Werden Felgen im neuen Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein eingetragen?

BMW 3er E46

Hallo!!!!
Habe vor nächste Woche meine neuen BBS-Felgen mit Winterreifen (Goodyear Ultra Grip 7) auf meinen 318i Touring draufzuziehen und zum TÜV zu fahren, um die Felgen eintragen zu lassen.
Jetzt weiß ich eigentlich gar nicht, ob es überhaupt noch notwendig ist, da im neuen Fahrzeugschein ja nichts mehr eingetragen wird...

War schon jemand mit neuen Fahrzeugschein beim TÜV um irgendwas einzutragen?

Vielleicht reicht inzwischen ein Gutachten?

Hier die Felge 🙂

39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns


Kann ich mir nicht vorstellen, ist ja extra mit aufgedruckt worden direkt unter den Eintragungen.

Oder vertust Du Dich eventuell mit dem Datum? Kannst Du das mal einscannen und den genauen Wortlaut hier tippen?

Also es ist definitiv so, dass eine Eintragung direkt in die Fahrzeugpapiere schon seit Jahren unnötig ist, wenn Du den Prüfbericht mitführst.
Das wird Dir jede TÜV-Stelle oder Straßenverkehrsamt bestätigen.

Gruss Mad

Und dann der untere Text (hoffe man kann es noch lesen)

Danke, ja das kann man gut lesen...hmm, echt komisch...direkt vom eintragen steht da ja nichts 😁.

Spass beiseite, ich verstehe das wirklich nicht.

Gab es denn für die eingebauten Teile kein Teilegutachten für das Fahrzeug?

Gruss Mad

Felgen waren eigentlich für nen 5er, Fahrwerk war tiefer geschraubt als im Gutachten freigegeben.

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Es war schon immer so, dass es verschiedene Bescheinigungen gab:

a) Korrektur der Fahrzeugpapiere ist möglich, aber nicht erforderlich
b) Korrektur erforderlich bei nächster Befassung mit den Papieren (z.B. Ummeldung)
c) Korrektur unverzüglich durchzuführen.

Ich habe Eintragungen aller Varianten. Beispiele: a) Felgen (RH) für den Winter, b) Tieferlegung (Eibach) mittels Federn, c) Einzelgutachten über Standlichtringe.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass auf die Bescheinigungen nach wie vor die gleichen Texte gedruckt werden. Bitte korrigiert mich andernfalls.

Und somit sind wir wieder bei der Ausgangsfrage - sorry, ich habe es noch nicht ganz verstanden: Was wird wo eingetragen, und was weiß der bedauernswerte Streifenpolizist? 😰

Mit meinem Seven kann das Thema richtig lustig werden, der besteht ja zu einem Großteil aus Einzelabnahmen... Ich bin gespannt! 😁

Viele Grüße, Timo

Ja ok, das könnte dann wirklich die Erklärung sein.

Gruss Mad

Zitat:

Original geschrieben von MoKa


Und somit sind wir wieder bei der Ausgangsfrage - sorry, ich habe es noch nicht ganz verstanden: Was wird wo eingetragen, und was weiß der bedauernswerte Streifenpolizist? 😰

Hi!

Seit 01.10.2005 wird bei einer Ummeldung der Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief gegen eine

Zulassungsbescheinigung Teil I

und eine

Zulassungsbescheinigung Teil II

ausgetauscht. Dabei wird der alte Fahrzeugbrief entwertet und die alten Eintragungen werden dabei nicht übernommen. d.h. die ganzen Felgen/Reifenkombinationen von BMW sind nicht mehr aufgeführt.

Nach meinen jetzigen Wissensstand werden Teile in Zulassungsbescheinigung Teil I aufgenommen. Zulassungsbescheinigung Teil II bleibt ohne Änderung.

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns


Und dann der untere Text (hoffe man kann es noch lesen)

So hab ich endlich dran gedacht, meinen Prüfbericht reinzustellen, der bestätigt, dass ein Eintrag nicht notwendig ist.

Gruss Mad

Prima, das ist EIN Beispiel für Fall a) meiner Liste oben - nicht mehr.

Bei anderen Gutachten muss es eben sein, siehe oben.

Beim Seven habe ich ja jetzt auch die neuen Papiere: Der "Brief" kann praktisch in den Tresor, der gibt ja nur noch den aktuellen Eigentümer an, kaum mehr... Alle Eintragungen nur noch im "Schein" (früher immer identisch gepflegt).

Viele Grüße, Timo

Ja Timo,

ich habs ja gelesen 😉, aber der Beleg von mir fehlte noch, nachdem Buck auch seinen Scan während der Diskussion online gestellt hatte.

Gruss Mad

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