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Welchen Rabatt kann man in Österreich bekommen

Skoda Octavia 3 (5E)
Themenstarteram 9. August 2014 um 6:12

Hallo,

Ich plane mir einen neuen Skoda Octavia Combi 1,6 TDI Elegance mit 105 PS und einiges an Zusatzausstattung zu kaufen. Listenpreis 29.154,--. Ich bin Barzahler und komme aus Wien. Was kann man denn derzeit an Nachlass in Österreich beim Händler herausholen. Der Händler kann in Wien, NÖ, oder Burgenland sein.

Bzw. gibt es Internethändler die auch nach Österreich liefern? Hat da jemand Erfahrung?

Bitte achtet bei euren Antworten auf den Österreichbezug.

Danke schon mal im Voraus.

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18 Antworten

www.autogott.at

Probier mal

Lg

Themenstarteram 9. August 2014 um 9:20

Hallo,

Danke, dort habe ich schon nachgeschaut. Aber der Preis der dort angegeben wird, wurde gleich beim ersten Kontakt mit einem Händler in Wien unterboten. Dieser hat mir knapp 11 % angeboten. Ich wollte nur wissen ob das so in Ordnung geht oder ob man mehr erzielen kann.

am 10. August 2014 um 9:31

11% sind nicht schlecht als Privatkäufer (wenn man ein Gewerbe hat, gibts noch was extra auch wenn "schlussendlich privat gekauft"). Frag aber auch mal nach Finanzierung, denn da bekam ich nochmals € 1.000,- extra - kann sich also mit "Minimal-Finanzierung" auch für "Barzahler" rechnen...

Themenstarteram 10. August 2014 um 18:12

Hallo, danke für die Info. Ich selbst habe leider kein Gewerbe, nur mein Bruder. Wie meinst du das mit Minifinanzierung. Rechnet sich das wirklich die 1.000 Euro Nachlass gegenüber den Zinsen, Gebühren und der Versicherung?

am 14. August 2014 um 7:40

Hallo.

Ich habe auf meinen knapp unter 10 Prozent Rabatt bekommen bei einem hier ansässigen Händler.

Ob das hier in Österreich gut ist weiß ich nicht da es mein erster Neuwagen in Österreich ist.

Das Angebot von einer großen Bank mit den 1000 Euro zusätzlich Rabatt ist nur Augenwischerei da die gezahlten Zinsen diese ziemlich schnell wieder auffressen.

Da solltest du dir mehrere Angebote einholen.

Na wenn dein Bruder ein Gewerbe hat, dann rede doch mal mit Ihm. Ich kann dir zwar nicht 100%ig sagen wie es in Österreich ist, aber in D würde ich es so machen - offiziell bestellt dein Bruder das Auto und meldet es für 6 Monate auf seine Firma oder sich selber an, sofern er Firmeninhaber ist. Im Anschluss meldest du es um auf Dich. Ihr selbst trefft eine vertragliche Vereinbarung, dass Du nach Ablauf der besagten 6 Monate oder vielleicht auch 9 (wie ihr wollt) das Fahrzeug als Jahreswagen übernimmst. Je nach Geschäftsform kann dein Bruder das Fahrzeug in die Firmenmasse nehmen um vielleicht Abschreibungen geltend zu machen, dies würde ich vielleicht aber nicht machen und es als Privatbesitz belassen. Steuerliche Betrachtungsweisen interessiert hier VW/Skoda nicht. Die wollen lediglich sehen, ob der Besteller ein Gewerbe hat und ob die Anmeldung auf den Gewerbetreibenden bzw. die Firma erfolgt. Aber nochmal der Hinweis, ich würde es nicht auf die Firma anmelden und lieber in der Familie lassen, damit das Auto im Fall der Fälle nicht zum Firmenvermögen gehört. Kann man alles parallel ja über Privatverträge vereinbaren, damit das auch sauber ausschaut.

Edit: Noch was - wenn das Fahrzeug auf deinen Bruder angemeldet ist, heißt es ja nicht automatisch, dass er das Auto fahren muss... du kannst es ja von Anfang an selber benutzen. Die Versicherung beispielsweise kann ja auf dich selber laufen. Du hast eben nur eine Weile deinen Bruder als Halter im Schein stehen. Wenn Ihr ein gutes Verhältnis habt, würde ich dies eher als entspannt sehen und hätte damit auch kein Problem.

Und bevor jetzt vielleicht irgendwelche Stimmen kommen ... das ist jetzt aber nicht Sinn des Systems, dann kann ich dazu nur sagen - lasst die Kirche im Dorf. Ihr wisst gar nicht, was im Bereich Leasing alles getrieben wird und diejenigen glauben doch nicht, dass dies zum Teil gang und gebe ist. Man muss nicht bei allem ein schlechtes Gewissen haben :):p

also ich finde 10% sehr wenig bei jedem bmw,audi,mercedes bekommt man mehr bei den nicht premiumherstellern sollte nioch viel mehr drinnen sein bei Peugeot bekommt man teilweise 20%

Na ob wir hier Peugeot als Vergleichswert nehmen sollten? Der PSA-Konzern hat zur Zeit so seine Probleme. Die Modelle von Citröen und Peugeot könnten besser laufen, vielleicht kommt ein Aufschwung durch die vielen Neuen.

Aber mit den 10% bin ich auch ganz bei Dir - ich finde das auch etwas wenig, für einen Skoda, da solltest du besser verhandeln.

naja Ford schmeisst seine Autos auch raus da gibt's tageszulassungen mit 30% nachlass

am 18. August 2014 um 8:27

Sorry, für die späte Antwort, aber war im Urlaub:

@Gewerbe: Damit es den Bonus bei Skoda gibt, braucht nur der "offizielle Käufer" einen Gewerbeschein (Kleinstgewerbe reicht - ich habe nicht mal eine Umsatzsteuernummer) - Anmeldung kann dann auch "privat" erfolgen (war bei mir so). Ob es jetzt auch geht, dass der Bruder sein Gewerbe angibt und auf dich anmeldest weiß ich nicht. "Ummelden" würde ich auf keinen Fall, da ich "Erstbesitzer" bleiben will (Wiederverkauf!). Aber rein vom Rabatt (waren glaub ich € ~1.500,-) würde es sich sogar rentieren ein Gewerbe für ein Jahr anzumelden ;)...

@Finanzierung: Ich meinte, dass du die "minimal mögliche Finanzierung" wählst - maximale Anzahlung und Restwert, also (ACHTUNG: Zahlen sind "geraten") z.B. 25% Anzahlung 50% Restwert - dann wird nur 25% finanziert und die Zinsen auf diesen Betrag sind weit kleiner als 1.000 €...

Was erzählst du den da?

Du musst bei einer Gewerbebestellung vielmehr dann bei der Abnahme des Fahrzeugs eine Verpflichtungserklärung "Small-Fleet Fahrzeug" unterzeichnen. In dieser verpflichtest du dich das Fahrzeug über 6 Monate auf die Firma bzw. bei Einzelunternehmen oder Geschäftsführer auf entsprechende (dies kann man ja selber sein) anzumelden. Also sag hier nicht, man kann es Privat auf sich anmelden - die Aussage ist so nicht korrekt. Wenn Du natürlich der Eigentümer des Gewerbes bist und meldest das Fahrzeug auf Dich an, dann mag dies ja passen - dies hat aber nichts mit dem Status Privat zu tun... man kann es nur nicht nachvollziehen. Wenn die Firma eine eigenständige Rechtsperson ist wie beispielsweise eine GmbH muss das Fahrzeug im Grunde auf diese angemeldet werden und nicht auf dich! Bei dem Beispiel wärst Du ja nur Geschäftsführer usw.

Mit lapidaren Aussagen sollte man vorsichtig sein. Gewiss geht so einiges... aber nicht alles ist 100% korrekt. Noch mal - die Verpflichtungserklärung muss der Händler bei einer Gewerbebestellung vom Kunden verlangen. Sporadisch werden diese geprüft und wenn es dumm kommt und einer meint, über einen Bekannten/Verwandten seiner Firma kauft man das Auto und dann meldet man es einfach auf sich an kann es dazu kommen, dass du den gewährten Rabatt zurückzahlen musst. Wenn einer diese Erklärung nicht unterschreiben musste, dann ist es schon sehr komisch und wer weiß was da evtl. dann getrieben wird.

Zu der Sache mit der Ummelden. Mein Gott - werdet mal modern Leute. Auch dies ist ein völliger Quatsch der in den Raum geworfen wird.

Dir ist schon klar, dass der Besitzer und der Halter eines Fahrzeuges zwei unterschiedliche Personen sein können. Wenn man im Vorfeld hier eine nette Vereinbarung trifft, die nachweist, dass ich das Auto von Anfang an alleine gefahren bin, am Ende vielleicht auch noch die Versicherung gezahlt und das Auto auch gekauft habe... dann bin ich der Besitzer. Laut Verpflichtungserklärung muss ja nur ein Bezug zum Gewerbe im Bereich der Zulassung erfolgen bzw. nachweisbar sein. Wer das Teil rechtlich besitzt interessiert hier keinen.

Vielleicht sollte man sich mit der Materie erst einmal richtig beschäftigen. Manche meinen immer noch, dass wenn im Brief Nr. 1 steht und dann Nr. 2 und vielleicht noch 3 - aufgrund irgendwelcher Ummeldegeschichten, ist dies ein Nachweis für den Besitzer... was ein Quatsch.

am 18. August 2014 um 20:15

Bitte verdrehe nicht meine Aussagen und behaupte etwas ginge nicht, was ich selbst gemacht habe! Ich habe nie etwas von einer GewerbeBESTELLUNG gesagt, sondern nur, dass man als "Gewerbetreibender" einen extra Bonus kriegt!

Ich musste nur bei Bestellung meinen Gewerbeschein vorlegen und nach Abholung noch eine Bestätigung vom Finanzamt abgeben, dass ich auch wirklich noch Gewerbetreibender bin (Formular U 70a um genau zu sein). Das Auto wurde aber direkt PRIVAT auf mich bestellt und zugelassen und ich habe NICHTS anderes unterschreiben müssen, noch bin ich in einem "Small-Fleet-Vertrag" (und ist auch so bei Skoda Österreich "angekommen", denn diese wollten eben noch das zusätzliche Formular, da eben nicht auf das Gewerbe angemeldet wurde - somit "alles 100% korrekt"). Ich habe auch inkl. MWSt. gekauft, was bei einem Gewerbekauf meistens weg fällt.

Ich wollte dir nicht unterstellen und ich bezweifle auch nicht, dass es bei dir so funktionierte. Es hat dennoch nichts mit der Regel zu tun. Diese Vereinbarung die ich angesprochen habe, ist eine Vorgabe des Firmenkonzerns und da brauchen wir auch nicht drüber streiten. Wenn dein Händler es für sich so oder so verbuchen konnte - keine Ahnung wie er es gemacht hat, aber ist eben so nicht vorgesehen.

Denn in der Regel (kann bei dir anders gewesen sein) ist auf dem Kaufvertrag ebenfalls vermerkt, dass man als Gewerbetreibender bestellt und zum Teil haben manche Autohäuser dann eben in Ihren AGB´s diese Bestimmung zwecks Prüfung und evtl. Rückerstattung des gewährten Rabatts, bei negativer Prüfung, drin stehen.

Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass man hier vielleicht auch das Kleingedruckte lesen sollte und eben auch wissen sollte, was man macht. Gehen tut vieles, aber wenn ich alle Eventualitäten im Vorfeld für mich prüfe, dann erspare ich mir vielleicht viel Ärger im Nachhinein.

So eine Revision bzw. Prüfung der Bücher habe ich schon mitgemacht und dann kommt die Frage vom Konzern, wo ist Formular x und y usw. Meist lässt sich dies abwehren evtl. wie in deinem Fall, dass Gewerbetreibender und der Mensch auf der Zulassung der selbe sind... dann ist es eben schwer nachzuweisen, dass du das Auto eben nicht nur Privat sondern auch Gewerblich nutzt. Es ist aber nicht die Regel - daher ist so ein Hinweis, wie von Dir, etwas Differenziert zu betrachten.

Wollte Dich in keiner Weise angreifen, aber wir wollen bei MT den Leuten helfen und da gehören Halbweisheiten meines Erachtens nicht hinzu. Verstehe mich nicht falsch, aber es gibt genug Leute die unheimlich Blauäugig durch die Welt laufen und diese muss man auch auf Dinge hinweisen, die vielleicht für manch anderen selbstverständlich sind.

In diesem Sinne... dennoch Danke für den netten und höflichen Schlagabtausch. :-)

am 19. August 2014 um 9:22

Keine Angst, ich fülle mich nicht "persönlich angegriffen", aber ich finde es nicht OK, dass du mir "Halbweisheiten" unterstellst obwohl es scheinbar bei dir (teilweise) so ist, weil du den Vorgang/Bonus wie ich ihn nutzte scheinbar nicht kennst.

ich versuche es nochmals zu erklären:

Du hast vollkommen recht mit deinen Aussagen bzgl. Firmenkunden, -bestellungen und -verträgen. Da gibt es wirklich nichts zu diskutieren/streiten.

ABER

es gibt (oder gab, weiß nicht ob es noch aktuell ist) von Skoda Österreich (nicht meinem Händler sondern direkt von Skoda AT) einen extra Bonus für Gewerbetreibende welcher einfach als zusätzlicher Rabatt gewertet wird und KEINE anderen Verpflichtungen/Klauseln hat, außer das eben der Käufer gewerbetreibend sein muss. Und ja ich habe das KOMPLETTE Kleingedruckte gelesen, da ich mir eben auch nicht sicher war, was diesen Punkt angeht. Dieser Bonus hat NICHTS mit einer Gewerbebestellung oder einem Small-Fleet-Vertrag zu tun (und kann vermutlich auch gar nicht damit kombiniert werden).

Wie gesagt ist da alles "100% korrekt" und sowohl bei Skoda AT (z.B. unter myskoda.at oder auf der TOP-Card einsehbar, das das Auto NICHT als Firma sonder auf mich registriert ist) als auch beim BMF ist es "korrekt gemeldet", das ich als gewerbetreibender dieses Auto PRIVAT gekauft habe. Und da die Bestellung und der eigentliche Kauf "auf privat" lief, gibt es da auch keine Bücher zu prüfen.

...aber auch von mir danke für die nette Diskussion - nicht überall kann trotz Meinungsverschiedenheit so mehr oder weniger sachlich geblieben werden ;).

P.S.: Der Hauptgrund warum das Auto privat gekauft wurde ist, dass ich als "nebenberuflicher Kleinstunternehmer" weit mehr wie 50% "private fahre" (Arbeitsweg zum Hauptberuf zählt in dem Fall als privat) und es deshalb nicht auf das Gewerbe laufen lassen kann, da dort >50% gewerbliche Nutzung nötig ist. Den wenn ich es auf das Gewerbe anmelden könnte würde ich das auch tun, da ich dann das Auto abschrieben könnte und nicht nur "Kilometer verrechnen"...

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