Wert bei Alkoholkontrolle zu hoch,was jetzt?

Audi A8 D3/4E

Gestern war ich kurz bei einem Kumpel in seiner Garage. Da hab ich zwei Bier getrunken. Bin dann gleich nach dem zweitem Bier abgehauen. Wie es der Zufall so will wurde ich gleich 5 min später von der Rennleitung angehalten und musste pusten. Beim ersten Mal hat das Ding 0,77 angezeigt, nach Mund ausspülen dann 0,64. Nach nochmaligen Warten dann 0,58. Dann haben sie mich mit auf die Wache genommen. Dann musste ich zwei mal in ein anderes Gerät pusten was dann den Wert von 0,30 ausspuckte, der allerdings x2 genommen wird, also 0,6 Promille. Kann ich dagegen irgendwie vorgehen, da ja dieser Wert niemals in meinem Blut war nach diesem kurzen Zeitraum. Eventuell mit Rechtschutz oder Verkehrsrechtschutz/ ADAC?

47 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von atomicfan


Also 0,5 find ich nicht sonderlich schlimm wenn man bedenkt das man was isst und was dazu trinkt

0,5 Promille BAK sind 0,5 Promille BAK, unabhängig davon, ob der Magen voll oder leer ist. Die Auswirkung einer solchen BAK sind bekannt; nicht umsonst hat der Gesetzgeber diesen Wert als einen Grenzwert angesetzt.

Das Interessante an dieser Diskussion ist, daß sie zeigt, daß die Droge Alkohol - wie auch Nikotin - in der Gesellschaft nicht nur anerkannt ist, sondern oft auch für Anerkennung sorgt. Leider schädigen gerade diese beiden gesellschaftlich tolerierten Drogen unbeteiligte Mitmenschen - egal, ob der unschuldige Mitbürger von einem Besoffenen überfahren wird oder durch Passivrauchen an Lungenkrebs verendet. Die übrigen Drogen, die die Gesellschaft nicht toleriert, schädigen die Bürger weniger in ihrer Gesundheit - höchstens finanziell durch die Beschaffungskriminalität. Und da ist mir meine Gesundheit lieber als die Brieftasche!

Zitat:

Original geschrieben von dens


Das Interessante an dieser Diskussion ist, daß sie zeigt, daß die Droge Alkohol - wie auch Nikotin - in der Gesellschaft nicht nur anerkannt ist, sondern oft auch für Anerkennung sorgt.

Inwieweit die Droge Alkohol für Annerkennung in der Gesellschaft sorgt, hängt stark davon ab, in welchen Kreisen der Konsument verkehrt.

Zitat:

erheblich nenn ich was ganz anderes!!! ich bin absolut kein befürworter von alkohol am steuer, aber bei dem o.g. fall kann man wirklich nicht von erheblicher menge alkohol sprechen...

2 Bier und danach Autofahren ist nix schlimmes...

Also 0,5 find ich nicht sonderlich schlimm wenn man bedenkt das man was isst und was dazu trinkt...

Solange solche Sätze wie die o.g. allen Ernstes von erwachsenen, mündigen Leuten geschrieben werden, haben wir noch ein Riesenproblem, was das Thema Alkohol und Autofahren angeht.

Ich hätte nicht gedacht, so etwas hier lesen zu müssen.

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Ja, hier ist ein gesellschaftliches Umdenken notwendig. Das der Staat hier mit einer Senkung der Promillegrenzen auf dem richtigen Weg ist, ist anerkennenswert.

Verstehe die Aufregung hier nicht.

Ich würde mich nicht als Alkoholiker bezeichnen jedoch fahre ich öfters mit dem Auto weiter weg um dann dort was zu essen und naturgemäß was zu trinken. 1 Flasche Wein zu zweit dürfte in etwa 2 Bier für einen entsprechen.

Wenn das für manche ein Problem darstellt - finde ich es etwas lächerlich.

Ich spreche hier nicht von Saufgelagen sondern von einem ordentlichen Essen wo man Wein dazutrinkt und zu zweit eine Flasche wein genießt.

Was daran schlimm sein soll???

Zitat:

Original geschrieben von atomicfan


Ich spreche hier nicht von Saufgelagen sondern von einem ordentlichen Essen wo man Wein dazutrinkt und zu zweit eine Flasche wein genießt.
Was daran schlimm sein soll???

Ich trinke auch gerne mal etwas Gutes (sieht man ja auch an meinem Nick), aber mit einer halben Flasche Wein intus würde ich selber nicht mehr fahren.

Und wenn Du fragst, was daran schlimm ist, dann hast Du eventuell(!) wirklich ein Problem.

Doppelpost

Finde ich lächerlich.

Wie gesagt hatte ich noch nie ein Alkoholproblem oder wegen Alhokohol jemals ein Führerscheindelikt.

Noch dazu wenn man weiß das in gewissen Regionen Österreichs Wein wie Wasser getrunken wird bei den Weinbauern - also von daher wüsste ich nicht was daran schlimm sein soll nochdazu wenn man deutlich unter 0,5 ist.

Und damit spüre ich keine Beinträchtigungen beim Autofahren

Aber seis drumm jeder wie er will - nur den Threadersteller Alkoholsucht zu unterstellen find ich doch etwas übertrieben.

Nochdazu bei 2 Bier ( es sei denn es sind 2l)

Sorry, aber ich könnte, mit Verlaub, kotzen, wenn ich diese ignoranten Beiträge lese.

Ich wünsche Euch allen von Herzen, dass Ihr nie mit Alkohol im Blut in einen Verkehrsunfall geratet oder gar verursacht.

Kenne leider eine traurige Geschichte in meinem Bekanntenkreis, da wurde das Kind von einem alkoholisierten Autofahrer gestreift und schwer verletzt. Reue beim Fahrer war leider keine zu erkennen.

Sagen wir mal so, der Unfallverursacher ist mittlerweile in einen anderen Ort gezogen ... schätze, das war Selbstschutz ...

Das Schlimme daran ist, daß eine Abhängigkeit vom Alkohol äußerst schleichend eintritt und vom Betroffenen zunächst nicht bemerkt und später nicht akzeptiert wird.

Eine wirkliche Hilfe ist da i.d.R. nur möglich, wenn der Betroffene akzeptiert hat, daß er ein Alkoholproblem hat, anstatt die offensichtlichen Anzeichen zu leugnen, und ernsthaft an einer Lösung mitarbeitet.

Wenn Du nur gepustet hast ist's gerade nicht BAK. BAK muß durch amtsärztliche Untersuchung durch Blutabnahme festgestellt werden. Pusten hat keine Beweiskraft vor Gericht. Widerspruch einlegen!

Zitat:

Original geschrieben von Rasi82


Widerspruch einlegen!

Das geht natürlich erst, wenn dem TE ein offizieller Bescheid vorliegt. Nach bisheriger Darstellung ist dies jedoch bis jetzt noch nicht der Fall.

Hallo!

Bei diesem Thread sträuben sich mir die Nackenhaare.

Es wird ene simple und primitive Frage gestellt. Als Antwort kommen alle Moralapostel der Welt zum Stelldichein.

Ob und wie man zum Thema Alkohol und Autofahren steht sei komplett dahingestellt. Ich kann mir allerdings nun wirklich nicht vorstellen, dass ich in den Restaurant nur alles enthemmte Alkoholiker oder Schwachsinnige sehe, die zum Essen doch glatt ein Bier trinken und dann nach Hause fahren. Tststs - Leute gibt's.

Aber auch das hat mit der Frage nicht im Geringsten was zu tun. Die Antwort würde hier lauten: Vor Gericht zählt nur ein per Blutentnahme und Arzt festgestellter Blutalkoholgehalt. Das reine Pusten als Beweismittel war mal kurz in Mode, wurde aufgrund der Ungenauigkeit dieser Messmethode und den doch drakonischen Strafen vor Gericht abgeschmettert. PUNKT!

Ich finde es erstaunlich, wie hier auf so manche Fragen reagiert wird. Nur so als Beispiel, ist nicht vorgekommen - könnte aber genau so passieren: Man stellt die Frage, ob man die Facelift-Rückleuchten an den A8 von, sagen wir, April 2007 bekommt. Die Antwort wird hier dann nciht ja oder nein heißen. Geantwortet wird dann wahrscheinlich, wie peinlich es ist, mit einem A8 so zu tun, als wäre es ein Facelift, wo doch jeder sehen könnte, dass es das late Modell ist. Es wird sich in vielen Meldungen über die Hässlichkeit der Rückleuchten ausgelassen und dem Fragesteller wird dann letzten Endes unterstellt, nur prollen zu wollen.

Sorry, musste mal gesagt werden. Ein Forum lebt vom Diskutieren - logens. Aber bitte doch nicht immer und anduaernd am Thema vorbei.

So, nun mag man mich steinigen .... JEHOVA 🙂

CU Oliver

Hallo,

es kann ja wohl nicht angehen, daß jemand alkoholisiert rumfährt und sich dann noch aufregt, wenn es geahndet wird. 🙄
Genau dieser Sachverhalt läßt hier, Gott sei Dank, einigen Leuten den Hut hochgehen.
Abgesehen davon hatte dieser Beitrag hier nichts zu sachen, da vollkommen OT und außerdem noch ein Crosspost in mehreren Foren....

Gruß,
hotel-lima

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