werkseitige AHK-Eintragungen
Ich habe jetzt einen O3-Kombi mit 1,4TSI und werkseitiger AHK.
Vielleicht kann mir ja jemand meine AHK-Fragen dazu beantworten:
1. zul. Anhängelast:
Eingetragen sind sowohl in der Zul.-Bescheinigung 1, als auch in der EU-Übereinstimmungserklärung lediglich 1500kg.
Die 1800kg bei 8% Steigung, die sowohl in den allgemeinen techn. Daten, als auch in den techn. Daten der Bedienungsanleitung erwähnt sind, tauchen nirgendwo in den amtlichen Papieren auf.
Folge:
Mit 1800kg schwerem Anhänger darf ich gar nicht fahren.
Diskussion mit Ordnungshütern, auch bei Vorlage der Bedienungsanleitung, überflüssig.
Wie bekommt man diese zugesagte Eigenschaft des Fahrzeugs in amtl. Papiere?
2. "Anhänger-ESP"
Dieses ist auch in der Bedienungsanleitung erwähnt. In den amtl. Papieren aber leider ebenfalls nicht.
Folge:
Mit entsprechend schweren Anhängern ohne Antischlinger-Kupplung darf ich nicht 100km/h laut der 9. Ausnahmeverordnung der STVZO fahren.
Frage dazu: s.o.
Beim meinem Golf 6 war sowohl die erhöhte Anhängelast bis 8%, als auch das "Anhänger-ESP" (mit Verweis auf die 9. Ausnahmeverordnung) unter Bemerkungen in der Zul.-Bescheinigung 1 unter Bemerkungen aufgeführt.
Leider gibt es auch bei Skoda (anscheinend VAG-übergreifend) keine vernünftigen Angaben in den, dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen:
Laut Bedienungsanleitung existieren 3 Sicherungen für die AHK, nur leider steht nicht, welche Sicherung für was zuständig ist.
Kann dazu jemand etwas sagen?
Wo wird eigentlich etwas zur Stromversorgung durch die AHK-E-Dose ausgesagt?
Da entdecke ich eigentlich bis jetzt gar nichts.
Anscheinend ist die Dauerstromversorgung (PIN 9 und PIN 13) der AHK nur aktiv, wenn auch ein 13-poliger Stecker angeschlossen ist. (Soweit habe ich das schon heraus gefunden)
Vielleicht sind ja auch PIN 10 und PIN 11 (Ladeleitung) aktiv (man kann ja nie wissen...dass PIN 9 aktiv ist steht ja m.E. auch nirgendwo).
Dies könnte ich aber erst durch entsprechende Tests herausfinden.
Diese Null-Info, mit der die Käufer allein gelassen werden, ist schon ein Trauerspiel.
Gibt es zu der E-Dose irgendwelche (offizielle) belastbare Infos?
Beste Antwort im Thema
Aufgeschreckt durch das Forum hatte ich versucht vor der Anmeldung/Abholung meines neuen O3 die Sache mit dem Händler und dem Zulassungsdienst zu klären. Wie bei anderen auch glänzte der Händler durch Unwissenheit; "da sind sie der erste der danach fragt"!???
War in der zwischenzeit beim TÜV (Sachverständigem) und habe dort nachgefragt.
"Bring mir ein Papier von Skoda und ich trag dir das ein, ohne - keine Chance".
Hab jetzt an Skoda geschrieben und eine schriftliche Bestätigung der erhöhten Anhängelast laut BA gefordert.
Sie haben mich vertröstet: "Die gewünschte "Gutachterliche Stellungnahme" zur Anhängelast ist noch nicht verfügbar, da die Prüfungen noch andauern. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld."
Ich bleib drann und werde euch auf dem laufenden halten.
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89 Antworten
Nachtrag: kann es nicht sein, daß z.B: zwischen Ocatvia & Golf *doch* konstruionelle Unterschiede bestehen, welche beim O3 höhere Anhängelasten "vereiteln"?
Die Autos sind zwar zum großen Teil aus gleichen Teilen gebaut .... aber der O3 hat ja auch z.B. weniger Lärm-Dämmung als ein Golf (habe ich hier rausgelesen)... vielleicht fehlt ja hier und da ein Blech, eine zusätzliche Verstrebung, ein Befestigungspunkt ... welcher die normale Fahrweise & Sicherheit nicht beeinflusst, aber einen Anhänger-Betrieb nur bis zu einer best. Grenze zulässig macht?
ohne mich damit beschäftigt zu haben, aber das Fahrwerk, das DSG usw. sollten eigentlich gleich sein...das Phänomen, dass die große Maschine mit DSG weniger ziehen darf als die kleinere würde ich nur als logisch empfinden, wenn das 6 Gang DSG schon im normalen Betrieb an seine Grenzen kommt. Wenn das so ist, wäre das ist im Übrigen dann für mich auch ein Indikator, dass ich kein Tuning am VRS mit DSG machen würde....Ich glaube, dass das 6 Gang DSG also an die Grenzen kommt.
War es nicht so, dass im Golf schon bei kleinerer Motorisierung die Mehrlenkerachse verbaut wurde und bei Skoda erst ab der 150 PS Diesel Maschine?
Dann doch nur ein Auto 2. Klasse gekauft
@Coestar, die Getriebe und so weiter sind ganz bestimmt nicht der Grund, dass aussschließlich alle 8%-Angaben des Octavia offenbar nicht stimmen bzw. nicht existent sein sollen.
Bei 12% stimmt ja alles mit VW überein, so weit ich das gesehen habe und die Belastung ist bei 12% für das Getriebe, Antrieb und Karosserie bestimmt nicht viel anders, als bei 8% mit ca 200kg durchschnittlich erhöhtem Gespann-Gesamtgewicht.
Für mich liegt das Problem irgendwo bei der Beurteilung der Fahrsicherheit mit erhöhter Anhängelast. Da hat Skoda bei der deutschen Typ-Abnahme u.U. Mist gemacht und muss jetzt die Notbremse ziehen.
Die 8%-Angaben stammen ja ursprünglich ganz bestimmt nicht vom deutschen Importeur, sondern die wurden in Tschechien fest gelegt.
In D wollte die aber niemand bei der TYP-Prüfung übernehmen.
VW hat da vielleicht bessere Möglichkeiten bzw. deren Angaben werden hierzulande ungeprüft übernommen....wer weiß.
Die Technik ist identisch und da dürfte es aufgrund der der direkten Belastung auch keine Unterschiede geben. Der deutsche Importeur gibt über die aufgetretenen Schwierigkeiten ja keinerlei Auskunft.
In "keine Auskunft geben (können)" ist der Importeur ohnehin besonders gut...
Aufgeschreckt durch das Forum hatte ich versucht vor der Anmeldung/Abholung meines neuen O3 die Sache mit dem Händler und dem Zulassungsdienst zu klären. Wie bei anderen auch glänzte der Händler durch Unwissenheit; "da sind sie der erste der danach fragt"!???
War in der zwischenzeit beim TÜV (Sachverständigem) und habe dort nachgefragt.
"Bring mir ein Papier von Skoda und ich trag dir das ein, ohne - keine Chance".
Hab jetzt an Skoda geschrieben und eine schriftliche Bestätigung der erhöhten Anhängelast laut BA gefordert.
Sie haben mich vertröstet: "Die gewünschte "Gutachterliche Stellungnahme" zur Anhängelast ist noch nicht verfügbar, da die Prüfungen noch andauern. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld."
Ich bleib drann und werde euch auf dem laufenden halten.
Ja bitte - wenn es da in Zukunft was gibt, dann wäre ich wirklich SEHR dankbar darüber.
wenn es eine schriftliche Bestätigung der erhöhten Anhängelasten gem. BA geben sollte, wäre das sicher schon eine kleine Sensation und würde der bisherigen Praxis von Skoda D (TÜV-Gutachten mit lächerlich erhöhter Anhängelast plus zusätzlicher Auflage ohne Erhöhung der zul. Gespanngesamtmasse, das man bekommt wenn man unzufrieden ist)widersprechen.
Hat es Skoda D denn in der Zwischenzeit wenigstens schon fertig gebracht, dass der vollständige Hinweis zum Anhänger-ESP wegen der 100km/h-Regelung in D, standardmässig in der Zulassungsbescheinigung steht oder gibt es dazu immer noch, natürlich nur auf Verlangen, lediglich die Bestätigung, mit der man (oder netterweise der Händler) dann die Eintragungen auf der Zulassungsstelle selbst veranlassen muss?
Gibt es hier eigentlich ein Update? Hat sich Skoda mittlerweile geäußert?
Gruß Scoty81
keine Ahnung.
Es lohnt nicht mit Skoda darüber zu debattieren.
Meine Einträge im Schein sind beide nach geholt und an die geringere zul. Anhängelast, habe ich mich gewöhnt, da ich mehr ohnehin nicht brauche und mehr bei meinem Wagen aus meiner Sicht auch nicht gut wäre...
Seitdem ich einen WoWa habe nervt das schon. Zwar aktuell nicht, aber sollten wir tatsächlich mal ein Upgrade planen fallen die 1,7t WoWas raus. Und das beim 184PS Combi 😠
meine Meinung dazu: 1,6T Wohnwagen reichen für einen relativ leichten O3 mit Frontantrieb auch völlig...
aber das ist eine andere geschichte.
hast du noch kein Gutachten von Skoda, wo dir diese 100kg Erhöhung (mit Auflagen...) genehmigt wird?
ich habe meine 100kg-Erhöhung zusammen mit der Anhänger-ESP-Bestätigung bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.
Wichtig war für mich allerdings nur die Eintragung des Anhänger-ESP. Die 100kg-Erhöhung ist eher sinnlos und weder 1500 noch 1600kg würde ich mir an diese leichte Kiste mit langem Hecküberhang, zumindest nicht für Urlaubstouren, dranhängen.
1800kg waren bei mir versprochen (Bedienungsanleitung) und die hätte ich tatsächlich für den 2-maligen Bootstransport im Jahr über je weniger als 10km mit geringer Geschwindigkeit gebrauchen können.
Nein, hab noch nix eintragen lassen da ich das ESP nicht brauche, bekomme so schon die 100er Zulassung.
1700 bei 8% brauche ich nicht, entweder er kann 1700 richtig ziehen oder eben nicht.
Nach ein paar Fahrten mit dem WoWa würde ich behaupten der Octavia ist eh nicht das ideale Zugfahrzeug. (War vor dem WoWa anderer Meinung)
Ein SuperB, Passat oder am besten Sharan liegen um Welten besser, selbst bei 1,3t. Der Octavia liegt nur mit vollem Kofferraum halbwegs sicher auf der Hinterachse mit Hänger, trotz Mehrlenker.
Gruß Scoty81
Warum hast du denn hier für den Fall nachgefragt, falls du mal zukünftig einen größeren WoWa haben solltest, wenn du ohnehin nicht mehr so sonderlich von den diesbezüglichen Eigenschaften des O3 überzeugt bist?
Ob die Eintragung nun 1700kg bei 8% oder 1700kg bei 12% lautet, ändert ja an der tatsächlichen Eignung des Octavia als Zugfahrzeug nichts.
Mit einem 1700kg WoWa möchte ich mit einem Frontantriebs-O3 ohnehin nicht unbedingt dort fahren, wo es auf öffentlichen Straßen steiler als 8% wird.
Die PS-Zahl des Autos ist nur ein Punkt, auf den es diesbezüglich ankommt.
Mein Miniwohnwagen wiegt fahrbereit ca 800kg, erzeugt kaum störende Windeinflüsse und damit kann mit einem Frontantriebs-O3 ganz gut fahren (auch die 140PS reichen dann völlig).
Viel mehr (Gewicht und Größe) sollte es, wenn man auf angenehmes Fahren (und das nicht nur auf der AB...)Wert legt, beim O3 auch nicht sein.
Störender kann bei der nachträglichen Anhängelasterhöhung eher sein, dass du in dem Fall (der WoWa wiegt tatsächlich 1700kg) 100kg im Octavia weniger zuladen darfst.
Falls du mal auf einen 1,7T WoWa upgraden solltest, würde ich auch das ZugFz wechseln.
Die Eintragung des Anhänger-ESP gehört für mich zu so einem Auto schlichtweg dazu, denn das ist eine Eigenschaft, die m.E. jeder O3 hat und die nur deswegen nicht eingetragen ist, weil Skoda D geschlammt hat.
Beim Konzernbruder VW steht die immer in den Papieren.
Bei meiner Nachfrage ging es nur um das allgemeine Interesse. Hätte ja sein können das Skoda mittlerweile andere Gutachten hat die die Werte aus der BA bestätigen.
Aber was hast du von einem eingetragenen Anhänger-ESP? Geht es Dir dabei um einen Grundsatz? Ich meine ich schlafe auch ohne relativ gut 😁 Oder ist es bei deinem Anhänger zwingend erforderlich für eine 100er Zulassung?
Gruß Scoty81
ich fahre schon ab und an schwerere für 100km/h zugelassene Anhänger ohne ASK.
Meinen WoWa kann ich glücklicherweise ohne irgend etwas (und ohne Zustzspiegel) mit 100km/h ziehen....