Werkstatt-Garantie auf eingebaute Teile
Liebe Freunde des VW-Hugos,
zuerst einmal habe ich vorschriftsmäßig die Suchfunktion genutzt aber nix passendes gefunden !!
Ich habe meinen Hugo im November 2008 erworben. Im April 2010 wurde die Seitenscheibe (Schiebefenster undicht) getauscht. Nun (2011) ist das Ding schon wieder undicht. Werksgarantie ist abgelaufen, Anschlussgarantie übernimmt 70% aller Kosten, aber was ist mit der Garantie der Werkstatt ??
Auf eingebaute Teile hat man doch ebenfalls 2 Jahre Garantie und zwar auch von der Werkstatt ??
Von dieser Garantie will meine Werkstatt nur etwas wissen, wenn die Glasscheibe (mit dem Schiebefenster) außerhalb der Werksgarantie getauscht worden wäre.
Hhhmmm, aber die Garantie für das Ersatzteil (Fenster) beginnt doch ab Einbau ??
Was denkt bzw. wisst Ihr darüber ??
Danke für Eure Meinungen
Beste Antwort im Thema
In den allermeisten Garantiebedingungen ist eine Verlängerung der Garantie auf das ausgetauschte Teil ausgeschlossen. Da du nun nichts bezahlt hast, hast du auch keinen neuen Vertrag abgeschlossen, also keine neue Garantie. Hättest du zumindest einen Teil der Reparatur selbst bezahlen müssen, wie z.B. bei teilweiser Kulanz, dann gibt es auch eine neue Garantie, sonst nicht
Bei aufgrund der Garantie oder Gewährleistung ausgetauschen Teilen verhält es sich so, als wären sie nicht ausgetauscht worden, sondern von Anfang an funktionsfähig im Auto vorhanden gewesen. So kann man das vielleicht am ehesten erklären.
Gruß
Uli
25 Antworten
Ich denke, du hast trotzdem verstanden, welche Erfahrung JoJo da gemacht hat und welche "Brisanz" darin liegt. Und ich weiß nicht, an welcher Stellung du in der VW-Gemeinschaft unterwegs bist, aber es stellt sich so dar: Auto kommt in Werkstatt, Werkstatt sucht, findet, repariert, stellt Kulanzantrag. Wenn positiv, dann Kulanz von VW, Rest von Vers. Wenn negativ, dann nur Versicherung.....ABER dann erfolgt wohl eine weitere (automatische) Verrechnung von Vers. und VW nach eben diesem Katalog. Von diesen internen Verrechnungen bekommt niemand Außenstehender etwas mit. Denn auch die Versicherung (VVD) gehört mit zu dem VW-Konzern. Auch wenn es keine 100%-Tochter ist.....und wenn nun der Kunde ohne AG gekommen wäre und der Kulanzantrag abgelehnt worden wäre, ja dann.......Gute Nacht.😎
Okay - keinen Streit wegen der Sache. Wenn es sich so verhalten hätte, dann hätte ich einige Euronen gespart. Vermutlich ist es eine Einzelfallentscheidung. Last but not least ist es auch so, dass man als unwissender Endkunde das glauben muss, was einem dann in der konkreten Situation gesagt wird. Und glaubs mir : Wenn man schon in der Hauptsache gegen VWN klagt, dann fängt man sicher keine kleineren Scharmützel auf Nebenschauplätzen zusätzlich an.
Es wäre ja nun interessant, ob VWN einem Kunden ohne Anschlußgarantie dieselbe Kulanz gewährt, wie ohne eine solche.
Im übrigen habe ich genauso wie Du argumentiert @ Audijunge : Eine Kostenübernahmeentscheidung durch die Anschlußgarantie kann gegenüber dem Endkunden nicht von einer Kulanzentscheidung des Herstellers abhängig gemacht werden, da ein solches Innenverhältnis in den Versicherungsbedingungen nicht dargelegt wird. (Leider sah man das bei VWN und der Anschlußgarantie anders.) Sei es drum - ich habe diesbezüglich einen Weg gefunden, wie ich einigermaßen aus dieser Zwickmühle heraus gekommen bin. Zugegebenerweise lag mein Fall auch etwas komplizierter und hatte etwas mit der notwendigen Beweissicherung in der Hauptsache zu tun.
LG JoJoMS
@ PIPD black : gut zusammengefaßt. Eine kleine Korrektur : Leistungserbringer der Anschlussgarantie (mein Vertrag von 11/2008) ist die Allianz-Versicherung. Wenn alles so klar aus einer Hand gewesen wäre, dann hätte es den Streit, dass die Anschlussgarantie in der Hauptsache eine Leistung ablehnte, weil die Ursache der Reparatur schon vor Versicherungsbeginn vorgelegen hat, nicht gegeben. Es ist wohl ein seltener Fall - aber zwischen Sachmängelgewährleistung (Werksgarantie) und unmittelbar anschließender Anschlussgarantie kann doch eine Deckungslücke bestehen. In meinem Fall wurde extra Rücksprache mit der Allianz genommen, die bestätigte, dass die Leistung abgelehnt werde, da die Schaden-Ursache bereits vor Versicherungsbeginn vorgelegen hat. VWN seinerseits lehnte die Leistung ab, weil die Sachmängelgewährleistung zum Zeitpunkt der Schadenbehebung bereits abgelaufen war. LG JoJoMS
@JoJo: Lies mal hier und hier.
Ich hatte mich geirrt. Es ist eine 100%-Tochter. Aber die Rückdeckung, sprich der Versicherungsschutz läuft bzw. lief wohl über mehrere Versicherer. Zumindest war es in der Vergangenheit mal so. Ich hatte ja auch mal mein Auto über den VVD-Tarif für Neufahrzeuge versichert. Und ich meine, dass damals auf der Rückseite der Deckungskarte bzw. in den AGB stand, wer das alles ist. Zu 65% war es damals die Allianz. Vllt. ist das inzwischen auch anders.....ist letztendlich aber auch egal.....
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Yepp - wobei aber zwischen Fahrzeugversicherung (Haftpflicht & Kasko) und Anschlussgarantie unterschieden werden. Verträge über die Anschlussgarantie, die Ende 2008 zusammen mit einem Neuwagenkauf abgeschossen wurden (15% Rabatt) laufen noch über die Allianzversicherung. Die damalige Anschlussgarantie gibt es mittlerweile nicht mehr. Jetzt wird sie über den VW angeboten und zwar nach Fahrzeugklassen, Laufleistung, Dauer und kW-Klasse. Das dürfte sehr interessant sein, weil VW ja schon bei der alten Form der Anschlussgarantie mit bis zu 70 % der Materialkosten auf Kulanz beteligt war. Ob man diesen Anteil nun in die Kosten der Anschlussgarantie eingerechnet hat, dürfte man an der Prämie der neuen Anschlussgarantie mutmaßen können. Ich kenne nur die neuen Kosten nicht.
Nachfolgenden recht neuen Beitrag habe ich eben gefunden - interessant dürfte sein, dass in der alten Anschlussversicherung nur "wichtige Baugruppen" versichert waren - so jedenfalls der Pressebericht. Ob z.B. ein Fenster im Caddy eine solche wichtige Baugruppe ist, das ist wohl Auslegungssache. Darum ging es ja eigentlich hier bei der Frage des Themenerstellers. Ich würde zwar meinen, dass ein undichtes Fenster eine solche wichtige Baugruppe ist, aber VWN überrascht einen ja öfters mit einer abweichenden Auffasung. Entscheidend ist wohl auch immer ein pfiffiges und engagiertes Autohaus, das ausreichend Erfahrung mit der Beantragung der Kostenübernahme hat.
Die neue Form der Anschlussgarantie umfaßt demgegenüber wohl einen vollständigen "Reparaturkostenschutz". Grobe Fahrlässigkeit (Motorschaden nach Fahren ohne ausreichend Motoröl - vielleicht sogar nach Fahren mit nicht freigegebenem Motoröl) oder Vorsatz werden aber auch heute noch nicht erstattet. Die Kosten eines undichten Fensters müßten nach den neuen Bedingungen der Anschlussgarantie übernommen werden.
Weiss jemand, was die neue Anschlussgarantie für einen Caddy mit 77kW Diesel für zwei Jahre - sagen wir mal mit jährlich 10.000 km kostet? Ich habe damals mit den 15% Sofortbucherrabatt 298,00 Euro für die zwei Jahre bezahlt. Ist das heute teurer?
Dieser Bericht stand in der Autokiste.
LG JoJoMS
Da musst du hier mal in den einschlägigen Threads suchen. Irgendwer hatte mal eine Liste mit aktuellen Preisen incl. verschiedener Laufleistung und Motorisierung (???) hier eingestellt.
Hm - ehrlich gesagt : persönlich interessieren mich mehr die Kosten der Anschlussversicherung für einen Multivan. Die Händler sind da auch etwas überfordert und sagen immer, dass man ein konkretes Angebot einholen müßte. Smile - etwas Faulheit dürfte auch in dieser Aussage drin stecken. Die glücklichen Roncalli-Besitzer dürften aber die Caddy-Anschlussgarantie-Preise kennen. LG JoJoMS
Danke PIPD black,
habe die "guten" Nachrichten heute schon von einem Händler vernommen : Bei einer jährlichen Fahrleistung von "nur" 10.000 km ergiben sich Kosten fürs 3./4./5. Jahr von 401,00/1097,00/1.910,00 Euro. Das bringt mich zu dem Gedanken, dass VW ja durchtbar viel Vertrauen in die Qualität Ihrer Produkte hat. Fährt man in 5 Jahren 50.000 km - dann kostet jeder gefahrene Kilometer mindestens 3,82 Cent. Der Vielfahrer mit 200.000 km in 5 Jahren zahlt dagegen "nur" 2,01 Cent pro km. Fährt man in den 5 Jahren nur allerdings nur 30.000 km, dann reisen 6,34 Cent pro Kilometer Garantie mit. Dies erhöht mit 6,34 Euro pro 100km die Tankkosten so uuuuuungefähr nochmal um die Hälfte. Dabei ist das dann noch ohne Wartungskosten und Verschleissreparaturen. Versicherungskosten und Wertverlust.
Ein Jahreswagen mit 30.000 km auf der Uhr wird unattraktiver, denn der bringt einen sehr wahrscheinlich in die nächst höhere Kilometerklasse der Anschlussversicherung und das erste Jahr Werksgarantie ist auch schon futsch.
Was waren das noch für Zeiten, als zwei Jahre Anschlussgarantie bis 100.000 km beim Caddy pauschal 298 Euro incl. Frühbucherrabatt kosteten. Man muss sich halt überlegen, ob 1.910 Euro insgesamt 5 Jahre Garantie wert sind. Okay - das war jetzt der Preis für einen leistungsstarken Multivan. Dank PIPD blacks Tabelle kann man ja schnell nachsehen, was ein Caddy in der jeweiligen Motorisierung kostet.
Den Vertragshändlern dürfte die neue Anschlussgarantie recht sein, denn es bringt neben einer (vermutlichen) Provision auf noch reichlich Aufträge in die Werkstatt, da der Kunde bei diesen Kosten jeden kleinen Pups am Fahrzeug reklamieren wird. VWN wird es egal sein, denn dann steigen die Prämien eben weiter. Vielleicht gibt es in ferner Zukunft auch eine Selbstbeteiligung je Schsdenfall oder eine Beitragsrückgewähr, wenn der Kunde keinen Schaden meldet. So etwas kennt man ja in der privaten Krankenversicherung. Interessant ist aber auch, dass der Kaufpreis des Fahrzeuges außer Betracht bleibt, denn ein Fahrzeug mit einer eurolangen Aufpreis-Sonderausstattung und dementsprechend höherem Reparaturrisiko kostet genau so viel, wie das nackte Serienfahrzeug ohne Schnick-Schnack. Dabei hat das angebliche Rund-um-Sorglos-Paket ganz sicher noch Lücken : Den im Kurzstreckenbetrieb zerschundenen Dieselpartikelfilter wird der Kunde wohl trotzdem noch zahlen müssen.
Leider hat VWN sowohl beim Caddy als auch beim Multivan durch die Qualität (?) und das Design der Fahrzeuge ein Alleinstellungsmerkmal - denn sonst würden die Mitbewerber als Fernost mit mehrjährigen Vollgarantien die Anschlussgarantie schnell beenden. Im Pkw-Bereich könnte das schneller geschehen.
Die Rechnerei erinnert mich daran, dass in der Kaskoversicherung nur Sonderausstattungen bis 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert sind - so leißt es jedenfalls bei vielen Versicherern. Für weitere 5.000 Euro veranschlagte man bei mir ca. 65 Euro Zusatzprämie. Für mich ist das insofern wichtig, als dass ein Unterflurkassettenlifter für den E-Rolli allein schon 10.000 Euro kostet.
Im gewerblichen Leasing wird sich die Anschlussversicherung wohl zu einem Selbstläufer entwickeln - diese Mehrkosten findet der Verbraucher dann auf seiner Endabrechnung wieder.
Tja - der Kostenteufel schlägt halt überall zu und findet immer neue Nahrung. Allerdings wird ja auch niemand gezwungen diese teure Anschlussgarantie einzukaufen. Gewisse neuralgische Hochpreisreparaturen, wie z.B. diese ESP/ABS-Einheit sind für den Endkunden günstiger geworden, da dies ein Tauschteil geworden ist und das Altteil der Wiederverwertung bzw. Aufbereitung zugeführt wird. Demgegenübr dürfte sich aber ein Motor- oder Getriebeschaden innerhalb der ersten 5 Jahre nicht mehr schön rechnen lassen. Es gilt noch die alte Versicherungsregel : Versichert werden sollte nur das, was man im Schadenfall aus eigenen Mitteln nicht bezahnlen kann.
LG JoJoMS
P.S.: Danke für die Beitragliste @ PIPD-black.
Moin Moin JoJo,
Danke für die Blumen, aber ich habe sie dir nur verlinkt. Eingestellt hatte sie jemand anderes.😉