wertverlust

VW Golf 7 (AU/5G)

hallo forum,

wie hoch ist der wertverlust, wenn ich ein zweimonatiges auto wieder verkaufen möchte, bzw in zahlung geben möchte. kann man das allgemein sagen , oder braucht ihr spezielle daten. 2000. km habe ich bereits gefahren. nach sinn und warum gebe ich auch auskunft , auf nachfrage. es handelt sich um ein golf7 highline 1.4 125 ps schalter

Beste Antwort im Thema

@ Threadersteller, ich habe so eine Geschichte die Du vorhast bereits hinter mir.

Ich habe in 2013 einen Neuwagen gekauft und ihn dann nur 1 Jahr später mit satten 7.000,- EUR Wertverlust wieder verkauft. Das entsprach ca. 25% des Fahrzeugpreises.

Aus meinen Erfahrungen kann ich Dir nur eines raten: Tu es nicht !!!! Fahre den Wagen zumindest für ein paar Jahre, damit Du glimpflicher aus der Sache rauskommst. Es ist es nicht wert, definitiv nicht.

Ich ärgere mich auch heute 2 Jahre später noch über meinen Verkauf, ja, ich war auch totunglücklich mit dem Fahrzeug und hatte meinen Neuwagen verdammt. Trotzdem war es schwachsinnig hoch 3 den Wertverlust zu realisieren. KEIN Neuwagen kann so schlecht sein, auch Dein Gefühl dass das Auto nun unbedingt wieder weg muss ist Dir deshalb nur so präsent, weil Du täglich daran denkst.

Letztendlich hast Du ein qualitativ hochwertiges Fahrzeug (meine ich ernst), und ob es ein paar PS mehr oder weniger hat und ob es DSG oder nicht hat ist völlig egal. Du vergallopierst Dich da in was rein, was Du später defakt bereuen wirst, glaube es mir !

PS: bei den heutigen Strassenverkehrsverhältnissen reicht auch ein Auto mit 75 oder 90 PS. Tempo ist überall vorgegeben, Du kannst die Karre eh selten ausfahren, das ist es garantiert nicht wert !

-Teddy-

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Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird bei Geschäftswagen fällig, bei Privatwagen nicht.

huch, hier wird ja noch geschrieben 🙂 falls es interessiert , der wagen ist verkauft ..... verlust nach 5 monaten beliefen sich auf 1500 euro , konnte was gutes mit dem händler aushandeln.

Und lohnen sich die 25 PS / 50 Nm mehr?
Ich kenne den TSI 1.2 110 PS ("behäbig, wenig agil"😉 und den TSI 1.4 150 PS ("Fahrspaß, guter Schub, agil"😉 und frage mich wo man den 125 PS einordnen würde.
Will schließlich nicht das gleiche Problem haben wie du und dann am Ende mich doch nach dem 150 PS Motor sehnen.

ich habe mir meinen traum erfüllt und nen gti gekauft ( bekomme ich aber erst in 10 tagen) .

also , die 125 ps sind schon ok , so ist es nicht .
lies sich prima fahren und war agil, aber ich bin ihn dann doch sehr sportlich gefahren und habe oft mit den dritten und vierten gang gespielt, was jetzt auch nicht sinn der sache war um den schub auszureizen.

wenn der mehrpreis jetzt weniger relevant ist nimm den 150er und du hast nen flotten flitzer und wirst dich nicht ärgern so wie ich.

hätte ich den 150er gehabt denke ich nicht , dass ich diesen abgegeben hätte und zum gti gegriffen.

allerdings, war der sprung zu diesem relativ "gering" .

ich habe im 125er nen sportfahwerk, getönte scheiben, xenon , led rückleuchten alles drin gehabt...... vom prinzip sag er schon aus wie nen kleiner gti ( ausser die roten bremsättel und auspuff etc) und diese sache wollte ich gerne wieder haben und das wäre fast genauso teuer gewesen.

falls du noch fragen hast , schreib ruhig , ich beantworte sie gerne.

gruss

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Ordne es mal so ein: Der Sprung vom 1.4 TSI zum 1.4 TSI ACT (+50 Nm) ist gefühlt wesentlich größer als der vom 1.2 TSI 81 kW zum kleinen 1.4 TSI. Der 125 PSer ist agil, aber nicht spritzig. Ich würde Die zum größeren 1.4 TSI ACT raten.

Zitat:

@NordseeVW schrieb am 4. September 2016 um 19:35:55 Uhr:


Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird bei Geschäftswagen fällig, bei Privatwagen nicht.

Haben wir bei Privatleuten neuerdings auch einen unternehmerischen Bereich, so dass diese vorsteuerabzugsberechtigt sind? Ich lege Dir and Herz, Dich dringend mal mit den Paragraphen 1, 2 und 15 des Umsatzsteuergesetzes auseinanderzusetzen.

Zitat:

@thomas56 schrieb am 4. September 2016 um 17:22:17 Uhr:


und irgendwo müssen ja die 19% MwSt auch hingeschoben werden

Nicht die Ummsatzsteuer macht es teurer sondern hauptsächlich der Gewinn des Händlers 😉

Könnte sein, zumindest wenn man 25a UStG außenvorlässt.

Du hast jedoch geschrieben, dass bei privaten Veräußerungsgeschäften keine UST anfallen würde. Wie kommst Du da drauf?

Das ist die Differenzbesteuerung.

Gut eruiert! Aber woraus entnimmst Du die Grundlage für Deine Aussage?

Zitat:

@Ollner79 schrieb am 5. September 2016 um 11:42:46 Uhr:


Könnte sein, zumindest wenn man 25a UStG außenvorlässt.

Du hast jedoch geschrieben, dass bei privaten Veräußerungsgeschäften keine UST anfallen würde. Wie kommst Du da drauf?

Warum sollte ein Privatverkäufer USt zahlen müssen ?

Zitat:

@Ollner79 schrieb am 5. September 2016 um 11:32:25 Uhr:


Ordne es mal so ein: Der Sprung vom 1.4 TSI zum 1.4 TSI ACT (+50 Nm) ist gefühlt wesentlich größer als der vom 1.2 TSI 81 kW zum kleinen 1.4 TSI. Der 125 PSer ist agil, aber nicht spritzig. Ich würde Die zum größeren 1.4 TSI ACT raten.

Danke, wobei ich jetzt nicht weiß, wo du den Unterschied zwischen agil und spritzig machst.

Vom 1.2 zum 1.4 sind es nur 25 Nm mehr. Vom kleinen 1.4 zum großen sind es 50 Nm.
Theoretisch sollte man den Sprung dann mehr merken, stimmt.

Auf der anderen Seite weiß ich nicht wie sich der Hubraum (1.2 -> 1.4) bemerkbar macht. Ich denke immer, dass muss man doch auch deutlich merken, auch wenn es nur 25 Nm/15 PS mehr sind.

Zum Thema Probefahrt: Neulich einen Händler angeschrieben, ob ich deren TSI 1.4 125 PS Golf (gebraucht) mal besichtigen und probefahren könnte.
Antwort: Der Wagen steht im Außenlager und wird erst mit Ihrer Bestellung abgerufen und kann daher vorher weder besichtigt noch probegefahren werden.
Wie stellen sich die Händler das vor? Dass man ein (immerhin gebrauchtes) Auto kauft nur an Hand von Internet Fotos?

Wie DIE Händler sich das vorstellen, kann man nicht allgemein sagen. Wie DER Händler sich das vorstellt, da würde ich ihn fragen an deiner Stelle.
"Normal" ist das jedenfalls nicht.

Zitat:

@NordseeVW schrieb am 5. September 2016 um 11:47:33 Uhr:



Zitat:

@Ollner79 schrieb am 5. September 2016 um 11:42:46 Uhr:


Könnte sein, zumindest wenn man 25a UStG außenvorlässt.

Du hast jedoch geschrieben, dass bei privaten Veräußerungsgeschäften keine UST anfallen würde. Wie kommst Du da drauf?

Warum sollte ein Privatverkäufer USt zahlen müssen ?

Wieso sollte ein gewerblicher Verkäufer USt zahlen müssen, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist?

Eure nicht ganz zu Ende gedachte Logik klingt ein wenig nach #dankemerkel.

Zitat:

@sco0ter schrieb am 5. September 2016 um 11:48:31 Uhr:



Zitat:

@Ollner79 schrieb am 5. September 2016 um 11:32:25 Uhr:


Ordne es mal so ein: Der Sprung vom 1.4 TSI zum 1.4 TSI ACT (+50 Nm) ist gefühlt wesentlich größer als der vom 1.2 TSI 81 kW zum kleinen 1.4 TSI. Der 125 PSer ist agil, aber nicht spritzig. Ich würde Die zum größeren 1.4 TSI ACT raten.

Danke, wobei ich jetzt nicht weiß, wo du den Unterschied zwischen agil und spritzig machst.

Vom 1.2 zum 1.4 sind es nur 25 Nm mehr. Vom kleinen 1.4 zum großen sind es 50 Nm.
Theoretisch sollte man den Sprung dann mehr merken, stimmt.

Auf der anderen Seite weiß ich nicht wie sich der Hubraum (1.2 -> 1.4) bemerkbar macht. Ich denke immer, dass muss man doch auch deutlich merken, auch wenn es nur 25 Nm/15 PS mehr sind.

Zum Thema Probefahrt: Neulich einen Händler angeschrieben, ob ich deren TSI 1.4 125 PS Golf (gebraucht) mal besichtigen und probefahren könnte.
Antwort: Der Wagen steht im Außenlager und wird erst mit Ihrer Bestellung abgerufen und kann daher vorher weder besichtigt noch probegefahren werden.
Wie stellen sich die Händler das vor? Dass man ein (immerhin gebrauchtes) Auto kauft nur an Hand von Internet Fotos?

Dann suche Dir DEN Händler, der Dir den Vergleich ermöglicht! Wenn Du nicht die Katze im Sack kaufen möchtest, kommst Du nicht drum rum. Der Leistungsvergleich erfordert Deine subjektive Erfahrung. Das kann man mit ein wenig Hin- und Hergeschreibsel im Forum nicht wettmachen.

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