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Werkstatt-Garantie auf eingebaute Teile

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 27. September 2011 um 8:01

Liebe Freunde des VW-Hugos,

zuerst einmal habe ich vorschriftsmäßig die Suchfunktion genutzt aber nix passendes gefunden !!

Ich habe meinen Hugo im November 2008 erworben. Im April 2010 wurde die Seitenscheibe (Schiebefenster undicht) getauscht. Nun (2011) ist das Ding schon wieder undicht. Werksgarantie ist abgelaufen, Anschlussgarantie übernimmt 70% aller Kosten, aber was ist mit der Garantie der Werkstatt ??

Auf eingebaute Teile hat man doch ebenfalls 2 Jahre Garantie und zwar auch von der Werkstatt ??

Von dieser Garantie will meine Werkstatt nur etwas wissen, wenn die Glasscheibe (mit dem Schiebefenster) außerhalb der Werksgarantie getauscht worden wäre.

Hhhmmm, aber die Garantie für das Ersatzteil (Fenster) beginnt doch ab Einbau ??

Was denkt bzw. wisst Ihr darüber ??

Danke für Eure Meinungen

Beste Antwort im Thema

In den allermeisten Garantiebedingungen ist eine Verlängerung der Garantie auf das ausgetauschte Teil ausgeschlossen. Da du nun nichts bezahlt hast, hast du auch keinen neuen Vertrag abgeschlossen, also keine neue Garantie. Hättest du zumindest einen Teil der Reparatur selbst bezahlen müssen, wie z.B. bei teilweiser Kulanz, dann gibt es auch eine neue Garantie, sonst nicht

Bei aufgrund der Garantie oder Gewährleistung ausgetauschen Teilen verhält es sich so, als wären sie nicht ausgetauscht worden, sondern von Anfang an funktionsfähig im Auto vorhanden gewesen. So kann man das vielleicht am ehesten erklären.

Gruß

Uli

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Soweit ich weiß, ist diese "Kotzluke" (sorry, ich find den Begriff so nett) werksmäßig undicht. Bei dem brandneuen eco-Hugo, den wir im <März Probe gefahren hatten, stand das Wasser im Bereich der Luken auf beiden Seiten im Fahrgastraum. Das war das neueste Modell!

Wie's rechtlich aussieht kann ich nicht sagen, allerdings halte ich das Argument der Werkstatt für fadenscheinig. Dem gesunden Menschenverstand nach sollte die Garantie bei Neueinbau wieder beginnen. Ob diese Aussage jedoch rechtlich sicher ist....? :confused:

Diese Luke scheint weiterhin Pfusch zu bleiben. (Hab deshalb ohne bestellt)

In den allermeisten Garantiebedingungen ist eine Verlängerung der Garantie auf das ausgetauschte Teil ausgeschlossen. Da du nun nichts bezahlt hast, hast du auch keinen neuen Vertrag abgeschlossen, also keine neue Garantie. Hättest du zumindest einen Teil der Reparatur selbst bezahlen müssen, wie z.B. bei teilweiser Kulanz, dann gibt es auch eine neue Garantie, sonst nicht

Bei aufgrund der Garantie oder Gewährleistung ausgetauschen Teilen verhält es sich so, als wären sie nicht ausgetauscht worden, sondern von Anfang an funktionsfähig im Auto vorhanden gewesen. So kann man das vielleicht am ehesten erklären.

Gruß

Uli

Auf die Sufu gibt´s auch keine verlängerte Garantie, denn natürlich wurde das Thema schon mal irgendwo besprochen, aber ich hab' jetzt auch keine Lust danach zu suchen...:D:D:D

...und inhaltlich schlließe ich mich Uli an, wenn Leistungen aufgrund der Herstellergarantie kostenlos erfolgten, bzw. Teile kostenlos gewechselt wurden, wird damit nicht die 2 jährige Herstellergarantie verlängert, man erwirbt keine neuen Garantieansprüche. Wenn man aber eine Kulanzbeteiligung zahlen muß, gibt es eine neue Teilegarantie und neue Gewährleistungsansprüche;).

Grüsse,

Tekas

Ob die Anschlussgarantie wirklich 70% der Kosten trägt?

Zumindest die alte Liftetime hat keine Kosten für Undichtigkeiten (Luft, Wasser, Öl, etc.) übernommen und somit fiel der Scheibentausch über eben diese aus.

Somit bleibt eigentlich nur die Hoffnung auf Kulanz.....

 

PS: Zum Thema Schiebefenster gibt es hier zwei entsprechend lange Threads in denen die ganzen Probleme rund um das Thema Undichtigkeit, Austausch, Garantie etc. abgehandelt worden sind.:cool:

KLICK

KLICK

Zitat:

Original geschrieben von Tekas

Auf die Sufu gibt´s auch keine verlängerte Garantie, denn natürlich wurde das Thema schon mal irgendwo besprochen, aber ich hab' jetzt auch keine Lust danach zu suchen...:D:D:D

 

...und inhaltlich schlließe ich mich Uli an, wenn Leistungen aufgrund der Herstellergarantie kostenlos erfolgten, bzw. Teile kostenlos gewechselt wurden, wird damit nicht die 2 jährige Herstellergarantie verlängert, man erwirbt keine neuen Garantieansprüche. Wenn man aber eine Kulanzbeteiligung zahlen muß, gibt es eine neue Teilegarantie und neue Gewährleistungsansprüche;).

 

Grüsse,

Tekas

Heist das, wenn z.B. das Material von VW gezahlt wird,

und die Arbeitszeit vom Kunden,

dann gibt es einen neuen Garantieanspruch?

 

Viktor

Sobald du eine Rechnung in den Händen hälst mit den entsprechenden Teilen aufgelistet, hast du darauf die gesetzliche oder lt. AGB gewährte Garantie/Gewährleistung. Auch bei 100% "K", sprich Kulanz.

Themenstarteram 27. September 2011 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

Ob die Anschlussgarantie wirklich 70% der Kosten trägt?

Hier im Forum gab es Fälle wo die Anschlussgarantie zahlte und welche wo sie nicht zahlte ??

Aber ich versuche das Drecksfenster durch ein festes Fenster tauschen zu lassen. Dies müsste ca. 70% der Kosten (370 EUR für Schiebefenster - 120 EUR für festes Fenster = 250 EUR Ersparnis für VW) sein, welche durch den kompletten Tausch der Anschlussgarantie entstehen würde. Eventuell komme ich dann mit 0-Aufwand weg.

Gibt es eigentlich irgendeine Info zu Rückrufaktionen bzgl. der Schiebefenster, da never-ending-story ??

Meinen Dank an alle Antwortenden !!

Ich habe eben mal die letzten Seiten der oben verlinkten Freds überflogen und NIX gefunden, wo die GarantieVERSICHERUNG (oder auch Verlängerung genannt) das bezahlt hat.

Die meisten, bei denen in der (WERKS)Garantiezeit getauscht wurde, haben wieder ein Schiebefenster erhalten. Die wenigsten konnten das feste Fenster durchsetzten. Und wenn, dann hat der :) das irgendwie gemanagt. Wie? K.A.. Ansonsten kommt für den Tausch undicht gegen fest nur die Kulanzfrage ins Spiel, denn in der Garantiezeit wird nach VW-Regel/Bestimmung gleiches durch gleiches ersetzt, auch wenn das feste Fenster günstiger sein sollte.

Ich bin bei zwei :) vorstellig geworden. Beide zuckten nur mit den Schultern: Kein Tausch gegen fest.

2 x wurde in der GZ getauscht. Nach 1 x Reinigen, Tausch des Elementes, wenig später ganzes Fenster. Nach Ablauf der 2-jährigen GZ dann mail an die VW-Kundenbetreuung UND VWN. Nach einem Telefonat des dortigen Bearbeiters mit dem angegebenen :), bekam der :) die Info, dass 100% "K" übernommen würde. Aber auf der neuerlichen Scheibentönung für das Fenster bin ich sitzen geblieben.

Ich würde mich der allgemeinen Meinung hier anschließen, dass der Einbau eines Neuteils während der Werksgarantie keine Verlängerung der Werksgarantie bezogen auf dieses Bauteil begründet. Die "kostenlose" Reparatur während der Werksgarantie unterliegt auch nicht der 2-jährigen Gewährleistungpflicht durch die Werkstatt.

Die Abrechnung einer neuen Scheibe wegen eines undichten Schiebefensters über dei Anschlussversicherung könnte deshalb problematisch sein, weil m.E. Dichtungen von der Anschlussgarantie ausgeschlossen sind. So habe ich das jedenfalls mal gelesen.

Was einige viellicht nicht wissen ist, dass die Bedingungen für die im Jahr 2008 abgeschiossenen Anschlussgarantien eine 70%igen Materialkulanz von VW beinhalten. Das steht so nicht in den Bedingungen, es gibt aber bei VW intern einen Kulanzkatalog, wo die Kulanzleistungen im Rahmen der Anschlussgarantie für die jeweiligen Baugruppen festgelegt sind. Das dürfte deshalb interessant sein, weil VW demnach doch eine Form der automatischen Kulanz gewährt - sofern der Kunde eine Anschussgarantie angeschlossen hat. Fraglich ist aber, ob Kunden, die keine Anschlussgarantie abgeschlossen haben, sich auf diesen "Kulanzkatalog" berufen können. Daraus folgt aber, dass VW ggf. zwei Kundengruppen unterschiedlich behandelt. Dieser interne Kulanzkatalog kann sich aber auch für Kunden mit Anschlussgarantie nachteilig auswirken, denn wenn VW die Kulanz im Rahmen der Abschlussgarantie ablehnt (z.B. bei Verdacht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten - aber auch unzulässige Kundeneingriffe am Fahrzeug) dann zahlt auch die Anschlussgarantie nicht.

Ich war selber von einer solchen "Lücke" betroffen, weil die defekte Lichtmaschine über die Anschlussgarantie abgerechnet werden sollte. Dazu mußte ich die defekte LiMa zuvor bei VW abgeben, da es sich um ein Tauschteil handelt. Das Problem war aber, dass ich die LiMa aus Gründen der Beweissicherung für die Klage gegen VW benötigte. Keine LiMa - keine Kulanz von VW ! Keine Kulanz von VW - keine Leistung aus der Anschlussgarantie! Ich habe den Fall "unbürokratisch" gelöst. Das hat zwar auch etwas gekostet, aber nicht soviel wie ohne Rückgabe einer LiMa. In den Versicherungsbedingungen zur Anschlussgarantie steht kein Wort von dem Innenverhältnis zwischen VW und der Anschlussversicherung.

Aus eigener Erfahrung möchte ich anmerken, dass sich niemand in Sicherheit wiegen sollte, der bei Neuwagenkauf gleich eine 2-jährige Anschlussversicherung mit abgeschlossen hat. Das bedeutet nämlich unter Umständen eben nicht ein 4-jähriges Rund-um-Sorglos-Paket. Konkret weigerte sich die Anschlussversicherung für die Behebung der Elektronikprobleme an meinem Caddy nach Ablauf der Werksgarantie aufzukommen - und zwar mit der Begründung, dass diese Elektronikprobleme bereits vor Beginn der Anschlussversicherung im 3ten Zulassungsjahr vorgelegen haben. Leistungserbringer der VW-Anschlussversicherung ist nicht VW, sondern die Allianz-Versicherung. In meinem Fall wäre die Anschlussversicherung von der Kostenübernahme befreit gewesen und VW selber hätte wegen der mittlerweile abgelaufenen Werksgarantie nicht mehr zahlen müssen. Nach einem BGH-Urteil muss der Kunde das Scheitern von Nachbesserungsversuchen beweisen. Von daher wollte weder VW noch die Anschlussgarantie leisten. Dabei hatte ich von Beginn an alles an Vorsorgemöglichkeiten in die Wege geleitet.

Mittlerweile hat mein Streitfall mit VWN mit einem Sieg zweiter Klasse für mich geendet. Per Vergleich hat VWN den Kaufvertrag rückabgewickelt, den damaligen Kaufpreis vollständig erstattet. Dazu auch die vollen Kosten der behindertengerechten Umrüstung übernommen und noch 1.000 Euro draufgelegt. Eine Nutzungsentschädigung mußte ich nicht zahlen - dafür habe ich auf die Verzinsung des Kaufpreises verzichtet. Auf Händlerseite wird der Ausgang meiner Klage hinter vorgehaltener Hand begrüßt, denn VWN hat mir gegenüber über 1 Jahr eine ganz harte Linie gefahren. Es ist woh auch einer der ersten Fälle, wo ein Kunde VWN selber auf Rückabwicklung des Kaufvertrages verklagt hat. Üblicher ist der Weg über die Händler, der mir aber verbaut war. Bislang hat VWN den Händlern wohl immer gern vorgeworfen mit den Rückabwicklungen gegenüber dem Kunden zu lasch umgegangen zu sein. Daher freut es insgeheim einige Händler, dass VWN bei mir auf die Nase gefallen ist. Noch ist das Thema nicht zu Ende - es schließen sich ggf. weitere Klagen an - ich bin aber raus aus der Nummer, da mich der Vergleich schützt. Möglicherweise wird der gesamte Fall aber noch in der nächsten Instanz noch einmal ganz von vorn aufgerollt. Damit habe ich aber nichts mehr zu tun. Ich werde mich sicher noch an den Vorstand wenden, denn so ein Fall wie meiner darf einfach nie wieder bei VWN vorkommen. In meinem Fall hat sich nicht der technische Kundendienst von VWN quergestellt, sondern die Verwaltungsebene ein Eigenleben entwickelt.

Allerdings sieht der Vergleich einige Knebelbedingungen zu Gunsten von VWN vor. Am Ende ist man nur noch froh, wenn die Sache einen guten Ausgang nimmt. Zur Erinnerung an alle "Mitwisser im hiesigen Forum" : Noch in der mündlichen Verhandlung bzw. im Gütetermin wollte VWN nicht einmal einen Betrag "etwas unterhalb des Zeitwertes des Fahrzeuges" zahlen - geschweige denn die Umrüstkosten für den Rollstuhlkran. Aus Gründen der Verhandlungstaktik habe ich mich in der Vergangenheit stark zurückgehalten und zu dem Fall nicht öffentlich im Forum gepostet. Derzeit überlege ich, ob ich ein Buch über den Fall meines Caddys und der Klage schreiben werde. Auf gewisse Art und Weise ist es mit Abstand zur Sache sicher sehr unterhaltsam. Leichtfertig sollte man dennoch nicht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages klagen. Es kostet unheimlich viel Geld und Nerven - und der Erfolg so einer Klage ist ungewiss. Letztendlich habe ich dem Vergleich zugestimmt, weil alle meine finanziellen Forderungen erfüllt wurden und ich so eine langjährige Auseinandersetzung durch mehrere Instanzen vermeiden konnte. Ich bin mir aber heute sehr sicher, dass ich die Klage am Ende auf jeden Fall gewonnen hätte. VWN wird derselben Auffassung sein - ansonsten hätte man nicht nachgegeben.

LG JoJoMS

P.S.: Mein ehemaliger Caddy wird wohl zerlegt und die Fahrgastzelle samt Fahrgestellnummer vernichtet. Rein vorsorglich werde ich aber noch die Fahrgestellnummer veröffentlichen - falls doch jemand bei VWN auf die Idee kommt dieses Höllenfahrzeug einfach weiter zu verkaufen. Ich glaube aber, dass der Caddy nicht wieder auf den Markt kommt.

 

Das ist Quatsch das der VVD automatisch 70% Kulanz bekommst bei der Anschlußgarantie.

Der VVD bekommen genauso viel Kulanz oder auch nicht wie der normale Kunde ohne Anschlußgarantie.

MFG

Hm ... nee nee Audijunge - ich habe das am eigenen Leib erfahren müssen. Tatsächlich gibt es einen Kulanzkatalog. VWN übernimmt einen Teil der Versicherungsleistung der Anschlussgarantie. Die Kulanz von VWN ist sogar Bedingung für eine Kostenübernahme durch die Anschlussgarantie.

Allerdings haben sich die Versicherungsbedingungen geändert. Möglich, dass es heute andere gerechnet wird. Die Anschlussgarantie ist z.B. beim Multivan ganz schön teuer geworden. Wie es jetzt beim Caddy aktuell ausschaut, kann ich nicht sagen. Trotzdem würde ich jedem Caddykäufer dringend zum Abschluss einer Anschlussgarantie raten.

LG JoJoMS

Ich glaube, dass war etwas mißverständlich ausgedrückt. Was JoJo meinte war, dass Leute, die keine AG hatten, in der Vergangenjeit Probleme hatten, Kosten für z. B. ESP oder Klima zumindest anteilig erstattet bekamen, mit dem Hinweis darauf, sie hatten ja diese Vers. abschließen können.

Während Leute, die diese abgeschlossen haben, null Probleme hatten, da diese ja über die AG abgedeckt waren. So sieht es für den Außenstehenden jedenfalls aus.

Tatsächlich ist es wohl aber so, dass bei jedem Fall, den die Versicherung übernimmt, immer auch ein Kulanzanteil von VW-Seite (automatisch) verrechnet wird (natürlich in Abhängigkeit von Laufleistung und Alter), ohne großes TamTam und Gewese.....aber der normale Kunde muss um jeden Cent betteln.

So wollte ich es verstanden wissen @ PIPD black. Ich kann ja auch nur auf meine persönlichen Erfahrungen zurück greifen. Als man mir diese Kulanzsache bei VW erklärte, war ich ganz schön von den Socken und beinahe wäre eine Reparatur trotz bestehender Versicherung ganz schön teuer für mich geworden. Wie dieser Kulanzkatalog im Einzelnen aussieht und ob es immer 70 % sind oder waren, das kann ich nicht sagen. Danke PIPD black.

LG JoJoMS

Eine Kulanz muss nicht vorliegen für eine Kostenübernahme der Anschlußgarantie.

Es muss nur eine Kulanzabfrage gemacht werden.

Wenn dabei rauskommt das es keine Kulanz gibt ist es halt so und die Anschlußgarantie muss alles "alleine" zahlen.

So ist es und nicht anders.

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