Welche Winterreifen ???
Hab nichts konkretes in der Suche gefunden, also jetzt die Frage.
Hab vom TT Winterreifen hier liegen, 205/55 R16. Sind bis 190km/h zugelassen. Kann man die auf´m A3 montieren ???
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet denn wenn die nicht passen sollten verkauf ich die.........
Danke im Vorraus 🙂
Gruß Sepp
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kandinsky
oooha, was heißt das dann konkret...
Es besteht nur eine Aufkleberpflicht, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs die zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Winterreifens überschreitet.
Zitat:
Original geschrieben von kandinsky
oooha, was heißt das dann konkret, dann reiß ich meinen nämlich morgen auch runter 😉
Gruß
Kandinsky
Das heißt, dass du mit deinem 2.0 FSI leider um 4 km/h die A*schkarte gezogen hast, wenn du H-Reifen fährst. *gg*
😁
weist du was ich für Winterreifen drauf hab 😉
aber ok, lassen wirs gut sein 😉
Gruß
Kandinsky
EDIT:ich seh gerade, das mit dem H-Index hast du noch eingefügt😉
im Ernst, hast schon recht, wir verstehn uns 😉
Zitat:
Original geschrieben von kandinsky
😁 😁
weist du was ich für Winterreifen drauf hab 😉
aber ok, lassen wirs gut sein 😉 😁
Gruß
Kandinsky
Ich hab nochmal korrigiert :-D
Wooooht? Zu viele Grafiken? Sind doch nur 6 Stück, 5 davon sind von kandinsky *heul*
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Zitat:
Original geschrieben von Hive
Ich hab nochmal korrigiert :-D
*LOL*
ich doch auch, aber ich denke wir hhams jetzt, hast ne PN 😉
Zitat:
Original geschrieben von georg23
Nur wenn ein Fremder (oder Du) mit dem Fahrzeug zu schnell fährt (>210 km/h) und aus diesem Grund die Reifen platzen....
Bei allen anderen Schäden liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor! Andere Schäden führen (falls es einer merkt) nur zu einem Bußgeld von 10,--EURO 🙂Gruß
Georg
Achso, dachte das wäre auch bei einem normalen Unfall.
Danke für die Aufklärung 😉
Gruß Sepp
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, das Einschalten des Geschwindigkeitswarntons befreit nicht vom Aufbringe des Aufklebers, weil
1.
die STVZO sich nur auf den Aufkleber bezieht,
2.
von den kontrollierenden Beamten nicht verlangt werden kann, daß sie a) prüfen ob das Fahrzeug ein solches Feature besitzt und b) auch noch dessen ordnungsgemäße Funktion prüfen.
Der Tüv der mir die Winterreifen eingetragen hat sagte, dass die Geschwindigkeitswarnung im FIS völlig ausreichend ist. Denn a) ist sie optisch, b) akkustisch und C) die Geschwindigkeitswarnung ist absolut genau! Aus diesem Grund gibt es keinen Ärger. Zur Not habe ich auch immer noch den Aufkleber hinter der Sonnenblende, bzw. zahle halt die 10€ zur Not! 😉
Gruß Scoty81
Zitat:
Original geschrieben von Sepp2000
Ich brauch dann auch FIS im A3 😁
Ist kein Problem.
Du brauchst:
- 1x neues Kombiinstrument (835,20 Euro)
- 1x Leitung (ca. 2 Euro)
- ca. 20cm Isolierband
- ca. 50cm Velourband
Dazu kommen noch 50 Euro für's anlernen durch die Werkstatt.
Einzige Einschränkungen:
- keine Funkuhr
- keine Wischwasseranzeige
Gruß
PowerMike