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Werkstatt rückt wagen nicht raus

Themenstarteram 2. März 2007 um 13:35

Wer kennt sich mit sowas aus:

Werkstatt repariert, soll knapp 400 euro kosten. Es wird 3mal nachgefragt: ist das wirklich alles, kommt da nichts hinzu? werkstatt bejaht.

Beim Abholen gibt es eine Rechnung von 900 euro.

Werkstatt sagt: Bares oder das Auto wird nicht rausgegeben.

Was nun? ich brauche das Auto dringend.

Ist ein unabhängiger Kfz-Meisterbetrieb.

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50 Antworten
Themenstarteram 3. März 2007 um 7:35

das pfandrecht gilt hier nicht, weil der wagen nicht mir gehört. Ich bin nicht Eigentümer. Das ist ein ganz klarer Fall. Er darf den Wagen nihct pfänden.

Dann geh doch mit dem 2.Schlüssel hin und fahr einfach heim?

Themenstarteram 3. März 2007 um 8:47

1. steht der wagen ganz hinten in der garage, das tor ist zu und da stehen autos vor.

und

2. ist der zweitschlüssel beim Eigentümer des Wagens, 200km weit weg.

klappt leider nicht.

Da hat sich wohl echt jemand Mühe gegeben,dass Du nicht so einfach an Dein Auto rankommst :rolleyes:

am 3. März 2007 um 20:20

Also das is doch alles ganz einfach, du hattest zeugen wie ich deinem post entnehme....da er sagte 400€ und du darauf eingegangen bist is das geschäft rechtlich bindend da 2 willenserklärungen vorliegen. nun da er seine willenserklärung (Reparatur für 400€) nicht entspricht und eine neue Forderung stellt ist das geschäft rechtlich gesehen nich bindend. Und da du ja auch noch zeugen hast, wird er vor gericht sehr sehr sehr schlecht aussehen.....

also wenn es (hoffentlich nich) zur verhandlung kommt, brauch er gar nich antreten, da er sowieso den Prozess verliert.

gruß

chris

Zitat:

Original geschrieben von Opel Astra F CC

Also das is doch alles ganz einfach, du hattest zeugen wie ich deinem post entnehme....da er sagte 400€ und du darauf eingegangen bist is das geschäft rechtlich bindend da 2 willenserklärungen vorliegen. nun da er seine willenserklärung (Reparatur für 400€) nicht entspricht und eine neue Forderung stellt ist das geschäft rechtlich gesehen nich bindend. Und da du ja auch noch zeugen hast, wird er vor gericht sehr sehr sehr schlecht aussehen.....

also wenn es (hoffentlich nich) zur verhandlung kommt, brauch er gar nich antreten, da er sowieso den Prozess verliert.

gruß

chris

ob das so einfach ist wage ich zu bezweifeln! weil das nur ne mündliche vereinbarung war und das glaube ich nicht so viel wert ist wie etwas schriftliches.

am 3. März 2007 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von Hannibal_S

ob das so einfach ist wage ich zu bezweifeln! weil das nur ne mündliche vereinbarung war und das glaube ich nicht so viel wert ist wie etwas schriftliches.

also so sieht die gesetzteslage aus, klar was schriftliches ist immer besser.....aber er hat ja noch zeugen dabei gehabt....

also ich muss sagen der unterricht in der berufsschule lohnt sich doch, haben es vor kurzem erst durchgenommen ^^

mfg

chris

ein münliches abkommen, unter zeugen, ist genauso ein vertrag wie ein schriftlicher! vertragsbruch ist strafbar...

am 3. März 2007 um 21:12

Zitat:

Original geschrieben von S4ckr4tt3

ein münliches abkommen, unter zeugen, ist genauso ein vertrag wie ein schriftlicher! vertragsbruch ist strafbar...

genau so siehts aus....nur hätte man etwas schriftliches, hätte man es wesentlich leichter...

Würde einfach mal wenn er sich nich umstimmen lässt, die lokalzeitschrift benachrichtigen, was meinste wie schnell der es sich anders überlegt....schlechte PR kann er nich brauchen denk ich ma

mfg

chris

am 4. März 2007 um 1:28

Ab zum Gericht und eine Einstweiligeverfügung beantragen, nur so kommst du legal an dein Auto.

Ein Richter wird dann Prüfen was und wie, mit dem Beschluss gehst du dann zum Gerichtsvollzieher und der macht den Rest. (aber denke bitte dran der GV will gleich Geld haben)

Und?

Wie siehts aus?

Haste den Wagen wieder bekommen?

am 21. Februar 2012 um 6:16

also ich hatte ja schon von den unglück berichtet hatte motorschaden an s max ... hatte mich dann für eine motorinstandsetzung entschieden... habe bis jetzt schon eine menge geld bezaht ( der wagen steht ha ha schon seit okt 2011 bei dem ) habe dann darum( vor 2 wochen ) gebeten den wagen zu ford zu bringen da er das auto ja immer noch nicht zum laufen gebracht hat ... er rückt den wagen auc nicht mehr raus wegen der restzahlung was soll ich bezahlen ein halbes jahr kein auto und ein wagen der immer noch nicht läuft das ist

kein witz was ich schreibe

am 21. Februar 2012 um 6:43

mcbohemi

leider hast du uns noch immer nicht geschrieben,

wie das ganze abgelaufen ist.

Was war kaputt ?.

was wurde repariert ?

wer hat die Diagnose gestellt?

gibts einen schriftlichen Rep auftrag?

schriftl. Kostenvoranschlag?

Ich denk schon, dass das Pfandrecht greift falls

DU einen Rep. auftrag gegeben hast und nicht bezahlst.

Ähm, aufs Erstelldatum habt Ihr geschaut? :)

am 21. Februar 2012 um 8:42

es wurden 3000 eur gezahlt aber der mann bekommt das auto nicht zum laufen .... ich habe auch noch nie eine rechnung bekommen der sagte noch ach das machen wir doch ohne ... das verneinte ich und sagte das es hier ja nicht um 50 eur geht und ich schon eine rechnung möchte also was soll ich den bezahlen der wagen ist immer noch kaputt . er sollte an meinem auto eine motorinstantsetzung machen die wohl in die hose gegangen ist

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