Welches Fz. führen ohne "Führerschein"...

Opel Astra F

Besagte Person hat den FS aufgrund Rauschmittel abgenommen bekommen. Aktuell auch noch eine Sperre drauf.

Jetzt kamen einige "Möglichkeiten"...

Mofaschein??? Geht? (Kein FS, nur ne "Prüfung" durch den Fahrlehrer)

Fahrrad mit Hilfsmotor... So nen Elektroding... Bis 25km/h FS-Frei... Oder?

ansonsten irgendwelche Möglichkeiten "motoriesiert" sich fortzubewegen...?

Keine Grundsatzdisskussion ob er überhaupt Freigang haben sollte. Mich interessiert nur die rein rechtliche Seite...

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Es wird ja nicht toleriert, man ist mit €180 und diversen Punkten dabei .. aber kriegt zumindest kein Strafverfahren dazu solange diese 20% nicht überschritten wurden. Dazu gibts ein Grundsatzurteil.

Grundsatzurteil, also BGH? Und woher kommen die fixen (?) 180€? Erbitte Aktenzeichen!

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Bei den 25ern ist es aber die ganz große Mehrzahl. Obwohl's die Teile eh kaum noch gibt. Sind ja nur für Leute ohne Lappen interessant.

Früher hat mich das nicht die Bohne interessiert, aber seitdem ich auch mit einem motorisierten Zweirrad unterwegs bin, schaue ich da manchmal genauer hin.

Hier gibt es definitiv noch eine Menge auf 25 km/h beschränkte Mofas (außer die fahren freiwillig so langsam - eher unrealistisch).

Und ich sehe auch durchaus junge Leute auf diesen Fahrzeugen.

Die jungen Leute müssen ja zumindest eine Prüfung absolvieren, ich glaube Theorie ist dann auch fällig.

Wie ich persönlich dazu stehe, mit 15 eine solche Prüfung und dann vielleicht ein Jahr später den Mopedschein zu machen und dann wieder ein Jahr später den Schein mit begleitetem Fahren zu machen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Zitat:

Wie ich persönlich dazu stehe, mit 15 eine solche Prüfung und dann vielleicht ein Jahr später den Mopedschein zu machen und dann wieder ein Jahr später den Schein mit begleitetem Fahren zu machen, steht auf einem ganz anderen Blatt

Das ist nur Geldmacherei. Da wird von der Ungeduld der Jugend profitiert. Mein Großer hat den FS 17 gemacht und sich dann erst nen Roller geholt. So nen 25ger ist doch mist, da ist man mit nem gscheiten Rad schneller.

edit: Erklärung von einer FS Seite

Mofa Prüfung
Um den Mofa Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung zu erlangen muss an sechs Theorie-Doppelstunden teilgenommen werden.
Eine Doppelstunde dauert zwei mal 45 Minuten. Zudem muss im praktischen Teil auch eine Doppelstunde Fahrunterricht gemacht
werden. Wird anschließend die Theorieprüfung bestanden, hat man den Mofa Führerschein in der Tasche.

Zitat:

Original geschrieben von tomS


Und woher kommen die fixen (?) 180€?

Vom Erlöschen der Betriebserlaubnis. AZ musste dir selbst rausgugeln.

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Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe


edit: Erklärung von einer FS Seite

Mofa Prüfung
Um den Mofa Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung zu erlangen muss an sechs Theorie-Doppelstunden teilgenommen werden.
Eine Doppelstunde dauert zwei mal 45 Minuten. Zudem muss im praktischen Teil auch eine Doppelstunde Fahrunterricht gemacht
werden. Wird anschließend die Theorieprüfung bestanden, hat man den Mofa Führerschein in der Tasche.

Das beantwortet nur die Frage wie ein Mofaschein erworben werden kann. Nicht den Zusammenhang mit einer FS-Sperre...!

Die Möglichkeiten, die Dein Bekannter jetzt hat, richten sich im wesentlichen nach dem Inhalt des vorliegenden Gerichtsurteils, das gefällt wurde oder wird.
Alles andere sind nur Spekulationen.
Falls bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Urteil bzw. Fahrverbot ausgesprochen wurde, darf er auf die Kraftfahrzeuge zurückgreifen, die jeder andere auch ohne Führerschein fahren darf.
Siehe dazu § 4 FeV.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann ihm aber auch das Führen von Mofas untersagen, wenn sie die mangelnde Eignung feststellt. Siehe dazu auch § 3 FeV.
Regelmäßig gehen die Fahrerlaubnisbehörden von einer mangelnden Eignung aus, wenn Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegt. Siehe Dazu auch die §§ 13 und 14 FeV.
Von der MPU wollen wir aber hier gar nicht erst reden.

Was er darf weiss ich auch nicht (Arbeitskollege). Aber er sollte def. kein Fz. mehr führen. BTM sind weiterhin regelmässige Begleiter in der Freizeit. Uneinsichtigkeit kommt ebenso hinzu... Deswegen ja auch rein informativ der Ansatz...

Dann wird´s für ihn aber ziemlich eng in der Auswahl seiner Fortbewegungsmittel. 

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Dann wird´s für ihn aber ziemlich eng in der Auswahl seiner Fortbewegungsmittel. 

Trotz aller Uneinsichtigkeit bleibt dann nur noch: Beifahrer oder Mitfahrer in Bus und Bahn.

(Besser so, als wenn erst einer dran glauben muss.)

Es kann sogar das Radfahren untersagt werden, in Bayern hat es da schon einige Fälle gegeben.

Mein Kenntnisstand ist folgender:

Wenn das Alter stimmt, darf ein Mofa gefahren werden:

Geburtsdatum VOR dem 01.04.1965

Danach musste eine Prüfbescheinigung bestanden werden, der damalige sogenannte Mofaführerschein.

Diese Prüfbescheinigung würde auch entzogen werden.

Was ohne Bescheinigung, bzw. Führerschein gefahren werden darf, ist meines Wissens weiterhin möglich (Bestandsschutz)

Viele Grüsse,

Arne

Zitat:

Original geschrieben von 030565


Diese Prüfbescheinigung würde auch entzogen werden.

Die wird nicht eingezogen, sie wird/wurde auch nicht von einer Behörde ausgegeben. Jeder Fahrlehrer etc. kann sie ausstellen, keine Prüfung, keine Registrierung. Man kann sie auch neu machen, kann keiner verhindern.

Aber bei einem Fahrverbot darf man trotzdem kein Mofa fahren, egal ob man eine Prüfbescheinigung noch hat oder neu macht.

Ich hab das ideale Fahrzeug für Deinen Kumpel.... (klick mich)

Das mit dem Mofaschein ist ja dann interessant... Also so genrell als info...

Eselkarren? Dann muss er ja 2 Esel durchfüttern^^

Der Unterschied zwischen einem Pedelec (zulassungs- und FS-frei) und einem Mofa (Versicherungspflicht, Helmpflicht, FS-Pflicht): Ein Pedelec setzt seine Motorunterstützung nur ein, wenn und solange der Fahrer selbst tritt. Man kann sich von dem Ding also nicht herumfahren lassen, ohne selbst etwas zu tun.

Außerdem scheint der Gesetzgeber die Regeln für Mofas aufgeweicht zu haben. Früher hatte ein Mofa zwingend einen Tretkurbelantrieb, mit dem man das Fahrzeug auch ohne Motor bewegen können musste (wie schwer das ging und wie praxisgerecht das war, war eine andere Frage). Diese Pflicht scheint aufgehoben zu sein. Statt dessen gibt es heute jede Menge auf 25 km/h gedrosselte Motorroller. In meinen Augen eine ziemliche Pest.

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