Werden Felgen im neuen Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein eingetragen?

BMW 3er E46

Hallo!!!!
Habe vor nächste Woche meine neuen BBS-Felgen mit Winterreifen (Goodyear Ultra Grip 7) auf meinen 318i Touring draufzuziehen und zum TÜV zu fahren, um die Felgen eintragen zu lassen.
Jetzt weiß ich eigentlich gar nicht, ob es überhaupt noch notwendig ist, da im neuen Fahrzeugschein ja nichts mehr eingetragen wird...

War schon jemand mit neuen Fahrzeugschein beim TÜV um irgendwas einzutragen?

Vielleicht reicht inzwischen ein Gutachten?

Hier die Felge 🙂

39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von x-hard


Normalerweise in der Zulassungsbescheinigung 2 bzw. 1 in dem unteren Feld für Sondereintragungen...
Bei der Dekra bekommt man hingegen einen Zettel der mitzuführen ist und bei Bedarf auch in den Zulassungsteil einzutragen ist, je nach Art der Eintragung.

Dann hätte er mir gesagt, daß ich vorfahren soll und er mir was mitgibt....

Er hat wie gesagt die Auflagen durchgeschaut und gesagt, daß ich so fahren kann ohne es einzutragen. Und ehrlich gesagt glaub ich es ihm eher wie dir....

In Zulassungsbescheinigung Teil II, ganz unten unter (25) steht: Zusätzliche Vermerke der Zulassungsbehörde. Also nichts mit Sondereintragungen, sonst wären ja die alten Daten aus dem entwerteten Fahrzeugbrief mit aufgeführt....

Gruß

Früher war es genauso wie auch jetzt falls Ihr ein Teil habt wo nur ein Teilegutachten vorliegt muss das durch den TÜV oder einen anerkannten Sachverständigen abgenommen werden.

Von dem bekommt ihr eine Abnahmebestätigung womit man eigentlich zum Straßenverkehrsamt müsste. Wenn er die Anbauteile abnimmt bekommt Ihr nach §19 ABs 3 STVZO wieder die BE.

Falls Ihr die Anbautteile nicht abnehmen lasst und es steht in jedem Teilegutachten drin das die abgenommen werden müssen, dann verliert ihr mit einbau der Teile die BE nach § 19 Abs 2 STVZO.

Jezt zur Kopie vom alten Fahrzeugschein-/brief diese Kopie ist nicht rechtkräftig denn wie es schon aussagt ist es eine Kopie und Kopien sind veränderbar. Wird von der Polizei nicht anerkannt.

Die andere möglichkeit ist die, das ihr zum Straßenverkehrsamt geht und eine beglaubigte Kopie eurer alten Papiere anfordert. Und das geht folgendermaßen.
Die beantragen die Papiere in Flensburg denn in Flensburg ist jeder Schein auf Microfilm abgelichtet worden.

Wenn ihr dann die beglaubigte Kopie seitens Straßenverkehrsamt habt wird die Kopie von der Polizei akzeptiert.

Ich habe noch was vergessen. Die beantragung Kostet natürlich Geld, weil es sich auch hier um einen Behördlichen Verwaltungsakt handelt.

...na da haben unsere hochbezahlten Eurokraten ja wieder mal ein feines Chaos angerichtet!!

:-)))

Zitat:

Original geschrieben von Thunder0815


Früher war es genauso wie auch jetzt falls Ihr ein Teil habt wo nur ein Teilegutachten vorliegt muss das durch den TÜV oder einen anerkannten Sachverständigen abgenommen werden.

Von dem bekommt ihr eine Abnahmebestätigung womit man eigentlich zum Straßenverkehrsamt müsste. Wenn er die Anbauteile abnimmt bekommt Ihr nach §19 ABs 3 STVZO wieder die BE.

Diese Aussage ist nicht korrekt. Eine Püfbescheinigung eines TÜV Prüfers reichte auch vor der Änderung vollkommen aus. Diese ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen.

Eine Eintragung beim Strassenverkehrsamt war zwar möglich, aber nicht notwendig.

Bei Anbauteilen, die eine ABE haben, ist nicht mal eine Prüfbescheinigung notwenig, sondern nur das Mitführen dieser ABE.

Gruss Mad

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in meinem Posting habe ich ja auch keine ABE benannt wie Du gerade geschrieben hast bei einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ist es klar das diese nicht eintragungspflichtig ist. Ansonsten wäre es ja keine ABE sondern eine Teilegutachten.

@Thunder0815

Ok, dann wäre ja alles geklärt (man sieht schon, daß du ahnung davon hast 🙂)

Ich fand es früher besser, man hat es einfach eingetragen und gut war. Mir tun diejenigen Leid die viel Zubehör angebaut haben und die neuen Papiere besitzen, viel Spass bei einer Polizeikontrolle....

Ja, aber Deine Aussage zu einem Teilegutachten ist falsch!

Ich habe es differenziert dargestellt, diese Aussage bezieht sich auf eine Prüfbescheinigung, ob mit oder ohne Teilegutachten spielt dabei keine Rolle:

Zitat:

Diese Aussage ist nicht korrekt. Eine Püfbescheinigung eines TÜV Prüfers reichte auch vor der Änderung vollkommen aus. Diese ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen.
Eine Eintragung beim Strassenverkehrsamt war zwar möglich, aber nicht notwendig.

Gruss Mad

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Zitat:

Original geschrieben von Thunder0815


http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Ja und weiter?

Eine Prüfbescheinigung des TÜV-Prüfers nach einer Prüfung von Teilen mit Teilegutachten reicht aus (auch vor der Änderung), ein Eintrag ist nicht (und war auch nie) erforderlich.

Zitat:

Original geschrieben von MadMaxV8


Ja und weiter?

Eine Prüfbescheinigung des TÜV-Prüfers nach einer Prüfung von Teilen mit Teilegutachten reicht aus (auch vor der Änderung), ein Eintrag ist nicht (und war auch nie) erforderlich.

Der Meinung bin ich nämlich auch !

Daß man jetzt mit dem TüV-Prüfzettel noch auf die Zulassungstelle rennt und das in den Brief eintragen läßt, war schon immer freiwillig!

Also damals bei meinen E36 habe ich Fahrwerk und Felgen vom Tuv abnehmwen lassen, auf den tüvzettel stand dann drauf,das das ich den Zettel umgehen beim Strassenverkehramt vorlegen soll

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns


Also damals bei meinen E36 habe ich Fahrwerk und Felgen vom Tuv abnehmwen lassen, auf den tüvzettel stand dann drauf,das das ich den Zettel umgehen beim Strassenverkehramt vorlegen soll

In welchem Jahr war das denn? Seit mindestens 4 Jahren ist das vorbei.

Heute reicht das Mitführen des Prüfberichts des TÜVs .

Gruss Mad

Zitat:

Original geschrieben von MadMaxV8


In welchem Jahr war das denn? Seit mindestens 4 Jahren ist das vorbei.

Heute reicht das Mitführen des Prüfberichts des TÜVs .

Gruss Mad

2004 war das.

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns


2004 war das.

Also 2004 war das schon nicht mehr nötig...das kann ich mir höchstens erklären, dass man noch altes Papier bei Deiner Prüfstelle aufgebraucht hatte.

Gruss Mad

Zitat:

Original geschrieben von MadMaxV8


Also 2004 war das schon nicht mehr nötig...das kann ich mir höchstens erklären, dass man noch altes Papier bei Deiner Prüfstelle aufgebraucht hatte.

Gruss Mad

Kann ich mir nicht vorstellen, ist ja extra mit aufgedruckt worden direkt unter den Eintragungen.

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