Wer hat Interesse
Hallo !!!!
Ich weiß, es gibt den Marktplatz...
Aber hier geht´s zu mindestens schneller....
http://www.ebay.de/itm/170735498773?...
Was meint Ihr???
Danke
pepe
Beste Antwort im Thema
Im Titel der Auktion fehlt folgendes: "RAR, SELTEN, NO G60" 😁
44 Antworten
Wenn du aber zu spät zum Tüv gehst wirds dann zwar keine Rückdatierung, aber irgendne Strafe oder erhöhte Kosten bei der HU geben. Sonst wärs ja mal albern.
Nö. Für die Sanktionierung wird mit Sicherheit nicht die Prüforganisation zuständig sein. War ja bisher in den Bundesländern, die nicht rückdatiert haben schließlich auch nicht der Fall.
Wird man mit abgelaufener Plakette erwischt, zahl man halt laut Bußgeldkatalog. Wenn nicht, dann nicht.
Dabei finde ich die Strafe für fahren ohne TÜV fast noch harmlos. 25€ Verwarngeld bei 2-4Monaten😰, darüber Bußgeld
oder wird das Fzg dann gleich außer betrieb gesetzt?
Nein. Aber du bekommst dann eine Frist gesetzt (ich glaub 7 oder 10 Tage). Wenn du bis dahin der Zulassungsstelle keinen Tüv-Bericht vorweisen kannst, wird er zwangsstillgelegt.
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😁Und ohne gültigem Tüv biste laut STVO sogar miterloschener ABE fürs
ganze Auto unterwegs,und im ungünstigsten Fall dann wenns kracht, auch wenn am Unfall unschuldig keine Kohle von der gegn.Versicherung. Deren Grund fürs berechtigte nichtzahlen:😁as Auto hätte garnicht am öff.Strassenverkehr ohne gültigen Tüv teilnehmen dürfen!!!Also in deinem und vor allem der Anderen,Ar.....backen zusammenkneifen,und ab zur Prüfstelle 🙂.
Also is das auch nur son schauermärchen, dass das auto gleich stillgelegt wird, wenn die betriebserlaubnis erloschen ist??
😁
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
😁Und ohne gültigem Tüv biste laut STVO sogar miterloschener ABE fürs
ganze Auto unterwegs,und im ungünstigsten Fall dann wenns kracht, auch wenn am Unfall unschuldig keine Kohle von der gegn.Versicherung. Deren Grund fürs berechtigte nichtzahlen:😁as Auto hätte garnicht am öff.Strassenverkehr ohne gültigen Tüv teilnehmen dürfen!!!Also in deinem und vor allem der Anderen,Ar.....backen zusammenkneifen,und ab zur Prüfstelle 🙂.
Das ist nicht korrekt.
Wäh?
Wo isn mein letzter Beitrag hin😕
Also nochmal...
Ein Tüver sagte mir den Monat,das das mit der Rückdatierung so gehandhabt wird,das man zwar beim Tüv keine Strafe zahlen muss,aber für jeden Monat den man zu spät kommt einen entsprechenden Aufschlag zahlen muss....rückwirkend zum eigentlichen Termin.
Man zahlt dan quasi nicht für 24 Monate,sondern eben für z.B. 26 Monate.
🙂Lest euch doch ganz einfach die §§ dafür in der aktuell gültigen STVO
durch.Dort stehts schwarz auf weiß,das zwischen abgelaufenem Tüv und
neuem Tüv vorübergehend die ABE erloschen ist.Ausnahme::Man war beim Tüv,das Auto aber nochmals vorgeführt werden muss.Und bei ganz überkorrekten Sheriffs/Ordnungsamtsmitarbeitern,darfstes laut geltendem Gesetz nur auf Privatgrund abstellen/parken.Dies steht alles
wie schon erwähnt in der STVOebenso hier im Forum Unterrubrik
Verkehr & Sicherheit. Es gibt sogar Punkte in Flensb.bei mehr as 3Mon.
überziehung!!.
welcher § isses.
und du sagst es ja selbst:
nach mehr als 3 monaten gibts punkte..erst dann. wenn fahren ohne tüv (auch wenns nur ein tag drüber ist) schon fahren ohne BE wäre, dann gäbe es auch hierfür punkte. und zwar 3!
anhand der "strafe" sieht man doch schon, dass das nicht stimmen kann.
fahren ohne BE sind immer 3 punkte.
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
ab 2012 wird bei der HU übrigens nicht mehr rückdatiert. war bisher auch von land zu land unterschiedlich.aber dann also immer und überall: ab tag der HU 24 monate tüv.
Gerade bei Mobile gelesen:
http://cms.mobile.de/.../..._das_aendert_sich_fuer_autofahrer.html?...Hauptuntersuchung: Ab April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen – also TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ und andere – bundesweit mit einem einheitlichen Prüfbericht. Das Mängeltool soll um einiges detaillierter ausfallen. Bei Fahrzeugen, die nach dem 1.4.2012 erstmals neu zugelassen werden, wird zudem eine Probefahrt Pflicht. Unterm Strich dauert die Hauptuntersuchung (HU) dadurch länger – und wird mit Sicherheit neue Gebühren mit sich bringen. Wann und um wie viel die HU teurer wird, ist allerdings noch offen.Positiv für Autofahrer: Die Rückdatierung der Plaketten fällt im Zuge der Novellierung weg. Bedeutet: Wer zu spät zur HU erscheint (und besteht), erhält die begehrte Plakette für volle 24 Monate. Bislang wurde die „Überziehung“ von der neuen Laufzeit abgezogen. Führte ein Autofahrer sein Fahrzeug z. B. erst im Juni bei einer der Prüforganisationen vor, hätte aber schon im April vorstellig werden müssen, bekam er auch nur eine bis zum übernächsten April gültige Plakette. Heute blüht ihm bei zweimonatiger oder noch längerer Überziehung eine Ergänzungsuntersuchung. Und ein Gebührenaufschlag in Höhe von 20 Prozent.
Was bedeutet das mit der Ergänzungsuntersuchung.
Weiß jemand mehr darüber?
Nee, nicht wirklich. Die einzig plausible Erklärung ist meines Erachtens die Erschließung einer weiteren Geldquelle unter fadenscheinigen Vorwänden. Als ob die HU dadurch aufwendiger würde, daß jemand den Termin um 2 Monate überzogen hat... 🙄 Wird die Hupe beim Test dann 2x gedrückt, statt nur 1x? Mannmannmann...
Also ich hab Hauptuntersuchung 2/2012 fällig.
Wenn ich den Tüv um einen Tag überziehe und am Donnerstag den 1. 03.2012 mache, habe ich dann bis 3.2014? Geil werde ich dann so machen🙂😎
Zitat:
Original geschrieben von woistmeinAcount
Positiv für Autofahrer: Die Rückdatierung der Plaketten fällt im Zuge der Novellierung weg.
Wobei anzumerken ist, daß es diese Rückdatierung noch gar nicht so lange gibt.
Früher (die Älteren unter uns werden sich erinnern 😉 ) wurde auch nicht rückdatiert.
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Also ich hab Hauptuntersuchung 2/2012 fällig.
Wenn ich den Tüv um einen Tag überziehe und am Donnerstag den 1. 03.2012 mache, habe ich dann bis 3.2014? Geil werde ich dann so machen🙂😎
Yep, ganz genau so wird es sein... 😁