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Wer muss haften? Motorschaden!

Themenstarteram 4. August 2007 um 5:40

Hallo

habe ein Problem, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

habe mir vor 2 Monaten einen Golf 4 von einem Autohaus gekauft.

habe dort eine Gebrauchtwagenngarantie bekommen.

Jetzt habe ich bemerkt, das ich immer so auf 500km einen Liter Öl nachfüllen muss.

Das ist doch nicht normal, also habe ich das Autohaus kontaktiert.

Die haben gesagt, ich soll in eine Vw Werkstatt fahren und das Überprüfen lassen.

Die haben jetzt festgestellt, dass am 2 und 4 Zylinder Riefen (Fressspuren) sind, deshalb der hohe Ölverbrauch.

Jetzt muss der Motor getauscht werden.

Mfg

Steve

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29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von teddy-bär

meine fresse ej. notfalluser wenn du nur nörgeln und einen auf klugscheisser tun willst dann geh und such dir nen klugscheisser-forum. du hast zwar recht, doch hast du in einem 2kilometer langen text nur 1-2 sinnvolle sätze gebracht.

@thema: über die garantie-versicherung lässt sich nix machen. die haben es ja schon abgelehnt. der händler wird keine freigabe von der versicherung bekommen. somit muss! der händler alles bezahlen. gewährleistung/ sachmänglerhaftung trifft ein

O.k., bin bei Dir. Wo in meinem Post musstest Du aussteigen?

P.S.: Ich hoffe, das ich dieselbe Frage gleich nicht nochmal stellen muss. :D

Zitat:

Original geschrieben von vw-forever-89

Hallo

habe ein Problem, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

habe mir vor 2 Monaten einen Golf 4 von einem Autohaus gekauft.

habe dort eine Gebrauchtwagenngarantie bekommen.

Jetzt habe ich bemerkt, das ich immer so auf 500km einen Liter Öl nachfüllen muss.

Das ist doch nicht normal, also habe ich das Autohaus kontaktiert.

Die haben gesagt, ich soll in eine Vw Werkstatt fahren und das Überprüfen lassen.

Die haben jetzt festgestellt, dass am 2 und 4 Zylinder Riefen (Fressspuren) sind, deshalb der hohe Ölverbrauch.

Jetzt muss der Motor getauscht werden.

Mfg

Steve

Da muß meiner Ansicht nach nicht die Gebrauchtwagengarantie einspringen, sondern die Gewährleistung des Händlers greifen. Das sind zwei verschiedene Sachen. In den ersten sechs Monaten muß der Verkäufer (Händler) dir nachweisen, daß du den Schaden verursacht hast. Nach sechs Monaten mußt du nachweisen, daß der Schaden schon beim Kauf bestand. Ich denke, du mußt dir da keine Gedanken machen. Einfach mal beim Händler nachschauen. Rechtsanwalt kann man immer noch einschalten.

Viel Glück

@notfalluser

Ich möchte mich nicht mit dir rumärgern oder streiten.

Aber wenn du schon einen auf superschlau machst, dann verate mir mal bitte, wo ich geschrieben habe das der TE sich an die Garantie halten kann/soll ?

Du sollst vielleicht mal besser in dich gehen.

Wir wissen ja das du hier im Forum die Nr.1 bist........deshalb können sich alle anderen auch abmelden.

Ab sofort werden die fragen direkt an dich gerichtet......wird nix mehr gepostet sondern bekommst direkt ne PN.

So ein.......naja......lassen wir es lieber.

 

 

 

Du möchtest Dich nicht mit mir streiten - fein, aber wieso hast Du damit angefangen, und hörst nicht wieder auf? Auch Dein letzter Beitrag ist durchgehend persönlich.

Ich habe, was dem einen oder anderen leseresistenten hier scheinbar echte Schmerzen bereitet, meinen Punkt doch ganz klar und ausführlich herausgestellt. Darin enthalten auch das entsprechende Zitat. Und da ich grade meine Kristallkugel am Mann hatte, wusste ich, was Du als Nächstes fragen wirst. Daher habe ich den entscheidenden Satz extra für Dich kenntlich gemacht. Nicht gesehen?

Les Dir den Thread nochmal bis zu meinem 1. Post durch und frage Dich, welche Infos vw-forever-89 zur Lösung seines Problems bis dahin erhalten hat. Hier zur Hilfe:

Zitat:

Die Gebrauchtwagengarantie des Verkäufers muss hierfür tragen...

Damit war wohl die Sachmängelhaftung gemeint. Leider völlig irreführend ausgedrückt.

Zitat:

...dann sollte da durchaus die Gebrauchtwagen Garantie haften....

Zitat:

Reg dich darüber nicht so auf. Die Garantie muss haften......

Und hier hast Du geschrieben, dass die Garantieversicherung sich nicht damit rausreden darf, dass der Schaden bereits vor Abschluß bestand- dazu reicht übrigens einfaches Lesen und das Herstellen des korrekten Bezugs:

Zitat:

...Gegenbeispiel.....du kauft Privat ein Auto.....welches noch Werksgarantie hat.

Und dann ist was kaputt, sagt die Werkstatt dann auch......wir übernehmen nicht die Garantie weil der schaden beim Vorbesitzer war ?

So ein schwachsinn......die wollen sich nur rausreden

Was zeigt mir das? Einen Threadersteller mit dem hier auf der Stirn: :confused::confused::confused:

Und was sagt mir das? Bis dahin waren alle Ratschläge falsch oder unglücklich formuliert. Der einzige, der in die richtige Richtung gestossen ist, war der TE selbst. Ich habe sowas schon öfters beobachtet, und z.T. ist das zum Leidwesen des TEs mächtig in die Hose gegangen. Davor wollte ich ihn bewahren. Ich hoffe, dass mir das gelungen ist, und wenn sich ein paar Laberer oder schlecht Informierte auf den Schlips getreten fühlen, ist das deren Problem.

 

Ich kann hier dem allseits kritisierten Notfalluser nur zustimmen.

Es wird oft genug zu schnell irgendein Wischi-Waschi gepostet, vermutlich, weil man das ganze eher sportlich sieht: Ich hab als erster geantwortet.

Bei Unsicherheiten wird noch nicht mal darauf hingewiesen, dass man selbst zwar meint, dass dieses oder jenes sich so oder so verhält, sich aber auch nicht ganz sicher sei etc.,

nein, häufig wird noch versucht den Eindruck zu vermitteln, dass der Beitrag tiefster Sachkenntnis entspringt.

Oft genug führt das dann zu so schönen Beiträgen wie "den Kolben an der Bremse hinten kannst Du einfach mit einem Hammer zurückdrücken etc." (orig. hier mal so geschrieben), oder es werden sonstige falsche oder halbwahre Dinge gepostet,

die häufig genug nicht eigener Kenntnis & Erfahrung entspringen, sondern aufgeschnapptes, gehörtes oder gelesenes (falsches?) einfach nur (falsch?) wiedergeben.

Das ist wenig hilfreich und sicher nicht Sinn eines Forums.

In anderen Foren ist man dahingehend weit restriktiver (z.B. www.dieselschrauber.de).

Dass das hier nicht so ist, sollte einen aber nicht dazu verführen, erstmal "drauflos zu posten"!

*mal nen Klug******er auf Ingnore gesetzt*

ja, notfalluser hat dies treffend8und noch vor mir) gut beantwortet. zwar in einem etwas langem text, aber was soll`s.

es ist leider oft zu beobachten, daß garantie und gewährleistung durcheinadergebracht werden. dafür raucht man auch nur in ebay reinschauen.

keine garantie und rückgabe.

das diese leute damit trotzdem noch gewährleistung geben, ist ihnen nicht bewust. wenn die mal an den richtige geraten, haben die auch ein problem.

aber nun egal. die frage ist ordnungsgemäß beantwortet, sogar mehrmals. nun lasst es ruhen.

notfalluser...

ich tret dir nicht zu nah. mir nervt einfach nur deine schlaue art und dein formulierungen.

du scheinst alles zu wissen und stempelts hier viele als dumm ab.

und das ist nicht korrekt.

man kann mit wenigen worten viel sagen..aber du musst halt übertreiben und einen auf Richter machen der grad ne anklage erhebt...

natürlich verstehe ich deine schreibweise, keine frage..aber es kommt halt ziemlich schleimig rüber...und es rutschen halt viele drauf aus ;)

ich mag dir auch recht geben, dass hier gleich übertrieben wird oder viele was schreiben, wovon sie keine ahnung haben. aber deswegen muss man net so arrogant rüber kommen wie du deine sätze schreibst..bist ja fast wie dieser BMW fahrer dessen namen ich net erwähne ...

tut mir leid wenn ich dir zu nahe gekommen bin....

aber ist schon komisch, dass ich net der einzige mit der meinung bin

Guten Abend!

 

Kommt mal bitte wieder ein wenig runter und bleibt sachlich.

 

Dabei bitte ich Punkt 5.3 der Nutzungsbedingungen im Auge zu gehalten => Keine Rechtsberatungen.

 

Danke !

 

Grüße

Chris

Deine Reaktion hat mich verwundert, italiano83, da ich auch Dir schon geholfen habe.

Ich habe mich in diesem Thread mit einem Haufen selbsternannter Sheriffs angelegt. Schleimen ist anders. Und mit einer Beleidigung tritt man jmd. nun mal zu nahe - sorry.

Richter spielen? Nö, ich habe nur das Kind beim Namen genannt, und das Ganze freundlicherweise noch ausführlich erklärt. Niemand hat faktisch dagegengehalten. Zurückgekommen von jenen, mit denen Du nicht alleine bist, ist nur Polemik. Wieviele waren das mit welchen Argumenten? Und ich schreibe so, wie ich schreibe. Genau wie Du und das ist o.k. Den Hinweis auf den BMW-Fahrer habe ich übrigens überlesen.:D

Ach ja - was bei falschen Ratschlägen rauskommen kann, sieht man z.B. hier:http://www.motor-talk.de/.../...tuation-auf-der-autobahn-t1510512.html

Und jetzt bin ich hier raus.

 

Zitat:

Original geschrieben von notfalluser

 

 

Und jetzt bin ich hier raus.

Das ist auch besser für dich. Für den nächsten Beitrag, der hier OT ist und nicht sachlich zum Thema beiträgt, wird eine Verwarnung erhalten.

am 5. August 2007 um 20:02

Zitat:

Original geschrieben von Chris1968

Das ist auch besser für dich. Für den nächsten Beitrag, der hier OT ist und nicht sachlich zum Thema beiträgt, wird eine Verwarnung erhalten.

rülps...

Zitat:

Original geschrieben von italiano83

dein händler muss haften da es in den ersten 6 monaten aufgetreten ist.

Er haftet, ganz klar !

Zitat:

Original geschrieben von teddy-bär

 

@thema: über die garantie-versicherung lässt sich nix machen. die haben es ja schon abgelehnt. der händler wird keine freigabe von der versicherung bekommen. somit muss! der händler alles bezahlen. gewährleistung/ sachmänglerhaftung trifft ein

Vorsicht, der Händler kann immernoch nachweisen dass der Fehler beim Verkauf noch *nicht* vorlag. Ich gebe zu dass das sehr unwahrscheinlich ist, wenn er jedoch ein entsprechendes Gutachten aus der Zeit des Verkaufes vorlegt ist er aus dem Schneider.

am 5. August 2007 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von schnoeselhannes

Vorsicht, der Händler kann immernoch nachweisen dass der Fehler beim Verkauf noch *nicht* vorlag. Ich gebe zu dass das sehr unwahrscheinlich ist, wenn er jedoch ein entsprechendes Gutachten aus der Zeit des Verkaufes vorlegt ist er aus dem Schneider.

Korrekt und es gibt sicherlich auch verschiedene Gutachten.

Ich kann jetzt nur von meinem neuerlich erworbenen Fzg eines Gebrauchtwagenhändlers in Niederbayern sprechen.

Dieser hat vor dem Verkauf wegen Sachmämgelhaftung ein Gutachten durchführen lassen.

Geprüft wurde:

  • Karosserie
  • Räder/Reifen
  • Innenraum
  • Bremsanlage
  • Antrieb
  • Zubehör / Historie

 

Ich beschränke mich nun auf die Punkte zum Antrieb:

 

- Ölstand ist ausreichend

- kein Motorölverlust festzustellen

- Motor und Getriebe weisen keine atypischen geräusche auf

- kein Ölverlust am Getriebe

- kein Ölverlust am Achsantrieb

- keine Mängel am Achsantrieb

- Funktion Schaltung und Kupplung ist ohne Mängel

 

bei mir wird kein Punkt erwähnt wie z.B.:

- Laufbuchse endoskopisch auf verschleiß untersucht

 

Wenn so ein Punkt oder so ähnlich fehlt kann er mMn nie beweisen dass der Verschleiß nicht bereits vorhanden war. Sprich er muss nachbessern.

 

Liegt den ein Gutachten vor? Wenn nicht hat er eh schlechte Karten.

Au weia, was ist denn hier los.

Die Frage des TE ist doch nun wirklich mit 2 kurzen Sätzen beantwortet.

Davon ab, lieber "Notfalluser", ist das ein Forum - da kann jeder soviel Unsinn schreiben wie ihm grad einfällt, ohne dass du dich drüber aufregen musst.

Ansonsten ... was er tun soll und wer zuständig ist für sein Problem habe ich dem TE vor 6 Wochen schon geschrieben, zwischendurch nochmal und nun zum dritten.

http://www.motor-talk.de/.../...rbrauch-nicht-normal-t1504337.html?...

Vielleicht versteht er´s ja diesmal, und wenn nicht ... na, dann schreiben wir´s ihm in 4 Wochen eben nochmal, und irgendwann sind die 6 Monate sowieso um. :)

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