ah da liegt der Hund begraben. Im Rahmen meiner Güteverhandlung wurde auch davon gesprochen, dass der BMW Bank hier keine entscheidenden Fehler in der Widerrufsbelehrung unterlaufen sind. Es war die Rede vom Paragraf 314 BGB, den die BMW Bank scheinbar berücksichtigt hat im Gegensatz zu den VW Bankern.
Meine Anwältin hat mir heute geantwortet, dass Sie die Sache für nicht durchführbar hält, weil ihrer Meinung nach die Belehrung keine wesentlichen Abweichungen vom Mustertext aufweist. Laut neuster Rechtssprechung des BGH ist die Nichtbenennung aller Pflichtangaben kein Fehler. Des Weiteren muss eine Abweichung vom Muster von solchem Gewicht sein, dass sie den Verbraucher vom ihm zustehenden Recht abhält.
Edit: Fazit ist, meine RA glaubt, dass die Bank den Widerruf richtigerweise ablehnen kann und wird. Keine Erfolgsaussichten.
Hallo zusammen,
bislang hab ich nur mitgelesen, nun aber ein paar Fragen. Ich habe bei der Audi Bank einen Kredit, der im Oktober 2020 ausläuft (dann Schlussrate oder Anschlussfinanzierung oder verbrieftes Rückgaberecht). Beim Vertrag ist wohl auch widerrufbar, hatte mir da selbst ein paar Dinge angesehen, natürlich werde ich das dann demnächst von einem Anwalt prüfen lassen. Nun meine Fragen:
- Welche Anwahltskanzlei hat sich auf die Audi Bank spezialisiert und kann daher empfohlen werden? Ich will nicht zu irgendeinem Anwalt gehen, der zwar Vertragsrecht beherrscht aber hier keine Erfahrungen hat
- Ich habe noch keine RSV, habe gelesen, dass die ADAC Verkehrsrechtschutz aber auch rückwirkend die Kosten übernimmt. Kann das jmd bestätigen? Oder wäre die ARAG besser, die sogar einen Baustein für rückwirkende Übernahmen anbietet?
- Was passiert mit dem Auto und dem Kredit (also den Raten) zum Ende des Finanzierungszeitraums, wenn zu dem Zeitpunkt noch keine Einigung bzw. kein Urteil vorliegt? Kann ich dann erstmal weiterfahren (vllt gibt es ja ein gutes Angebot zur Reduzierung der Schlussrate)?
Danke und Gruß
Zitat:
@MIchi240281 schrieb am 14. November 2018 um 13:43:44 Uhr:
Ich habe bei der Audi Bank einen Kredit, der im Oktober 2018 ausläuft (dann Schlussrate oder Anschlussfinanzierung oder verbrieftes Rückgaberecht).
Was hast du denn nun gemacht?
Schlussrate, Anschlussfinanzierung oder Rückgabe?
Hast du das Auto noch?
Zitat:
@MIchi240281 schrieb am 14. November 2018 um 13:43:44 Uhr:
Hallo zusammen,bislang hab ich nur mitgelesen, nun aber ein paar Fragen. Ich habe bei der Audi Bank einen Kredit, der im Oktober 2018 ausläuft (dann Schlussrate oder Anschlussfinanzierung oder verbrieftes Rückgaberecht). Beim Vertrag ist wohl auch widerrufbar, hatte mir da selbst ein paar Dinge angesehen, natürlich werde ich das dann demnächst von einem Anwalt prüfen lassen. Nun meine Fragen:
- Welche Anwahltskanzlei hat sich auf die Audi Bank spezialisiert und kann daher empfohlen werden? Ich will nicht zu irgendeinem Anwalt gehen, der zwar Vertragsrecht beherrscht aber hier keine Erfahrungen hat
- Ich habe noch keine RSV, habe gelesen, dass die ADAC Verkehrsrechtschutz aber auch rückwirkend die Kosten übernimmt. Kann das jmd bestätigen? Oder wäre die ARAG besser, die sogar einen Baustein für rückwirkende Übernahmen anbietet?
- Was passiert mit dem Auto und dem Kredit (also den Raten) zum Ende des Finanzierungszeitraums, wenn zu dem Zeitpunkt noch keine Einigung bzw. kein Urteil vorliegt? Kann ich dann erstmal weiterfahren (vllt gibt es ja ein gutes Angebot zur Reduzierung der Schlussrate)?
Danke und Gruß
Servus,
Ich kann die Kanzlei Lehnen & Sinnig empfehlen. Haben mich bestens vertreten. Die Stiftung Warentest wäre auch ein guter Anhaltspunkt und führt diverse Kanzleien auf. Medial am präsentesten, und mit den meisten Referenzen, ist aber wohl L&S.
Ja, der ADAC übernimmt rückwirkend. Es sei denn, er hat mittlerweile seine Statuten geändert. Wäre zu prüfen. (Macht die Kanzlei übrigens auch kostenlos.)
Was am Ende mit dem Auto passiert, sofern noch keine Einigung erzielt worden ist, kann ich nicht sagen. Es ist aber davon auszugehen, dass solange noch nichts vorliegt, der Vertrag „wie er eben ist“ Gültigkeit hat. Ob du das Auto dann bezahlst und behältst oder aber es zurückgibst, ist bis es zu einer verbindlichen Einigung kommt, erstmal unerheblich. Solange gilt, was im Vertrag steht.
Grüße
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 14. November 2018 um 14:34:28 Uhr:
Zitat:
@MIchi240281 schrieb am 14. November 2018 um 13:43:44 Uhr:
Ich habe bei der Audi Bank einen Kredit, der im Oktober 2018 ausläuft (dann Schlussrate oder Anschlussfinanzierung oder verbrieftes Rückgaberecht).
Was hast du denn nun gemacht?
Schlussrate, Anschlussfinanzierung oder Rückgabe?
Hast du das Auto noch?
Ah Mist, war ein Fehler drin. Der Vertrag läuft im Oktober 2020 aus, also in knapp 2 Jahren.
An diejenigen, die einen Vergleich angenommen haben.
Wie hoch ist der Erlass der Restschuld bzw. was zahlt die Bank in Prozent vom Kaufpreis des Autos?
Ich weiß, das keine Details verraten werden dürfen, aber vielleicht gibt es Richtwerte?
Ein Erlass der Restschuld, ca 22 % des Kaufpreises in meinem Fall, würde sich kaum lohnen.
Was passiert nach dem Vergleich? Fahrt ihr die Autos weiter?