Wer hat schon mal gewandelt?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
wer von Euch hat schon mal gewandelt und wie werden die geleisteten Kilometer berechnet (Kosten pro Kilometer)
Was sind Wandlungsgründe?

Gruß Mike

21 Antworten

Ein Wandlungsgrund liegt vor wenn ein Mangel nicht beim dritten Werkstattbesuch behoben werden kann.

Als Abnutzungspauschale werden dir pro 1000km 0,67% vom Neuwagenwert berechnet. Da beim Diesel seit einiger Zeit mit einer höheren Laufleistung gerechnet wird, ist aber auch eine Pauschale von 0,4% pro 1000km vom Neuwagenpreis möglich. Dazu erkundigst du dich aber besser mal bei einem versierten! bzw. auf solches Recht spezialisierten Anwalt.

Ein Wandlungsgrund liegt im übrigen nicht vor wenn das Handschuhfach einen Kratzer hat. Da muss shcon was schwerwiegenderes kommen wie ein nich einlegbarer Rückwärtsgang oder ähnliches.😉

Gruß
PowerMike

Hallo,

bin gerade dabei zu Wandeln.
habe 0,5 % bekommen pro Tausend.
Gutachter schaut sich den Wagen an um O.K.zu geben.

Beim Wandeln ist es so als hätte es den Vertrag nie gegeben, Geld zurück, abzüglich bei mir 0,5 %, geht bis 0,67%, dann auch kein Anspruch auf einen Ersatzwagen während der Wartezeit auf ein neues Auto.

Werde wohl trotzdem wieder einen Ver nehmen aber mit DSG, da ruckelt hoffentlich nix, war sonst sehr zufrieden.

mal eine frage nebenbei.. weiß jemand zufällig was mit den gewandelten autos passiert?!?!? werden wieder verkauft wa!? na super..

und geht wandeln nur wenn man nen nagelneuen gekauft hat oder allgem. bei jedem kaufvertrag?!

Zitat:

Original geschrieben von Hüni


Werde wohl trotzdem wieder einen Ver nehmen aber mit DSG, da ruckelt hoffentlich nix, war sonst sehr zufrieden.

Wenn Du das "Motorruckeln"? auf Deinen Handschalter schiebst, befindest Du Dich leider im Irrtum.

Mein Scherge hat in diesen Tagen wg. des "ruckelns" ein Software-Update für das Motorsteuergerät erhalten und seitdem läuft er ohne jegliche Aussetzer... 🙂

Gruß
Blacky

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@TDI-Blacky
schön das es bei dir so einfach ging.

Bei mir hat leider alles nichts genützt (Softwareupdate, Tausch Pumpe-Düsen, Zylinderkopf...)
Beim Schaltwagen ist die Wahrscheinlichkeit halt höher.
Haben noch einen Touran DSG, da ruckelt nichts. Steht ja auch normal nicht im Leerlauf.
Wie hat es sich bei Dir bemerkbar gemacht?

Re: Wer hat schon mal gewandelt?

Zitat:

Original geschrieben von mrs081174


Hallo,
wer von Euch hat schon mal gewandelt und wie werden die geleisteten Kilometer berechnet (Kosten pro Kilometer)
Was sind Wandlungsgründe?

Gruß Mike

Ich habe schon zwei mal Wandeln müssen! 😠

Allerdings einen Audi A3! Infos zur Wandlung findest du auf meiner Homepage:

www.scoty.de

Themen findest du unter Fahrzeuge/A3 Sline/ Berichte/Wandlung

Gruß Scoty81

also zunächst einmal: das wandeln an sich gibt es nicht mehr...

heute gibt es nur noch den rücktritt vom vertrag oder halt die nacherfüllung in form der nachbesserung oder neulieferung...

was den rücktritt angeht:

Zitat:

Ein Wandlungsgrund liegt vor wenn ein Mangel nicht beim dritten Werkstattbesuch behoben werden kann.

abgesehen davon dass es wandlung nicht mehr gibt, ist das so nicht richtig: du musst dich nur auf drei nacherfüllungsversuche einlassen! hinterher kannst du direkt vom vertrag zurücktreten, so dass der ganze vertrag in ein rückgewährschuldverhältnis übergeht und die leistungen zug um zug zurückzugewähren sind... (also gebrauchsvorteile in form von gezogenen nutzungen in dem falle die pauschale pro 1000 km! achtung: nicht aber wertersatz für wertverluste aufgrund der anmeldung, da ordnungsgemäßer gebrauch)

der rücktritt ist aber bei unerheblichen mängeln nicht möglich

was die neulieferung angeht:
die ist eigentlich die einfacherere lösung für beide parteien!
bei einem mangel hat der käufer das recht zur nacherfüllung... er kann nach seiner wahl entweder die beseitigung des mangels verlangen oder aber die lieferung einer neuen mangelfreien sache... der verkäufer kann allerdings die vom käufer gewählte art der nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen kosten verbunden ist...
also wenn du z.b. bei nem kleinen kratzer am radio neulieferung verlangst, dann ist es mit unverhältnismäßigen kosten für deinen händler verbunden... er könnte dir ja allein das radio austauschen, so dass du dich mit nachbesserung begnügen musst...
ansonsten musst du dich halt nur auf 2 nacherfüllungsversuche einlassen!

was jetzt die von euch genannte "wandlung" angeht: wenn es wirklich erhebliche mängel sind, schlagt dem händler vor dass er euch ein neues auto liefern soll und gut ist...

Hab meinen Golf V auch vor kurzen gewandelt. Der Wagen war "wolkig" lackiert. Nachdem ich den Wagen Freitags aus Wolfsburg abgeholt hatte, ist es mir Samstags aufgefallen,
man sah helle und dunkle stellen bei gewissem Lichteinfall. Montags zum Händler nach Duisburg, den Wagen da gelassen. Dienstags der Anruf: "Ihr Wagen ist schlecht lackiert hat unser "Lackexperte" festgestellt, der Wagen muss neu lackiert werden." Nach kuzer Diskussion hat der Händler eingesehen, das das Bull**** ist. Der Regionalgutachter von VW hat dann den Mangel bestätigt, der Wandlungszuständige die Wandlung genehmigt. Dann wurde mir mitgeteilt das ich diese 0,67% pro Km (500km) zahlen sollte, was ich abgelehnt habe, da ich den Wagen nicht genutzt habe, sondern nur aus WOB abgehohlt. Tja und nun warte ich auf meinen neuen.

Fazit: Wenn man echte Mängel hat, sollte eine Wandlung kein Problem sein, auch ohne Anwalt. Den nächsten Wagen lass ich ans Fenster stellen bei der Abhohlung, somit fallen Kratzer, Lackfehler, Beulen, etc. besser auf als unter dem bläulichen Licht.

Mfg Benny

Stehen Qualitätsmanagement und Qualitätskontrolle bei VW nur noch auf dem Papier....oder im DIN ISO Zertifikat ???

hallo zusammen ,

also ich hatte bis vorgestern einen polo . den hab ich januar 2004 bekommen und hatte ab mai 2004 im schnitt alle 14 tage nen werkstatt termin . mal klapperte es da , mal quitschten die türen , mal waren es die türdichtungen , linke kennzeichenleuchte verabschiedete sich und zum schluß war auch noch die rechte weg !!! na ja es wurde immer heftiger und ich bat mit meinem händler um ein gespräch . es gab nen anruf beim vw vertriebszentrum und der händler konnte es telefonisch klären , dass mein polo gewandelt wird. bekam dann von vw ein schreiben in dem es wie folgt hieß : " aufgrund der schwerwiegenden mängel an ihrem fahrzeug erklärt sich die vw ag den polo zurückzunehmen. daraufhin bestellte ich den golf, den ich nun seit gestern hab. der polo steht beim händler , da kommt ein neutraler gutachter un bewertet den wagen. der verlust den der händler macht, wird ihm vom werk erstattet .
p.s. konditionen waren 0,67% pro gefahrene 1000 km

Zylinderkopfschäden BITTE hier vermerken:

>http://forum.langzeittest.de/read.php?f=228&i=13194&t=13194<

Sammelthread zu dem Thema!

Leute seit vorsichtig!!!

2.0 TDI und Zylinderkopfschaden

Bei mir traten erste Probleme 4 Tage nach Ablauf der Garantie auf.

Am 8. Tag nach der Garantie war ich in der Werkstatt.

Man konnte nix finden, aber der Zylinderkopf steht unter Verdacht der Übeltäter zu sein.

Vorsorglich wurde ein Kulanzantrag an Audi gestellt.

Ergebnis:

70 % der Materialkosten will Audi tragen!!!
Aber es bleibt der hohe Arbeitslohn, weil der Zylinderkopf in Einzelteilen geliefert wird und einzeln in der Werkstatt zusammen gebastelt werden muss.

Ergebnis: Sollte es ein Zylinderkopfschaden sein, müsste ich 2/3 der Kosten tragen!

8 Tage nach Garantieablauf!!!!!!!

UNBEDINGT NEUWAGENANSCHLUSSGARANTIE ABSCHLIESSEN!!!

Zitat:

Ein Wandlungsgrund liegt vor wenn ein Mangel nicht beim dritten Werkstattbesuch behoben werden kann.

falsch... der rücktritt ist bereits nach dem 2. erfolglosen nacherfüllungsversuch möglich... habe zum thema rücktritt schon mehrfach was geschrieben...

hab dir mal meine alten beiträge rauskopiert... also nicht wundern, wenn die etwas nicht zu deinem thema passen...

ich hoffe du nimmst es nicht übel, dass ich es mir so einfach gemacht habe meine alten beiträge zu kopieren, zumal ich nicht jedesmal lust habe den rücktritt neu zu definieren ;-)

Zitat:

so zunächst einmal den begriff wandlung gibt es so nicht mehr...
du hast unter bestimmten voraussetzungen ein recht auf rücktritt vom vertrag... dadurch wandelt sich der kaufvertrag in ein rückgewährschuldverhältnis um, in dem die gegenseitig empfangenen leistungen zug um zug zurückgegeben werden müssen...

grdsl. musst du dem händler allerdings eine chance zur 2. andienung geben falls dein auto mangelhaft ist... ein rücktritt ist grdsl. (natürlich gibt es noch andere möglichkeiten einen rücktritt auszuüben... diese sind hier aber für dich nicht von bedeutung) nur dann möglich wenn die nachbesserung fehlgeschlagen ist... fehlgeschlagen ist sie dann, wenn 2 mal erfolglos repariert wird... auf einen 3. nachbesserungsversuch musst du dich dann nicht mehr einlassen und kannst dann vom vertrag zurücktreten...

zu beachten ist allerdings, dass der rücktritt nur dann möglich ist, wenn die pflichtverletzung (hier also die auslieferung eines mangelhaften fahrzeugs) nicht unbeachtlich ist... also es darf z.B. nicht ein kleiner mangel sein, wie z.b. eine vergessene schraube, oder eine quitschender türgriff sein...

bei der rückabwicklung eines PKWs musst du dann 0,67 % des KP je 1000 km an nutzungsentschädigung an den verkäufer zahlen... etwaige wertverluste durch den bestimmungsgemäßen gebrauch darf er dir nicht berechnen (wie z.b. wertverlust durch zulassung)

bei dir ist nun das problem dass das auto älter als 6 monate ist... du als käufer musst beweisen, dass der mangel bereits bei gefahrübergang vorlag... nur innerhalb der ersten 6 monate besteht eine beweislastumkehr zu lasten des verkäufers dahingehend, dass vermutet wird, dass der mangel bereits bei gefahrübergang vorlag... der verkäufer muss also in den ersten 6 monaten beweisen, dass der mangel bei gefahrübergang nicht vorlag...
was sagt uns das? wenn ein verkäufer nach 6 monaten ohne wenn und aber repariert, dann macht er das aus reiner kulanz... trotz der 2 jahren gewährleistung muss er dies nach 6 monaten ohne beweiserbringung seitens des käufers, dass der mangel bereits vorlag, nicht

mit anderen worten: der käufer ist nach den 6 monaten in einer ziemlich ungünstigen ausgangsposition... denn wie willste beweisen, dass die klimaanlage bereits von anfang an defekt war?

wenn dein pkw bereits in den ersten 6 monaten des öfteren in der werkstatt war, sieht das ganze wieder anders aus... vorausgesetzt die mängel sind nicht unbeachtlich... du musst dich z.b. auch 5 mal darauf einlassen, wenn eine winzige schraube an der hutablage locker wird...

hoffe ich konnte dir helfen... wenn noch fragen bestehen, sag bescheid

Zitat:

der rücktritt ist nur unter bestimmten voraussetzungen möglich...
bei nem mangel musst du dem verkäufer grdsl. ne chance zur 2. andienung geben... erst wenn 2 mal erfolglos nachgebessert wurde, kannst du ohne weitere fristsetzung vom vertrag zurücktreten...
eine andere möglichkeit ist, wenn der verkäufer fruchtlos eine frist zur nacherfüllung verstreichen lässt...dann kannst du auch zurücktreten... oder aber wenn der mangel unbehebbar ist... da kannst du auch ohne fristsetzung zurücktreten, da dann eine frist eine nutzlose förmelei wäre...
für den rücktritt müsste aber der mangel erheblich sein... d.h. du kannst nicht zurücktreten wenn 2 mal dein radio defekt ist...

nach dem erklärten rücktritt musst du als käufer nutzungsentschädigung zahlen...

Zitat:

du musst dich nur auf drei nacherfüllungsversuche einlassen! hinterher kannst du direkt vom vertrag zurücktreten, so dass der ganze vertrag in ein rückgewährschuldverhältnis übergeht und die leistungen zug um zug zurückzugewähren sind... (also gebrauchsvorteile in form von gezogenen nutzungen in dem falle die pauschale pro 1000 km! achtung: nicht aber wertersatz für wertverluste aufgrund der anmeldung, da ordnungsgemäßer gebrauch)
der rücktritt ist aber bei unerheblichen mängeln nicht möglich

was die neulieferung angeht:
die ist eigentlich die einfacherere lösung für beide parteien!
bei einem mangel hat der käufer das recht zur nacherfüllung... er kann nach seiner wahl entweder die beseitigung des mangels verlangen oder aber die lieferung einer neuen mangelfreien sache... der verkäufer kann allerdings die vom käufer gewählte art der nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen kosten verbunden ist...
also wenn du z.b. bei nem kleinen kratzer am radio neulieferung verlangst, dann ist es mit unverhältnismäßigen kosten für deinen händler verbunden... er könnte dir ja allein das radio austauschen, so dass du dich mit nachbesserung begnügen musst...
ansonsten musst du dich halt nur auf 2 nacherfüllungsversuche einlassen!

was jetzt die von euch genannte "wandlung" angeht: wenn es wirklich erhebliche mängel sind, schlagt dem händler vor dass er euch ein neues auto liefern soll und gut ist...

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712



hab dir mal meine alten beiträge rauskopiert... also nicht wundern, wenn die etwas nicht zu deinem thema passen...
ich hoffe du nimmst es nicht übel, dass ich es mir so einfach gemacht habe meine alten beiträge zu kopieren, zumal ich nicht jedesmal lust habe den rücktritt neu zu definieren ;-)

Ob er das noch liest? Immerhin ist der Beitrag (und der Thread) ca. 8 Monate alt 😉

Aber gut zu wissen, dass es einen Fachmann hier im Forum gibt 😉

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