Welche Ausstattung sollte drin sein?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Da wir ein super Angebot von unserem "Stammhändler" bekommen haben, möchte ich mir, statt einem A3, doch einen Golf 6 zulegen. Der Golf 6 1.4 scheint mir im Unterhalt doch günstiger zu sein, außerdem bekommt dieser schon eine Euro 5 Plakette. Es wird ein Neuwagen, statt 16.500€ nur 10.500€ dank der ganzen Umweltpakete.

Da es sich dabei um die günstigstes Ausstattungsvariante handelt möchte ich gerne wissen, was ich optional noch dazu "buchen" sollte. Ein gutes Radio mit einem Aux-Eingang sollte dabei sein genauso wie angemessene Felgen, ich möchte keine "Teller". Was ist noch nützlich im Innenraum und welches Radio wird meinen Ansprüchen gerecht?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sva287


...getönten Scheiben (finde ich auch etwas prollig beim 59kw-Motor)

Traumantwort! Ab wieviel kw gehen die denn?

167 weitere Antworten
167 Antworten

Rosinenpicker!😛

Aber eine Sache kann ich mir immer noch nicht vorstellen, deswegen bitte ich noch mal kurz um Auskunft!

Mein Vater wohnt in Stadt X, hat bisher sein Auto auch mit einem Kennzeichen der Stadt X gefahren und somit war das Fahrzeug dort zugelassen. Ich wohne in Stadt Y und mein Vater gibt, wie schon mal erwähnt, sein Auto erstmal komplett ab. Ist es jetzt möglich, wenn Versicherungsnehmer und Halter, damit die SF von 30% beibehalten wird, das Auto in Stadt Y zu zulassen obwohl mein Vater in Stadt X ansässig ist?

Gruß

Es ist unter gewissen Vorraussetzungen möglich und diese Vorraussetzungen wird Dir die entsprechende Versicherung sicher gern erklären. Es muss auch eine Versichrung geben, die diese Art Rabattweitergabe akzeptiert.
In diesem Sinne ist es sicher sinnvoller, wenn Du dich mit einem Versicherungsvertreter zusammensetzt und das abstimmst. Wenn die Leute sehen, dass sie was verkaufen können, werden die manchmal sehr krativ.

Alternative wäre auch einfach, den Wagen auf deinen Vater anzumelden, also natürlich dann auch am Wohnort deines Vaters. Das ist sehr üblich, ich glaube die Minderheit der Studenten wird (wenn sie denn überhaupt ein Auto hat) dieses auf den eigenen Namen laufen lassen.

Ähnliche Themen

Klimaanlage.

Die Klimaanlage ist Serie 😉

Zitat:

Original geschrieben von Jolf_Jeti


Klimaanlage.

Stimmt. Mein Vater fährt noch einen Toyota ohne Fensterheber, ohne Regensensor, ohne ferngesteuerte ZV, irgendwie ohne alles. Nur Klima, Radio, ABS, Bremskraftverstärker, einfache ZV und Servo. Er steht auf dem Standpunkt was nicht drin ist kann auch nicht kaputt gehen. Irgendwie hat er recht. 😁

Zitat:

Original geschrieben von VenoX


Die Klimaanlage ist Serie 😉

Stimmt!

Sorry...war etwas durcheinander wegen Halter X,Zulasser Y,Käufer W und Versicherer Z!

😁

Wie sieht es eigentlich mit der Abwrackprämie aus? Da scheint sich der Händler ganz gepflegt raus zu halten..

Mich würde mal interessieren, ob man die Abwrackprämie zu 100% bekommt und wann diese gezahlt wird!

Gruß

Ich glaube es gibt im "Finanzierungs-Forum" ca. 1000 Seiten Fragen und Antworten zur Abwrackprämie in verschiedenen Threads 😉. Bevor ich mich hierzu aber in einem Forum informieren würde, würde ich an deiner Stelle mal bei BAFA.de vorbeisurfen...

Ich kann mich einfach nicht für einen Lack entscheiden.. Zum Glück ist jetzt wenigstens sicher, dass es ein 1.4 TSI wird! 🙂

Eigentlich sollte es United Grey Metallic sein, dies erscheint mir aber ein wenig "trist" und langweilig. Jetzt habe ich heute mal Blue-Graphit Perleffekt gesehen! Sieht auch nicht schlecht aus.. Wie sieht es mit der Anfälligkeit aus?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Hotsauc3


Ich kann mich einfach nicht für einen Lack entscheiden.. Zum Glück ist jetzt wenigstens sicher, dass es ein 1.4 TSI wird! 🙂
Gruß

😰 doch nicht etwa der "quietschende" 118 Kw Motor!?

😛

Zitat:

Original geschrieben von Hotsauc3


Aber eine Sache kann ich mir immer noch nicht vorstellen, deswegen bitte ich noch mal kurz um Auskunft!

Mein Vater wohnt in Stadt X, hat bisher sein Auto auch mit einem Kennzeichen der Stadt X gefahren und somit war das Fahrzeug dort zugelassen. Ich wohne in Stadt Y und mein Vater gibt, wie schon mal erwähnt, sein Auto erstmal komplett ab. Ist es jetzt möglich, wenn Versicherungsnehmer und Halter, damit die SF von 30% beibehalten wird, das Auto in Stadt Y zu zulassen obwohl mein Vater in Stadt X ansässig ist?

Gruß

Die 30% kannst du übernehmen allerdings auch nur wenn du auch den Führerschein so lange besitzt wie die Schadenfreien Jahre sind.

Beispiel:

30% = SF25 (=25 Jahre Schadenfrei gefahren)

Führerscheinbesitzdauer von dir 8 Jahre

-> Kannst nur SF8 aus dem Vertrag übernehmen, würd ich nicht machen.

Entweder weiter auf den Vater an Ort X angemeldet lassen oder ihr macht abweichenden Halter auf dich in Stadt Y. Heißt dein Vater bleibt weiter Versicherungsnehmer du aber wirst Halter vom Auto, kannst das Auto dann auch in Stadt Y anmelden. Kostet aber Zuschlag und nicht grad wenig.

Einige Versicherungen machen das auch so, das man die SF-Klassen unbeschränkt sich ausleihen kann aber kostet auch wieder Zuschlag.

Am besten du gehst zu deinem Versicherer und lässt es dir durchrechnen.

@Hotsauc3

Wenn du die Abwrackprämie reserviert hast bekommst se auf jeden Fall wenn deine Unterlagen spätestens 6 Monate nach Zustellung der Reservierungsbestätigung bei der BAFA eingegangen sind.
Geld bekommst bestimmt erst ca. 2-3Monate später oder noch länger....

Zitat:

Original geschrieben von Jolf_Jeti



Zitat:

Original geschrieben von Hotsauc3


Ich kann mich einfach nicht für einen Lack entscheiden.. Zum Glück ist jetzt wenigstens sicher, dass es ein 1.4 TSI wird! 🙂
Gruß
😰 doch nicht etwa der "quietschende" 118 Kw Motor!?

😛

Quietschender Motor? Es wird außerdem der mit 90 Kw, sprich 122 PS!

Bleibt bei abweichendem Halter die SF der Haftpflicht existent? Ich habe meinen Führerschein übrigens erst seit 2 Jahren..

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Hotsauc3



Zitat:

Original geschrieben von Jolf_Jeti


😰 doch nicht etwa der "quietschende" 118 Kw Motor!?

😛

Quietschender Motor? Es wird außerdem der mit 90 Kw, sprich 122 PS!

Bleibt bei abweichendem Halter die SF der Haftpflicht existent? Ich habe meinen Führerschein übrigens erst seit 2 Jahren..

Gruß

Quietschen tut nur der mit Kompressor also der 160PS 😉

Ja bei abweichendem Halter bleibt die SF erhalten. VN bleibt ja der, dem der Rabatt gehört nur im Schein vom Auto steht ein anderer, deswegen nennt sichs ja auch abweichender Halter.

Deine Antwort
Ähnliche Themen