Wer hat Interesse
Hallo !!!!
Ich weiß, es gibt den Marktplatz...
Aber hier geht´s zu mindestens schneller....
http://www.ebay.de/itm/170735498773?...
Was meint Ihr???
Danke
pepe
Beste Antwort im Thema
Im Titel der Auktion fehlt folgendes: "RAR, SELTEN, NO G60" 😁
44 Antworten
in den meisten bundesländern bekommst die karre mit weniger als 3 monaten resttüv ja nichtmal mehr angemeldet.
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
in den meisten bundesländern bekommst die karre mit weniger als 3 monaten resttüv ja nichtmal mehr angemeldet.
Wieder was gelernt. Liegt warscheinlich daran, dass ich das die letzten 12 Jahre nicht versucht habe. Bürokratie wo man hinsieht 😮
also ich kenne es so..muss aber nicht überall so sein.
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Jo letztes Jahr wollten die heijos mein 2er auch nicht anmelden weil er nurnoch 2 monate tuf hatte.
Alten Sesselpupser.
..das mitunter beste an diesem Forum ist, dass man immer wieder was dazulernt. Mir war das völlig neu. Ob das hier in Bayern so ist, weis ich nicht. Aber ich hab's mal im Hinterkopf abgespeichert 😉
Ist aber gesetzlich nicht allgemeingültig geregelt. Scheint von Kreis zu Kreis unterschiedlich zu sein.
http://www.vectra-forum.eu/.../41326-tuev-faelliges-auto-anmelden.html
Beispiele
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
Ist aber gesetzlich nicht allgemeingültig geregelt. Scheint von Kreis zu Kreis unterschiedlich zu sein.http://www.vectra-forum.eu/.../41326-tuev-faelliges-auto-anmelden.html
Beispiele
ah, sogar bis runter auf Kreisebene. Sachen gibt's...
Zitat:
Original geschrieben von pepe125
Hallo !!!!Ich weiß, es gibt den Marktplatz...
Aber hier geht´s zu mindestens schneller....
http://www.ebay.de/itm/170735498773?...
Was meint Ihr???
Danke
pepe
Ey pepe, setzt dich mal mit
ihmin Verbindung.
ab 2012 wird bei der HU übrigens nicht mehr rückdatiert. war bisher auch von land zu land unterschiedlich.
aber dann also immer und überall: ab tag der HU 24 monate tüv.
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
ab 2012 wird bei der HU übrigens nicht mehr rückdatiert. war bisher auch von land zu land unterschiedlich.aber dann also immer und überall: ab tag der HU 24 monate tüv.
Ja, das hatte ich in irgendeinem Blog gelesen. Die Rückdatierung war mir bis zum Bloglesen auch neu. Hier in meinem Landkreis gab es das nicht. War auch ne blöde Regelung.
also Tüv fällig im januar und du fährst zum tüv im April und dann gilt der tüv 24 monate ab dem april und scheiss auf die überzogene 3 monate?
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
also Tüv fällig im januar und du fährst zum tüv im April und dann gilt der tüv 24 monate ab dem april un dscheiss auf die überzogene 3 monate?
ja
Edit: aber kein Freibrief ne Schrottlaube spazieren zu fahren 😉
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
in den meisten bundesländern bekommst die karre mit weniger als 3 monaten resttüv ja nichtmal mehr angemeldet.
hab ich so auch noch nie gehört. hier in hannover und in hameln-pyrmont kann man das auto sogar noch am 31. des letzten tüv-monats zulassen 🙂
blödsinnig, dass sowas nicht einheitlich reguliert ist.
aber hauptsache die radabdeckung ist europaweit einheitlich geregelt🙄