Widerrechtliches Verleihen des Kfz

BMW 3er E36

Hi,
Da ich im Netz nichts ähnliches finde, frag ich hier mal in die Runde.
Folgendes ist vorgefallen...

Vater bringt sein Fahrzeug zum kfz Mann der soll tüv machen.
Nun seh ich heute am 4.11. jemand fremden im Fahrzeug meines Vaters, der auf Ansprache, wie er ans Fahrzeug kommt. Mir erzählt das er das Fahrzeug als ersatzfahrzeug von seinem Kfz Mann bekommen hat solange bei ihm gerade TÜV gemacht wird.
Mein Vater weiß von nix, geht folglich davon aus das Kfz steht in der Werkstatt.
Und als Sahnehäubchen kommt dazu das das Kfz ein saisonkennzeichen von 4 bis 10 hat!

Waaas dachte ich nur!

Nun zu meiner Frage/n
Weiß jemand was hier die Rechtslage ist?

Was hätte im worst-case auf mein Vater zukommen können?

Hat jemand was ähnliches mal erlebt oder mitbekommen?

Mfg Kreiskollaps

52 Antworten

... manchmal gibt es ja so Fehler "nach langem kaltem stehen" ... ist eine Arschkarte für eine Werke ... der ein oder andere hat da sicher schon Unterredungen/Diskussionen gehabt. Insofern habe ich einer Werkstatt dann auch die Möglichkeit eingeräumt das ein Diagnoseinvolvierter Schraube das Fahrzeug dann auch mit nach Hause nehmen darf und auch weitere Fahrten im begrenzten Umfang durchführen.

Wenn die Werkstatt oder der Schrauber das mit mir abspricht, kein Problem.

Ich bewege oft fremde Autos. Ein Kumpel von mir schraubt und wenn die von A nach B gebracht werden müssen, oder zum Lackierer, Vermessung etc spring ich ein, dass er in der Zwischenzeit was anderes machen kann. Aber sämtliche seiner Kunden wissen Bescheid und würden sich nicht wundern..mich am Lenkrad zu sehen

@windelexpress

Nicht mal nach Absprache würde sowas bei mir mit meinem Fahrzeug stattfinden.
Natürlich akzeptiere Ich eine Probefahrt, die der Werkstattmeister nach Abschluß der Reparatur oder Kundendienst durchführt.
Aber das mein Fahrzeug als Ersatzfahrzeug an andere Kunden ausgehändigt wird geht gar nicht.

Ich sprach nicht davon, dass ich mit den Fahrzeugen privat für mich unterwegs bin.

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Mir fehlen ein paar Angaben zum Vorfall.

1: Wurden die Personalien des Fahrers aufgenommen?
Er ist Zeuge bei dem Vorfall.

2: Wurde dem unberechtigtem Fahrer der Fahrzeugschlüssel weg genommen, damit er nicht weiterfahren kann? Immerhin geht es um den Wagen des Vaters, und nicht von irgendeinem Bekannten.

Zitat:

@MvM schrieb am 7. November 2021 um 09:54:53 Uhr:



2: Wurde dem unberechtigtem Fahrer der Fahrzeugschlüssel weg genommen, damit er nicht weiterfahren kann? Immerhin geht es um den Wagen des Vaters, und nicht von irgendeinem Bekannten.

Würdest du die Schlüssel einem wildfremden Menschen aushändigen, nur weil dieser behauptet, es handele sich um den Wagen seines Vaters?

Wohl nicht. Aber als der Sohn hätte ich 110 gewählt. „Hier steht gerade unser Auto vor mir, der muss geklaut sein“

"ist das Ihr Auto?" ... "Nein, vom Vater" .. "Dann soll der kommen und Anzeige erstatten".

Wenn's das Fahrzeug meines Vaters/Mutter gewesen wäre, hätte ich mich von dem Fahrer nicht ankommen lassen und seinen Hintern vom Sitz geholt.

Die 110 wäre obligatorisch gewesen

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 7. November 2021 um 10:44:32 Uhr:


Würdest du die Schlüssel einem wildfremden Menschen aushändigen, nur weil dieser behauptet, es handele sich um den Wagen seines Vaters?

Wenn ich mir ein Auto leihe, frage ich nach dem Fahrzeugschein. Bekomme ich die Antwort, dass er im Handschuhfach liegt glaube ich das, und frage ich nicht weiter nach... (In meiner Stammwerkstatt gucke ich noch nicht mal nach, bei einem überregionalen Autoverleiher schon.) Spricht mich dann jemand an, und behauptet den Halter zu kennen, und der Fahrzeugschein ist nicht auffindbar, werde ich stutzig. In der Zeit des mobilen Telefons ist ein Anruf in der Werkstatt kein Problem mehr.

Einfach wegfahren würde ich jedenfalls nicht. Beim Werkstattwagen würde ich auf die Werbung am Fahrzeug aufmerksam machen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. November 2021 um 13:47:27 Uhr:


Wenn's das Fahrzeug meines Vaters/Mutter gewesen wäre, hätte ich mich von dem Fahrer nicht ankommen lassen und seinen Hintern vom Sitz geholt.

Die 110 wäre obligatorisch gewesen

Die 110 ist klar, aber „seinen Hintern vom Sitz holen“ ist mehr als problematisch. Wenn ich in einem mir ausgehändigten Werkstattwagen unterwegs wäre und jemand würde versuchen „meinen Hintern vom Sitz zu holen“, hätte dies für den „ Vomsitzholer“ ernsthafte rechtliche Konsequenzen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. November 2021 um 13:47:27 Uhr:


... und seinen Hintern vom Sitz geholt.

Jetzt wird's rabiat ... 😰 😁

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 7. November 2021 um 16:58:07 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. November 2021 um 13:47:27 Uhr:


Wenn's das Fahrzeug meines Vaters/Mutter gewesen wäre, hätte ich mich von dem Fahrer nicht ankommen lassen und seinen Hintern vom Sitz geholt.

Die 110 wäre obligatorisch gewesen

Die 110 ist klar, aber „seinen Hintern vom Sitz holen“ ist mehr als problematisch. Wenn ich in einem mir ausgehändigten Werkstattwagen unterwegs wäre und jemand würde versuchen „meinen Hintern vom Sitz zu holen“, hätte dies für den „ Vomsitzholer“ ernsthafte rechtliche Konsequenzen.

Nein, nicht wirklich. Stichwort: Jedermannsrecht bei begründeten Verdacht einer Straftat.

Zitat:

Jedermannsrecht bei begründeten Verdacht einer Straftat.

Nur in angemessenem Rahmen. Hier ist fraglich ob überhaupt eine Straftat zuungunsten des Halters vorliegt, wahrscheinlich handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Und dann kann die Polizei gerufen werden, die direkt bei der Werkstatt ermitteln und die Angelegenheit so aufklären kann. Wenn der unberechtigte Fahrer nicht auf Ansprache reagiert ist körperlicher Einsatz übertrieben.

Eine Straftat sehe ich eher bei den Kennzeichen. Für jedes Fahrzeug darf nur ein Kennzeichen (für alberne Besserwisser: Damit ist die Buchstaben-/Zahlenkombination gemeint) ausgegeben werden. Andere Kennzeichen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht angebracht werden. Zudem ist es fraglich ob für die offensichtlich widerrechtlich angebrachten Kennzeichen eine Versicherung besteht.

Mit was für Kennzeichen ist der Wagen denn erwischt worden.
Im EO steht, dass das Fahrzeug Saisonkennzeichen hat,welche 10 beendet ist.

Ich hab es so raus gelesen,dass die dran waren

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