Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Zitat:

@donrobertos schrieb am 15. November 2018 um 10:28:47 Uhr:



Ein Erlass der Restschuld, ca 22 % des Kaufpreises in meinem Fall, würde sich kaum lohnen.

Warum würde sich das nicht lohnen? Du hast den Kredit in der Annahme abgeschlossen, dass du diesen kpl. bedienen musst. Jetzt gibt es da ein "Schlupfloch" und du kommst dadurch deutlich günstiger (22% vom Kaufpreis) weg. 22% weniger bezahlen, nur weil irgendwo im Vertrag (den du im übrigen gelesen und unterschrieben hast) ein Satz nicht 100% gesetzeskonform formuliert wurde.........finde ich jetzt nicht so schlecht.

Zitat:

@Acquaviva1908 schrieb am 14. November 2018 um 13:26:59 Uhr:


Meine Anwältin hat mir heute geantwortet, dass Sie die Sache für nicht durchführbar hält, weil ihrer Meinung nach die Belehrung keine wesentlichen Abweichungen vom Mustertext aufweist. Laut neuster Rechtssprechung des BGH ist die Nichtbenennung aller Pflichtangaben kein Fehler. Des Weiteren muss eine Abweichung vom Muster von solchem Gewicht sein, dass sie den Verbraucher vom ihm zustehenden Recht abhält.

Edit: Fazit ist, meine RA glaubt, dass die Bank den Widerruf richtigerweise ablehnen kann und wird. Keine Erfolgsaussichten.

Aktenzeichen?????

Zitat:

@Eyitsch schrieb am 15. November 2018 um 12:33:03 Uhr:



Zitat:

@Acquaviva1908 schrieb am 14. November 2018 um 13:26:59 Uhr:


Meine Anwältin hat mir heute geantwortet, dass Sie die Sache für nicht durchführbar hält, weil ihrer Meinung nach die Belehrung keine wesentlichen Abweichungen vom Mustertext aufweist. Laut neuster Rechtssprechung des BGH ist die Nichtbenennung aller Pflichtangaben kein Fehler. Des Weiteren muss eine Abweichung vom Muster von solchem Gewicht sein, dass sie den Verbraucher vom ihm zustehenden Recht abhält.

Edit: Fazit ist, meine RA glaubt, dass die Bank den Widerruf richtigerweise ablehnen kann und wird. Keine Erfolgsaussichten.

Aktenzeichen?????

Stand keins drin im Schreiben. Nur diese Formulierung.

Zitat:

@Acquaviva1908 schrieb am 15. November 2018 um 13:53:33 Uhr:



Zitat:

@Eyitsch schrieb am 15. November 2018 um 12:33:03 Uhr:


Aktenzeichen?????

Stand keins drin im Schreiben. Nur diese Formulierung.

Nun gut, dann kann ich diese Information für mich getrost als erledigt abhaken. Ich kann zu dieser Aussage ala "laut neuester Rechtssprechung" einfach nichts finden. Da ich heute mich heute zusätzlich mit meiner RA unterhalten habe und ihr ist dies leider auch nicht bekannt ist. Es würde mich auch stark wundern, wenn es so seien würde. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren 🙂

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Mich würde ja mal interessieren, welche Punkte seitens eurer Anwälte aufgeführt wurden, welche ihrer Ansicht nach dazu führten, daß die Widerrufsfrist nie zu laufen begann.? (insbesondere bei jenen, welche erfolgreich einen Vergleich erzielten)
Sind es nur Fehler in der Widerrufsbelehrung, oder auch Dinge wie fehlender Tilgungsplan, fehlende Angaben zu Verkäuferprovision, Angaben zu Verzugszinsen und Auszahlungsbedingungen, unschlüssige Angaben zu Anzahl der Teilzahlungen und Schlußrate, fehlende Vertragsurkunde im Original von beiden Parteien unterschrieben zur Aushändigung an den Darlehensnehmer. ..Und noch einige andere Dinge...?

Ich war schon ein wenig erstaunt, was da alles zum Tragen gebracht wurde.

Hier gibt es eine kleine Zusammenfassung:
https://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/widerruf-autokredit/

Zitat:
"Warum sind viele Widerrufsinformationen fehlerhaft?

Nach den Untersuchungen von Rechtsanwälten weisen die Verträge folgende Fehler auf:

1. Die Banken haben nicht alle notwendigen Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt, etwa den unterschriebenen Antrag. Die Unterlagen sind nicht lesbar, da die Schriftgröße zu klein ist (LG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2018, Az. 14 O 340/17).

2. In den Widerrufsinformationen fehlen Angaben über das Verfahren bei Kündigung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer. Es fehlt zudem der Hinweis auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nach § 314 BGB (LG Arnsberg, Urteil vom 17. November 2017, Az. I-2 O 45/17; LG Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2017, Az. 4 O 150/16; LG München I, Urteil vom 9. Februar 2018, Az. 29 O 14138/17); LG München I, Urteil vom 1. Juni 2018, Az. 29 O 1351/18).

3. Es fehlen Pflichtangaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (LG Berlin Urteil vom 5. Dezember 2017, Az. 4 O 150/16).

4. Der Vertrag enthält unzutreffende und irreführende Angaben zum Tageszins.

5. Auch die Angaben zu den Widerrufsfolgen und die Frage des Wertverlusts sind häufig unzureichend.

6. Es fehlen Angaben zu Vermittlungsprovisionen für den Kreditvertrag.

7. Die Informationen im Zusammenhang mit der üblichen Restschuldversicherung sind oft fehlerhaft.

Treffen diese Beobachtungen auch auf Ihren Vertrag zu, können können Sie Ihre Finanzierung bei der Autobank oder anderen Bank, deren Kredite über Ihr Autohäuser vermittelt wurde, widerrufen und Ihr Auto zurückgeben.

Ganz einfach ist das aber nicht. Denn die Banken weisen den Widerruf meist zurück und behaupten, er sei unbegründet. Sie verteidigen sich damit, dass sie sich an die Musterinformationen gehalten hätten und den Kunden ordnungsgemäß informiert hätten. Oder sie behaupten, dass die Informationen nicht relevant gewesen seien. Damit sei die Widerrufsfrist bereits nach 14 Tagen abgelaufen.

Viele Urteile gibt es zu den Autokrediten noch nicht. In einem Fall kam das Landgericht Köln leider zu dem Ergebnis, die Bank habe ordnungsgemäß belehrt und informiert (LG Köln, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. 21 O 23/17). Das heißt aber nicht, dass andere Gerichte das in anderen Fällen auch so sehen.

Etwa die Landgerichte Arnsberg, Berlin, Stuttgart und Ravensburg haben zugunsten der Verbraucher entschieden und den Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist für zulässig erklärt (LG Arnsberg, Urteil vom 17. November 2017, Az. I-2 O 45/17; LG Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2017, Az. 4 O 150/16; LG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2018, Az. 14 O 340/17; LG Ravensburg; Urteil vom 7. August 2018, Az. 2 O 259/17)."

Im Ernstfall müssen das sowieso die Anwälte bewerten, wobei ich mitgekriegt habe, dass der Verstoß gegen Punkt 2. (§ 314 BGB) am gravierendsten ist.

Nunja, dieser Text ist mir bereits bekannt. Dennoch danke dafür.
Mich hätten mal die entscheidenden Punkte interessiert, mit welchen die Anwesenden hier letztendlich ihr Recht zugesprochen bekamen.
Oder fällt das auch mit in die Verschwiegenheitsverpflichtung?

Zitat:

@Dan1966 schrieb am 13. November 2018 um 18:05:51 Uhr:


Dem Sitzungsprotokoll meiner Güteverhandlung ist leider zu entnehmen, das das Gericht der Meinung ist,
dass die erteilte Widerrufsbelehrung aussreichend ist. Ich denke so wird dann auch das Urteil ausfallen.

Das Urteil vom 09.02.18 kenne ich natürlich auch, jedoch handelt es sich um eine Widerrufsbelehrung der
VW Bank. Meine Widerrufsbelehrung hingegen stammt von der BMW Bank. Fehlerhaft sind beide Widerrufsbelehrungen, jedoch weichen sie teilweise voneinander ab. Das ist das Problem.

Wenn mir meine RSV Deckung zusagt, werde ich natürlich Berufung einlegen.

Ich würde glatt sagen, das war klar, dass in München für die BMW-Bank entschieden wird. Das ist das Gleiche, wie in Braunschreig für die VW-Bank eintschieden wird... 🙄🙄

Hallo Eetkuk0,
hat der ADAC Rechtsschutz die Kosten übernommen?

Hat von euch schon jemand nach 1,5 Jahren nach Vertragsablauf den Widerruf eingereicht und damit Erfolg gehabt?

Zitat:

@Bunzenbrenner schrieb am 20. November 2018 um 09:58:33 Uhr:


Hat von euch schon jemand nach 1,5 Jahren nach Vertragsablauf den Widerruf eingereicht und damit Erfolg gehabt?

Ich habe jetzt, 6,5 Jahren nach Vertragsablauf, den Widerruf eingereicht!

Hoffe Erfolg zu haben!😎

Was passiert eigentlich wenn man das Auto während der Verhandlungen verkaufen würde?

Bei einem positiven Entscheid müsste die Bank erst einmal
die komplette Summe zurückgeben.
Nun wäre aber das Auto bereits verkauft und man müsse der Bank eine Entschädigung zahlen.

Falls diese Annahme richtig ist, wie hoch wäre dann die Entschädigung?

Hattest du bei Vertragsabschluss eine Rechtsschutzversicherung?
Ich steh vor dem Problem, dass ich keine hatte und immer noch keine hab.

Hast du da vielleicht Erfahrung und kannst mir weiter helfen?

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 20. November 2018 um 10:14:05 Uhr:



Zitat:

@Bunzenbrenner schrieb am 20. November 2018 um 09:58:33 Uhr:


Hat von euch schon jemand nach 1,5 Jahren nach Vertragsablauf den Widerruf eingereicht und damit Erfolg gehabt?

Ich habe jetzt, 6,5 Jahren nach Vertragsablauf, den Widerruf eingereicht!
Hoffe Erfolg zu haben!😎

Hattest du bei Vertragsabschluss eine Rechtsschutzversicherung?

Ich steh vor dem Problem, dass ich keine hatte und immer noch keine hab.

Hast du da vielleicht Erfahrung und kannst mir weiter helfen?

Gibt es hier jemanden der den Widerrufsjoker bei der BMW-Bank in Frankfurt durchbekommen hat? Hätte da einige Fragen, bitte kleine PM an mich! Danke

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