Wegfahrsperre überlisten?
Ich habe mir einen Mondeo Kombi Bj. 97 angeschaft. Nun war nur ein Schlüssel dabei. Frage, hat schon mal jemand den Schlüssel neben das Zündschloss geklebt, bzw. erkennt den die Wegfahrsperre so das man beliebig viele normale Schlüssel benutzen kann? Ich brauche dringend mehrere Schlüssel und ohne den Roten Masterschlüssel kann ich keine weiteren einlernen. Kann evtl. die Sperre abgeschaltet Bzw. deaktiviert werden ohne das die Rechnung von Ford einen Wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten würde?
20 Antworten
Ich schreibe mal den genauen Wortlaut beim Telefongespräch mit meiner Versicherung.
Ich sagte, meine Wegfahrsperre sei wegen einem Defekt ausgebaut worden und was die Folgen sind. Die Mitarbeiterin bei der Hotline meinte: das müsste ich nicht angeben, es gibt ja auch Autos ohne Wegfahrsperre und sollte das Auto gestohlen werden, werden 10 % vom Erstattungsbetrag abgezogen ( ob die Wegfahrsperre ausgebaut wurde oder noch nie vorhanden war, spielt keine Rolle). Es würde reichen, dies bei einer Diebstahl anzeige anzugeben wird, vorher sei dies ja kein Betrug, erst wenn man die volle Versicherungssumme beanspruchen wollte.
Nach einer viertel Stunde wurde ich noch einmal von dieser Dame zurückgerufen und Sie sagte: Die ganze Sache hätte ihr keine Ruhe gelassen und sie hätte sich genauer erkundigt. Die Huk-Coburg würde auf den Abzug der 10 % seit einiger Zeit freiwillig verzichten, aber es sei besser, sie mache einen Eintrag in meine Police und werde mir dies auch zuschicken, da wäre ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
So regelt das meine Versicherung, ob das jede so handhabt, weiß ich natürlich auch nicht.
Wie schon geschrieben: bei mir keine 10 % Abzug bei Diebstahl und keine Erhöhung der Versicherungsprämie.
Mein Mondeo ist fast 12 Jahre alt, ich würde mich wundern, wenn den noch einer klaut ( obwohl sehr gepflegt ist ), aber viel gibt es eh nicht mehr dafür.
Gruß Klaus
Es geht nicht um dich!
ABER eine Versicherung, die nicht zahlen will, wird suchen und alles was nicht gemeldet ist, gegen einen richten! (Bei dir ist die inaktive WFS ja gemeldet, und in der Police notiert!) Aber da der Mondeo nicht ohne WFS ausgeliefert wurde, wir die Vers. bei hohen Summen, dies prüfen wenn der Wagen gestohlen wird. Bei der Erstattung des Fahrzeuges wird dies nicht relevant sein. Aber wenn mit dem gestohlenen Fahrzeug ein Crash passiert sieht das anders aus. Dann kann die HP (nicht TK/VK) die Zahlung verweigern.
Es geht hier nicht um die 1000€ die der gestohlene Mondeo wert ist, sondern die hohen Summen der anderen Geschädigten.
KEINE Versicherung ist ein Menschenfreund! Sie handeln im Intresse der Aktionäre und nicht im Sinne der Geschädigten!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von klaus1952
Ich schreibe mal den genauen Wortlaut beim Telefongespräch mit meiner Versicherung.
was willst oder kannst du nicht verstehen?!
deine kasko (und das ist das was die frau dir erklärt hat) juckt keine sau!
es geht um die haftpflicht, und diese ist, wenn deine kiste geklaut wird und infolgedessen ein unfall damit geschieht und DU anderen gegenüber in der bringpflicht bist von ihrer leistungspflicht befreit!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was willst oder kannst du nicht verstehen?!deine kasko (und das ist das was die frau dir erklärt hat) juckt keine sau!
es geht um die haftpflicht, und diese ist, wenn deine kiste geklaut wird und infolgedessen ein unfall damit geschieht und DU anderen gegenüber in der bringpflicht bist von ihrer leistungspflicht befreit!
Ich verstehe schon alles. Mir geht es aber darum, dass das nicht stimmt.
Der Ausbau der Wegfahrsperre ist bei der Versicherung gemeldet und ich habe darüber einen Beleg, dass die Sache gemeldet ist und alles seine Ordnung hat.
Hier wurde immer wieder geschrieben, das sei Versicherungsbetrug, niemand hat darüber geschrieben, dass man das auch der Versicherung melden kann und dann ist es gut. Das wollte ich einfach klarstellen. Das man das meldet, bevor etwas passiert ist, ist natürlich sicherer, darüber bin ich mir schon im Klaren und habe das ja auch gemacht.
Du wirst mir doch nicht erzählen wollen, das die Versicherung mir schreibt, den Ausbau der Wertfahrsperre haben wir in Ihre Police aufgenommen, um bei einem Haftpflichtschaden ( nach einem Diebstahl ) einen Regressanspruch stellen, ohne mich auf die Folgen des Ausbaus hinzuweisen?
Außerdem wurde die Wegfahrsperre in einer Fordwerkstatt ausgebaut, die mich darauf aufmerksam machten, ich könnte einige Hundert Euro sparen. Denkst Du wirklich, die machen so etwas obwohl sie es dürfen und lassen sich von mir verklagen, wenn meine Versicherung deswegen einen Haftpflichtschaden nicht bezahlt?
Bei einem Diebstahl, muss der Wagen immer noch aufgebrochen werden, das Lenkradschloss muss geknackt werden und der Wagen muss kurzgeschlossen werden.
Gruß Klaus
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Zitat:
Original geschrieben von klaus1952
Denkst Du wirklich, die machen so etwas obwohl sie es dürfen und lassen sich von mir verklagen, wenn meine Versicherung deswegen einen Haftpflichtschaden nicht bezahlt?
warum solltest du die werkstatt verklagen?! 😕
die machen das was du ihnen aufgetragen hast, auf die rechtlichen konsequenzen, müssen die dich NICHT hinweisen! ebensowenig wie die werkstatt für den stvzo-konformen zustand deines fahrzeuges verantwortlich ist.......
Zitat:
und der Wagen muss kurzgeschlossen werden.
was durch den wegfall der wfs deutlich erleichtert wird.......
wie gesagt, glaub deiner versicherung....wenns allerdings dann daran geht wer bei einem unfall zahlt, wird sich das ändern....spätestens dann ist eine rechtschutzversicherung von vorteil!
Zitat:
Original geschrieben von fiestafresser
ja, habe zwar nicht bei Ford angerufen, aber gegoogelt. Soll so 200-400,-Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Dein fFH kann mit dem WDS neue Schlüssel auch ohne vorhandensein des Masters einproggen.
geh zum Schlüsseldienst der wollte 120€ für den ganz neuen Ka-KlappSchlüssel funktionstüchtig habenMfG
Euro kosten mit Schlüssel.
Prima, das Auto hat 500,- gekostet und etwa das gleiche für die Schlüssel wollte ich nicht wirklich ausgeben.