Waschanlage großer Schaden

BMW X3 G01

heute war ein Raben schwarzer Tag für mein 1 Monat jungen X3 , hab grad mal 1900km.
laut vorsichtiger Schätzung meiner BMW Werkstatt beläuft sich der Schaden auf ca.20.000€,
was mit BMW noch geklärt werden muss ob die oberer Querstrebe wo die Windschutzscheibe aufliegt gerichtet werden kann, da es sich um ein tragendes Sicherheitsteil handelt , Spengler ist sicher das dieses Teil auch eingedrückt hat, dann dürfte das Auto ein Totalschaden sein, mal schauen was BMW vorgibt.

Ursache für den Schaden war die große Seitenbürste die sich über die Front bis nach hinten über das Auto zog.
Beschädigungen
Dach von Vorne bis hinten eingedrückt, Windschutzscheibe, Motorhaube ist ein wellental, Heckklappen, auf den Bilder sieht man nicht so gut die Beschädigung der Motorhaube und Heckklappe.

Schaden
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Zitat:

@picknicker197! schrieb am 12. März 2020 um 15:40:48 Uhr:


Und Deine Frage ist es jetzt...?

Muss es eine Frage geben? 🙄
Darf man nicht einfach berichten?

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Zitat:

@malbmw schrieb am 14. April 2020 um 20:20:20 Uhr:


Nun kann ich abschließend ein Update geben, beide Schäden insbesondere der von der Waschanlage werden von der jeweiligen Versicherung bezahlt.
Schadenhöhe Waschanlage 17.000€
Schadenhöhe Stoßstange Front 6.000€

Glückwunsch zum positiven Ausgang!

Mich wundert aber die Relation der Schäden und damit verbundenen Instandsetzungskosten sehr.
Der Frontschaden ist ja im Vergleich zum Waschanlage Schaden ungleich kleiner. Die 17k widerum erachte ich als günstig, mMn ist das nach wie vor ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur des Autos sich nach Einschätzung der Versicherung wirtschaftlich nicht lohnt. Die Versicherung übernimmt nicht die Reparaturkosten, sondern ersetzt dem Geschädigten nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs minus Restwert.

Wenn man diese Definition zugrunde legt, ist er sicher weit von einem wirtschaftlichen Totalschaden entfernt.

Zitat:

@WMF1 schrieb am 15. April 2020 um 11:34:14 Uhr:


Ich weiß nicht, ob man da die Wahl hat. Ein Schaden von 26.000 € bei einem Fahrzeug dieses Wertes ist ja weit vom wirtschaftlichen Totalschaden entfernt.

23.000 € 😉

In Deutschland ist es ja so, dass man den KV netto bekommt, wenn man einen Schaden nicht reparieren lässt. Zu einer fachgerechten Reparatur kann einen keine Versicherung zwingen. Ob das in Österreich auch geht, keine Ahnung.
Ob der KV brutto von einer Versicherung ausgezahlt wird, wenn man einen Neuwagen kauft und den Betrag dafür verwendet, weiß ich nicht.

Falls ja, stellt sich für den TS die Frage, was sich für ihn besser darstellen lässt und was er möchte.

Ich glaub, in Österreich muss die gegnerische Haftpflichtversicherung nur bezahlen, wenn eine Reparaturtechnung vorliegt. Auf einen KV (=Kostenvoranschlag) wird nichts bezahlt.

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man könnte sich den Schaden ablösen lassen , allerdings bekommt man dann um einiges weniger.
bei einer Ablöse werden die Arbeitsstunden sowie Lackierarbeiten mit einem Bruchteil von einem Stundensatz nur vergütet.
Frontschaden ist relativ teuer, Stoßstange, PDC , alle Anbauteile der Stoßstange, beide Nieren, ACC, Lackierung, alles neu Programmieren, Arbeitszeit, Querträger hinter der Stoßstange ,so kommt der Betrag von 6.000€ zusammen.
Laut Gutachter muss beim Verkauf kein Schaden angegeben werden da alle Beschädigungen durch neu Teile ersetzt wurden.

Soso, wenn das mal kein Unfallwagen ist, dann weiss ich nicht!
Mich wundert sowieso, dass man das stark eingedrückte Dach wieder fachgerecht repariert bekommt. Rein vom Arbeitsaufwand her und dem Fakt, dass man danach dennoch einen reparierten Unfallschaden/ Unfallwagen hat, ist nach wie vor der Sinn einer Instandsetzung fraglich. Streng genommen ein Totalschaden, die Versicherung versucht aber natürlich immer, die kostengünstigste Variante zu ersetzen.

Zitat:

@malbmw schrieb am 15. April 2020 um 20:51:29 Uhr:


.
Laut Gutachter muss beim Verkauf kein Schaden angegeben werden da alle Beschädigungen durch neu Teile ersetzt wurden.

Ist das so? Ich dachte bisher immer und so wurde beim Verkauf meines Gebrauchten argumentiert, dass es völlig unerheblich ist, ob und wie ein nennenswerter Schaden repariert/ersetzt wurde. Unfallauto bleibt Unfallauto!

Das Dach ist im Grunde wie eine Motorhaube, soweit mir vom Spengler erklärt wurde ist es relative einfach zu wechseln ist nur Punktgeschweißt bzw. Verklebt , das muss gelöst werden und dann kann man das ganze Dach einfach abnehmen und das neue wieder Einsätzen , Motorhaube ist glaub ich klar sowie Windschutzscheibe und Hecklappe , der Rest (Frontschaden) wird auch ausgetauscht.
Bezüglich Unfallwagen ist es so, das wenn alles durch neu Teile ersetzt werden kann keiner ist, außer wenn Rahmen oder tragende Teile ausgerichtet werden und nicht durch Neuteile ersetzt werden sowie gespachtelt werden muss dann ist es ein Unfallfahrzeug und muss beim Verkauf angegeben werden, wenn alles gelesen hast dann weißt das ich auch vom Fach bin.
ob das in D anders ist weiß ich nicht.

dann müsste wenn man es genau nimmt auch ein Unfallschaden sein wenn eine neue Windschutzscheibe verbaut wird , ist ja dann auch nicht mehr die erste .

In D definitiv anders und auch gut so!
In Zukunft sollte man also mindestens Importe aus den USA sowie AT meiden, wenn dort solch komische Gesetze tatsächlich existieren sollten.

Was ist denn anders als vorher, ist alles Erstausrüstung bzw. Original BMW , wenn es keiner weiß wird das nie einer merken oder sehen auch wenn Fahrzeuge zerlegt wird, das einzige was ein Manko ist ,ist der Lack wird unterschiedlich dick sein was aber dann auch nur mit einem Messgerät festgestellt werden kann.

noch eine Anmerkung auch der BMW Händler wird wenn ich das Auto in ein einigen Jahren tauche ganz normal zurücknehmen ohne das es als Unfallwagen gewährtet wird aus besagten Gründen, hab das extra gefragt obwohl ich es weiß das so ist.
wenn das Auto alls Unfallwagen gewertet würde dann würde mir eine Wertminderung zustehen die aber nicht gegeben ist weil wie schon gesagt alles durch original BMW Teile ersetzt wurde.

Ich würde so ein Fahrzeug nicht kaufen wollen. Und wenn es nur wegen Abweichungen bei der Nachlackierung ist.

Bin auch froh, dass es in Deutschland angegeben werden muss.

Nunja, die Össis haben halt schon immer ein wenig anders getickt 😉

Zum eigentlichen Thema ist ja alles gesagt, der Thread kann ja somit geschlossen werden?

Also bei uns in Deutschland wäre es definitiv ein unfallwagen bkn selbst gutachter und klar wäre bei uns such eine Wertminderung mit einzurechnen

Zitat:

@malbmw schrieb am 15. April 2020 um 21:23:18 Uhr:


Das Dach ist im Grunde wie eine Motorhaube, soweit mir vom Spengler erklärt wurde ist es relative einfach zu wechseln ist nur Punktgeschweißt bzw. Verklebt , das muss gelöst werden und dann kann man das ganze Dach einfach abnehmen und das neue wieder Einsätzen , Motorhaube ist glaub ich klar sowie Windschutzscheibe und Hecklappe , der Rest (Frontschaden) wird auch ausgetauscht.
Bezüglich Unfallwagen ist es so, das wenn alles durch neu Teile ersetzt werden kann keiner ist, außer wenn Rahmen oder tragende Teile ausgerichtet werden und nicht durch Neuteile ersetzt werden sowie gespachtelt werden muss dann ist es ein Unfallfahrzeug und muss beim Verkauf angegeben werden, wenn alles gelesen hast dann weißt das ich auch vom Fach bin.
ob das in D anders ist weiß ich nicht.

dann müsste wenn man es genau nimmt auch ein Unfallschaden sein wenn eine neue Windschutzscheibe verbaut wird , ist ja dann auch nicht mehr die erste .

servus @malbmw ........... wenn du schon "vom fach bist" solltest du aber wissen, daß neu fz. erst nach dem kpl. karosseriezusammenbau ihre tauchbäder und rostschutzkonservierung erhalten ........ bei einer nachträglichen reparatur lässt sich diese qualität nie mehr 100% darstellen - bei solchen meinungen werde ich immer skeptisch welche qualifikation manche "fachleute" besitzen.

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