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Was wenn eine LED in Scheinwerfer o. RüLi kaputt geht?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Wie schon in der Überschrift gefragt - was wenn eine LED mal das Zeitliche segnet.

Kann man diese dann einfach austauschen oder muß dann das komplette Rücklicht oder der Scheinwerfer getauscht werden???

Das wäre dann ja doch ein wenig verschwenderisch, oder?

Guido ... der keine Ahnung von der Technik, von der Du .....

Beste Antwort im Thema

Ich kann das Verbot nachvollziehen. Wie würden die Fahrzeuge im Straßenverkehr aussehen, wenn einzelne LEDs getauscht werden dürften? Wir könnten uns vor lauter Weihnachtsbäumen mit verschiedenenfarbigen Lichtern nicht mehr retten. Ohne Chance, ein Bremslicht oder Rücklicht zu erkennen, dafür aber beim Rückwärtsfahren von einer Flutlichtanlage geblendet zu werden. Nein danke!

Übrigens, diese Regelung besteht schon lange, ebenso wie dieser Thread. 😉

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Kurze Ergänzung zu meiner Aussage: LEDs gehen nicht kaputt!
Die LEDs selber gehen tatsächlich nicht kaputt, können aber natürlich durch defekte Scheinwerfergehäuse kaputt gehen, durch Kurzschluss oder Korrosion.

LEDs lassen sich nicht einzeln austauschen, sondern sind direkt auf einer Platine drauf gelötet. Das heißt man tauscht die Platine mit allen aufgelöteten LEDs oder den kompletten Scheinwerfer aus. Wenn LEDs in Scheinwerfern defekt sind, dann meistens durch Feuchtigkeitseinbruch ausgelöst durch ein mangelhaft verklebtes Scheinwerfergehäuse.

Natürlich kann es in Einzelfällen auch zu Verarbeitungsfehlern an den Lötstellen kommen. In diesem Fall wird aber eine LED gleich in den ersten paar Monaten ausfallen oder spätestens dann, wenn Extremtemperaturen von -20 - 50 °C und mehr erreicht werden.

Grüße
Peter

http://www.heise.de/.../...e-Tauschpflicht-bei-LED-Defekt-1665233.html

"Reparaturen sind laut ECE verboten

LEDs dürfen nämlich nach den international geltenden ECE-Vorgaben für Kfz-Technik nur als Module in Autos eingebaut werden. Das bedeutet, dass die Dioden in einem Bauteil wie der dritten Bremsleuchte verkapselt sein müssen - und zwar „manipulationssicher“ (ECE-Regelung R98). Einzelne Dioden können daher nicht entnommen oder ausgetauscht werden, ohne das gesamte Bauteil zu zerstören. Wie gewohnt ein defektes Birnchen herausdrehen und eine neue Leuchte für ein paar Euro einsetzen, das ist bei LED-Modulen nicht möglich.[...] "

Na so sind die Einnahmen der Werkstätten ja erstmal sicher -.-

Ich kann das Verbot nachvollziehen. Wie würden die Fahrzeuge im Straßenverkehr aussehen, wenn einzelne LEDs getauscht werden dürften? Wir könnten uns vor lauter Weihnachtsbäumen mit verschiedenenfarbigen Lichtern nicht mehr retten. Ohne Chance, ein Bremslicht oder Rücklicht zu erkennen, dafür aber beim Rückwärtsfahren von einer Flutlichtanlage geblendet zu werden. Nein danke!

Übrigens, diese Regelung besteht schon lange, ebenso wie dieser Thread. 😉

Denkanstöße zur vermeintlich ewigen Haltbarkeit einer LED-Beleuchtungseinrichtung am Auto

(ist ja was anderes als z.B. Funktionsanzeigen an einer Heim-Hifi-Anlage wie z.B. meiner, die dieses Jahr 20 geworden ist, die steht hier aber auch schön trocken, normalwarm, wird nicht durchgerüttelt etc.)

und zur Kosten-Nutzen-Relation wurden bereits hier diskutiert und schöne Beispiele gebracht:
http://www.motor-talk.de/.../...rkette-vs-zahnriemen-t3449580.html?...

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