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Wer muss haften? Motorschaden!

Themenstarteram 4. August 2007 um 5:40

Hallo

habe ein Problem, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

habe mir vor 2 Monaten einen Golf 4 von einem Autohaus gekauft.

habe dort eine Gebrauchtwagenngarantie bekommen.

Jetzt habe ich bemerkt, das ich immer so auf 500km einen Liter Öl nachfüllen muss.

Das ist doch nicht normal, also habe ich das Autohaus kontaktiert.

Die haben gesagt, ich soll in eine Vw Werkstatt fahren und das Überprüfen lassen.

Die haben jetzt festgestellt, dass am 2 und 4 Zylinder Riefen (Fressspuren) sind, deshalb der hohe Ölverbrauch.

Jetzt muss der Motor getauscht werden.

Mfg

Steve

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29 Antworten
am 4. August 2007 um 5:47

ist innerhalb der ersten 6 Monate.

Da kann man also davon ausgehen dass der Schaden von Anfang an war.

Die Gebrauchtwagengarantie des Verkäufers muss hierfür tragen

Themenstarteram 4. August 2007 um 6:02

Diese gebrauchtwagengarantie ist aber von einer privaten Bank, habe ihnen genau den Schaden erläutert sie übernehmen die Kosten nicht, weil die garantie erst für Schäden ab Kaufdatum haftet, und dieser Schaden sicher schon vorher auch war. Muss nun das Autohaus haften.

Wegen Sachmängelhaftung

am 4. August 2007 um 6:44

Ich verstehe gerade nicht so genau welches Autohaus da nun nicht haften soll.

Grundlegend würde ich das aber für total albern halten.

Ich bin durchaus kein Rechtsexperte aber wenn das Autohaus ein Auto verkauft, welches offensichtlich einen schwerwiegenden Fehler hat, dann sollte da durchaus die Gebrauchtwagen Garantie haften. Ich denke da die keine Lust haben einen ganzen Austauschblock zahlen wollen, werden die sich erstmal brav rausreden. Aber wozu soll die Garantie dienen ? Ist ja auch ne Vertragssache was du da genau abgeschloßen hast bzw. dir das Autohaus beim Verkauf mit angeboten hat.

Ansonsten würde ich mal sagen grenzt das bei der Ausrede "Garantie gilt nur bei Schäden die nach dem Kauf passiert sind" an Betrug - Natürlich will ich keinen an den pranger stellen *gg*

Also soweit der Fall so ist, wie ich ihn oben beschrieben habe, dann solltest du das Unabhängig von dem Autohaus welches dir den Wagen verkauft hat klären, ob diese Garantie den Schaden zahlen müsste und im fall das es so ist und du dir weitestgehend 100 % sicher bist das sie zahlen müssten direkt zum Anwalt wenn die sich weiterhin querstellen. Im Kaufvertrag wurde zu 100 % bei seriösen Anbietern festgelegt, daß das Auto keine groben Mändel aufweist.

Aber wie gesagt das ist der Weg den ich jetzt einschlagen würde. Ein Rechtsexperte bin ich ja leider nicht und wäre cool wenn mich jemand eines besseren belehren könnte fals ich falsch liege =)

 

mfg

 

P.s. Würd mich mal Interessieren wie es ausgeht.

am 4. August 2007 um 7:04

Reg dich darüber nicht so auf. Die Garantie muss haften. Und damit du dich nicht weiter darum kümmern musst und von a nach b immer rennst und du ne KFZ Rechtsschutz hast machs so wie ich.. Gib sowas immer zum Anwalt, der Pfeift die schon zu Recht.

Zitat:

Original geschrieben von The_Daywalker

Reg dich darüber nicht so auf. Die Garantie muss haften. Und damit du dich nicht weiter darum kümmern musst und von a nach b immer rennst und du ne KFZ Rechtsschutz hast machs so wie ich.. Gib sowas immer zum Anwalt, der Pfeift die schon zu Recht.

 

 

Genau....garnicht erst groß rumärgern.

Gib die sache weiter und du kannst dich beruhigt hinlegen und abwarten.

Gegenbeispiel.....du kauft Privat ein Auto.....welches noch Werksgarantie hat.

Und dann ist was kaputt, sagt die Werkstatt dann auch......wir übernehmen nicht die Garantie weil der schaden beim Vorbesitzer war ?

So ein schwachsinn......die wollen sich nur rausreden.

Ich empfehle ebenfalls, dies Sache umgehend einem Anwalt zu übergeben. Warum soll man als Besitzer hier auch noch seine Zeit verschwenden, wenn man schon für eine gewisse Zeit auf den Einsatz des Fahrzeuges verzichten muß?

Immer wieder dasselbe Phänomen - ein im Thema Ahnungsloser kann das Internet bedienen, weiß aber -vielleicht vor Aufregung oder Ärger- nicht wie. Also fragt er da, wo er die meiste Kompetenz vermutet, und das ist sein Kardinalfehler. Was darauf folgt, sind in der Mehrzahl planlose Ratschläge, die im Schlechtfall dazu führen können, dass der arme Kerl vom Händler über den Tisch gezogen wird. Einmal Googeln bringt nach ein paar Sekunden z.B. das Ergebnis:

http://www.adac.de/.../default.asp?ComponentID=4002&SourcePageID=31290

Da ich nicht weiß, wie es ums Lesen und Verstehen bestellt ist (-->Aufregung), hier der entscheidende Passus:

"...Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag......"

 

Du hast die einzig richtige Frage schon gestellt, vw-forever-89. Ja, in diesem Fall ist das Autohaus dran, das Dir den Wagen verkauft hat. Nichts anderers besagt ja auch bereits die negative Auskunft der GW-Versicherung.

Was aus Deinen Beiträgen bisher nicht hervorgeht ist, ob der Verkäufer überhaupt schon über die Art des Schadens informiert ist. Falls nicht, solltest Du das jetzt nachholen und von seiner Reaktion abhängig machen, ob Du zum Anwalt gehst. Der Mensch ist Egoist, und der Händler will zurecht Geld verdienen. Aber nicht jeder Mensch ist automatisch böse. Rede mit dem Händler, und wenn Du anchließend ein schlechtes Gefühl hast, geh' zum Anwalt. Als ADAC-Mitglied bspw. ist die 1. Beratung kostenlos, noch besser wäre eine RS-Versicherung. Falls beides nicht zutrifft, solltest Du erforderlichenfalls trotzdem nicht zögern.

Zitat:

Original geschrieben von vw-forever-89

Diese gebrauchtwagengarantie ist aber von einer privaten Bank, habe ihnen genau den Schaden erläutert sie übernehmen die Kosten nicht

Womit sie recht hat.

Zitat:

Original geschrieben von vw-forever-89

Muss nun das Autohaus haften.

Wegen Sachmängelhaftung

Rchtig, und zwar vollumfänglich, ohne Diskussion, ohne Selbstbeteiligung oder sonst irgendwas.

natürlich muß das autohaus, welches die den wagen verkauft hat, für den motorschaden gerade stehen.

die garantieversicherung muß diesen schaden NICHT bezahlen.

es gab darüber erst vor kurzem ein gerichtsurteil, daß garantieversicherungen berechtigt sind, innerhalb der ersten 6 monate gewährleistung zahlungen zu verweigern. da hier noch die gewährleistung des händlers greift.

Zitat:

Original geschrieben von notfalluser

Immer wieder dasselbe Phänomen - ein im Thema Ahnungsloser kann das Internet bedienen , weiß aber -vielleicht vor Aufregung oder Ärger- nicht wie.

Dich mit inbegriffen.

Zitat:

Original geschrieben von notfalluser

Also fragt er da, wo er die meiste Kompetenz vermutet, und das ist sein Kardinalfehler. Was darauf folgt, sind in der Mehrzahl planlose Ratschläge

Dein "planloser Ratschlag" wurde bereits einige reihen vorher erwähnt.

@notfalluser

also ich muss echt sagen, deine beiträge sind manchmal echt zum kotzen.

du nervst mit wichtigen intelligenten sprüche die kein mensch braucht und zugleich

verbrauchst du viel platz um hilfreiche beträge zu leisten...

deine ersten paar sätze hören sich an als wenn du grösste wärst und alles wüsstest bla bla...

 

zum thema :

dein händler muss haften da es in den ersten 6 monaten aufgetreten ist.

auch wenn er eine versicherung von bank oder sonst was hat..

Er haftet, ganz klar !

Hm, da muss ich auch mal meinen Senf dazu geben. Notfalluser hat zwar eine spezielle (für mich persönlich sehr erheiternde !) Art zu helfen. Er hat aber mit dem, was er schreibt ganz schlicht und einfach Recht. Die ersten Antwortgeber waren zwar sehr schnell mit den Kommentaren, können aber Garantie und Sachmängelhaftung nicht auseinanderhalten und geben dann auch noch Ratschläge. Und das ist in diesem Fall sehr schlecht.

Grüße, Michael

Ihr zwei Experten könnt vielleicht lesen, aber offensichtlich nicht verstehen. Und Du, italiano83, trittst mir hier eindeutig zu nahe. Das gilt im Grunde genommen auch für Schlaubi33, der inhaltlich folgt, sich dabei jedoch einer etwas gewählteren Formulierung bedient. Ja, u.a. das Auftreten hier unterscheidet Euch von mir.

Ein Blick auf diesen Beitrag sollte meinen Post verstehen helfen, denn da findet sich das Gegenteil dessen, was den Threadersteller weiterbringt. Denn dass die Garantie hier nicht greift, dürfte doch mittlerweile klar sein. Oder worauf hast Du, Schlaubi33, in Deiner Antwort Bezug genommen?

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von The_Daywalker

 

Reg dich darüber nicht so auf. Die Garantie muss haften. Und damit du dich nicht weiter darum kümmern musst und von a nach b immer rennst und du ne KFZ Rechtsschutz hast machs so wie ich.. Gib sowas immer zum Anwalt, der Pfeift die schon zu Recht.

Original geschrieben von Schlaubi3333

 

 

Genau....garnicht erst groß rumärgern.

Gib die sache weiter und du kannst dich beruhigt hinlegen und abwarten.

Gegenbeispiel.....du kauft Privat ein Auto.....welches noch Werksgarantie hat.

Und dann ist was kaputt, sagt die Werkstatt dann auch......wir übernehmen nicht die Garantie weil der schaden beim Vorbesitzer war ?

So ein schwachsinn......die wollen sich nur rausreden.

Schlaubi33, dass mein Hinweis auch weiter oben schon erwähnt wurde, ändert nichts daran, dass zum Teil der größte Mumpitz gepostet wurde. Woran soll sich der TE denn orientieren? An Deinem Rat, dass die Garantieversicherung zahlen muss? Oder dass er sofort zum Anwalt rennen soll, was angesichts der anderen Tipps sicher der beste Weg wäre?

Die Posts stiften in Summe Verwirrung, und damit steht dieser Thread und auch das GIV-Forum nicht allein. Diesmal ist mir das jedoch aufgestossen, und dass Du Dich angesprochen fühlst, zeigt zumindest ein gewisses Verständnis. Die betreffenden Leute sollten vorm Tippen in sich gehen, weil ihre sicher gut gemeinten Ratschläge zu einem schlechten Ergebnis führen können. Insofern war mein Beitrag der für den Threadersteller hilfreichste, zumal ich ihm als erster eine konkrete Quelle zum selber Einlesen genannt habe.

italiano83, dass Du mich unsympathisch findest, ist o.k. Da Du meine Beiträge sowie nicht zu verstehen scheinst, setz' mich doch einfach auf Ignore. Das erspart Dir Aufregung und Unhöflichkeiten.

Übrigens ist das hier kein Forum für Rechtsberatung. Und genau das hatte ich mit den einleitenden Sätzen meines Euch nervenden Posts gemeint.

 

meine fresse ej. notfalluser wenn du nur nörgeln und einen auf klugscheisser tun willst dann geh und such dir nen klugscheisser-forum. du hast zwar recht, doch hast du in einem 2kilometer langen text nur 1-2 sinnvolle sätze gebracht.

@thema: über die garantie-versicherung lässt sich nix machen. die haben es ja schon abgelehnt. der händler wird keine freigabe von der versicherung bekommen. somit muss! der händler alles bezahlen. gewährleistung/ sachmänglerhaftung trifft ein

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