Wer hilft schnell: Betrug beim Autokauf?!

BMW 3er E46

Hilfe: Ich glaub ich wurde übers Ohr gehauen beim Autokauf. Wer hilft?!

Habe vor 18 Tagen einen gebrauchten BMW von privat gekauft..
Der Besitzer hat ihn zwei Monate gehalten, davor kam er von einer BMW-Niederlassung (volle Inspektion/TÜV/AU im Okt 03 OHNE MÄNGEL, inkl. Karosseriecheck)

Jetzt stelle ich fest, dass ich ebenfalls von den Rissen an der Hinterachsaufnahme betroffen bin.

Ob dem Verkäufer das bekannt war, BMW ihm den Wagen aber letzten Monat nicht zurücknahm, darüber kann man nur spekulieren...

Welche Möglichkeiten habe ich da jetzt. Kann man sowas auf "verdeckte Mängel" oder so schieben?

Dann muss ich aber dem Verkäufer "arglistige Täuschung" BEWEISEN,oder?

Wer kennt sich da aus? Was hab ich für Möglichkeiten..
Zudem kann ja der Verkäufer auch argumentieren, er wüsste davon nix.. und ich müsste ihm erstmal beweisen, dass es ein groben (=sicherheits) Mangel gäbe.
UND DA BMW MOMENTAN DAS THEMA NICHT ALS SICHERHEITSRELEVANT EINSTUFT, fehlt ja der Nachdruck..

Bitte gebt schnell ein paar Tipps.

Oder ist in letzter Konsequenz keine Möglichkeit über den privat-Verkäufer was zu machen? Er wird natürlich das Auto nicht zurücknehmen wollen, es würde vor Gericht laufen und ob er dann überhaupt das Geld noch hätte ist auch fraglich...

Oder ist die "bessere" Möglichkeit bei BMW auf Nachbesserung zu drängen.. egal, ob ich den Wagen privat oder vom Händler gekauft hab.

Hab nur irgendwie das gefühl, der Vorbesitzer hat es bei BMW schon versucht und wurde abgelehnt (natürlich würde mir das niemand verraten)

Grund für die Annahme ist, dass der Wagen lage Zeit eine sehr heftige Tieferlegung hatte (jetzt ist seit 3 Monaten alles wieder orginal) und BMW deswegen die Regulierung des Schadens ablehnt. Können die das? Weil, wenn der Schaden VOR 3 Monaten schon war (=mit Tiferlegung) hätte der doch nicht ohne Mängel durch den TÜV gehen können.

Sonst ist der Wagen Scheckheft gepflegt..

Ich weiß nicht mehr weiter :-(

Kann mir jemand Ratschläge geben?
Hilft mir ein Sachverständiger?

29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Patrick318iE46


also vorab:

wieso kauft man ein auto, was direkt vor 2 monaten den besitzer gewechselt hat?
vor allem eins, was mehr als tief ist ( war ) und zudem noch umgelegte kanten hat?
gerade bei diesen autos lasse ich doch 2 fachleute ( BMW, ADAC etc) draufgucken und frage mich, warum er das kind jetzt schon wieder verticken will, muss?

Also bitte, keine Vorhaltungen :-(

1. War der Wagen ja vor 3 Monaten bei BMW und im Gegensatz zu vielen anderen, die ich angesehen hab Scheckheft gepfelgt.. und Notverkauf kann ja manchmal sein (auch wenn ich meinem Bauchgefühl doch mehr Glauben schenken hätte sollen.. ich weiß .. Nu ist zu spät *seufz*)

2. Das mit dem Fahrwerk hab ich ja nur später nach mehrmaligen Nachfragen bei BMW mitbekommen, dass der tiefer war.. (Ausserdem ist das ja (leider) kein Verbrechen)

Ärger mich allerdings selber, dass ich a) die Autobild zu spät gelesen hab und b) die umgelegten Kanten nicht gesehen hab.. Das ist unentschuldbar.. *seufz*
Bin schon genu am Boden.. Kann jetzt jeder (Vorbesitzer und BMW) sich schön zurücklehen und sagen "Tja, das ist jetzt Dein Pech/Problem"
Na Danke.. :-(

Nun mal Kopf hoch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 😁 😉
Mach es wie ich gesagt habe, fahre zu nem BMW Vertragshändler, lasse den Schaden ansehen und ne Kulanzanfrage machen!
Wie gesagt wenn Du vorab was wissen willst, BMW Kundenbereuung Service Rufnummer:
01802 - 32 42 52


Montag - Sonntag von 8:00 - 22:00 Uhr

und oder GewährleistungsstelleTelNr (Zentrale): 089 3820
anrufen.
KOPF HOCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das wird, glaubs mir! Wenn ich an eines glaub, dann an den Service von BMW!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Tom

Nochmals zur Gewährleistung:

Also die "Jahresgarantie" zwischen dem BMW Händler und dem Vorbesitzer gilt für das F A H R Z E U G und nicht den Erwerber. Eine Weiterveräußerung ändert daran nichts.

Du kannst hier die Ansprüche aus abgetretenem Recht direkt gegenüber BMW geltend machen. Am besten lässt du dir vorsorglich schriftlich etwaige Gewährleistungsansprüche des Vorbesitzers gegenüber dem BMW Händler abtreten und wendest dich mit Kopie der Rechnung des Vorbesitzers direkt an BMW. Es ist den recht. (Abtretungserklärung ist ganz einfach: Ich Vorbesitzer trete sämtliche Rechte, insbesondere auch Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag vom ... Nr...... an Jetzteigentümer ab. Ich Jetzteigentümer nehme die Abtretung an.)

Wusste der VOrbesitzer von dem Schaden kann man den Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln. Die Anfechtungserklärung muss jedoch unverzüglich erfolgen.

Ohne Gewähr. Und viel Erfolg

Kurzer Stand der Dinge:

Kome grad aus der BMW-Werkstatt, die haben das zum ertsen mal gesehen.. Haben Fotos gemacht, müssen erstmal das Werk konsultieren.. sagten schon, wenn, dann müssten Sie das Stuergerät auch gleich hinschicken.. die würde da erstmal prüfen, ob da manipuliert (=Tuning) wurde.

Die Risse (es sind zwei) sind ca je 5cm lang..

Da der Wagen ja im Oktober von BMW kam und dort sein Sportfahrwerk verloren hatte, wurde er ja augenscheinlich von BMW als ok eingestuft und zum stolzen Preis verkauft..

(Obwohl so, wie das ausschaut, ist der Schaden nicht in den letzten 3 Monaten aufgetreten..)

Für mich wird es immer deutlicher, dass der Vorbesitzer von dem Schaden wusste. Im Nachhinein völlig klar, warum er den Wagen nach 2 Monaten wieder verkauft..

Kann ich den irgendwelche Rechte geltend machen ihm gegenüber? Auch wenn er behauptet, dass er von nichts wusste?
Ich frag deswegen nochmal konkret, weil Leute im Bekanntenkreis behaupten ich könne den Wagen so zurückgeben, auch wenn im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist und der Verkäufer von nix wusste.. Ich weiß nicht, was ich von dieser Aussage halten kann. Kann ich was erreichen oder nicht?
Zumindest vielleicht Kaufpreisminderung..?!

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Beim Privatkauf hilft meines Wissens nur der Nachweis der arglistigen Täuschung.
Ist schwer nachzuweisen, da der Verkäufer als Laie einzustufen ist und selbst bei leichten Geräuschen, keine Ahnung davon haben muß, was sich da anbahnt.
Hier könnte ein Sachverständiger helfen.

Ich denke Du solltes erst einmal abwarten was BMW zu Deinem Auto verlauten läßt. Wenn die, den Schaden komplett über Kulanz abwickeln, hast Ruhe.
Sonst mußt Du den Dir entstandenen Schaden beim Vorbesitzer geltend machen.

Also vorher volle Kostenübernahme seitens BMW klären.
Wenn diese nicht erfolgt Sachverständigen und Anwalt einschalten.

Gruß Oerek

OK,
kann es sinvoll und wichtig sein jetzt schon den Vorbesitzer anzuschreiben? Nicht, dass eine wichtige Frist verstreicht..
Anrufen wollte ich nicht.. Schriftlich ist besser..
Würde ihn auf den Sachverhalt hinweisen und um Aufklärung (soweit möglich) bitten.

Natürlich nicht zu frech, nur damit ich es angemerkt habe.. Schreiben per Einschreiben+Rückantwort.

Vielleicht bring das ja auch icht viel :-(

Ich werd berichten, was BMW mir sagt..

Aber wenn die jetzt sogar das Steuergerät auf Manipulation untersuchen (Was weiß ich ob der je mal getunt war) ... und wenn die dann von der vorherigen BMW NL erfahren, wie saumässig der tiefergelegt war...

Naja lange Rede.. ich versuch (mal wieder) ne Nacht drüber zu schlafen und werde Euch berichten..

So jetzt bewegt sich was...
Grad mit BMW telefoniert, der freundliche Kundenberater/Werkstattmeister.. sagte mit "ziemlicher Sicherheit, dass das von BMW gemacht würde" .. Er gibt jetzt noch die Daten ein etc.. und kann gleich Ersatzteil bestellen..
Schriftlich hab ich zwar (noch) nichts, aber wenn ich am Montag den Wagen in der Werksatt geb, verlange ich AUF JEDEN FALL EINE BESTÄTIGUNG der VOLLEN Kostenübernahme, ist doch richtig oder?

Leihwagen etc.. gibts aber nicht sagten die.

Die haben auch schon zwei Umbauten gemacht.. klang sehr nett und zuversichtlich der Meister dort..

Ach ja zwei.. drei Wochen veranschlagen die da!

Auf das "Steuergerät einschicken" (wie mir in der anderen BMW Werkstatt gesagt wurde angesprochen wiegelte er dann sogar ab..

Überlge, ob ich GLEICHZEITIG Schriftverkehr mit dem Vorbesitzer aufzumnehmen und ihm den Schaden anzuzeigen! Darauf hinzuweisen auf anfallende Kosten (sollte doch was von mir zu bezhalen sein... ausgefallene Nutzung etc) und versuchen beim Kaufvertrag auf Minderung zu drängen!!!

Zitat:

Original geschrieben von jcee


Überlge, ob ich GLEICHZEITIG Schriftverkehr mit dem Vorbesitzer aufzumnehmen und ihm den Schaden anzuzeigen! Darauf hinzuweisen auf anfallende Kosten (sollte doch was von mir zu bezhalen sein... ausgefallene Nutzung etc) und versuchen beim Kaufvertrag auf Minderung zu drängen!!!

Hallo erstmal!

Probieren kannst Du das auf alle Fälle. Juristische Laien sind manchmal mit sowas zu beeindrucken!
Jedoch ist eine etwaige Beweislast (wie schon angesprochen worden ist) sehr schwierig, da es sich nicht um einen fachkundigen (KFZ-BERTRIEB) Verkäufer handelte.
Des weiteren "mahlen die Mühlen der Justiz bekanntlich langsam"...
Aber wenn alles von BMW bezahlt würde, wäre ja alles in Ordnung!

Gruß und viel Erfolg

Manuel

Bei meinem Kumpel wird jetzt die Reparatur durchgeführt auf Kulanz, er hatte das Auto auch gebraucht(vin privat) gekauft! Er hat nicht mal Euro+!
Also mach Dir keine Sorgen!
Tom

Grad nochmal telefoniert...
Geb den Wagen Montag in die Werkstatt. Leihwagen ist nicht..

Fragte den Meister nochmal nach Bestätigung für Kostenübernahme.

ER: "Ja klar, das ok hab ich ja bekommen, dass BMW das übernimmt zu 100% .. aber es gibt keinen Leihwagen.."

ICH: "Ob ich irgendwas schriftlich zuvor bekomm, weil nicht dass es dann doch Probleme gibt und da doch plötzlich Kosten kommen.. Hoppla?!"

ER: "Nein, sonst hätt ich ja auch noch gar keinen Termin mit Ihnen gemacht.. das geht schon i.O."

Will da jetzt nicht nervig auffallen, bin ja froh, wenn es klappt.
Aber soll ich definitv eine schriftliche Bestätigung am Montag verlangen, bzw. worauf muss ich beim Unterschrieben von irgendwelchen Aufträgen achten?!

(Ich war ja noch nie wegen einer größeren Reparatur oder Kulanz/Garantie-GEschichte in der Werkstatt)

Bin immer übervorsichtig, man liest ja immer, dass den Leuten am Ende doch Rechnungen präsentiert wurden.

Hi,

hast du einen Reparaturauftrag unterschreiben? Wenn nein, kann auch keine Rechnung kommen, wenn ja, sollte ein dicker Stempel "KULANZ" drauf sein, so ist es bei meiner Werkstatt, auch dann kann keine Rechnung kommen.

Zitat:

Original geschrieben von berni01


hast du einen Reparaturauftrag unterschreiben? Wenn nein, kann auch keine Rechnung kommen, wenn ja, sollte ein dicker Stempel "KULANZ" drauf sein, so ist es bei meiner Werkstatt, auch dann kann keine Rechnung kommen.

Ich "glaube" nicht: Hab beim 1. Autohaus etwas unterschrieben

- Hinterachse prüfen

- Kupplung/Getriebe schwergängig=>prüfen

Der Verkäufer sagte mir, dass wäre erstmal kostenlos, da ich ja das erste mal da wäre.. also hab unterschrieben..
Ansonsten hat er nur die Daten an das 2.AH gegeben und die haben mich dann zweck Terminabsprache angerufen, wann ich den Wagen abgeben könnte und zusgesagt (mündlich) dass das ganz klar auf Kulanz geht..

Jetzt will ich Montag hin, ihn im 2.AH abzugeben..
Dann muss ich gucken, was die mich da unterschrieben lassen.

Hallo jcee,

ich hoffe, dass heute ein eher guter Tag für Dich war und Du wieder ein wenig mehr Freude an Deinem 320d gefunden hast.

Für Montag drücke ich ganz feste die Daumen und für Holtgast heute, sage ich noch einmal Dankeschön 😉

Greetz

@RolandHB.

Ja, nochmals vielen vielen Dank für die sehr freundliche Unterstützung. Jetzt gehts auch langsam bergauf..
Statt auf die Geräuche zu hören dreh ich dass Radio an.. und gut ist.. *lach*

Schön, dass es so freundliche helfende Zeitgenossen gibt, wie Dich (und natürlich der Herr Ha...). Muss ich wirklich mal sagen.

Kontaktadresse hab ich ja jetzt von Dir..

Kannst Du mir nochmal die Links/Website wegen der Blurtooth-Geschichte schicken?! als PM vielleicht.
Danke und Gruß

Zitat:

Aber soll ich definitv eine schriftliche Bestätigung am Montag verlangen, bzw. worauf muss ich beim Unterschrieben von irgendwelchen Aufträgen achten?!

Dein BMW Autohaus ist nicht dein Feind, die versuchen nicht auf "Teufelkommraus" dich übers Ohr zu hauhen. Selbst wenn du nichts schriftliches hast werden die dich nicht im Nachhinein belasten und sollte es dennoch passieren das du eine Rechnung bekommst, dann gehst du hin zeigst auf den Meister und sagst "ER hat gesagt das geht auf KULANZ!" ...thema erledigt...

Das Autohaus zahlt doch den Schaden eh nicht, das zahlt BMW und die werden keinen dicken Bericht in den Medien riskieren. Nachdem sie sich ja entschlossen haben keine Rückrufaktion zu starten, wollen Sie das Thema auch nicht weiter breit treten und zahlen das...das sind peanuts für die...

und abgesehen davon...

Ich glaube genauso an den BMW Service wie Tom ! Die sind immer saumäßig kulant und du kriegst sogut wie immer nen dicken Rabatt oder zahlst keine Lohnkosten, selbst wenn Kulanz abgelehnt wurde !

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