wertverlust
hallo forum,
wie hoch ist der wertverlust, wenn ich ein zweimonatiges auto wieder verkaufen möchte, bzw in zahlung geben möchte. kann man das allgemein sagen , oder braucht ihr spezielle daten. 2000. km habe ich bereits gefahren. nach sinn und warum gebe ich auch auskunft , auf nachfrage. es handelt sich um ein golf7 highline 1.4 125 ps schalter
Beste Antwort im Thema
@ Threadersteller, ich habe so eine Geschichte die Du vorhast bereits hinter mir.
Ich habe in 2013 einen Neuwagen gekauft und ihn dann nur 1 Jahr später mit satten 7.000,- EUR Wertverlust wieder verkauft. Das entsprach ca. 25% des Fahrzeugpreises.
Aus meinen Erfahrungen kann ich Dir nur eines raten: Tu es nicht !!!! Fahre den Wagen zumindest für ein paar Jahre, damit Du glimpflicher aus der Sache rauskommst. Es ist es nicht wert, definitiv nicht.
Ich ärgere mich auch heute 2 Jahre später noch über meinen Verkauf, ja, ich war auch totunglücklich mit dem Fahrzeug und hatte meinen Neuwagen verdammt. Trotzdem war es schwachsinnig hoch 3 den Wertverlust zu realisieren. KEIN Neuwagen kann so schlecht sein, auch Dein Gefühl dass das Auto nun unbedingt wieder weg muss ist Dir deshalb nur so präsent, weil Du täglich daran denkst.
Letztendlich hast Du ein qualitativ hochwertiges Fahrzeug (meine ich ernst), und ob es ein paar PS mehr oder weniger hat und ob es DSG oder nicht hat ist völlig egal. Du vergallopierst Dich da in was rein, was Du später defakt bereuen wirst, glaube es mir !
PS: bei den heutigen Strassenverkehrsverhältnissen reicht auch ein Auto mit 75 oder 90 PS. Tempo ist überall vorgegeben, Du kannst die Karre eh selten ausfahren, das ist es garantiert nicht wert !
-Teddy-
77 Antworten
Zitat:
@Ollner79 schrieb am 5. September 2016 um 11:53:21 Uhr:
Zitat:
@NordseeVW schrieb am 5. September 2016 um 11:47:33 Uhr:
Warum sollte ein Privatverkäufer USt zahlen müssen ?
Wieso sollte ein gewerblicher Verkäufer USt zahlen müssen, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist?
Eure nicht ganz zu Ende gedachte Logik klingt ein wenig nach #dankemerkel.
Die Vorsteuer wird von der vereinnahmten Umsatzsteuer abgezogen und dann die Umsatzsteuer (-Zahllast) mit der Umsatzsteuervoranmeldung an das FA abgeführt.
Ja, da hat Wikipedia recht. Aber sie zahlt lediglich der Endkunde als Nichtunternehmer oder der Unternehmer als Endkunde, wenn er den Golf für seinen nichtunternehmerischen Bereich nutzt.
Natürlich zahlt das immer der Endkunde aber nicht bei einem Privatverkäufer.
Ich habe nicht bei Wikipedia nachsehen müssen, um so eine einfache Frage zu beantworten.
Es gibt auch Fälle (z. B. nach Unternehmensgründungen), dass die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer - dann erhält der Unternehmer eine Erstattung vom FA.