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Widerrechtliches Verleihen des Kfz

BMW 3er E36
Themenstarteram 4. November 2021 um 19:30

Hi,

Da ich im Netz nichts ähnliches finde, frag ich hier mal in die Runde.

Folgendes ist vorgefallen...

Vater bringt sein Fahrzeug zum kfz Mann der soll tüv machen.

Nun seh ich heute am 4.11. jemand fremden im Fahrzeug meines Vaters, der auf Ansprache, wie er ans Fahrzeug kommt. Mir erzählt das er das Fahrzeug als ersatzfahrzeug von seinem Kfz Mann bekommen hat solange bei ihm gerade TÜV gemacht wird.

Mein Vater weiß von nix, geht folglich davon aus das Kfz steht in der Werkstatt.

Und als Sahnehäubchen kommt dazu das das Kfz ein saisonkennzeichen von 4 bis 10 hat!

Waaas dachte ich nur!

Nun zu meiner Frage/n

Weiß jemand was hier die Rechtslage ist?

Was hätte im worst-case auf mein Vater zukommen können?

Hat jemand was ähnliches mal erlebt oder mitbekommen?

Mfg Kreiskollaps

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52 Antworten

Zitat:

Und als Sahnehäubchen kommt dazu das das Kfz ein saisonkennzeichen von 4 bis 10 hat!

Stimmt, die Angabe ist nicht eindeutig. Es kann auch sein dass der Vater den Wagen nach der Reparatur nach Hause / zum Stellplatz transportieren lassen will.

Aber auch dann sehe ich im Fahren mit den Saisonkennzeichen im November eine Straftat die schon allein deshalb angezeigt werden sollte, falls der unberechtigte Fahrer gegen die StVO verstößt und den Behörden bei der Verfolgung des Verstoßes das Kennzeichen auffällt.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 7. November 2021 um 19:13:43 Uhr:

Nein, nicht wirklich. Stichwort: Jedermannsrecht bei begründeten Verdacht einer Straftat.

Selbstjustiz ist verboten, und das aus gutem Grund.

Selbstjustiz und Strafvereitelung sind 2 paar Schuhe.

Man muss sich nur in beide Seiten versetzen.

 

Als Eigentümer sehe ich mein Auto mit einer fremden Person, die es eigentlich nicht habe dürfe. Und denke eventuell an Diebstahl.

 

Als Kunde fahre ich mit einem Fahrzeug das mir die Werkstatt zur Verfügung gestellt hat, und plötzlich meint einer mich da rausziehen zu wollen.

 

Wie würde man reagieren, wie würde man wollen das man auf einen reagiert.

Hallo, HighspeedRS,

Du hast vollkommen recht: Man muss hier beide Seiten sehen.

Der TE hat ja mit dem Fahrer geredet und der hat ihm erklärt, dass er das Fahrzeug von der Werkstatt gestellt bekommen hat.

Somit kann man dem Fahrer m. E. keinen großen Vorwurf machen, denn woher soll er wissen, dass es sich um ein Kundenfahrzeug handelt und nicht um ein Fahrzeug, das normalerweise von einem Firmenangehörigen gefahren und dann bei Bedarf an Kunden verliehen, oder, wenn es ihnen gefällt, sogar verkauft wird.

Sollte der Fahrer / Kunde dem TE den Sachverhalt so nicht glauben, kann er ja die Polizei informieren, damit diese das Ganze klärt und für die Kollegen dürfte es ein Leichtes sein, innerhalb kürzester Zeit festzustellen, ob es zutrifft, dass der, der das Fahrzeug angehalten hat, tatsächlich der Sohn des Halters ist und somit ein berechtigtes Interesse daran hat, dass die Weiterfahrt untersagt wird.

Oder in Kurzform: Wenn beide sich ruhig und zivilisiert unterhalten, lässt sich alles leicht aufklären und dann kann man überlegen, was man jetzt gegen den Verantwortlichen dieser Werkstatt unternimmt.

Viele Grüße,

Uhu110

Eben, eine Schuld des Fahrers sehe ich da auch nicht. Er hat ein Auto gestellt bekommen - wie sollte er wissen, dass die Werkstatt ihm dieses Auto gar nicht geben darf?

Lustig ist halt, dass die Werkstatt zu eben diesem Zweck die originalen Kennzeichen entfernt und Saisonkennzeichen angebracht hat. Man war sich da also voll und ganz bewusst, dass man das Auto nicht mit der originalen Zulassung auf den eigentlichen Besitzer an einen anderen Kunden rausgeben darf. Sonst bekäme ja der die Knöllchen, und das ganze flöge auf.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 9. November 2021 um 10:21:56 Uhr:

 

Lustig ist halt, dass die Werkstatt zu eben diesem Zweck die originalen Kennzeichen entfernt und Saisonkennzeichen angebracht hat.

Wo hast Du das her?

Der TE sagte,dass das Fahrzeug seiner Vaters mit Saisonkennzeichen zugelassen ist (-10) und im Oktober zur Werkstatt gebracht wurde.

Mit welchen Kennzeichen das Fahrzeug im November gesehen wurde, ist nicht erwähnt worden.

Also würde ich von ausgehen, mit den abgelaufenen Saisonkennzeichen.

Wenn da fremde Kennzeichen dran waren, wird das noch eine unlustige Nummer.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. November 2021 um 11:08:46 Uhr:

 

 

Wo hast Du das her?

Der TE sagte,dass das Fahrzeug seiner Vaters mit Saisonkennzeichen zugelassen ist (-10) und im Oktober zur Werkstatt gebracht wurde.

Mit welchen Kennzeichen das Fahrzeug im November gesehen wurde, ist nicht erwähnt worden.

Also würde ich von ausgehen, mit den abgelaufenen Saisonkennzeichen.

Wenn da fremde Kennzeichen dran waren, wird das noch eine unlustige Nummer.

Ah, dann habe ich das vielleicht falsch in Erinnerung oder falsch gelesen. Sorry. Ich war der Meinung, die Werkstatt hätte die Saisonkennzeichen angebracht.

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