werkseitige AHK-Eintragungen

Skoda

Ich habe jetzt einen O3-Kombi mit 1,4TSI und werkseitiger AHK.

Vielleicht kann mir ja jemand meine AHK-Fragen dazu beantworten:

1. zul. Anhängelast:
Eingetragen sind sowohl in der Zul.-Bescheinigung 1, als auch in der EU-Übereinstimmungserklärung lediglich 1500kg.
Die 1800kg bei 8% Steigung, die sowohl in den allgemeinen techn. Daten, als auch in den techn. Daten der Bedienungsanleitung erwähnt sind, tauchen nirgendwo in den amtlichen Papieren auf.
Folge:
Mit 1800kg schwerem Anhänger darf ich gar nicht fahren.
Diskussion mit Ordnungshütern, auch bei Vorlage der Bedienungsanleitung, überflüssig.

Wie bekommt man diese zugesagte Eigenschaft des Fahrzeugs in amtl. Papiere?

2. "Anhänger-ESP"
Dieses ist auch in der Bedienungsanleitung erwähnt. In den amtl. Papieren aber leider ebenfalls nicht.

Folge:
Mit entsprechend schweren Anhängern ohne Antischlinger-Kupplung darf ich nicht 100km/h laut der 9. Ausnahmeverordnung der STVZO fahren.

Frage dazu: s.o.

Beim meinem Golf 6 war sowohl die erhöhte Anhängelast bis 8%, als auch das "Anhänger-ESP" (mit Verweis auf die 9. Ausnahmeverordnung) unter Bemerkungen in der Zul.-Bescheinigung 1 unter Bemerkungen aufgeführt.

Leider gibt es auch bei Skoda (anscheinend VAG-übergreifend) keine vernünftigen Angaben in den, dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen:
Laut Bedienungsanleitung existieren 3 Sicherungen für die AHK, nur leider steht nicht, welche Sicherung für was zuständig ist.
Kann dazu jemand etwas sagen?

Wo wird eigentlich etwas zur Stromversorgung durch die AHK-E-Dose ausgesagt?
Da entdecke ich eigentlich bis jetzt gar nichts.

Anscheinend ist die Dauerstromversorgung (PIN 9 und PIN 13) der AHK nur aktiv, wenn auch ein 13-poliger Stecker angeschlossen ist. (Soweit habe ich das schon heraus gefunden)

Vielleicht sind ja auch PIN 10 und PIN 11 (Ladeleitung) aktiv (man kann ja nie wissen...dass PIN 9 aktiv ist steht ja m.E. auch nirgendwo).
Dies könnte ich aber erst durch entsprechende Tests herausfinden.

Diese Null-Info, mit der die Käufer allein gelassen werden, ist schon ein Trauerspiel.

Gibt es zu der E-Dose irgendwelche (offizielle) belastbare Infos?

Beste Antwort im Thema

Aufgeschreckt durch das Forum hatte ich versucht vor der Anmeldung/Abholung meines neuen O3 die Sache mit dem Händler und dem Zulassungsdienst zu klären. Wie bei anderen auch glänzte der Händler durch Unwissenheit; "da sind sie der erste der danach fragt"!???
War in der zwischenzeit beim TÜV (Sachverständigem) und habe dort nachgefragt.
"Bring mir ein Papier von Skoda und ich trag dir das ein, ohne - keine Chance".

Hab jetzt an Skoda geschrieben und eine schriftliche Bestätigung der erhöhten Anhängelast laut BA gefordert.
Sie haben mich vertröstet: "Die gewünschte "Gutachterliche Stellungnahme" zur Anhängelast ist noch nicht verfügbar, da die Prüfungen noch andauern. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld."

Ich bleib drann und werde euch auf dem laufenden halten.

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Ergänzend zum Thema habe ich folgendes festgestell:

Octavia Kombi 135kW TDI DSG und 4x4
Eingetragen im Schein unter zulässige Anhängelast gebremst sind nur 1800kg 😠

Im Prospekt wird mit 2000kg Anhängelast gebremst bei 12% Steigung geworben.

In der Bedienungsanleitung wird unterschieden zwischen 8% und 12% Steigung, wobei man bei 8% die 2t ziehen dürfte.

Nachdem das was im Schein steht Gesetz ist, gehe ich davon aus, dass ich die 2000kg nicht ziehen darf 😠

Da fühle ich mich doch seitens SKODAs Prospektmaterials verarscht 😠😠 oder seht Ihr das anders?

Und immer dran denken:

Nicht jeder darf über 3500 kg gesamt Gespann bewegen. ;-)

Wer einen gebremsten Anhänger ziehen möchte, bzw Zweiachser, muss einen Anhänger Führerschein haben ;-) da nützt die Zugkraft des Autos auch nichts ;-)

Zitat:

Nicht jeder darf über 3500 kg gesamt Gespann bewegen. ;-)

Wer einen gebremsten Anhänger ziehen möchte, bzw Zweiachser, muss einen Anhänger Führerschein haben ;-) da nützt die Zugkraft des Autos auch nichts ;-)

1. Wer genau darf es nicht?

2. Was hat ein gebremster Anhänger damit zu tun?

3. Definiere 2-Achser.

😁

Was gibt es daran nicht zu verstehen?

Kids die jetzt ihren Lappen machen, dürfen nicht mehr als 3,5 t bewegen. Klasse B. Nicht BE.

"Die Klasse B berechtigt zum Mitführen eines Anhängers

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt (neu: auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es seit dem 19.01.2013 nicht mehr an).
Ebenfalls neu: Will man darüber hinaus ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg
führen, muss man nicht mehr die Klasse BE erwerben, aber zuvor in einer Fahrschule eine Fahrerschulung absolvieren; die Ablegung einer Prüfung ist nicht erforderlich."

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1. Wenn der Hänger max. 750 kg zul. Gesamtgewicht und PKW max 3.5 to zul. Gesamtg. hat, dann darf das Gesamtgewicht des Gespann über 3,5 to sein. Max. 4250 Kg.

2. Gebremst oder ungebremst hat nix mit der Führerscheinklasse zu tun.

3. Zweiachser geht, wenn die beiden einen Achsabstand kleiner oder gleich 100 cm haben. Das läuft noch unter Einachser. Ist der Abstand grösser ist es ein Zweiachser und darf mit Klasse B nicht gefahren werden.

MfG

Zitat:

@SkodaSTD schrieb am 3. Januar 2015 um 17:30:11 Uhr:


Und immer dran denken:

Nicht jeder darf über 3500 kg gesamt Gespann bewegen. ;-)

Wer einen gebremsten Anhänger ziehen möchte, bzw Zweiachser, muss einen Anhänger Führerschein haben ;-) da nützt die Zugkraft des Autos auch nichts ;-)

Dein Beitrag hat doch mit dem Thema gar nichts zu tun, also was soll das??

So wird das interessante Thema leider völlig unnötig zerpflückt.

Wenn Du so daran interessiert bist ob die Leute auch 3,5t fahren dürfen dann werde Polizist.

@T-Rex600:

Zitat:

Da fühle ich mich doch seitens SKODAs Prospektmaterials verarscht 😠😠 oder seht Ihr das anders?

wie alle anderen O3-Fahrer, die sich damit beschäftigen...

nein, das sehe ich ganz genau so.

@SkodaSTD:

Zitat:

Nicht jeder darf über 3500 kg gesamt Gespann bewegen.

diese Grundsatzdiskussion, die mit dem Threadthema nichts zu tun hat und niemandem hilft, solltest du vielleicht lieber im Wohnmobile und Wohnwagenbereich dieses Forums führen.

Hier geht es ausschließlich darum, was Skoda an gebremster Anhängelast verspricht und was letztendlich real gezogen werden darf.

Zitat:

@T-Rex600 schrieb am 3. Januar 2015 um 17:18:37 Uhr:


Im Prospekt wird mit 2000kg Anhängelast gebremst bei 12% Steigung geworben.

In der Bedienungsanleitung wird unterschieden zwischen 8% und 12% Steigung, wobei man bei 8% die 2t ziehen dürfte.

Ich habe die Prospekte hier liegen. Da steht eindeutig für den 135KW nur 1800kg.

btw: Ich hatte bei Skoda nachgefragt, ob für 8% eine höhere Last möglich wäre. Antwort: "Da die Anhängelast nicht erhöht werden kann, beträgt diese bei maximal 8% Steigung – wie auch bei 12 % Steigung - ebenfalls 1.800 kg."

Zitat:

@waschbaer123 schrieb am 5. Januar 2015 um 07:46:39 Uhr:



Zitat:

@T-Rex600 schrieb am 3. Januar 2015 um 17:18:37 Uhr:


Im Prospekt wird mit 2000kg Anhängelast gebremst bei 12% Steigung geworben.

In der Bedienungsanleitung wird unterschieden zwischen 8% und 12% Steigung, wobei man bei 8% die 2t ziehen dürfte.

Ich habe die Prospekte hier liegen. Da steht eindeutig für den 135KW nur 1800kg.
btw: Ich hatte bei Skoda nachgefragt, ob für 8% eine höhere Last möglich wäre. Antwort: "Da die Anhängelast nicht erhöht werden kann, beträgt diese bei maximal 8% Steigung – wie auch bei 12 % Steigung - ebenfalls 1.800 kg."

Bei meinem Prospekt steht eindeutig 2000kg drin.

Meinen 🙂 werde ich bei Gelegenheit auch noch kontaktieren - jedoch ohne viel Hoffnung auf Erfolg

Hier in diesem Thread steht das der Scout 2 Tonnen kann.
http://www.motor-talk.de/forum/octavia-scout-t5089809.html

Ihr müsst bei den KW, 4x4 und DSG unterscheiden.
Der einzige der die 2000kg ziehen darf ist der 110KW Diesel mit 4x4, der 110KW OHNE 4x4 (mit und ohne DSG) darf nur 1600kg und der 135KW mit DSG und 4x4 darf nur 1800kg ziehen.

Beim Scout darf auch nur der 110kw die 2000kg ziehen.

Laut Bedienungsanleitung darf jedenfalls auch der 135kW-TDI mit 4x4 2000kg bei 8% ziehen.
Es geht ja letztendlich ausschließlich um die Fälle bei 8%. Die 8%-Werte gibt es offenbar überhaupt nicht...und somit muss bei der Bedienungsanleitung schon hochgradig gepfuscht worden sein. So viele Irrtümer hintereinander gehen wohl kaum als bedauerlicher Druckfehler durch.

Bei VW gibt es die Werte für 8% (auch im Schein...), die auch alle über den Maximalwerten vergleichbar motorisierter Skodas liegen. Das ist in jedem Fall unverständlich, da es sich im Prinzip ja nun wirklich um nahezu identische Autos handelt.

Oder das ist mit Absicht so das der Golf Variant besser verkauft wird.

Dazu müssten die Kunden das ja erst mal vor dem Kauf wissen...

ich wusste es nicht und bin von 1800kg bei 8% ausgegangen. (letztendlich darf ich, egal wie, nur 1500kg ziehen)
Der durchaus sehr gut vergleichbare Golf 7 Variant mit identischer Motorisierung (150/140PS spielt dabei keine Rolle), identischen Getriebe (inkl. identischer Übersetzung) darf bei 12% das Gleiche ziehen, bei 8% aber 1700kg.

ich war daher vor dem Kauf davon ausgegangen, dass der Skoda in dieser Beziehung sogar einen minimalen Vorteil hat. Dem ist eben nicht so und da fühlt man sich von Skoda schon verschaukelt.

Außerdem schafft VW es auch, die hierzulande wichtige Eintragung der zugelassenen Anhänger-ESP für die 100km/h-Regelung von vorn herein in die Papiere schreiben zu lassen.
Skoda nicht.

Ich habe schon den Eindruck, dass Skoda im VW-Konzern nur zweiter Klasse mit läuft. Der deutsche Kundendienst hat m.E. von Technik zu wenig/keine Ahnung und ist offensichtlich auch nicht gewillt, dem Kunden diesbezüglich entgegen zu kommen.
VW Kunden haben zwar keine wirklich besseren Autos (ist eh zu 95% alles gleich), aber sie haben im Zweifelsfall einen besseren und kompetenteren Background, weil sie einfach eher an der Quelle sitzen. Die Entwicklung der wichtigen Technikkomponenten wird ja eher von VW/Audi gemacht, als von Skoda.

Nicht ganz ernst gemeint:
Skoda darf um die VW/Audi-Technik ja, in den MQB-Grenzen, lediglich das äußere Karosserieerscheinungsbild und die Innenraumausstattung selbst entwickeln und von daher haben die vom Rest anscheinend auch nicht so wirklich Ahnung.
Mit der Anhängelast haben sie sich schlicht verdaddelt.

Das Problem mit Skoda ist meines Erachtens, daß VW - als "Eigentümer" - da für Deutschland einen Importeur "SAD" vorsieht, welcher scheinbar vom Wohlwollen von Skoda CZ abhängig ist. Sowohl was Zuteilungen von Fahrzeugkontigenten oder schnellere Lieferfristen angeh,t als auch was Marketing- und technische Details betrifft.

SAD ist eine Tochter von Skoda CZ ... und scheint eine reine Vertriebsgesellschaft ohne jegliche Weisungsbefugniss oder Auskunftsansprüche an Skoda CZ zu sein. Und die deutschen Händler müssen sich wohl an den "Importeur" halten, was solche Fragen angeht. Was eigentlich normal ist, denn der Toyota-Händler Meier & Co. um die Ecke muss ja auch beim Importeur Toyota Deutschland anklingeln und kann nicht direkt in Osaka anrufen... ;-)

Das besondere bei VW/Skoda ist allerdings, dass der Eigentümer des ganzen hier in Deutschland sitzt (und daß es sich um 2 Marken handelt). "Uns Deutschen" gehört sowohl VW als auch der ganze Skoda-Laden (sehr überspitzt formuliert). *Wir* ("Skoda Deutschland"😉 sollten eigentlich "der Herr im Hause" sein.

---> es müsste ein leichtes für den VW Konzern sein, festzulegen, daß "SAD" da mehr Zugriff auf Informationen bekommt oder mehr Mitwirkungsrechte bei Produktspezifikationen oder bei der Festlegung, was alles in der Zulassungsbescheinigung eingetragen wird. Daß SAD eine Weisungsbefugniss gegenüber Skoda CZ hat und deren "Techniker" innerhalb weniger Tage Rede & Antwort bei Fragen stehen müssen.

Man könnte ja Skoda Duetschland als Tochter der VW AG ausgestalten und Skoda CZ als Auslandstocher von Skoda DE ... und ruck-zuck wäre die Lage besser...

Ich kann mich auch irren über meine Vermutung der tatsächlichen Verhältnisse .... und es ist ganz anders.

Aber selbst wenn ich recht habe, ist es egal - VW *will* es scheinbar so. Evtl. aus steuerlichen Gründen; evtl. weil SKoda in DE schon genug Gölfe & Passate kanibalisiert... und man es den deutschen SKoda-Händlern nicht NOCH einfacher machen muß... ;-)

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