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Welche 18-Zöller könnt Ihr empfehlen?

Themenstarteram 2. April 2010 um 21:22

Wir Ihr unten aus meiner Sig. ersehen könnt, fahre ich z.zt. einen Sportback Ambiente mit den serienmäßig ab Werk gelieferten 16-Zoll-Alufelgen (7-Arm-Design). Nun spiele ich mit dem Gedanken, auf 18-Zoll-Felgen umzusteigen (fahre z.Zt. noch mit meinen Winterreifen :().

Aus diesem Grund habe ich mich im Netz schon einmal auf einigen Seiten verschiedener Reifenhändler umgesehen, die dann sowohl einen Konfigurator als auch die entsprechenden Gutachten verlinken. Die Sache ich nicht so einfach, wie ich erst dachte: Es gibt zwar ziemlich viele Felgen im Angebot. Diese Nachrüstlösungen haben aber teilweise so geringe ETs, die lt. Gutachten Nacharbeiten in den Radkästen erforderlich machen. Dazu habe ich ehrlich gesagt "keinen Bock", würde mir auch gern ein Vorführen beim TÜVersparen (na gut, wenn es sich nicht vermeiden lässt...;)). Eingetragen in meinen Papieren sind übrigens 205/55R16 (die ich momentan fahre) und 225/45R17. 225/40R18 sollen aber auch gehen, sind ja auch ab Werk lieferbar.

Eine von wenigen (die mir auch halbwegs gefallen) ist die rial Lugano. Diese haben eine ET 50 und brauchen nicht eingetragen zu werden, ABE reicht. Aber wie gesagt, sie gefällt mir nur halbwegs. Was meint Ihr, passen die zum A3? Oder habt Ihr bessere Idee, wie ich meinen Sporti Alufelgenmäßig verschönern kann, ohne den ganzen TÜV-Kram absolvieren und/oder an meinem Auto rumbasteln zu müssen? Das Ganze sollte übrigens nicht zu teuer ausfallen. Mehr als 1.000 € - allerhöchstens 1.200 € möchte ich für den Komplettradsatz nicht ausgeben!

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37 Antworten

Wenn du nicht so viel Geld ausgeben möchtest, dann schau mal auf www.ls-cardesign.de oder www.ibalurad.de nach. Du kannst auch ruhig ET 45 nehmen. Würde auch noch gehen. Müsste auch eine ABE dafür geben. ABE ist aber nur gültig, wenn das Auto noch die Serienausstatung hat. Sobald du was am Fahrwerk änderst müssen die Felgen auch eingetragen werden.

am 3. April 2010 um 7:18

Zitat:

Original geschrieben von vilafor

Eine von wenigen (die mir auch halbwegs gefallen) ist die rial Lugano. Diese haben eine ET 50 und brauchen nicht eingetragen zu werden, ABE reicht. Aber wie gesagt, sie gefällt mir nur halbwegs.

Und genau mit dieser Felge musst Du zum TÜV/Dekra um sie "eintragen" zu lassen ! Wenn ich von "eintragen" spreche, dann heißt das eigentlich eher "bescheinigen". Du musst diese Bescheinigung im Fahrzeug mitführen, musst sich aber nicht in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Du kannst sie aber in den Fahrzeugschein übertragen lassen, dann sparst Du Dir das mitschleppen der Bescheinigungen ! Wie so eine Bescheinigung aussieht, kannst Du Dir H I E R mal anschauen ! Auf meiner Bescheinigung siehst Du den "§19" der auch in dem Zitat Deines Gutachtens (rial Lugano) auftaucht.

Ich bekomme immer leichte Magenschmerzen, wenn ich so lieblos dahingerotzte Aussagen (jetzt nicht in Deinem Fall) wie "Hat ABE brauchst nicht eintragen zu lassen" lese. Klar ist die ABE existent, aber diese beinhaltet meistens auch Auflagen die eingehalten werden müssen. Ganz ganz wichtig ist, was in der ABE steht !

Das eine "Eintragung/Bescheinigung" fehlt, fällt mit viel Glück erst bei der nächsten Hauptuntersuchung auf und zwar dann wenn der Prüfer den Kleber für die nächsten zwei Jahre verweigert ! Wenn zwischenzeitlich was passiert und man Dich auf eine eventuell erloschene Betriebserlaubniss hinweist, spricht man von weniger Glück;)

Auszug aus der ABE/Gutachten Deiner Wunschfelge (rial Lugano) :

Zitat:

Auflagen und Hinweise :

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis

entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,

so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,

Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist

dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur

Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Ich versteh überhaupt nicht, warum Du Dich so gegen eine "Eintragung" wehrst. Das dauert nicht lange, kostet circa 45.- € und ist bei der von Dir gewünschten und moderaten Größe, absolut problemlos machbar.

Deine Vorgehensweise ist auch eher untypisch ! Suche Dir eine Felge aus die Dir gefällt, kannst dabei ja beachten das Du im Rahmen desen was geht bleibst. Greifst Du nicht zu "Extremkombinationen" wie z.B "8,5 mit ET35" wirst Du auch am Fahrzeug nichts ändern müssen. Felgen/Reifen kaufen, montieren, kurz zum TÜV und Spass haben. Ganze Generationen 8P Fahrer machten es bereits so;)

Viele Grüße

g-j:)

PS. Mist, wollte eigenlich nur einen Einzeiler wie "Muss eingetragen werden" schreiben:D:D

 

PS.

Jedem der der Meinung ist, "die ABE für meine Felgen langt" ! Empfehle ich mal einen genauen Blick in die ABE ! Oftmals wundert man sich nämlich was da für tolle Auflagen drinstehen;) Sicher ist sicher !

Also bei mir in der ABE steht drin:

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute

gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten 47099 verliert seine

Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den

Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Jede Felgen/Reifenkombination muß beim TÜV vorgestellt werden. Nur mit exakt den gleichen Werksdaten darfst du die so fahren, im Zubehör aber kaum zu finden. Wie g-j schon geschrieben hat ist bis ET 45 (fahre ich selber) absolut kein Problem.

am 3. April 2010 um 9:40

Zitat:

Original geschrieben von Harald_1984

Also bei mir in der ABE steht drin:

Harald, schau mal genau nach was in Deiner ABE/Gutachten steht (und zwar unter 11A) ! Nämlich genau dieser Satz :

Zitat:

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis

entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Hier Dein Gutachten --> Klick

Viele Grüße

g-j:)

Falscher Thread, bitte löschen.

hey vilafor,

habe die felgen nun seit einer woche drauf und muss sagen, ich bereue es keinesfalls sie gekauft zu haben. :)

war nach der montage direkt bei der dekra. der gutachter hat sie sich vielleicht 10min angeguckt und ohne probleme eine bescheinigung ausgestellt. hat mich 49€ gekostet.

ach ja habe die dimension 8x18 ET50 mit 225/40 R18 dunlop sport maxx tt und das ambition FW. hab dir mal ein pic angehängt. jedoch schlechter winkel und bisl weiter weg und die rial-felgendeckel sind gegen welche von audi getauscht worden. sieht nochmals besser aus :D

wenn die freizeit es mal zulässt gibs dann bessere und "saubere" bilder... ;)

und bis jez gabs nur positives feedback.

grüße

Audi
Themenstarteram 4. April 2010 um 12:59

@ Mr.Mista, vielen Dank für das super Pic! :cool:

Genau die Kombi die Du hast "schwebt" mir auch vor. Gut zu wissen, dass das alles reibungslos über die Bühne geht! Habe bisher noch nie andere Felgen nachgerüstet (zumindet nicht in einer größeren Dimension), daher war ich da zuerst etwas skeptisch. Werde jetzt aber auf jeden Fall 18" nehmen, denn "wenn schon - denn schon..!" Und da ich kein Sport-Fw habe, sollte es erst recht keine Probleme mit der Ümrüstung geben.

Wie hast Du das mit den Audi-Felgendeckel genau gemacht?

am 4. April 2010 um 13:19

Nimm doch die original Audi Doppelspeichen vom S3 z.B. in Anthrazit (je nach Fahrzeugfarbe auch in Silber) hätte sogra genau diesen Satz zum verkaufen ;-)

Passen ganz genau und auch Eintragung ist kein Problem....

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von vilafor

 

Wie hast Du das mit den Audi-Felgendeckel genau gemacht?

kein prob...

hab einfach welche übers net gekauft, die die gleichen maße haben. die deckel haben einen außendurchmesser von 60mm und einen innendurchmesser von 57mm. die deckel mit der teilenummer 4B0 601 170 7ZJ passen 1:1. alte ab neue drauf... :)

bedenke aber da du kein sport-fw hast, dass bei dir zwischen reifen und kotflügel mehr "luft" sein wird. bei mir is es schon echt hart an der grenze was die optik angeht. aber ich habe auch einen schwarzen a3 und da fällt diese lücke nicht so sehr auf wie bei einem helleren wagen.

grüße

Zitat:

Original geschrieben von game-junkiez

Zitat:

Original geschrieben von Harald_1984

Also bei mir in der ABE steht drin:

Harald, schau mal genau nach was in Deiner ABE/Gutachten steht (und zwar unter 11A) ! Nämlich genau dieser Satz :

Zitat:

Original geschrieben von game-junkiez

Zitat:

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis

entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Hier Dein Gutachten --> Klick

Viele Grüße

g-j:)

OK,OK, ich geb mich geschlagen. Hab das wohl übersehen.

LG

Themenstarteram 5. April 2010 um 20:00

Habe noch einmal ein paar Gutachten studiert. Was ist denn unter diesen Hinweisen zu verstehen:

"K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine

ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen."

und

"K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein."

Müssen da wirklich Arbeiten an den Radhäusern vorgenommen werden?

am 5. April 2010 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von vilafor

Müssen da wirklich Arbeiten an den Radhäusern vorgenommen werden?

Nein !

Die Auflagen bedeuten :

Wenn nicht gegeben -> Muss es gemacht werden !

Ist aber bei der Kombination gegeben !

Viele Grüße

g-j:)

am 5. April 2010 um 21:12

Hallo,

bin neu hier im Forum aber zum Thema 18" und A3 kann ich nur gutes erzählen.

Hab auf meinem 2.0TDI seit 1 Woche 18" Rondell 0205 also den Nachbau der RS4 Felgen mit 8j18 ET50 mit Bridgstone Bridgestone Potenza RE050A (225/40R18). Veränderungen mit Ambition Fahrwerk musste ich keine Durchführen und in Österreich habe ich ohne Probleme TÜV bekommen (also in den Typenschein eintragen lassen)

Bin mittlerweile 1000km gefahren und kann mich nicht beschweren. Natürlich härter als 16 oder 17" aber immer noch komfortabel. Aber mit Ambition Fahrwerk ist man eh schon einiges gewohnt.

Achja zum Preis ich hab 1280€ Euro bezahlt alles inklusive also werkstatt hat bestellt, gewuchtet und montiert. Alles kein problem! Bilder kann ich dir gerne schicken wenn du willst.

 

Greetz

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