wegen US Standlichtblinker von Polizei angehalten
Hallo, gestern Abend kamm mir die Polizei entgegen, kurz darauf waren sie hinter mir und forderten mich auf anzuhalten.
Sehr junge Polizisten, haben angefangen mein Wagen zu kontrolieren, Wahrndreieck, Verbandskasten, Felgen, Reifen und meine getönten Scheiben.
Aber der wesentliche Grund waren meine US Blinker.
Ich sagte ich kann sie ausschalten, da ich ein schalter unterm Armaturenbrett habe, da hat er sich erstmal gewundert und ging mit meinen papieren ins Auto, als er wieder kamm, gab er mir ein knöllchen (20 €)
Und forderte mich auf das wieder in den original Zustand zu bringen und dann beim TÜV oder direkt bei der Polizei wieder vor zu führen.
Jetzt hab ich mir gedacht, warum das alles ausbauen?
Ich kann ja auch mit ausgeschalteten US. ... herrumfahren, und wenn ich zb. Auf dem Parkplatz angeben will, kann ich sie ja einschalten.
Hauptsache ist ja, dass die beim fahren aus sind?
Wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Mich wundert es, dass Leute sowas überhaupt noch codieren bzw. umbauen.
Mit den US Begrenzungsleuchten, fällt man bei der Polizei in D auf, wie ein bunter Hund.
Die sind dann auch gleich im Stande, eine ganze Vollabnahme durchzuführen ...
Ich stelle mir grad vor, ich wäre bei den Bullen und kriege täglich 10 solcher pubertären Erklärungen.
Wenn du nur auf dem Parkplatz posen willst, wieso waren die Dinger dann an, als dir die Polizei entgegen kam?
Sei ein Mann, sieh es ein und bau es aus ...
Es irritiert in Situationen, in denen man schnell entscheiden muss.
Gruß Thomas
62 Antworten
Auch die Eyebrows beim E60 kann man wegcodieren lassen - hatte damit aber ganz ehrlich noch nie Probleme 🙂 Fahre den E60 schon länger und mehrere Kontrollen hinter mir. Weder Angel Eyes noch Eyebrow.
Grüße,
BMW_Verrückter
Zitat:
Original geschrieben von bbbbbbbbbbbb
Und genau das verstehe ich nicht. Ist es denn nicht so, dass an einem Fahrzeug im Bereich der STVZO gar nichts dauerhaft in gelber Farbe leuchten darf?Zitat:
Original geschrieben von Tomelino
Der E60 hat eine sog. Augenbraue als Begrenzungsleuchte, der Blinker hat damit überhaupt nichts zu tun. Und obwohl das beim E60 alles legal ab Werk ist, gab es deswegen tatsächlich schon Beschwerden.Gruß Thomas
Kau dich durch:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.phpIch hab auf die Schnelle nichts passendes gefunden.
Mir ist nur bekannt, dass nach vorn ausschließlich "weißes" Licht leuchten darf.
Das bezieht sich aber nur auf Leuchtmittel, die der Ausleuchtung der Fahrbahn dienen.
Zitat:
Original geschrieben von Bmw_verrückter
[...] hatte damit aber ganz ehrlich noch nie Probleme 🙂 Fahre den E60 schon länger und mehrere Kontrollen hinter mir. Weder Angel Eyes noch Eyebrow.
Wieso auch, ist doch Serie 🙂
Gruß Thomas
glaub hast auch recht. wenn ich mich nicht irre ist es doch bei den lkw genauso. nach vorne weiß, nach hinten rot und zu den seiten gelb/orange. mein die positionsleuchten (siehe bild)
Zitat:
Original geschrieben von nico-87
..und wenn ich zb. Auf dem Parkplatz angeben will, kann ich sie ja einschalten.
🙄
sollte man in deinem alter nicht so langsam erwachsen werden und wissen, das du mit deiner alten karre höchstens noch bei irgendwelchen 15jährigen mädels von der hauptschule 'punkten' kannst? sry, aber das sieht einfach nur billig aus! 😁
Zitat:
Hauptsache ist ja, dass die beim fahren aus sind?
alleine schon die funktionsUNfähige montage ist NICHT zulässig!
im übrigen hattest du verdammtes glück, zum einen hätten die dir auch statt einem verwarn- ein bußgeld nebst punkten erteilen können, zum anderen hätten die dir den umstand das du die schaltbar verbaut hast, auch als vorsatz werten können - was dann zu einer verdopplung des bußgeldes führt!
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Ich denke mal schon, dass die Rennleitung das genau richtig geahndet hat, nämlich als Ordnungswidrigkeit und die Geschichte nicht im Bußgeldbereich liegt, also auch kein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Da haben die Kontolleure mal Realismus walten lassen.
Ich würde das Ganze zurückrüsten und es dabei belassen.
Ganz davon abgesehen, wenn der TE das leiden mag (vom rechtlichen mal abgesehen), ist doch sein Auto.
Meine güte man kann sich aber auch anstellen wegen den US Blinker!
Das regt mich einfach nur auf das die mich wegen so einer Kleinigkeit angehalten haben, hatten wahrscheinlich schlecht geschi..en an dem Tag!
Schwachsinnige gesetze sind das einfach.
Ca. Jedes 3-4 Auto kommt mir entgegen und blendet mich mit seinen falsch eingestellten Licht,
besser sollten die sich um sowas kümmern!
Zitat:
Original geschrieben von nico-87
Meine güte man kann sich aber auch anstellen wegen den US Blinker!
Das regt mich einfach nur auf das die mich wegen so einer Kleinigkeit angehalten haben, hatten wahrscheinlich schlecht geschi..en an dem Tag!
Schwachsinnige gesetze sind das einfach.
Ca. Jedes 3-4 Auto kommt mir entgegen und blendet mich mit seinen falsch eingestellten Licht,
besser sollten die sich um sowas kümmern!
Jetzt hast Du folgende Möglichkeiten:
Du rüstest zurück und bist froh, dass es nur 20€ geworden sind
Du wirst Bundesverkehrsminister und erstellst einen Gesetzesentwurf, dass solche lichttechnischen Einrichtungen nun erlaubt sind
Du wirst Polizeipräsident und lernst deinen Mitarbeitern wie man richtig sch.... und erklärst ihnen, dass es wichtiger ist Fahrzeuge anzuhalten, deren Lichter falsch eingestellt sind und dadurch blenden.
Ich würd mich aus Bequemlichkeit für die erste Variante entscheiden 🙂
Hallo zusammen,
sagt mal, wo wohnt Ihr alle? Ich fahre seit 2 Jahren mit gedimmten Blinkern bei eingeschaltetem Standlicht rum (selbst codiert) und das hat nichtmal dem TÜV interessiert. Mir kommen täglich mindestens 10 Fahrzeuge unterschiedlichster Marken entgegen, bei denen die Blinker auch schwach gelb leuchten. Wenn man die originalen als Sidemark codiert gibt es anscheinend kein Problem. Selbst in einer Polizeikontrolle hat keiner daran Anstoß genommen. Mir erschließt sich nicht, wo das Problem sein soll, wenn es ordentlich codiert wurde.
Man kann natürlich alles verbasteln und dann hat man ggf. ein Problem.
Mein Rat: einfach die gegebenen Möglichkeiten (Codierung der eigenen Steuergeräte ) nutzen und es ist gut.
MfG Thomas
genau... die stg´s sind dafuer schon vorbereitet und muss nur einfach codiert werden... habe mal solchen ebay muell gesehn .... neee da baumeln nur noch kabel drin rum...😁
also in verbindung mit angeleyes sehen die eh verboten aus genauso wie das tagfahrlicht was man codieren kann.... habs bei mir alles schon ausprobiert....
Es ist in Deutschland verboten, egal ob mit LED, gedimmt, oder Teelicht.
Natürlich lässt sich das nachträglich codieren, die gleichen Steuergeräte werden schließlich auch in den USA verwendet.
Jeder muss selbst entscheiden was er tut.
Fakt ist, dass es dafür in der Regel Punkte hagelt und man im Falle eines Unfalls Probleme bekommt,
wenn dieser z.B. beim Spurchwechsel passiert und die Rennleitung genauer hinsieht.
Gruß Thomas
Ich frage mich allerdings, wieso dies in Deutschland verboten ist? Ich meine, wen interessiert es denn? Wenn ich einen Spurwechsel mache, dann muss mich derjenige von hinten sehen und nicht von vorne. Außerdem sieht man die blinkenden Blinker auch mit codiertem US-Blinker. Daher verstehe ich nicht so ganz, weshalb das in D verboten ist.
Ich fahre mit LED Angel Eyes - auch hier würde ich Probleme bekommen, wenn ich einen Unfall hätte - aber, das wird hoffentlich nie der Fall sein 🙂 Bei einem Unfall ist mir dann nur wichtig, dass meine Insassen inkl. mir und die des anderen beteiligten Autos heile rauskommen - ob Angel Eyes oder nicht, sollte hier auch keinen interessieren ..
Grüße,
BMW_Verrückter
Moin,
tja es ist immer ne gute Frage warum etwas in Deutschland verboten ist. Genau wie die Frage warum Dipl. Ing. beim Tüv mit Hämmerchen an Karrosieren klopfen und Auspuffanlage kontrollieren, nur um sich dann an einen Katalog oder Vorgabe zu halten zu müssen.
Eigentlich könnte die Kollegen von TÜV selber von ihrem Fachwissen her beurteilen ob etwas grundsätzlich zulässig wäre - so auch Scheinwerfer.
Vom logischen Stand her müssen es doch jeden freuen wenn ein Auto gut beleuchtet ist in der Nacht. Guckt man sich mal die Teelichter von einem Golf 1 und Konsorten an fragt man sich ja wie man das überhaupt noch zulassen kann. Ey da ist mein Handy heller. Die Blinker sind kaum zu erkennen bei Sonnenlicht und auch noch ungleich.
Eigentlich könnte man denken, solange es niemanden verwirrt, blendet oder mit Sondersignalen verwechselt werden kann sollte man dranbauen dürfen was geht. Guckt auch mal die LKW's an, die leuchten von vorne wie ein Christbaum.
Egal, Autos dürfen das alles nicht.
Naja, wie dem auch sei, US-Blinker sind anscheinend böse (durchgehende Bremsrücklichter übrigens auch, und deutlicher kann man die Verwendung von Bremsen kaum darstellen.).
Hatte gerade am Rande eine US auf EU Umrüstung von deinem Dodge mitbekommen - da gab es auch solche Diskussionen zu.
Beste Grüße
Alex
Tja, in der Nacht und hinten - und was ist am Tag, in der Stadt mit Omis oder Kindern? Einmal verguckt und schon ists zu spät und da sgeht mit glimmenden Blinkern sicher einfacher als ohne.
VG
Zitat:
Original geschrieben von alex070
Guckt auch mal die LKW's an, die leuchten von vorne wie ein Christbaum.
nur weil einige lkw's rumfahren wie ein christbaum heißt das nicht gleichsam, dass das auch zulässig ist!
Zitat:
Original geschrieben von Langsamfahrer
Tja, in der Nacht und hinten - und was ist am Tag, in der Stadt mit Omis oder Kindern? Einmal verguckt und schon ists zu spät und da sgeht mit glimmenden Blinkern sicher einfacher als ohne.VG
Ich hab noch nie Kinder und Omis mit glimmenden Blinkern gesehen😁
Es ist nun mal (leider) so, dass es zweifelhafte Vorschriften gibt, typisch deutsch, irgendwelche Sesselpuper haben sich da mal was ausgedacht.
Warum darf Tagfahrlicht nicht mit dem Abblendlicht gekoppelt sein? Warum darf ich als Motorradfahrer im Überholverbot keinen PKW überholen, der mich aber schon? Vorschrift aus den 50er Jahren, als Motorräder eben noch langsamer waren als PKW.
...und warum sollten sich irgendwelche Ministerialräte Gedanken um mitleuchtende Blinker machen- wie unwichtig ist das.